Saro-Wiwa, Ken (Kenule Beeson)

bearbei­tet von
Prof. Dr. Manfred Loimeier

Nigeria 1995
Movement for the Survi­val of the Ogoni People (MOSOP)
Anstif­tung zum Mord

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Der Prozess gegen Ken Saro Wiwa
Nigeria 1995

1. Prozessgeschichte/Prozessbedeutung

Der Prozess gegen den nigeria­ni­schen Bürger­recht­ler und Schrift­stel­ler Ken Saro-Wiwa und acht weite­re Bürger­recht­ler ist Ausdruck des Macht­miss­brauchs durch das Regime des Militär­dik­ta­tors Sani Abacha. General Abacha hatte am 17. Novem­ber 1993 gegen den zivilen Übergangs­prä­si­den­ten Ernest Shone­kan geputscht. Shone­kan war ins Amt gekom­men, nachdem sein Vorgän­ger Ibrahim Babangi­da, bis dahin Militär­dik­ta­tor, hatte zurück­tre­ten müssen, weil seine Annul­lie­rung der Präsi­dent­schafts­wahl vom 12. Juni 1993 zu hefti­gen Protes­ten geführt hatte. Bei dieser Wahl hatte der Politi­ker und Geschäfts­mann Moshood Abiola die Mehrheit errun­gen. Als er sich auch 1994 noch zum recht­mä­ßi­gen Präsi­den­ten Nigeri­as erklär­te, wurde er auf Anwei­sung des Militär­dik­ta­tors Abacha festge­nom­men. Abiola starb 1998 kurz vor seiner Freilas­sung an einem Herzinfarkt.
Nigeria­ni­sche Menschen­rechts- und Demokra­tie­be­we­gun­gen sowie Opposi­ti­ons­po­li­ti­ker, darun­ter auch Saro-Wiwa, der Gründer und Sprecher der „Movement for the Survi­val of the Ogoni People“ (MOSOP), hatten sich für Abiola als gewähl­tes Staats­ober­haupt einge­setzt und sich damit gegen Abacha gestellt. Die Ogoni sind eine im Niger­del­ta leben­de Volks­grup­pe, die ihre Lebens­grund­la­ge als Fischer durch die Ölför­de­rung im Delta bedroht sah. Saro-Wiwa war seit dem 22. Mai 1994 inhaf­tiert und erfuhr erst am 26. Januar 1995 den Grund seiner Verhaf­tung. Am 31. Oktober 1995 wurde er zum Tod verur­teilt. Mit seiner Hinrich­tung gelang es Abacha, nicht nur einen politi­schen Opposi­tio­nel­len, sondern damit auch einen Verfech­ter der Demokra­tie und Gegner der Militär­dik­ta­tur auszu­schal­ten. Brisant wurde der Prozess gegen Saro-Wiwa und zahlrei­che seiner Mitar­bei­ter nämlich, weil Saro-Wiwa überdies die Praxis der Ölför­de­rung inter­na­tio­na­ler Konzer­ne, darun­ter Shell, im Niger­del­ta als äußerst umwelt­schäd­lich kriti­sier­te und dafür inter­na­tio­na­le Unter­stüt­zung erhal­ten hatte. Umwelt­ver­bän­de führten eine weltwei­te Kampa­gne gegen die von ihnen dokumen­tier­te Umwelt­zer­stö­rung durch Ölkon­zer­ne und ihren Einfluss auf die Regie­run­gen Nigeri­as. So war beispiels­wei­se der Übergangs­prä­si­dent Shone­kan seit dem 2. Januar 1993 zugleich Direk­tor von Shell Nigeria.
Saro-Wiwa war damit wegen seines Engage­ments für Umwelt­schutz und Bürger­rech­te und zugleich als Autor und Verle­ger eine weltweit bekann­te Persön­lich­keit gewor­den, dessen Einfluss Abacha offen­bar fürch­te­te. Die Ausein­an­der­set­zun­gen um den Umwelt­schutz im Niger­del­ta erlaub­ten es Abacha mithin, einen politi­schen Gegner auszuschalten.
Wegen dieser Gemenge­la­ge aus wirtschaft­li­chen und macht­po­li­ti­schen Inter­es­sen entstand der Eindruck, dass es sich bei dem Verfah­ren gegen Saro-Wiwa nur um einen Schau­pro­zess hande­le, um einen stimm­ge­wal­ti­gen Wider­sa­cher aus dem Weg zu räumen und den Protest zum Schwei­gen zu bringen. So wurde etwa Pries­tern unter­sagt, in ihren Predig­ten Saro-Wiwa zu erwäh­nen. Nigeria­ni­sche Gesprächs­part­ner, die im Juli 1995 mit Vertre­tern der Common­wealth Human Rights Initia­ti­ve gespro­chen hatten, wurden am 4. August 1995 vorüber­ge­hend festge­nom­men. Als im Juli 1995 der bishe­ri­ge Leiter der 400-köpfi­gen Sonder­ein­greif­trup­pe im Niger­del­ta, Lieuten­ant-Colonel Paul Okunti­mo, beför­dert und Major Obi Umahi zu seinem Nachfol­ger ernannt wurde, ließ dieser am 15. und 18. Septem­ber 1995 mehre­re MOSOP-Büros durch­su­chen und Dokumen­te sowie Arbeits­ma­te­ria­li­en beschlag­nah­men. Am 18. Septem­ber 1995 trat Saro-Wiwa in einen unbefris­te­ten Hungerstreik.

Der Prozess wurde inter­na­tio­nal beobach­tet und derge­stalt bewer­tet, dass Abiola das verhäng­te Todes­ur­teil in eine lebens­lan­ge Haft umwan­deln würde – schon um sein Regime nicht inter­na­tio­nal zu isolie­ren. Wie viele andere Regie­run­gen, darun­ter die der Bundes­re­pu­blik Deutsch­land, sprach sich der damali­ge Präsi­dent der Republik Südafri­ka, Nelson Mande­la, für eine Nicht­ein­mi­schung in die nigeria­ni­schen Angele­gen­hei­ten aus. Trotz inter­na­tio­na­ler Protes­te ließ Abacha die Todes­ur­tei­le gegen alle Angeklag­ten am 10. Novem­ber 1995 vollstre­cken. Zugleich erklär­te Abacha sich bereit, im Jahr 1998 die Macht an eine Zivil­re­gie­rung abzuge­ben. Noch am 1. Oktober 1995 hatte er hinge­gen angekün­digt, einen Zeitpunkt für freie Wahlen bis 1997 zu benen­nen. Noch vor Wahlkampf­be­ginn im Sommer 1998 starb er an einem Herzinfarkt.

2. Perso­nen

a) Der Angeklagte
Ken Saro-Wiwa wurde 1941 in Bori, im heuti­gen nigeria­ni­schen Bundes­staat Rivers State, als Sohn einer bäuer­li­chen Familie geboren. Er studier­te Theater­wis­sen­schaf­ten in Ibadan, war dort Univer­si­täts­do­zent und unter­rich­te­te Englisch in Ibadan und in Nsukka im Südos­ten Nigeri­as. 1967, zu Beginn des nigeria­ni­schen Bürger­kriegs, verließ er die Republik Biafra, die sich von Nigeria losge­löst hatte, und wurde im Niger­del­ta, das noch zu Nigeria gehör­te, Verwal­ter des Ölhafens von Bonny. Von 1968 bis 1973 war er Mitglied in dem von der Militär­re­gie­rung in Lagos einge­setz­ten Kabinett des südli­chen Bundes­staa­tes Rivers State. Im Anschluss schlug er sich bis 1977 als Gemüse­händ­ler durch, danach handel­te er sowohl mit Immobi­li­en als auch mit Druck­ma­te­ria­li­en für Zeitun­gen wie Papier. 1985 gründe­te er – nachdem er bis dahin Hörspie­le, Essays und Kinder­bü­cher geschrie­ben und 1985 einen Gedicht­band zusam­men­ge­stellt sowie den Roman „Sozaboy“ über einen Kinder­sol­da­ten im nigeria­ni­schen Bürger­krieg fertig­ge­stellt hatte – den Verlag Saros Inter­na­tio­nal mit Nieder­las­sun­gen in Lagos, in der Hafen­stadt Port Harcourt im Niger­del­ta sowie in London. Im Folgen­den erschie­nen alle seine weite­ren litera­ri­schen Arbei­ten im eigenen Verlags­haus Saros. Bis 1990 produ­zier­te er für das nigeria­ni­sche Fernse­hen die Unter­hal­tungs­se­rie „Basi and Compa­ny“ und wurde Sprecher der MOSOP. Saro-Wiwa publi­zier­te sieben Erzäh­lungs­bän­de und ebenso viele Kinder­bü­cher, sechs Essay­bän­de, fünf Romane, vier Drehbü­cher und vier Bühnen­stü­cke sowie einen Gedicht­band, diver­se Hörspie­le und veröf­fent­lich­te zudem in Zeitun­gen und Zeitschrif­ten. 1992 wurde er Präsi­dent der Associa­ti­on of Nigeri­an Authors (ANA). 1993 und 1994 wurde er wegen Bürger­rechts­ak­ti­vi­tä­ten mehrfach verhaf­tet, zuletzt am 22. Mai 1994.

b) Die Verteidiger
Gani Fawehin­mi (1938–2009) und Femi Falana (Jg. 1958) wurden während des Verfah­rens selbst mehrfach kurzfris­tig inhaf­tiert. Fawehin­mi genoss als Autor, Menschen­recht­ler und Anwalt großen Respekt in Nigeria und war mit dem Titel „Senior Advoca­te of Nigeria“ für langjäh­ri­ge juris­ti­sche Exper­ti­se ausge­zeich­net worden. 1993 erhielt er den Bruno-Kreisky-Preis für Verdiens­te um die Menschen­rech­te. Fawehin­mi vertrat seit Anfang der 1970er Jahre Mandan­ten in Verfah­ren gegen die diver­sen Militär­macht­ha­ber Nigeri­as, so auch den Journa­lis­ten Dele Giwa, der 1986 während des Verfah­rens durch eine Paket­bom­be getötet wurde. Ken Saro-Wiwa spiel­te 1988 in seinem Roman „Priso­ners of Jebs“ auf das Atten­tat an und legte Gewes Schick­sal seinem Roman „Pita Dumbrok’s Prison“ aus dem Jahr 1991 zugrun­de. Fawehin­mi wurde wegen seiner regie­rungs­kri­ti­schen Haltung immer wieder inhaf­tiert oder der Reise­pass wurde ihm entzo­gen. Falana, ebenfalls Menschen­rechts­ak­ti­vist und Rechts­an­walt, kandi­dier­te im Jahr 2007 bei den Gouver­neurs­wah­len im Bundes­staat Ekiti State im Südwes­ten Nigeri­as für die opposi­tio­nel­le Natio­nal Consci­ence Party, deren Vorsit­zen­der er im Jahr 2011 wurde.

c) Das Gericht
Ken Saro-Wiwa wurde in Port Harcourt vor ein eigens hierfür einge­rich­te­tes Sonder­ge­richt gestellt, dessen Vorsitz Justi­ce Ibrahim Ndahi Auta innehat­te, Richter am Bundes­ge­richts­hof in Lagos. Beisit­zen­de Richter waren Justi­ce Etowa Enyong Arikpo, Richter am Obers­ten Gerichts­hof des Bundes­staa­tes Cross River State, sowie Lieuten­ant-Colonel Hammid Ibrahim Ali. Weil mit Ali ein Vertre­ter der Armee­re­gie­rung im Sonder­ge­richt saß, bezwei­fel­te der briti­sche Rechts­an­walt und Prozess­be­ob­ach­ter Micha­el Birnbaum, dass es zu einem unpar­tei­ischen Prozess gegen Saro-Wiwa kommen würde. Ein weite­res Anzei­chen dafür sah er in der langen Warte­zeit zwischen Verhaf­tung und Ankla­ge­er­he­bung, also zwischen dem 22. Mai 1994 und dem 26. Januar 1995. Zudem habe Richter Auta den Prozess­be­ginn angeord­net, ohne dass Ankla­ge­schrif­ten vorla­gen – und keiner der Angeklag­ten hatte bis dahin die Möglich­keit gehabt, einen Anwalt zu sprechen. Ferner war Lieuten­ant-Colonel Paul Okunti­mo, Leiter der Sonder­ein­greif­trup­pe, bei den folgen­den Gesprä­chen zwischen Angeklag­ten und Anwäl­ten trotz Protes­ten nach Belie­ben zugegen, so dass nicht ausge­schlos­sen werden kann, dass er Infor­ma­tio­nen für die Ankla­ge nutzte und entspre­chen­de Strate­gien entwickelte.

3. Zeitge­schicht­li­che Einordnung

Saro-Wiwa wurde mit acht weite­ren Angeklag­ten für den Tod von vier Ogoni-Politi­kern am 21. Mai 1994 verant­wort­lich gemacht und wegen Aufsta­che­lung zum Rassen­hass angeklagt.
Die vier Politi­ker, Albert T. Badey, Edward N. Kobani, Samuel N. Orage und Theopi­lus B. Orage, befür­wor­te­ten im Gegen­satz zu Saro-Wiwa einen regie­rungs­freund­li­chen Kurs und waren im Vorfeld einer Kundge­bung einem Atten­tat zum Opfer gefal­len. Im Ort Giokoo, im Regie­rungs­be­zirk des Rivers State, war das Auto, in dem sie saßen, mit Benzin übergos­sen und in Brand gesetzt worden. Die hinter­blie­be­nen Famili­en­mit­glie­der und auch das nigeria­ni­sche Militär­re­gime machten dafür Saro-Wiwa und seine Mitar­bei­ter verant­wort­lich. Kobani war im Jahr 1993 von seinem Amt als MOSOP-Präsi­dent zurück­ge­tre­ten und hatte damit den Weg für die Wahl von Saro-Wiwa zum MOSPO-Präsi­den­ten freige­macht. Samuel N. Orage war als Ehemann einer Schwä­ge­rin von Saro-Wiwa mit diesem entfernt verwandt.
Obwohl sie nicht am Ort des Gesche­hens waren, weil sie von Regie­rungs­sol­da­ten an der Fahrt nach Giokoo gehin­dert worden waren, wurden Saro-Wiwa und 41 weite­re MOSOP-Mitar­bei­ter wegen Störung der öffent­li­chen Ordnung verhaf­tet. Saro-Wiwa und 14 der Mitar­bei­ter kamen vor ein Sonder­ge­richt. Saro-Wiwa – und auch der Mitan­ge­klag­te Barinem Nubari Kiobel – waren von Amnes­ty Inter­na­tio­nal als politi­sche Gefan­ge­ne betreut worden.

4. Ankla­ge

Die Ankla­ge gegen Saro-Wiwa und acht seiner Mitar­bei­ter laute­te Aufsta­che­lung zu Stammes­aus­ein­an­der­set­zun­gen und damit Beihil­fe zum vierfa­chen Mord. Im Jahr 1987 hatte die Militär­re­gie­rung in Nigeri­as Haupt­stadt Abuja eine Verord­nung zur Bestra­fung der Störung der öffent­li­chen Ordnung erlas­sen. Diese Verord­nung wurde 1994 rückwir­kend bis 10. Dezem­ber 1993 bekräf­tigt und erlaub­te die Todes­stra­fe nicht nur für Kapital­ver­bre­chen, sondern auch für Taten im Zusam­men­hang mit der Störung der öffent­li­chen Ordnung. Unter Bezug­nah­me auf diesen Erlass forder­te das Sonder­ge­richt die Todes­stra­fe wegen „Aufsta­che­lung zu Stammes­aus­ein­an­der­set­zun­gen“. Hinzu kam, dass die Militär­be­hör­den des nigeria­ni­schen Bundes­staa­tes Rivers State die Mitglied­schaft in der MOSOP zu einem sezes­sio­nis­ti­schen Akt erklärt hatten, der mit der Todes­stra­fe geahn­det werden konnte.

5. Vertei­di­gung

Den Vertei­di­gern gelang es, zwei Zeugen der Ankage, Charles Suanu Danwi und Naayo­ne Nkpah, zu dem Geständ­nis zu bewegen, dass sie für ihre Aussa­gen gegen Saro-Wiwa von nigeria­ni­schen Behör­den Geld erhal­ten hatten, ein Haus sowie eine Festan­stel­lung bei Shell. Danwi zog am 14. Febru­ar 1995 seine Aussa­ge zurück und gab statt­des­sen eine schrift­li­che Erklä­rung ab, die er zwei Tage später in der Kanzlei Fawehin­mis beeidig­te. Nkpah wieder­um legte am 27. Febru­ar 1995 eine schrift­li­che Erklä­rung vor und wider­rief seine Zeugen­aus­sa­ge. Fawehin­mi und Falana beschul­dig­ten derart neun weite­re Zeugen, doch blieben diese Vorwür­fe und auch die Geständ­nis­se von Danwi und Nkpah ohne Wirkung für den Verlauf des Verfah­rens. Auch wurde Fawehin­mi und Falana während der Prozess­vor­be­rei­tung mehrmals der Zugang zu ihren Mandan­ten verwehrt. Ohnehin erhiel­ten die Anwäl­te erst am 6. Febru­ar 1995 erstmals Zugang zu ihren Mandan­ten, die bereits am 22. Mai 1994 verhaf­tet worden waren.
Am 22. Juni 1995 legten Saro-Wiwas Anwäl­te auf seinen Wunsch das Mandat vorüber­ge­hend nieder, da nicht von einem fairen Prozess auszu­ge­hen war. Außer­dem sollte der Eindruck vermie­den werden, die Vertei­di­gung habe die Möglich­keit, im Rahmen von Geset­zen tätig zu sein. So wurde ein Video, das Saro-Wiwa hätte entlas­ten können, als Beweis­mit­tel nicht zugelas­sen. Am 29. Juli 1995 wurde Saro-Wiwas Haus in Port Harcourt von Polizis­ten und Solda­ten durch­sucht, wobei Compu­ter, Drucker und Daten­trä­ger abhandenkamen.

6. Urteil

Saro-Wiwa wurde mit drei weite­ren Angeklag­ten in gleicher Sache – Barinem Nubari Kiobel, John Kpuinen und Baribor Bera – am 31. Oktober 1995 wegen Beihil­fe zu vierfa­chem Mord schul­dig gespro­chen und zum Tod durch Erhän­gen verur­teilt. Einzig der MOSOP-Mitar­bei­ter Ledum Mitee wurde freige­spro­chen. In der Urteils­be­grün­dung räumte das Gericht ein, dass Saro-Wiwa zwar nicht direkt an der Tötung betei­ligt gewesen war, doch habe er, wie der Vorsit­zen­de Richter Ibrahim Ndahi Auta sagte, „unzwei­fel­haft die Maschi­ne­rie in Gang gesetzt, die die vier Ogoni-Führer verzehr­te“. Am Tag zuvor waren bereits die anderen fünf Mitan­ge­klag­ten Saro-Wiwas – Satur­day Dobee, Paul Levula, Nordu Eawo, Felix Nuate und Daniel Gbokoo – ebenfalls zum Tod durch Erhän­gen verur­teilt worden.

7. Wirkung

Das Todes­ur­teil veran­lass­te den nigeria­ni­schen Litera­tur­no­bel­preis­trä­ger Wole Soyin­ka und Saro-Wiwas Sohn Ken Wiwa, inner­halb Nigeri­as zum Wider­stand gegen die Militär­re­gie­rung und inter­na­tio­nal zum Boykott von Unter­neh­men aufzu­ru­fen, die mit dem Regime zusam­men­ar­bei­te­ten. Die südafri­ka­ni­sche Litera­tur­no­bel­preis­trä­ge­rin Nadine Gordi­mer und auch der südafri­ka­ni­sche Friedens­no­bel­preis­trä­ger Desmond Tutu schlos­sen sich diesen Aufru­fen an.
In Nigeria selbst protes­tier­te allen voran der Menschen­rechts­dach­ver­band Civil Liber­ties Organi­sa­ti­on (CLO) gegen das Urteil. 1993 hatte die CLO den Menschen­rechts­preis des Deutschen Richter­bun­des erhal­ten, sie wird vom katho­li­schen Hilfs­werk Misere­or unterstützt.
Inter­na­tio­nal demons­trier­te die afrika-ameri­ka­ni­sche Organi­sa­ti­on Trans Africa vor der nigeria­ni­schen Botschaft in Washing­ton und verlang­te die Freilas­sung von Moshood Abiola. Jakob von Uexkull, Stifter des „Right Liveli­hood Award, des sog. Alter­na­ti­ven Nobel­prei­ses – den Saro-Wiwa 1992 für sein Menschen­rechts­en­ga­ge­ment ebenso erhal­ten hatte wie 1994 den Goldman Environ­men­tal Prize für Umwelt­schutz, den Folon-Nichols Preis (1994), den Hammet-Hellman-Preis (1994) oder den Preis der Bruno-Kreisky-Stiftung (1995) –, rief zu einem Verbrau­cher­boy­kott gegen Shell auf wegen der Koope­ra­ti­on mit der nigeria­ni­schen Militärregierung.
Shell klagte in Deutsch­land gegen den Fischer-Verlag wegen Verun­glimp­fung seines Marken­zei­chens – der Muschel – auf dem Cover von Ken Saro-Wiwas Buch „Flammen der Hölle“. Die Klage blieb jedoch erfolg­los, weil das Logo gar nicht dort, sondern auf einem anderen Buch – des Lamuv-Verlags – über Ken Saro-Wiwa abgebil­det war. Unmit­tel­bar nach den Todes­ur­tei­len plädier­ten der deutsche PEN sowie der Börsen­ver­ein des Deutschen Buchhan­dels in Frank­furt und die Gesell­schaft für bedroh­te Völker in Göttin­gen für eine Ausset­zung der Todes­stra­fe, die auch Bundes­au­ßen­mi­nis­ter Klaus Kinkel als bestür­zend bezeichnete.
US-ameri­ka­ni­sche Banken setzten Trans­ak­tio­nen im Nigeria-Geschäft aus, London brach­te politi­sche und wirtschaft­li­che Maßnah­men gegen Nigeria ins Gespräch, sofern Abacha nicht einlen­ke. Nach der Vollstre­ckung des Todes­ur­teils am 10. Novem­ber 1995 setzten die Common­wealth-Staaten die Mitglied­schaft Nigeri­as in dem Staaten­bund aus und drohten mit einem Ausschluss aus dem Common­wealth, sollte das Land nicht binnen zwei Jahren zur Demokra­tie zurückkehren.
Die Europäi­sche Union fror eine ausste­hen­de Entwick­lungs­hil­fe­zah­lung in Höhe von 440 Millio­nen D‑Mark ein, die Bundes­re­pu­blik Deutsch­land stopp­te eine Projekt­för­de­rung in Höhe von acht Millio­nen Mark und beschloss Visabe­schrän­kun­gen für nigeria­ni­sche Regie­rungs­mit­glie­der. Die USA sowie Großbri­tan­ni­en stell­ten ihre Waffen- und Rüstungs­lie­fe­run­gen ein. Weltweit kam es zu Demons­tra­tio­nen und Trauer­kund­ge­bun­gen. Die Bundes­län­der Hamburg, Hessen, Nieder­sach­sen, Nordrhein-Westfa­len, Rhein­land-Pfalz und Schles­wig-Holstein beschlos­sen einen Abschie­be­stopp für nigeria­ni­sche Asylan­trag­stel­ler. Die Weltbank entzog einem inter­na­tio­na­len Ölkon­sor­ti­um – darun­ter Shell – einen Kredit in Höhe von 81 Millio­nen US-Dollar für den Bau einer Gasverflüssigungsanlage.
Die nigeria­ni­sche Regie­rung in Abuja wies die Suspen­die­rung aus dem Common­wealth als unbegrün­det zurück und bezeich­ne­te die weltwei­te Kritik als Einmi­schung in die inneren Angele­gen­hei­ten. Nigeria zog seine Botschaf­ter aus Südafri­ka, den EU-Staaten und den USA ab. Trotz aller inter­na­tio­na­ler Protes­te gelang es Militär­dik­ta­tor Abacha, seine Positi­on zunächst zu festi­gen und durch Überwa­chung und Verfol­gung Opposi­tio­nel­ler etwai­gen Wider­stand zu unterdrücken.
Der Boykott gegen Shell veran­lass­te indes eine Diskus­si­on darüber, ob es recht­lich wie ethisch zu verant­wor­ten ist, in Nigeria nach den dort gelten­den und erheb­lich niedri­ge­ren Umwelt­stan­dards Erdöl zu fördern, als dies beispiels­wei­se in westli­chen Ländern prakti­ziert wird. Zudem führten wieder­keh­ren­de Explo­sio­nen mit Todes­op­fern, da ansäs­si­ge Ogoni aus defek­ten Erdöl­roh­ren für sich Öl abzapf­ten, zu der moralisch basier­ten Kritik, dass ein inter­na­tio­nal agieren­der Konzern Profit aus der Armut der einhei­mi­schen Bevöl­ke­rung ziehe. Nahm Shell zunächst die Positi­on ein, schlicht nigeria­ni­sches Recht zu befol­gen, einig­te sich Shell noch im Jahr 2009 außer­ge­richt­lich mit den Hinter­blie­be­nen Saro-Wiwas und seiner Mitan­ge­klag­ten und bezahl­te 15,5 Millio­nen US-Dollar. Doch sogar noch im Jahr 2017 prozes­sier­ten die Witwen von vier Mitan­ge­klag­ten Saro-Wiwas – Victo­ria Bera, Blessing Eawo, Esther Kiobel und Chari­ty Levula – vor einem Zivil­ge­richt in Den Haag. Esther Kiobel hatte bereits 2002 in New York Klage gegen Shell erhoben, doch erklär­te das Obers­te Gericht, dass die US-Justiz dafür nicht zustän­dig sei. Anfang 2019 erklär­te sich dagegen das Gericht in Den Haag für zustän­dig und schloss eine Verjäh­rung des Falles aus.
Das Andenken an Saro-Wiwa blieb zudem lange durch das Engage­ment seines ältes­ten Sohns Ken Wiwa (1968–2016) präsent, der als Journa­list und Autor selbst Bekannt­heit gewann. Im Jahr 2002 veröf­fent­lich­te er über die Bezie­hung zu seinem Vater und über sein Leben als Sohn eines weltbe­kann­ten Menschen das Buch „In the Shadow of a Saint“, das unter dem Titel „Im Schat­ten des Märty­rers. Mein Leben als Sohn von Ken Saro-Wiwa“ auch auf Deutsch erschien, und erhielt dafür den renom­mier­ten Hurston-Wright-Award.

8. Würdi­gung

Das Urteil gegen Ken Saro-Wiwa und seine acht Mitstrei­ter, die sogenann­ten Ogoni Nine, steht für bruta­le Willkür­herr­schaft und Macht­miss­brauch. Es warf inter­na­tio­nal die Frage auf, ob und wie weit die Einmi­schung in die Angele­gen­hei­ten eines anderen Staates legitim sein kann oder muss und ob Boykot­te wirtschaft­li­cher oder politi­scher Art zu recht­fer­ti­gen sind. Zugleich wurde durch das Verfah­ren und noch nach dem Todes­ur­teil gegen Ken Saro-Wiwa das Phäno­men deutlich, dass im demokra­ti­schen Westen trotz aller Warnun­gen und Hinwei­se durch inter­na­tio­na­le Menschen­rechts­or­ga­ni­sa­tio­nen die Möglich­keit einer Hinrich­tung als unvor­stell­bar galt und somit der eigene Aktions­ra­di­us selbst einge­schränkt wurde. Ferner zeigte das Urteil aber auch die Ohnmacht der inter­na­tio­na­len Gemein­schaft, wirkungs­voll handeln zu können, wenn die Mittel der Diplo­ma­tie erschöpft sind und der Wille zu einer demokra­ti­schen Lösung nicht gegeben ist. Der Konflikt, an Humani­tät zu appel­lie­ren und dadurch im eigenen Handeln an die Regeln der Humani­tät gebun­den zu sein, blieb im Fall Saro-Wiwa ungelöst.
Hinzu kommen Vorwür­fe, der Ölmul­ti Shell habe die nigeria­ni­sche Regie­rung unter Abacha sowohl gestützt als auch deren bruta­les Vorge­hen gegen die Ogoni-Bevöl­ke­rung billi­gend in Kauf genom­men. Grund­sätz­lich wurde in diesem Zusam­men­hang disku­tiert, ob und wie sehr sich Politik nach wirtschaft­li­chen Profit­in­ter­es­sen richten dürfe und wie verhin­dert werden kann, dass ökono­mi­sche Aspek­te dazu führen, ethische und morali­sche Grund­sät­ze mit verschie­de­nen Maßstä­ben zu beurtei­len oder vollends außer Acht zu lassen.
Noch offen ist zudem die Besei­ti­gung der Umwelt­schä­den im Nider-Delta. Im Jahr 2011 hatte das Umwelt­pro­gramm der Verein­ten Natio­nen (UNEP) in einem Bericht die Umwelt­schä­den im Ogoni­land dokumen­tiert und Sanie­rungs­emp­feh­lun­gen formu­liert. Einer Studie von vier Nicht­re­gie­rungs­or­ga­ni­sa­tio­nen zufol­ge, darun­ter Amnes­ty Inter­na­tio­nal, haben selbst noch im Jahr 2020 erst an elf Prozent der verseuch­ten Stand­or­te die Säube­rungs­ar­bei­ten begonnen.

9. Literatur/Quellen

Amnes­ty Inter­na­tio­nal: Nigeria – A Traves­ty of Justi­ce, 26.10.1995.
Gesell­schaft für bedroh­te Völker (GfbV): Arbeits­do­ku­men­ta­ti­on Ogoni in Nigeria, 4.10.1995.
Amnes­ty Inter­na­tio­nal: Nigeria – Funda­men­tal Rights Denied – The Ogoni trials and detenti­ons, 15.9.1995, S. 6; einzu­se­hen unter:
https://www.amnesty.org/download/Documents/172000/afr440201995en.pdf

Amnes­ty Inter­na­tio­nal: Hinrich­tun­gen in Nigeria. Shell wegen Kompli­zen­schaft angeklagt, Medien­mit­tei­lung, 29.6.2017
Amnes­ty Inter­na­tio­nal: In the Dock. Shell’s Compli­ci­ty in the arbitra­ry execu­ti­on of the Ogoni Nine, 2017, einzu­se­hen unter:
https://www.amnesty.ch/de/themen/wirtschaft-und-menschenrechte/fallbeispiele/nigeria/dok/2017/shell-wegen-komplizenschaft-hinrichtungen-angeklagt/shell_complicity_ogoni_executions.pdf

Amnes­ty Inter­na­tio­nal: Shell – ein krimi­nel­les Unter­neh­men?, Medien­mit­tei­lung vom 28.11.2017, einzu­se­hen unter:
https://www.amnesty.ch/de/themen/wirtschaft-und-menschenrechte/fallbeispiele/nigeria/dok/2017/shell-ein-kriminelles-unternehmen

Amnes­ty Inter­na­tio­nal: Shell und die Ölver­schmut­zung im Niger­del­ta – kein Ende in Sicht, 18.6.2020, einzu­se­hen unter:
https://www.amnesty.ch/de/themen/wirtschaft-und-menschenrechte/fallbeispiele/nigeria/dok/2020/shell-kein-ende-in-sicht

Amnes­ty Inter­na­tio­nal: Urteil gegen Shell, 3.5.2019, einzu­se­hen unter:
https://www.amnesty.ch/de/themen/wirtschaft-und-menschenrechte/fallbeispiele/nigeria/dok/2019/urteil-gegen-shell

Gesell­schaft für bedroh­te Völker: Shell teilt und herrscht in Nigeria, 23.4.2005,
einzu­se­hen unter:
https://www.gfbv.de/de/news/shell-teilt-und-herrscht-in-nigeria-181/

Human Rights Watch/ Africa: Nigeria – The Ogoni Crisis: A Case- Study of Milita­ry Repres­si­on in Southe­as­tern Nigeria, 1.7.1995; einzu­se­hen unter:
https://www.refworld.org/docid/3ae6a7d8c.html
Weltbank: Defining an Environ­men­tal Develo­p­ment Strate­gy for the Niger Delta, 25.5.1995; einzu­se­hen unter:
http://documents.worldbank.org/curated/en/974591468096855814/Main-report

Berne­cker, Walther L.: Port Harcourt, 10. Novem­ber 1995 – Aufbruch und Elend in der Dritten Welt, 1997, S. 7–18.
Birnbaum, Micha­el: Nigeria – Funda­men­tal Rights Denied, Juni 1995.
Boele, Richard: Ogoni – Report of the UNPO Missi­on, 1.5.1995.
Loimei­er, Manfred: Ken Saro-Wiwa, 1996, S. 41–58.
Wiwa, Ken: Im Schat­ten des Märty­rers. Mein Leben als Sohn von Ken Saro-Wiwa, 2002.

Manfred Loimei­er
Dezem­ber 2020

Loimei­er, Manfred, apl. Prof. Dr., lehrt Afrika­ni­sche Litera­tu­ren engli­scher Sprache am Anglis­ti­schen Seminar der Univer­si­tät Heidel­berg. Studi­um in Tübin­gen, Wien, Basel und Berlin; Promo­ti­on in Bayreuth in Verglei­chen­der Litera­tur­wis­sen­schaft; Habili­ta­ti­on 2010 in Heidel­berg. Veröf­fent­lich­te 1996 das Buch „Zum Beispiel: Ken Saro-Wiwa“ und forscht überwie­gend zu den Litera­tu­ren Nigeri­as und des Südli­chen Afrika. Jüngs­te Publi­ka­tio­nen als Autor: „Litera­tu­ren aus Afrika. Aufbruch in ein neues Selbst­be­wusst­sein“ (2018) und „Ngũgĩ wa Thiong’o“ (2018); als Heraus­ge­ber: „Nehmen Sie den Weg nach Süden. Eine litera­ri­sche Reise durch Afrika“ (2020).

Zitier­emp­feh­lung:

Loimei­er, Manfred: „Der Prozess Ken Saro-Wiwa, Nigeria 1995“, in: Groenewold/ Ignor / Koch (Hrsg.), Lexikon der Politi­schen Straf­pro­zes­se, www.lexikon-der-politischen-strafprozesse.de/glossar/saro-wiwa-ken-kenule-beeson/, letzter Zugriff am TT.MM.JJJJ. ‎

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