Quisling, Vidkun

bearbei­tet von
Prof. Dr. Bernd Henningsen

Norwe­gen 1945
Hochverrat
Kolla­bo­ra­ti­on mit Deutschland
Nasjo­nal Samling (Natio­na­le Einheit)

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Der Prozess gegen Vidkun Quisling
Norwegen 1945

Am 12. Juni 1941 erklär­te Winston Churchill vor alliier­ten Delegier­ten im St. James’s Palace: “A vile race of Quislings – to use a new word which will carry the scorn of mankind down the centu­ries – is hired to fawn upon the conque­r­or, to colla­bo­ra­te in his designs and to enforce his rule upon their fellow country­men while grove­ling low themsel­ves”.[1] Die Formu­lie­rung „Quislin­ge“ als Synonym für Vater­lands­ver­rä­ter wieder­hol­te er am 26. Dezem­ber dessel­ben Jahres vor beiden Kammern des US-Kongres­ses. Beispie­le dieser Etiket­tie­rung sind Legion, sie werden nicht nur in Nachschla­ge­wer­ken gerne aufge­führt: Im inter­na­tio­na­len politi­schen Sprach­ge­brauch ist der Name seither zu einem Synonym für „Kolla­bo­ra­teur“ gewor­den.[2]

Es bleibt, dass seine Person, seine Zeit und der Prozess gegen ihn für Norwe­gen von fortdau­ern­der Bedeu­tung, dass die Spuren im politi­schen Selbst­ver­ständ­nis unüber­seh­bar sind und dass Quisling einen promi­nen­ten Platz in der norwe­gi­schen Erinne­rungs­ge­schich­te einnimmt.[3] Die Verar­bei­tung von Kolla­bo­ra­ti­on und Landes­ver­rat ist gleich nach dem Krieg juris­tisch geführt worden, wofür sich ein eigener Termi­nus durch­ge­setzt hat: Rettsoppgjør („Justiz­ab­rech­nung“) – was aller­dings nicht ausschließt, dass die Verfah­ren auch politi­sche waren. Der Begriff „Vergan­gen­heits­be­wäl­ti­gung“ ist in Norwe­gen gelegent­lich gebraucht worden.

Um den Prozess und seine Bedeu­tung zu verste­hen, ist es nötig, nicht nur seine Biogra­fie zu erzäh­len, sondern auch ausführ­lich auf die Zeitum­stän­de einzu­ge­hen. Dass mit zuneh­men­der zeitli­cher Entfer­nung das wissen­schaft­li­che und das media­le Inter­es­se am „Quisling-Enigma“ (auf Norwe­gisch: Quisling-gåte) wächst, ist mehr als nur von histo­ri­scher Bedeu­tung, es ist Indiz für das politi­sche Selbst­ver­ständ­nis des Landes und das gesell­schaft­li­che Inter­es­se – wie der Spiel­film „Quislings letzte Tage“ von Erik Poppe 2024 gezeigt hat.[4]

1. Prozess­ge­schich­te und ‑bedeu­tung
Am 9. Mai 1945, einen Tag nach der deutschen Kapitu­la­ti­on, stell­te Vidkun Quisling sich zusam­men mit einigen seiner Minis­ter der norwe­gi­schen Polizei und wurde, entge­gen seiner Erwar­tung, in Haft genom­men[5] – damit konnte im europäi­schen Vergleich die politi­sche und juris­ti­sche Aufar­bei­tung der Kolla­bo­ra­ti­on frühzei­tig in Gang gesetzt werden. (Reichs­kom­mis­sar Josef Terbo­ven entzog sich der Straf­ver­fol­gung, er spreng­te sich am 8. Mai in seinem Bunker in die Luft.)[6]

Quisling wurde unter rigiden Einschrän­kun­gen zunächst im Osloer Polizei­ge­fäng­nis, dann im Turm der Akers­hus-Festung gefan­gen gehal­ten: Bis zur Urteils­voll­stre­ckung wurde er Tag und Nacht bewacht, die Zellen­tür stand immer offen, das Licht wurde nie gelöscht, Zeitun­gen standen ihm nicht zur Verfü­gung, Zugang zu Akten oder Unter­la­gen hatte er keinen. Besuche durfte er nicht empfan­gen (außer vom Gefäng­nis­seel­sor­ger); für seine Frau bestand Kontakt­ver­bot vom Tag der Verhaf­tung an, auch am Prozess durfte sie nicht teilneh­men.[7]

Der Prozess begann am 20. August 1945 und endete bereits am 10. Septem­ber mit seiner Verur­tei­lung zum Tod wegen Mord, Verrat, Diebstahl, Beihil­fe zur Juden­ver­fol­gung und Unter­stüt­zung der deutschen Wehrmacht, Verschwö­rung mit Hitler zur Beset­zung Norwe­gens. Das Obers­te Gericht bestä­tig­te das Urteil; König Haakon VII. lehnte ein Gnaden­ge­such ab, gleicher­ma­ßen blieb das seiner Frau Maria ohne Resonanz.

Vidkun Quisling wurde in der Nacht zum 24. Oktober auf der Festung erschos­sen – wo er im April 1940, am Beginn der deutschen Invasi­on, sich zum Regie­rungs­chef ausge­ru­fen hatte. Seine letzten Worte sollen gewesen sein: „Ich bin unschul­dig!“[8]

Das Gericht hatte entschie­den, die Verhand­lun­gen steno­gra­fie­ren zu lassen; die Akten wurden 1946 veröf­fent­licht: 646 zweispal­ti­ge Seiten unter dem Titel „Die Straf­sa­che gegen Vidkun Abraham Lauritz Jonssøn Quisling“.[9] Nur von der Urteils­ver­kün­dung gibt es Filmauf­nah­men. Stein Ørnhøi veröf­fent­lich­te, mit knappen zusätz­li­chen Infor­ma­tio­nen, 1988 eine Kompi­la­ti­on aus den Akten des Prozes­ses: Aussa­gen, Mitschrif­ten und Dokumen­te.[10] Darin findet sich auch eine von Quisling verfass­te „Denkschrift“ vom 25. Oktober 1940 über das Verhält­nis von Norwe­gen und Deutsch­land während des Krieges mit dem Plan eines „Groß-Nordi­schen Bundes“.[11] Als Taschen­buch wurde Quislings Vertei­di­gungs­re­de aus Anlass seines 100-jähri­gen Geburts­tags 1987 wieder publi­ziert.[12]

Dass der Prozess unter großer natio­na­ler und inter­na­tio­na­ler Medien­auf­merk­sam­keit bereits drei Monate nach Ende des Krieges begann und nach nur knapp drei Wochen mit einem Todes­ur­teil endete (verhan­delt wurde insge­samt knapp 100 Stunden), hat mit dem Druck der Wider­stands­be­we­gung zu tun, die sich als Folge des natio­na­len Traumas und des Besat­zungs­ter­rors etabliert hatte, die mit der norwe­gi­schen Exilre­gie­rung in London zusam­men­ar­bei­te­te und eine mächti­ge Abtei­lung in Stock­holm hatte. Vor dem Hinter­grund einer langen stabi­len Rechts­ord­nung und ‑praxis wurde von der Regie­rung und der Justiz erwar­tet, dass der Rechts­staat wieder­her­ge­stellt werde, die Zeit der Schan­de musste juris­tisch aufge­ar­bei­tet werden. Offen­bar spiel­te in der Wahrneh­mung nur eine gerin­ge Rolle, dass es ein Befan­gen­heits­pro­blem gab: Regie­rung, Staats­an­walt­schaft und Richter waren führend in der Wider­stands­be­we­gung tätig gewesen. Der kränken­de Schock des deutschen Überfalls, der Besat­zungs­ter­ror, die Kriegs­schä­den und die Begeis­te­rung über das Ende des Krieges erzeug­ten jedoch eine Stimmung, die ein Todes­ur­teil nicht nur für gerecht­fer­tigt hielt, sondern auch erwar­te­te – obwohl die Todes­stra­fe bereits 1902 abgeschafft worden war.[13]

2. Perso­nen
a. Der Angeklagte
Vidkun Abraham Lauritz Jonssøn Quisling (1887–1945) kam aus der Provinz Telemark im Südwes­ten Norwe­gen, der Vater war Probst[14]; er besuch­te die Kriegs­aka­de­mie, die er mit der besten je verge­be­nen Note verließ, wurde Major und Offizier im General­stab.[15] 1918 wurde er Militär­at­ta­ché in Petro­grad, von 1919–21 in Helsin­ki, und stand 1927–29 in diplo­ma­ti­schen Diens­ten in Moskau. Während des Hunger-Jahrzehnts nach der bolsche­wis­ti­schen Revolu­ti­on arbei­te­te er von 1922 bis 1926 für die norwe­gi­sche Nansen-Hilfe des Roten Kreuzes in der Sowjet­uni­on mit Nieder­las­sung in Charkiw. 1923 heira­te­te er die dort gebore­ne Maria Wassil­jew­na Pasetch­ni­ko­va (1900–80) – die Legiti­mi­tät dieser Ehe wird angezwei­felt, da er im Jahr zuvor Alexan­dra Voronin (1905–93) gehei­ra­tet hatte, wobei es sich bei dieser Ehe um eine Schein­ehe gehan­delt haben wird, um Voronin von der Nansen-Hilfe profi­tie­ren lassen zu können, denn sie folgte ihm nach Norwe­gen (die Bezie­hung schien harmo­nisch zu bleiben[16] ), sie emigrier­te nach China, dann in die USA. Beide Ehen blieben kinder­los. Die Russland-Erfah­run­gen verar­bei­te­te Quisling in einem Buch „Russland und wir“, das 1930 erschien und nicht unwesent­lich zu seiner Bekannt­heit beigetra­gen hatte.[17]

Noch in den zwanzi­ger Jahren war Quisling vom Sozia­lis­mus faszi­niert, bot z.B. der norwe­gi­schen Arbei­ter­par­tei Unter­stüt­zung zum Aufbau einer „Roten Garde“ an; ein diesbe­züg­li­ches Gespräch mit Martin Tranmæl (1879–1967),[18] die zentra­le und charis­ma­ti­sche Persön­lich­keit des linken Flügels der Arbei­ter­be­we­gung, wurde im Prozess Gegen­stand einer Kontro­ver­se zwischen beiden. Nicht zum wenigs­ten gründe­te die Faszi­na­ti­on für Russland auf seiner Überzeu­gung, dass das Land von norwe­gi­schen (sic!) Wikin­gern gegrün­det sei, dass norwe­gi­sches Blut durch russi­sche Adern fließe und Russland also der „nordi­schen Rasse“ zuzurech­nen sei.

1930 tritt Quisling zum ersten Mail in die breite­re politi­sche Öffent­lich­keit mit einem Nachruf auf Nansen, der, wie er später im Prozess erklär­te, für ihn zu einem Vater gewor­den war: Die Zeitung Tidens Tegn („Zeichen der Zeit“) veröf­fent­lich­te auf der ganzen ersten Seite seinen Text: „Politi­sche Gedan­ken bei Fritjof Nansens Tod“.[19]

1931–1933 war Quisling norwe­gi­scher Vertei­di­gungs­mi­nis­ter in einer Minder­heits­re­gie­rung der Bauern­par­tei. Seine Minis­ter­zeit war gekenn­zeich­net von Skanda­len[20], von Übergrif­fen, von Attacken auf die Arbei­ter­par­tei, zugleich wurde seine politi­sche und intel­lek­tu­el­le Wende zum rechten, natio­na­lis­ti­schen Denken unver­kenn­bar. Ausschlag­ge­bend für seine Abwen­dung von Russland dürfte ein vierstün­di­ges Verhör durch die sowje­ti­sche Geheim­po­li­zei GPU 1928 in Moskau gewesen sein.[21] Vor einigen Jahren tauch­te im Osloer Vertei­di­gungs­mi­nis­te­ri­um eine Akte auf, aus der hervor­geht, dass Quisling 1932 einen Plan für den Fall eines sowje­tisch-kommu­nis­ti­schen Infil­tra­ti­ons­ver­suchs ausge­ar­bei­tet hatte, der in Umgehung der politi­schen und insti­tu­tio­nel­len Zustän­dig­kei­ten ein Eingrei­fen des Militärs vorsah. Die Akten ließ er nicht klassi­fi­zie­ren oder gar vernich­ten, sondern sie wander­ten in die Regis­tra­tur – und wurden dort offen­bar verges­sen. Für den Prozess wären sie überzeu­gen­des Belas­tungs­ma­te­ri­al gewesen.[22]

Nach dem Bruch der Regie­rung gründe­te er im Mai 1933 zusam­men mit dem Rechts­an­walt am Obers­ten Gericht, Johan Bernhard Hjort (1895–1969) die Nasjo­nal Samling („Natio­na­le Einheit“, NS), eine aus mehre­ren Split­ter­grup­pen zusam­men­ge­setz­te Partei (daher der Name), rechts­ra­di­kal, antide­mo­kra­tisch-autori­tär, vergleich­bar mit den faschis­ti­schen Partei­en in Itali­en und Deutsch­land und der bauern­fa­schis­ti­schen Lappo-Bewegung in Finnland – rabiat antiso­zia­lis­tisch und antise­mi­tisch.[23] Das „neue Norwe­gen“ sollte mit einer Verfas­sungs­än­de­rung korpo­ra­tis­tisch werden, eine „Nordi­sche Volks­er­he­bung“ (Nordisk Folke­reis­ning) Marxis­mus und Bolsche­wis­mus vernich­ten, die Außen­po­li­tik „rassisch“ und nordisch ausge­rich­tet werden. Es waren Versatz­stü­cke der Nazi-Ideolo­gie und ‑Propa­gan­da, die die NS bestimm­ten.[24] Hjort übernahm 1935 die Führung der nach SA-Vorbild agieren­den parami­li­tä­ri­schen Organi­sa­ti­on „Hird“, 1937 eskalier­te ein Konflikt mit Quisling, worauf­hin Hjort die Partei verließ und nur noch im Hinter­grund agier­te. Er wurde eine Vermitt­lungs­per­son für die von Graf Folke Berna­dotte ab März 1945 organi­sier­te Rettungs­ak­ti­on von ca. 15.000 dänischen und norwe­gi­schen Häftlin­gen aus deutschen Konzen­tra­ti­ons­la­gern mit den „Weißen Bussen“. Seine Karrie­re als hochge­schätz­ter Advokat konnte er fortsetzen.

Großen Zulauf hatte die Partei in den dreißi­ger Jahren nicht, bei den Wahlen 1933, 1934 und 1936 wurde keiner ihrer Kandi­da­ten gewählt. Sie errang 1933 nur knapp zwei Prozent der Stimmen, insge­samt 27.850, diese Zahl sank noch bei den nächs­ten Wahlen 1936; vor der Okkupa­ti­on lag die Zahl der Mitglie­der bei etwa 2000, bei Kriegs­en­de war sie auf 50.000 angestie­gen – bei einer Gesamt­ein­woh­ner­zahl von etwas unter drei Millionen.

Nicht einmal während des Krieges hatte Quisling Unter­stüt­zung in der Bevöl­ke­rung, seine „Macht“ war eine autosug­ges­ti­ve, beruh­te auf dem Rückhalt durch die deutsche Besat­zungs­macht – und dem Spiel mit der Angst. Eine nicht unwesent­li­che Rolle für den relati­ven Erfolg der Wider­stands­be­we­gung und einer teilwei­sen Immuni­sie­rung der Mehrheit der Bevöl­ke­rung dürften die „Bildungs­agen­ten“ gespielt haben: Erzie­her und Lehrer, die sich gegen die Erwar­tun­gen in Norwe­gen (und im Gegen­satz zum Deutschen Reich) nicht von der Nazi-Ideolo­gie hatten verein­nah­men lassen, sondern nach der Parole „Ich will meinem Ruf als Lehrer und meinem Gewis­sen treu sein!“ agier­ten.[25] Schon 1942 musste Quisling einge­ste­hen, „diese Lehrer haben mir alles zerstört.“[26] Quisling war ein Führer ohne Volk.[27]

Er war mit Büchern aufge­wach­sen; mit seinem Bruder, der Arzt wurde, führte er prägen­de philo­so­phi­sche Debat­ten. Sein Weltbild war ein sehr beson­de­res, veröf­fent­licht hat er dazu nichts – aller­dings legte er 1929 eine kleine, kaum beach­te­te Schrift vor, die wohl als Einlei­tung zu seinem großen Werk gedacht war: „Darüber, dass es außer der Erde andere bewohn­te Welten gibt und über die Bedeu­tung dessen für unsere Weltan­schau­ung“.[28] In den folgen­den Jahren entwi­ckel­te er, beein­flusst von Alfred Rosen­berg (1893–1945), dem NS-Chefideo­lo­gen, unter dem Schlag­wort Univer­sis­me ein spezi­el­les nordi­sches Denkkon­strukt und eine politi­sche Anwei­sung, die die „nordi­sche Rasse“, norwe­gi­sche Bauern­ro­man­tik und mysti­sches Denken zu verei­nen vorgab. Nach dem Krieg sind etwa 800 Seiten gefun­den worden, die Quisling als Amateur­phi­lo­so­phen offen­ba­ren, knapp die Hälfte handge­schrie­ben: Notizen, Aphoris­men, kurze Textstü­cke; drei Bände waren geplant als „ABC des Univer­sis­mus“.[29] Konsis­tent sind die Seiten nicht, politisch entglei­sen sie: „Deutsch­land hätte gesiegt, wenn es 1940 den Kampf mit Russland aufge­nom­men hätte, anstatt mit England.“[30] Der Begriff „Univer­sis­mus“ stammt von dem Hollän­der Jan Jakob Maria de Groot, Sinolo­gie-Profes­sor an der Berli­ner Univer­si­tät und Gründer des dorti­gen Sinolo­gie-Insti­tuts; in dessen 1918 heraus­ge­ge­be­nem Band steht er als Bezeich­nung für chine­si­sches Denken und chine­si­sche Kultur, es geht um die Einheit der Welt[31] – der Band befand sich in Quislings Biblio­thek, inhalt­lich ist bei ihm aber davon nichts übrig geblie­ben. Bemer­kens­wert ist, dass die erwähn­ten Aufzeich­nun­gen von seinen jungen Jahren bis in die Wochen in der Todes­zel­le datie­ren. In der vorlie­gen­den Auswahl begin­nen sie mit dem Satz: „Die Aufga­be, die ich mit diesem Buch vor Augen hatte, ist die größte, die ein Mensch sich setzen kann, nämlich ein neues Licht zu zünden, um eine neue Welt- und Lebens­an­schau­ung in Überein­stim­mung mit Erfah­rung und Wissen­schaft zu schaf­fen.“[32] Es kann bei diesem Anspruch nicht verwun­dern, dass politi­sches, philo­so­phi­sches und religiö­ses Räson­ne­ment durch­ein­an­der­ge­hen.[33]

Quislings Ausru­fung einer vorläu­fi­gen Regie­rung unter seiner Führung am 9. April 1940 und die Auffor­de­rung an das norwe­gi­sche Militär, die Waffen nieder­zu­le­gen, hatte keine unmit­tel­ba­ren Folgen – in Hitlers strate­gi­schen Überle­gun­gen spiel­te er keine Rolle, hatte der doch dessen mangeln­de Unter­stüt­zung in der Bevöl­ke­rung regis­triert. Dabei hatte er seinen Coup d’État in Gesprä­chen mit Rosen­berg vorbe­rei­tet, der Quislings wichtigs­ter Kontakt in Berlin war; außer­dem war Großad­mi­ral und Oberbe­fehls­ha­ber der deutschen Kriegs­ma­ri­ne Erich Raeder (1876–1960) war einbe­zo­gen, der das „Unter­neh­men Weserü­bung“ – den Überfall auf Dänemark und Norwe­gen – geplant hatte und Quisling für einen wichti­gen Mitstrei­ter hielt.[34]

Gegen­über Hitler hatte Quisling seine Hilfe bei einer wünschens­wer­ten Beset­zung Norwe­gens angebo­ten, auch hatte er Infor­ma­tio­nen über militä­ri­sche Anlagen weiter­ge­ge­ben und um finan­zi­el­le Unter­stüt­zung für seine Partei gebeten.[35] Hitler, der bis zum Besuch Quislings im Dezem­ber 1939 in der Berli­ner Reichs­kanz­lei nichts von einer militä­ri­schen Einbe­zie­hung des Nordens in den Krieg wissen wollte, wird – folgt man den späte­ren Zeugen­aus­sa­gen – von Quislings, in holpri­gem Deutsch gehal­te­ner Rede aller­dings so überzeugt worden sein, dass er unmit­tel­bar nach dem Besuch den Befehl zur Ausar­bei­tung von Beset­zungs­plä­nen für Dänemark und Norwe­gen in Auftrag gab.[36] Das Tagebuch Rosen­bergs und die Dokumen­te aus Rosen­bergs Außen­po­li­ti­schem Amt (APA) der NSDAP belegen die Verschwö­rung Quislings mit Deutsch­land. Im Prozess gibt er an, dass er mit Rosen­berg inten­si­ve Kontak­te pfleg­te, er will ihn u.a. in den dreißi­ger Jahren im Umfeld der „Nordi­schen Gesell­schaft“ in Lübeck getrof­fen haben,[37] war diese doch Rosen­berg unter­stellt.[38]

Bereits im April wurde Josef Terbo­ven (1898–1945), zuvor Gaulei­ter von Essen, per „Führer­ver­ord­nung“ als Hitler persön­lich verant­wort­li­cher Reichs­kom­mis­sar für die besetz­ten Gebie­te Norwe­gens einge­setzt, mitsamt einer Zivil­re­gie­rung: das Deutsche Reichs­kom­mis­sa­ri­at in Norwe­gen,[39] aber ohne Quislings Betei­li­gung.[40] Erst im Febru­ar 1942 wurde er, nun als nützlich erach­tet, von Terbo­ven zum Minis­ter­prä­si­dent der besetz­ten norwe­gi­schen Terri­to­ri­en ernannt, an der Amtsein­füh­rung auf Akers­hus nahmen für die NSDAP Martin Bormann und als Vertre­ter der Gesta­po Heinrich Müller teil. Proto­kol­la­risch stand Quisling damit auf der gleichen Stufe mit Adolf Hitler. Besuche bei Hitler während des Krieges und die Präsenz hoher deutscher Nazi-Funktio­nä­re bedeu­te­ten aber nicht, dass die Quisling-Regie­rung über Macht verfüg­te, eher war das Gegen­teil der Fall – er stand einer klassi­schen Mario­net­ten­re­gie­rung vor, es waren norwe­gi­sche Zivilis­ten unter deutscher Aufsicht, die Norwe­gen „regier­ten“. Das ändert aber nichts an der Bewer­tung seines Verhal­tens als Landesverrat.

b. Der Verteidiger
Vertei­di­ger war Henrik Arnold Thaulow Bergh (1879–1952), seit 1909 Anwalt beim Obers­ten Gericht; während des Krieges war er als Vertre­ter des Staates Vertei­di­ger bei der „Hochge­birgs­kom­mis­si­on“ gewesen, einem Sonder­ge­richt für Grenz­zie­hungs­fra­gen. Er war Mitglied der konser­va­ti­ven Partei (Høyre), hatte in den zwanzi­ger Jahren Funktio­nen im Osloer Stadt­par­la­ment und war Suppleant, d.h. gewähl­ter Ersatz­ab­ge­ord­ne­ter, im Stort­ing gewesen.

c. Das Gericht
Der Prozess fand vor einem der sechs norwe­gi­schen Appel­la­ti­ons­ge­rich­te statt, das den aus dem Mittel­al­ter überlie­fer­ten Namen Eidsi­v­at­ing Lagmanns­rett trägt; die Verhand­lun­gen fanden wegen des zu erwar­ten­den öffent­li­chen Inter­es­ses im umgebau­ten großen Saal der Osloer Loge statt, der Platz für 800 Perso­nen bot; Quisling hatte den Saal in den dreißi­ger Jahren für Partei­ver­samm­lun­gen genutzt.

Die Ankla­ge wurde vor einem neunköp­fi­gen Gericht erhoben: vier Juris­ten und fünf Laien, der ehema­li­ge obers­te Richter Erik Toralf Solem (1877–1949) hatte den Vorsitz. Er war von 1912–1927 Bezirks­rich­ter (soren­skri­ver) gewesen, Jurapro­fes­sor 1931/32 und von 1939–1948 obers­ter Richter (die Besat­zungs­zeit ausge­nom­men). Er hatte sich der Wider­stands­be­we­gung angeschlos­sen und war in dessen Führung aufge­rückt, er entwarf in dieser Rolle die Straf­ver­fol­gungs­richt­li­ni­en für Landes­ver­rat für die Zeit nach dem Krieg. Seine Vorge­schich­te und seine Verhand­lungs­füh­rung ließen den Vertei­di­ger einen Befan­gen­heits­an­trag stellen, dem nicht entspro­chen wurde. Er urteil­te auch in anderen Fällen effek­tiv und scharf, so dass er den Beina­men Erik Blutaxt (Erik blóðøx) bekam, nach einem mittel­al­ter­li­chen norwe­gi­schen König.[41] Aus juris­ti­scher Perspek­ti­ve wird man ihn als befan­gen bezeich­nen müssen – politisch war er sicher­lich die richti­ge Person. Auf der Grund­la­ge der Prozess-Proto­kol­le beurteilt Frede­rik Dahl Solems Verhand­lungs­füh­rung und seine Befra­gung der langen Reihe von Zeugen:

Lange­wei­le gab es in diesen Tagen nicht, eher hatten die Zuhörer das Gefühl, sich in einem Express­zug durch die weitläu­fi­ge Landschaft der Okkupa­ti­ons­jah­re zu bewegen.[42]

d. Gutach­ter
Sachver­stän­di­ge im Prozess waren die Medizi­ner und Psych­ia­ter Jon Leikvam und Johan Lofthus, sowie die Neuro­lo­gen Georg Monrad-Krohn und Sigvald Refsum, s.u.

3. Zeitge­schicht­li­che Einordnung
Dänemark und Norwe­gen wurden am 9. April 1940 von der deutschen Wehrmacht überfal­len und besetzt („Unter­neh­men Weserü­bung“), Dänemark ergab sich nach sechs Stunden ohne nennens­wer­ten Wider­stand (es gab gleich­wohl Tote), Norwe­gen nach einem opfer­vol­len, zwei Monate dauern­den Kampf. Als „Führer“ (fører) der norwe­gi­schen Nazi-Partei Nasjo­nal Samling hatte Vidkun Quisling sich während der Invasi­on am selben Tag über den norwe­gi­schen Rundfunk zum Chef einer neuen Regie­rung ausge­ru­fen und die Bevöl­ke­rung wie auch das Militär aufge­for­dert, die Invaso­ren zu unter­stüt­zen;[43] einige der ausge­ru­fe­nen Minis­ter erfuh­ren von ihrer Nominie­rung erst aus dem Radio, bzw. der Zeitung. Nach der Flucht des Königs, der Regie­rung und des Parla­men­tes Anfang Juni nach England war seine Partei die einzi­ge in Norwe­gen nicht verbo­te­ne.[44]

Die Beset­zung des neutra­len Norwe­gen und die Okkupa­ti­ons­zeit waren gekenn­zeich­net von Terror und Bruta­li­tät, 350.000 Solda­ten und Perso­nal wurden während des Krieges in der „Festung Norwe­gen“ statio­niert; 50.000 Perso­nen wurden verhaf­tet, etwa 10.000 von ihnen in Gefäng­nis­se und Gefan­ge­nen­la­ger gebracht, nicht wenige nach Sachsen­hau­sen und Ausch­witz; 1600 sind in der Gefan­gen­schaft zu Tode gekom­men. 10.262 Kriegs­to­te hat es gegeben, 2089 davon aus der Wider­stand­be­we­gung; die Wirtschafts­schä­den waren erheb­lich, über sie wurde in der Nachkriegs­zeit heftig disku­tiert.[45] 5000–6000 Norwe­ger dienten im Krieg in der Wehrmacht, bzw. der Waffen-SS, vornehm­lich an der Ostfront.[46]

Die Beset­zung endete ab 1944 mit der „Opera­ti­on Nordlicht“[47], dem deutschen Truppen­rück­zug nach der Taktik der „verbrann­ten Erde“ – aus der Provinz Finnmark wurden ca. 50.000 Menschen zwangs­eva­ku­iert, die Hälfte von ihnen entzog sich jedoch und „überwin­ter­te“ in Wäldern und Höhlen; nicht nur Hammer­fest im Norden wurde dem Erdbo­den gleich gemacht.[48]

Für die juris­ti­sche Aufar­bei­tung der Kolla­bo­ra­ti­on nach dem Krieg war die NS-Mitglied­schaft ein Krite­ri­um für eine Ankla­ge­er­he­bung, daher ist die NS-Mitglie­der­zahl relevant, da die norwe­gi­sche „Entna­zi­fi­zie­rung“ (wie die in den Nieder­lan­den und im Gegen­satz zu Deutsch­land) ausnahms- und abwägungs­los alle NS-Mitglie­der betraf: 51.212 Partei­mit­glie­der wurden angeklagt, bei 5500 das Verfah­ren einge­stellt, zu Beginn der fünfzi­ger Jahre die meisten Urtei­le herab­ge­setzt, 1957 die letzten Lebens­läng­li­chen freige­las­sen.[49] Mit beson­de­rer Härte hatten dieje­ni­gen Norwe­ger zu rechnen, die sich zur Waffen-SS gemel­det hatten, für die Quisling eifrig gewor­ben hatte.[50]

Im April 1942, sechs Wochen nach seiner Ernen­nung zum Minis­ter­prä­si­den­ten durch die Besat­zungs­macht, setzte Quisling den „Juden­pa­ra­gra­phen“ der Verfas­sung von 1814 (das Einrei­se­ver­bot für Juden nach Norwe­gen) wieder in Kraft (Art. 2 der Verfas­sung), der 1851 aufge­ho­ben worden war. Es war dies ein demons­tra­ti­ver Akt des Bekennt­nis­ses zur deutschen Juden­po­li­tik, denn damit war eine „Rechts­grund­la­ge“ für die Juden­ver­fol­gung und ‑depor­ta­ti­on gegeben. Der Artikel wurde 1945 wieder aufge­ho­ben, ein Entschä­di­gungs­ver­fah­ren für das an Juden verüb­te Unrecht schlepp­te sich über Jahrzehn­te gleich­wohl hin. Im Prozess sind norwe­gi­sche Ausch­witz-Überle­ben­de als Zeugen zu den Depor­ta­tio­nen und Massen­tö­tun­gen gehört worden. Quisling wollte davon nichts gewusst haben.[51]

Die frühen Äußerun­gen Quislings und seiner Anhän­ger weisen keine oder wenige antise­mi­ti­sche Züge aus, Juden spiel­ten in der Program­ma­tik anfangs keine Rolle. Das änder­te sich nach 1935 mit den „Nürnber­ger Rassen­ge­set­zen“ und den Pogro­men 1938 in Deutsch­land – die NS wurde zum norwe­gi­schen Sprach­rohr der deutschen Juden­po­li­tik. Mit der Beset­zung Norwe­gens durch die Wehrmacht radika­li­sier­te sich die „offizi­el­le“ Politik in Norwe­gen, bis es zur erwähn­ten Wieder­ein­set­zung des „Juden­pa­ra­gra­phen“ kam[52] – damit war für die wissen­schaft­li­che und die öffent­li­che Beschäf­ti­gung mit Quisling in den ersten Nachkriegs­jah­ren ein Grund gegeben, ihn aus der Verant­wor­tung zu entlas­sen und als Mario­net­te der deutschen Besat­zungs­macht quasi zu entschuldigen.

Die norwe­gi­sche jüdische Gemein­de war um 1940 mit etwa 2200 Perso­nen die kleins­te Europas, 300 von ihnen waren Flücht­lin­ge aus Deutsch­land, Öster­reich oder der Tsche­cho­slo­wa­kei.[53] 773 jüdische Menschen wurden in zwei großen Trans­por­ten am 26. Novem­ber 1942 und am 25. Febru­ar 1943 über Stettin in das Konzen­tra­ti­ons­la­ger Ausch­witz depor­tiert, nur 26 von ihnen überleb­ten. ¬Mehr als 40 Prozent der norwe­gi­schen Juden sind umgebracht worden, das ist der höchs­te Vernich­tungs­an­teil unter den besetz­ten Ländern Westeu­ro­pas.[54] 1000 Juden konnten nach Schwe­den oder Großbri­tan­ni­en fliehen, bzw. sich im Land verste­cken.[55] Die Zahl der nicht-jüdischen norwe­gi­schen Opfer ist etwa gleich hoch, das betraf insbe­son­de­re Politi­ker und Mitglie­der der Widerstandsbewegung.

Das jüdische Vermö­gen wurde einge­zo­gen, bzw. „arisiert“. Einen Befehl dazu gab es aus Deutsch­land nicht; die Forschung geht heute davon aus, dass die Initia­ti­ve z.T. von der Besat­zungs­macht, von der Quisling-Regie­rung und insbe­son­de­re von lokalen Polizei­ein­hei­ten ausging. Der Chef der norwe­gi­schen Staats­po­li­zei, Karl Marthin­sen (1896–1945), verfüg­te im Oktober 1942 ohne Angabe von Gründen die Verhaf­tun­gen der jüdischen Männer (er wurde im Febru­ar 1945 auf Anord­nung der Exilre­gie­rung von Wider­ständ­lern erschos­sen; Terbo­ven befahl darauf­hin die Erschie­ßung von 34 Norwegern).

Die Juden-Depor­ta­tio­nen wurden von Knut Rød (1900–86), dem Inspek­tor der Osloer Staats­po­li­zei organi­siert. Er war Mitglied der NS, in zwei Landes­ver­rä­ter-Gerichts­ver­fah­ren wurde er 1946 und 1948 vom Vorwurf der Kolla­bo­ra­ti­on freige­spro­chen, da er auch für die Wider­stands­be­we­gung gearbei­tet habe; er blieb bis zu seiner Pensio­nie­rung 1965 im Polizei­dienst. Georg F. Rieber-Mohn, Richter am Obers­ten Gericht, nannte diese Urtei­le 2007 „recht­lich richtig“.[56] Der Schrift­stel­ler Kjartan Fløgstad hielt mit Nachdruck 2009 dagegen, der Freispruch stelle „den absolu­ten Nullpunkt in der norwe­gi­schen Rechts­ge­schich­te“ dar, da damit die Betei­li­gung am Verbre­chen des Holocausts juris­tisch durch andere Verdiens­te aufge­wo­gen worden war.[57] Chris­to­pher Harper kommt nach Durch­sicht der Akten, insbe­son­de­re der norwe­gi­schen Landes­ver­rä­ter-Prozes­se, zu dem Schluss, dass dieje­ni­gen, die die Aufar­bei­tung betrie­ben, nicht akzep­tiert hätten, dass auch in Norwe­gen ein Völker­mord began­gen worden war; die Verfol­gung der norwe­gi­schen Juden wäre ein norwe­gi­sches Projekt gewesen,[58] gleich­wohl wurde kein Norwe­ger wegen Betei­li­gung an der Juden­ver­fol­gung verur­teilt oder angeklagt.

Bjarte Bruland resümiert in seiner großen Studie zum Holocaust in Norwe­gen knapp:

Die Aktion gegen die Juden in Norwe­gen war eine Polizei­ak­ti­on, durch­ge­führt von norwe­gi­schen Polizei­kräf­ten mit der politi­sier­ten Staats­po­li­zei an der Spitze.[59]

Gerichts­ver­fah­ren gegen Nazi-Kolla­bo­ra­teu­re hat es in den von Deutschen besetz­ten Ländern nach dem Krieg einige gegeben; im norwe­gi­schen Fall sind sie akribisch dokumen­tiert. Die dänischen und norwe­gi­schen Gerichts­ver­fah­ren sind bemer­kens­wer­te Beispie­le für eine juris­ti­sche (und damit auch politi­sche) Aufar­bei­tung. Sicher­lich hat es in Norwe­gen Rache­hand­lun­gen gegeben, aber die grund­sätz­li­che politi­sche und juris­ti­sche Entschei­dung war die für das Recht. Die Forschung ist heute zu dem Schluss gekom­men, dass die norwe­gi­sche Aufar­bei­tung relativ fair verlau­fen ist und im Großen und Ganzen milde Urtei­le gespro­chen wurden.[60]

Auch für Norwe­gen ist zu konsta­tie­ren, dass der gefühl­te Wider­stand nach dem Krieg größer war als der tatsäch­li­che im Krieg. So macht Raul Hilberg darauf aufmerk­sam, dass etwa „die Hälfte der kleinen norwe­gi­schen jüdischen Bevöl­ke­rungs­grup­pe“ verschwand, „weil es im Quisling-Regime genügend Kolla­bo­ra­teu­re gab.“[61] Ähnlich István Deák, der kritisch anmerkt, dass es zu der nach dem Krieg gepfleg­ten Heroi­sie­rung von Wider­stand und Gesell­schaft in Norwe­gen (und Dänemark) gewich­ti­ge Gegen­ar­gu­men­te gibt: Die Einwan­de­rungs­ge­set­ze vor dem Krieg erlaub­ten keines­wegs eine großzü­gi­ge Immigra­ti­on; “in Norway every­thing precon­di­tio­ned the growth of a powerful resis­tance movement, yet, in reali­ty, there was less of it than is general­ly assumed and as was diligent­ly asser­ted during and after the war by Norway’s numerous friends”.[62]

Überein­stim­mung herrscht heute darüber, dass eine große Mehrheit der Bevöl­ke­rung sich eher passiv verhielt.

4. Ankla­ge
Der Anklä­ger Annæus Schjødt (1888–1972) war ausge­bil­de­ter Jurist und arbei­te­te zunächst an regio­na­len Gerich­ten, 1936 gründe­te er seine eigene Kanzlei. Zusam­men mit seiner Frau arbei­te­te er nach der deutschen Beset­zung im Wider­stand und floh 1942 nach Stock­holm, wo er Leiter des für Flücht­lings­fra­gen zustän­di­gen Büros der norwe­gi­schen Botschaft wurde. Die Exilre­gie­rung beorder­te das Ehepaar Ende 1943 nach London, er fungier­te dort als Chef der norwe­gi­schen Luftfahrt­be­hör­de. Wichti­ger im Hinblick auf seine Nachkriegs­ak­ti­vi­tä­ten dürfte die Leitung jener Kommis­si­on gewesen sein, die die Richt­li­ni­en für die norwe­gi­schen Verrats­pro­zes­se nach dem Krieg vorbe­rei­te­te. Nach dem Quisling-Prozess war er Staats­an­walt in weite­ren Verratsprozessen.

Am ersten Tag wurde die Ankla­ge verle­sen, sie laute­te nach dem militä­ri­schen Straf­ge­setz von 1902 in neun Punkten und zahlrei­chen Unter­punk­ten auf Hochver­rat, Kolla­bo­ra­ti­on mit der Besat­zungs­macht, Verfas­sungs­bruch, Gewalt­ver­bre­chen, Diebstahl und Beihil­fe an der Juden­ver­fol­gung in Norwe­gen.[63] Gestützt auf Dokumen­te aus deutschen Archi­ven und Dienst­stel­len benann­te Schjødt Vorkriegs­kon­tak­te mit dem Außen­po­li­ti­schen Amt (APA); er konnte nachwei­sen, dass Quisling frühzei­tig über die deutsche Invasi­on infor­miert war. Die ab Novem­ber 1942 durch­ge­führ­ten Juden­de­por­ta­tio­nen wären das „unheim­lichs­te Blatt der Besat­zungs­ge­schich­te und hat fast 1000 unschul­di­gen Menschen das Leben gekos­tet.“[64] Seine Teilha­be an diesen Verbre­chen stünde ebenfalls zur Verhand­lung, ebenso die Übernah­me der Hird in den norwe­gi­schen Polizei­dienst, die Organi­sa­ti­on der Staats­po­li­zei nach deutschem Vorbild und die von ihr began­ge­nen Verbre­chen, Korrup­ti­on, Misshand­lun­gen und Terror­ak­ten seien von ihm zu verantworten:

Diese Angele­gen­hei­ten müssen nach norwe­gi­schem Gesetz und Recht verur­teilt werden, und nach norwe­gi­schem Gesetz und Recht ist der Angeklag­te niemals Staats­chef in Norwe­gen gewesen. Dass er versucht hat, sich dazu zu erheben, dass er sich in deutsche Diens­te gegen sein Land begeben hat, befreit ihn nicht von irgend­ei­ner norwe­gi­schen Straf­be­stim­mung, sondern ist in sich selbst eine im hohen Grad straf­ba­re Handlung.[65]

Das Schluss­plä­doy­er des Anklä­gers dauer­te vier Stunden.

5. Vertei­di­gung
Quislings Vertei­di­gungs­stra­te­gie baute auf der Behaup­tung, seine Missi­on sei die Rettung Norwe­gens und der „nordi­schen Rasse“ gewesen, er habe nur das Beste für sein Land errei­chen wollen, er habe den Weg aus der Dunkel­heit ins Licht verfolgt, er habe Adolf Hitler bewun­dert und im Inter­es­se Norwe­gens Schlim­me­res verhin­dern wollen.[66] Hitler und die natio­nal­so­zia­lis­ti­sche Bewegung seien sein Anker gewesen. Hieraus wurde während des Prozes­ses geschlos­sen, dass er nicht bei Verstand hat sein können – daher eine Unter­bre­chung des Prozes­ses und seine psych­ia­tri­sche und medizi­ni­sche Untersuchung.

Es bietet sich an – und so kann man die Vertei­di­gungs­stra­te­gie deuten –, den Prozess unter zwei Gesichts­punk­ten zu betrach­ten:[67] Zum einen nach dem juris­ti­schen Proze­de­re, zum anderen als „psych­ia­tri­sches Theater“. Schon im Vorfeld und zu Beginn des Prozes­ses wurde die Frage disku­tiert, ob Quisling mögli­cher­wei­se psychisch gestört war, ob gar eine hirnor­ga­ni­sche Erkran­kung oder ein Tumor vorlag. Wenn das der Fall gewesen wäre, hätte er aufgrund von Unzurech­nungs­fä­hig­keit freige­spro­chen werden müssen – eine psych­ia­tri­sche und medizi­ni­sche Klärung wurde also nötig. Hinzu­kam, dass das Wach- und Polizei­per­so­nal Gerüch­te verbrei­tet hatte, die bis in die Tages­pres­se gelangt waren: Quisling konsu­mie­re regel­mä­ßig Alkohol. Nachwei­se dafür fanden sich keine,[68] auch diagnos­ti­zier­ten die Psych­ia­ter und Medizi­ner keine diesbe­züg­li­chen Belege. Gleich­wohl wurde das „Theater“ zum Ausgang von Mythen­bil­dun­gen und von Reinwaschungsversuchen.

Wie kann es sein, so die Frage, dass ein hochbe­gab­ter Mensch, der sich für Flücht­lin­ge und für Hungern­de in der Sowjet­uni­on engagiert, zudem bei Nansen hoch im Kurs gestan­den hatte, eine Persön­lich­keits­ver­än­de­rung durch­macht, die seine engsten Freun­de ihn nicht haben wieder­erken­nen lassen? Der beauf­trag­te Rechts­psych­ia­ter und leiten­de Oberarzt des Osloer Gefäng­nis­kran­ken­hau­ses, Jon Leikvam (1899–1998), einer der angese­hens­te Ärzte auf seinem Feld, berich­te­te nach der Unter­su­chung, bei der er sich hatte assis­tie­ren lassen von dem erfah­re­nen Psych­ia­ter John Lofthus (1887–1959), dass Quisling glaube, auf allen Gebie­ten der Kunst Großes errei­chen zu können mit Ausnah­me der Malerei, er, Leikvam, attes­tier­te ihm allen­falls eine „parano­ide Einfär­bung“, aber kein parano­ides Denken – wenn Quisling verrückt sei, dann gelte das für viele von uns.[69]

Dennoch, und nach Inter­ven­ti­on des Neuro­lo­gen Profes­sor Georg Monrad-Krohn (1884–1964), dem führen­den norwe­gi­schen Fachmann auf seinem Gebiet, der einen organi­schen Schaden bei Quisling vermu­tet hatte, wurde vom Neuro­lo­gen Sigvald Refsum (1907–91) am 25. August eine Pneumoen­ze­pha­logra­phie, eine rechts­sei­ti­ge zerebra­le Angio­gra­phie und ein EEG durch­ge­führt: Es konnten keine krank­haf­ten Verän­de­run­gen nachge­wie­sen werden (weswe­gen von einer links­sei­ti­gen Unter­su­chung Abstand genom­men wurde). Das einzi­ge positi­ve Ergeb­nis des Tests waren Anzei­chen von Polyneu­ro­pa­thie, die aller­dings keine psychi­sche Erkran­kung ist, sondern eine der Leitnerven.

Vor allem die medizi­ni­schen Unter­su­chun­gen und ihre Folgen standen und stehen in der Kritik, seien sie doch riskant und schmerz­haft gewesen. Die Vorwür­fe wurden von Skalpe und Kaplan nachdrück­lich zurück­ge­wie­sen – das medizi­ni­sche Vorge­hen im Reichs­hos­pi­tal 1945 sei nach dem Standard der Zeit durch­ge­führt worden; der Vorwurf, dass Quisling „Experi­men­ten“ unter­zo­gen worden sei, träfe nicht zu, man habe „erprob­te Routi­ne­un­ter­su­chun­gen“ an ihm vorge­nom­men, durch­ge­führt von den seiner­zeit erfah­rens­ten Ärzten. Die insinu­ier­ten psychi­schen Verän­de­run­gen eines Menschen sind an einem Röntgen­bild (auch nicht durch eine MRT-Diagno­se) nicht abzule­sen. Kritisch könne allen­falls einge­wen­det werden – und das war eine Abwei­chung von der medizi­ni­schen Routi­ne –, dass eine länge­re Pause nach der Unter­su­chung bis zur Fortset­zung des Prozes­ses hätte einge­legt werden sollen. Immer­hin klagte Quisling seither über anhal­ten­de Kopfschmerzen.

Seine menta­le Verfas­sung dürfte aus den Befra­gun­gen der Zeugen erklär­lich werden. So antwor­te­te etwa Vilhelm Ullmann, ein Schul­freund, später Lehrer und Rektor, auf die Frage des Vertei­di­gers nach Quislings Begabun­gen und Inter­es­sen u.a.:

Auf dem Gymna­si­um war er ja sehr begabt, er hatte viel gelesen, hatte viele Inter­es­sen… Am meisten haben wir Sport betrie­ben. Quisling und ich hatten ein großes gemein­sa­mes Inter­es­se, und von den Fächern war es vor allem die Mathe­ma­tik, über die wir viel geredet haben… Er war nach unseren Begrif­fen außer­or­dent­lich gelehrt, wir sahen zu ihm auf, wir bewun­der­ten ihn… Ein Charak­ter­zug, den ich glaube hervor­he­ben zu müssen, war, dass er im Grunde sehr schüch­tern war, … dass er starke Minder­wer­tig­keits­kom­ple­xe hatte.[70]

Quisling und die meisten seiner als Zeugen einver­nom­me­nen Mitstrei­ter reagier­ten auf Fragen des Richters und des Staats­an­walts mit Hinwei­sen auf ihre Gedächt­nis­schwä­che, z.T. mit wieder­keh­ren­den, absur­den Formu­lie­run­gen: „Ich glaube, mich nicht erinnern zu können – soweit ich erinne­re, weiß ich das nicht.“ Konfron­tiert mit kontro­ver­sen Aussa­gen und Fakten, verwi­ckel­ten Quisling und viele Zeugen sich in Wider­sprü­che und verwie­sen auf Erinne­rungs­lü­cken – oder logen. Der Prozess bekam durch ihr Auftre­ten peinli­che, fast komödi­an­ti­sche Züge.[71]

Dem Angeklag­ten und den Mitläu­fern kam zugute, dass nur wenige Entschei­dun­gen und Befeh­le schrift­lich erteilt worden waren. Quisling leugne­te, für Geisel-Hinrich­tun­gen verant­wort­lich gewesen zu sein, Geld habe er von den Deutschen keines bekom­men, von Juden­de­por­ta­tio­nen habe er keine Kennt­nis gehabt; Trygve Lie, Außen­mi­nis­ter der Londo­ner Exilre­gie­rung (und 1946 erster General­se­kre­tär der Verein­ten Natio­nen), bezich­tig­te er, sowje­ti­scher Agent zu sein.

Quislings zweitä­gi­ge Vertei­di­gungs­re­de dauer­te insge­samt mehr als fünf Stunden;[72] erst gegen Ende las er Partien aus einem vorbe­rei­te­ten Manuskript vor. Der Vorsit­zen­de Richter unter­brach ihn am ersten Tag nach etwa einer halben Stunde, ermahn­te ihn, zur Sache und zu den Ankla­ge­punk­ten zu sprechen und vertag­te die Sitzung auf den nächs­ten Tag. Zu den Depor­ta­tio­nen und Verbre­chen gegen die norwe­gi­schen Juden äußer­te er sich, entspre­chend dem Vertei­di­gungs­mus­ter, das er bereits bei anderen Vorhal­tun­gen anwand­te – er habe davon nichts gewusst:

Auf die Frage nach den Juden brauche ich nicht wieder im Detail einzu­ge­hen. Ich sage, wie ich früher schon gesagt habe: Ich war mit diesen Sachen nicht direkt befasst. Hier kommt man mir mit Zeugen­aus­sa­gen mal von einem dänischen Juden und mal von einem anderen Juden. Man weiß doch wohl, dass der schwe­di­sche König Gustav in Ungarn wegen der Juden inter­ve­nier­te. Die Juden hier in Norwe­gen wussten ja nichts von der Behand­lung, die ihnen bevor­stand. Ich wusste weder von der Verhaf­tung noch von der Depor­ta­ti­on der Juden, und ich bin absolut dagegen – ja, ich will nicht nur sagen, dass ich dagegen bin, sondern ich verste­he nicht, dass die Deutschen in diesen Dingen diese Schrit­te unter­nom­men haben, das ist mir unbegreif­lich, das ist für mich ein sehr großes Problem, das muss ich wirklich sagen.[73]

Leo Eitin­ger (1912–1996) – einer der 26 Ausschwitz-Überle­ben­den – war mit der Nansen-Hilfe aus Mähren 1939 nach Norwe­gen geflo­hen, wurde Arzt, Psych­ia­trie-Profes­sor in Oslo und machte sich einen Namen mit der Erfor­schung der Posttrau­ma­ti­schen Belas­tungs­stö­rung – 1988 gab er im Inter­view des NRK-Films zu Proto­koll, dass die norwe­gi­sche Öffent­lich­keit und die jüdische Gemein­de, weil vorge­warnt, von den Depor­ta­tio­nen gehört hatte und dass Quisling in einer Rede in Trond­heim auf die Juden-Depor­ta­tio­nen hinge­wie­sen habe. Die Tages­zei­tun­gen hatten von den Abtrans­por­ten berich­tet. Mit den in späte­ren Jahren z.T. heftig geführ­ten Kontro­ver­sen zum Holocaust in Norwe­gen ist deutlich gewor­den, dass Quisling gelogen hatte und mehr als ein Mitwis­ser gewesen war.

Durch die Zeugen­aus­sa­gen und den Beschrei­bun­gen der Person Quisling hindurch ziehen sich Hinwei­se auf dessen Entschei­dungs­hem­mung, auf Schweig­sam­keit und Geistes­ab­we­sen­heit, auf Zerstreut­heit, auf seine Weltfremd­heit. Nicht selten war die Zuhörer­schaft irritiert über sein konfu­ses Reden.[74] Sein Sozial­ver­hal­ten hatte bei manchen Zeitge­nos­sen Erstau­nen hervor­ge­ru­fen; schon sein Agieren als Vertei­di­gungs­mi­nis­ter, als Partei­füh­rer und später gegen­über den deutschen Nazigrö­ßen muss zu dem Schluss führen, dass er politisch-strate­gisch nicht sonder­lich begabt war. Ullmanns Aussa­ge bündelt die Eindrü­cke, und andere bestä­tig­ten dies, dass ihn große Gelehr­sam­keit und viel Wissen auszeich­ne­ten, ja, dass er sich geistig in anderen Sphären bewege; manche Inter­pre­ten sprachen vom „Enigma Quisling“.[75] Desglei­chen griff der Vertei­di­ger in seinem Schluss­plä­doy­er auf die Formu­lie­rung vom „Wunder Quisling“ (gåte) zurück. Stein Ørnhøi charak­te­ri­siert ihn bündig:

Quisling war also kein macht­ver­lieb­ter Zyniker im tradi­tio­nel­len Verstand wie z.B. Terbo­ven es war. Er war ein verblen­de­ter politi­scher Amateur mit extre­mer Selbst­über­schät­zung. Ein gesun­des und gut funktio­nie­ren­des politi­sches System hätte ihn niemals in die politi­sche Arena herein­ge­las­sen, wie dies zu Beginn der dreißi­ger Jahre passier­te. Und dann wäre auch Quisling niemals Führer einer faschis­ti­schen Partei in Norwe­gen gewor­den.[76]

In der seriö­sen Forschung wird dieses Urteil geteilt.

Quisling erklär­te sich für nicht schul­dig, sein Schluss­wort endete er:

Wenn meine Tätig­keit Landes­ver­rat war – so wie es darge­stellt wird –, dann wünsche ich mir Gottes Segen für Norwe­gen, dass viele Söhne Norwe­gens zu solchen Landes­ver­rä­tern wie ich werden, nur dass sie nicht ins Gefäng­nis gewor­fen werden.[77]

6. Urteil und Urteilsbegründung
Das Urteil wurde am 10. Septem­ber 1945 gespro­chen, der Vorsit­zen­de Richter verlas es über einein­halb Stunden: Quisling wurde für schul­dig befun­den und zum Tode verur­teilt wegen Verge­hens gegen den Kriegs­ver­bre­cher­pa­ra­gra­fen des Militär­straf­ge­set­zes, zugleich wegen Verrat, Mord, Unter­schla­gung Totschlag und Diebstahl nach dem bürger­li­chen Straf­ge­setz­buch; 1.040.000 Kronen wurden einge­zo­gen, er hatte die Gerichts­kos­ten zu tragen. Von dem Vorwurf der Betei­li­gung am Holocaust wurde er freige­spro­chen, in dieser Sache wurde er nur für schul­dig befun­den, „unacht­sam“ gewesen zu sein und dem Feind Beihil­fe geleis­tet zu haben. Im Urteil findet sich der bemer­kens­wer­te Satz, eine juris­ti­sche Begrün­dung für die Abmil­de­rung des Straf­ge­sche­hens zu diesem Ankla­ge­punkt sei, dass „Quisling inter­es­siert gewesen war, die Juden­ver­fol­gung durch­zu­füh­ren.“[78]

Hans-Dietrich Loock schließt seine volumi­nö­se Studie über Quisling, Rosen­berg und Terbo­ven mit dem Satz: „Das Gericht verur­teil­te den Mann, der nur die Loyali­tät zu sich selbst und seiner Lehre kannte, wegen Landes­ver­rat zum Tode.“[79]

7. Wirkung und Wirkungsgeschichte
In der Nachkriegs­zeit waren es zwei norwe­gi­sche Gerichts­ver­fah­ren, die weltwei­te Aufmerk­sam­keit erreg­ten – das gegen Quisling und das gegen den Litera­tur­no­bel­preis­trä­ger Knut Hamsun (1859–1952, s. in diesem Lexikon), der zu den Hitler- und Quisling-Vereh­rern gehört hatte, aber nicht Mitglied der NS gewesen war (im Gegen­satz zu seiner Frau Marie und den Söhnen Arild und Tore[80]). Quislings Ehefrau Maria war 1945 verhaf­tet und für kurze Zeit inhaf­tiert worden; 1946 wurde die Ankla­ge fallengelassen.

Die norwe­gi­sche Aufar­bei­tung war umfas­send: Insge­samt sind über 92.000 Verfah­ren wegen Kolla­bo­ra­ti­on, Landes­ver­rat, Misshand­lung und Mord einge­lei­tet worden, etwa 37.000 davon wurden nieder­ge­schla­gen, 55.000 Fälle in einem spezi­el­len „Landes­ver­rä­ter-Regis­ter“ aufge­lis­tet. Dass es zu dieser Verhaf­tungs­wel­le kommen konnte, zudem bereits gleich nach Ende des Krieges, lag an der Vorbe­rei­tung der Listen über die Kolla­bo­ra­teu­re und straf­fäl­li­ge Perso­nen durch die Exilre­gie­rung, durch die Heimat­front und die Wider­stands­be­we­gung, der Polizei warmdie unbeschä­dig­te Mitglie­der­kar­tei der NS in die Hände gefal­len. Insge­samt wurden in Norwe­gen 20.120 Perso­nen zu Freiheitstra­fen verur­teilt, 28.630 zu Geldstra­fen. Hinge­rich­tet hat man 24 Norwe­ger und 15 Deutsche.[81] (Zum Vergleich: In Dänemark wurden 103 dänische Staats­bür­ger zum Tode verur­teilt, 78 Urtei­le wurden aufge­ho­ben, 46 Perso­nen hingerichtet.)

Ein bemer­kens­wer­ter Fall war darun­ter der des Albert Viljam Hagelin (1881–1946), Geschäfts­mann, Opern­sän­ger und Archi­tekt; er war Quislings Strip­pen­zie­her in Deutsch­land und der Türöff­ner zu den Nazigrö­ßen im Reich, etwa zu Rosen­bergs APA. Wieder in Norwe­gen, wurde er in der Quisling-Regie­rung zunächst Handels‑, dann Innen­mi­nis­ter. Im Prozess führte er die wohl peinlichs­te Show mit seinem Leugnen und den konstan­ten Hinwei­sen auf seine Gedächt­nis­schwä­che vor. Der Prozess gegen ihn endete 1946 mit einem Todes­ur­teil und seiner Hinrich­tung.[82]

Erwähnt werden sollte hier noch Halldis Neegaard Østbye (1896–1983), die Litera­tur über sie ist dürftig.[83] Sie war eine Pionie­rin im norwe­gi­schen Skisport und als solche inter­na­tio­nal anerkannt, und trat ein für die Gleich­stel­lung von Sport­le­rin­nen; das Tragen von Hosen war für sie program­ma­tisch. Sie scheint verant­wort­lich gewesen zu sein für den sich verstär­ken­den Antise­mi­tis­mus der Nasjo­nal Samling. Sie war „Norwe­gens fanatischs­te Nazifrau“ (Arne Skouen) und eine glühen­de Antise­mi­tin. Die „Juden­fra­ge“ wäre ohne Senti­men­ta­li­tät und radikal „zu lösen“, sie empfahl ein Vorge­hen wie im Osten während des Krieges. 1933 trat sie der NS bei und wurde rasch Quislings Vertrau­te, Chauf­feu­rin und Sekre­tä­rin – sie war seine rechte Hand und zeitwei­se Propa­g­an­da­chefin der Partei. Warum sie nach Beginn der Okkupa­ti­on diese Positi­on verlor, ist ungeklärt – wahrschein­lich war ihr Frausein der Grund (auf Gruppen­fo­tos der NS ist sie regel­mä­ßig die einzi­ge Frau). Umso produk­ti­ver wurde sie nun publi­zis­tisch, schrieb unent­wegt Artikel und zahlrei­che Bücher, darun­ter in einem Band, der 1941 in Oslo auf Englisch, Norwe­gisch und auf Deutsch erschien, eine hemmungs­lo­se Hagio­gra­fie auf Quisling.[84] Nach dem Ende des Krieges tauch­ten sie und ihr Mann in den Bergen unter, wurden aber verra­ten und vor Gericht gestellt, 1948 zu sieben Jahren Zwangs­ar­beit verur­teilt. Sie entzog sich dem Vollzug durch Namens­än­de­rung und Flucht ins Ausland, wollte den Nazige­treu­en über die „Ratten­li­nie“ nach Argen­ti­ni­en folgen, kam aber nur bis Tanger. Ihre neuer­li­che Festset­zung endet mit der Begna­di­gung 1953. Sie starb 1983 in einer psych­ia­tri­schen Klinik, fest in ihrem antise­mi­ti­schen und rassis­ti­schen Weltbild.[85]

Die sowje­ti­sche Geschichts­schrei­bung ging konse­quent mit Quisling um: Er wurde getilgt. Auf einem Foto, aufge­nom­men am 17. Juni 1925, sind Nansen und Quisling bei einer Beratung mit der armeni­schen Regie­rung in Jerewan zu sehen, die große Runde tagte unter einem Bild von Lenin. Eine sowje­ti­sche Veröf­fent­li­chung der siebzi­ger Jahre zeigt das gleiche Bild – die Stelle unter dem Lenin-Porträt ist jetzt leer.[86]

Ein erster ausführ­li­cher Bericht über den Prozess, wenn nicht der erste überhaupt, erschien im Oktober 1945 von einem nach der deutschen Beset­zung aus Norwe­gen nach Stock­holm geflo­he­nen Exilan­ten: Willy Brandt (1913–1992), nun norwe­gi­scher Staats­bür­ger. Er veröf­fent­lich­te am 15. Oktober 1945 einen 30-seiti­gen Bericht auf Schwe­disch in einer schwe­di­schen Zeitschrift, übersetzt ist er bis heute nicht. Brandt war nach Kriegs­en­de zwar wieder in Oslo, hat am Quisling-Prozess selbst aber nicht teilge­nom­men – denn er berei­te­te sich auf seine Bericht­erstat­tung über die Nürnber­ger Kriegs­ver­bre­cher­pro­zes­se vor. In Anbetracht der Kommu­ni­ka­ti­ons­mög­lich­kei­ten im Jahr 1945 überrascht sein Bericht durch Detail­ge­nau­ig­keit.[87]

Astrid Lindgren, die während des Krieges im neutra­len Schwe­den Tagebuch geführt hatte, erwähn­te den Prozess und fügte zeitge­nös­si­sches Materi­al bei – die Tagebü­cher erschie­nen 2015 unter dem deutschen Titel: „Die Mensch­heit hat den Verstand verlo­ren“ (Krigs­dag­bö­ker).[88]

Mit einem Vorwort von Hans Fredrik Dahl erschien 1982 in Oslo ein „Schau­spiel“, das das Natio­nal­thea­ter ankauf­te. Autor war der Filmre­gis­seur und Schrift­stel­ler Arnljot Berg (1931–1982): „Die Rechts­sa­che gegen Vidkun Quisling“.[89] Textgrund­la­ge sind die Verhand­lungs­pro­to­kol­le und Reden von Quisling, fiktio­na­le Szenen sind hinzu­ge­fügt. Berg und Dahl hatten bereits zum Jahres­en­de 1974 das Skript für eine etwa zweistün­di­ge TV-Dokumen­ta­ti­on verfasst und es dem öffent­lich-recht­li­chen Rundfunk (NRK) vorge­schla­gen. Eine Produk­ti­on und Ausstrah­lung wurde nach einer Prüfung durch die Rechts­ab­tei­lung zum Zeitpunkt für nicht oppor­tun gehal­ten, das Skript abgelehnt: Das Stück könne „kränkend“ wirken, vielleicht wäre die Zeit in fünf oder zehn Jahren reif für eine Ausstrah­lung. Mitge­teilt, wer und warum gekränkt werden könne, wurde nicht. Dahl inter­pre­tiert die ableh­nen­de Haltung der NRK-Leitung mit einer diffu­sen Angst vor Streit, so in seinem Vorwort.

Zur Nachge­schich­te gehört die der pompö­sen „Villa Grande“, die Quisling und seine Frau Maria bis zum 9. April 1945 bewohn­ten und als „Führer­re­si­denz“ nutzten, gelegen auf der Halbin­sel Bygdøy im Oslofjord. Sie war am Ende des Ersten Weltkrie­ges vom Gründer und General­di­rek­tor von Norsk Hydro geplant worden, ging aber bald in Staats­be­sitz über und wurde zu Beginn des Krieges fertig­ge­stellt. Quisling nannte sie Gimle, der Name steht in der nordi­schen Mytho­lo­gie für den Wohnsitz der überle­ben­den Götter nach dem Ragna­r­ök, dem Weltun­ter­gang. Nach Quislings Ende und dem Auszug seiner Frau Maria diente die Villa verschie­de­nen Nutzern, bis sie 2000 zum Sitz des Zentrums für Holocaust- und Minder­hei­ten­stu­di­en wurde; nach dem Berli­ner Vorbild des Hauses der Wannsee­kon­fe­renz wird sie seit 2006 als Forschungs- Museums‑, Dokumen­ta­ti­ons- und Ausstel­lungs­ort genutzt.[90]

Neben den seriö­sen histo­ri­schen, politi­schen und psycho­lo­gi­schen Aufar­bei­tun­gen und Bewer­tun­gen der Person Quisling und seiner Zeit wurden hagio­gra­fi­sche Beiträ­ge veröf­fent­licht, die darauf hinwei­sen, dass die Quisling-Vereh­rung anhält. Sogar im Parla­ment und vor dem Obers­ten Gericht wurde in den sechzi­ger Jahren über seine Bedeu­tung für die norwe­gi­sche Geschich­te disku­tiert – und entschie­den: War er ein Visio­när, der das Beste für sein Land gewollt hatte, war er ein politi­scher Amateur, ein Psycho­path, oder ein Landes­ver­rä­ter und gewis­sen­lo­ser Kolla­bo­ra­teur? Waren seine Anhän­ger zu rehabi­li­tie­ren? Die Deutungs­dis­pu­te beschäf­tig­ten unzäh­li­ge Histo­ri­ker und Journa­lis­ten über Jahrzehn­te; der deutsche „Histo­ri­ker­streit“ von 1986/87 entzün­de­te auch in Norwe­gen eine verita­ble Kontro­ver­se, die unter dieser Bezeich­nung in die Fachge­schich­te einge­gan­gen ist. Politik und Obers­tes Gericht waren aller­dings einig in ihrer Verur­tei­lung Quislings.

Aber die Aufar­bei­tung von Kolla­bo­ra­ti­on und Natio­nal­so­zia­lis­mus in Norwe­gen endete nicht mit dem Prozess 1945, vielleicht wird sie das nie – was so bereits in den späten vierzi­ger Jahren gesehen wurde.[91] Jüngs­tes Beispiel ist die erwähn­te Bewer­tung der juris­ti­schen und politi­schen Aufar­bei­tung als „unvoll­stän­dig“. Die Kolla­bo­ra­ti­ons­ge­schich­te ist zum Forschungs­ge­gen­stand in den Rechts‑, Geschichts- und Politik­wis­sen­schaf­ten gewor­den: An der Univer­si­tät in Agder ist ein Projekt angesie­delt, das sich unter der Überschrift „Unfer­ti­ge Vergan­gen­heit“ (ufertig fortid) mit der gegen­wär­ti­gen ästhe­ti­schen Erinne­rungs­kul­tur an den Zweiten Weltkrieg beschäf­tigt;[92] bemer­kens­wert ist eine Publi­ka­ti­on „Kriegs­ver­bre­cher in der gegen­wär­ti­gen ästhe­ti­schen Erinne­rungs­kul­tur“.[93] Und 2025 ist ein norwe­gi­sches Netzwerk entstan­den, das sich der Erinne­rungs­kul­tur verschrie­ben hat.[94]

Für ein Ende der Debat­te ist der Einschnitt in die norwe­gi­sche Geschich­te zu drama­tisch, die Person Quislings zu schil­lernd, und dafür haben die NS-Anhän­ger noch lange nach dem Krieg eine Rehabi­li­ta­ti­on versucht. Als Beispiel wäre das „Insti­tut für die norwe­gi­sche Okkupa­ti­ons­ge­schich­te“ zu nennen, das 1975 für ehema­li­ge NS-Mitglie­der und Inter­es­sier­te gegrün­det wurde – es wurde 2003 aufge­löst, die Mitglie­der waren aus alters­be­dingt zu wenige gewor­den.[95] 1987, aus Anlass des 100-jähri­gen Geburts­tags Quislings, veröf­fent­lich­te das Insti­tut unkom­men­tiert die erwähn­te Taschen­buch­aus­ga­be seiner zweitä­gi­gen Vertei­di­gungs­re­de vor Gericht mit dem Appell an die junge Genera­ti­on, sich selbst ein Bild zu machen: Es gab Hinwei­se auf verschärf­te Haftbe­din­gun­gen, auf die mangel­haf­te Ernäh­rung, auf das vorein­ge­nom­me­ne Gericht, das aus Mitglie­dern der Wider­stands­be­we­gung bestan­den hatte, auf die Vorent­hal­tung von Unter­la­gen und Dokumen­ten für seine Vertei­di­gung.[96]

Ein beson­de­res Kapitel ist in dem Zusam­men­hang die Behand­lung von Norwe­ge­rin­nen, die eine Liaison mit deutschen (und öster­rei­chi­schen) Wehrmachts­sol­da­ten einge­gan­gen waren und deren Kinder, die als Tysker­barn („Deutschen­kin­der“) Diskri­mi­nie­run­gen ausge­setzt waren; ihre Mütter wurden als „Deutschen­flitt­chen“ (Tysker­tøs) beschimpft. Geschätzt handelt es sich um 12.000 Kinder, von denen etwa 8000 im Rahmen des „Aufnordungs“-Programms in SS-Lebens­born-Heime gebracht worden waren. In der Nachkriegs­zeit fand das rassis­ti­sche Denken seine Fortset­zung in der Psych­ia­tri­sie­rung der Kinder. Erst Mitte der 80er Jahre des vorigen Jahrhun­derts begann die öffent­li­che und wissen­schaft­li­che Aufar­bei­tung des Themas, Minis­ter­prä­si­dent Kjell Magnus Bonde­vik bat die Betrof­fe­nen im Jahr 2000 im Namen des norwe­gi­schen Staates um Verge­bung. Entschä­di­gungs­kla­gen wiesen norwe­gi­sche Gerich­te, der Europäi­sche Gerichts­hof für Menschen­rech­te bestä­tig­te die Abwei­sung wegen Verjäh­rung.[97]

Die Bundes­re­pu­blik Deutsch­land überwies nach zähen Verhand­lun­gen 1960 im Rahmen ihrer Wieder­gut­ma­chungs­po­li­tik 60 Millio­nen DM an Norwe­gen.[98]

Die Alltags­er­fah­rung außer­halb Nordeu­ro­pas lehrt, dass der Name Quisling und seine Bedeu­tung dem breite­ren Publi­kum nicht mehr bekannt sind. Mit Sicher­heit gilt das nicht für Norwe­gen, wenn man allein die anschwel­len­de Zahl von Publi­ka­tio­nen,[99] einschließ­lich der Verfil­mun­gen in Betracht zieht.[100] Jede Genera­ti­on arbei­tet sich von Neuem durch die Quellen. Die litera­ri­schen, die wissen­schaft­li­chen und die media­len Aufar­bei­tun­gen sind seit den fünfzi­ger Jahren langsam, dann immer ansehn­li­cher angewach­sen und heute kaum noch zu überblicken.

Nach dem Krieg hat es keine Versu­che einer NS-Aufer­ste­hung mit Erfolg in Norwe­gen gegeben, Bomben­an­schlä­ge und Morde in den achtzi­ger Jahren können dies nicht in Zweifel setzen, auch nicht das Auftre­ten von NS-Kleinst­par­tei­en – sie blieben bedeu­tungs­los. Aller­dings hat ein Ereig­nis die norwe­gi­sche Gesell­schaft (und dies weltweit) ins Mark getrof­fen: Das Bomben­at­ten­tat und das Massa­ker Anders Behring Breiviks 2011 mit 77 Todes­op­fern und zahlrei­chen Verletz­ten (s. in diesem Lexikon). Er trat vor Gericht und während seiner Haft als beken­nen­der Natio­nal­so­zia­list auf – verfüg­te und verfügt aber nur über eine bedeu­tungs­lo­se, esote­ri­sche Anhän­ger­schaft.[101]

In rechts­ra­di­ka­len Zirkeln wird die Quisling-Erinne­rung, ja ‑Vereh­rung gelegent­lich gepflegt: Quisling wurde in der Famili­en­grab­stät­te auf dem Fried­hof der Gjerpen-Kirche östlich von Skien in der Provinz Telemark beigesetzt; Maria Quisling, die dort ebenfalls bestat­tet wurde, hatte das Grab der Kirchen­ge­mein­de testa­men­ta­risch vermacht, die seither für die Kosten aufkommt. Seit einiger Zeit wird nun eine Diskus­si­on um die Erinne­rungs­kul­tur geführt:

Quislings Grabmal ist mehr als eine Famili­en­grab­stät­te; es ist eine Spur eines natio­na­len Traumas. Nicht der Stein selbst ist gefähr­lich, sondern wie wir mit der Geschich­te umgehen, die er reprä­sen­tiert.[102]

8. Würdi­gung des Prozesses
Der Prozess, das Urteil, die juris­ti­sche und politi­sche Aufar­bei­tung der Kolla­bo­ra­ti­on waren in Norwe­gen nicht unumstrit­ten, vielmehr „viele Jahre lang das heißdis­ku­tier­te Kardi­nal­the­ma“.[103] Vergli­chen mit anderen besetz­ten Ländern war die öffent­li­che Debat­te nach dem Prozess nachhal­ti­ger und hartnä­cki­ger.[104] Die Reakti­on auf den Prozess und die norwe­gi­sche Vergan­gen­heits­be­wäl­ti­gung waren in der media­len Öffent­lich­keit über Jahre zweifach: Die Urtei­le wurden als zu hart oder als zu milde kriti­siert; kontro­vers blieb die Frage nach der Recht­mä­ßig­keit. Seit den achtzi­ger Jahren des vorigen Jahrhun­derts hat die Forschung zugenom­men, haben sich die Bewer­tun­gen von Zeit und Person versach­licht.[105]

Zentral war die Frage nach der gesetz­li­chen Grund­la­ge der „Justiz­ab­rech­nung“: Seit 1870 war in Norwe­gen kein Todes­ur­teil vollstreckt und sie mit dem Straf­ge­setz­buch von 1902 abgeschafft worden, allein zuläs­sig war sie noch nach dem Militär­straf­ge­setz (von 1902) bei Landes­ver­rat im Krieg. Während der Beset­zung Norwe­gens verfüg­te die Londo­ner Exilre­gie­rung in Abstim­mung mit Exilver­tre­tern in Stock­holm und der Wider­stands­be­we­gung in „provi­so­ri­schen Statu­ten“ (provi­so­ris­ke Anord­nin­ger), dass eine Todes­stra­fe auch nach dem Krieg verhängt werden könne; und führte sie wieder in den Zivil­code ein.[106] Ein weite­rer Vorhalt war das in der Verfas­sung veran­ker­te Rückwir­kungs­ver­bot, niemand darf rückwir­kend für Straf­ta­ten belangt werden – ein Argument, das ebenfalls die Diskus­si­on um die Nürnber­ger Prozesse beflü­gel­te. Ein dritter Vorhalt betraf die norwe­gi­sche Sonder­si­tua­ti­on, da das Land sich im Krieg befun­den hatte und von einer fremden Macht besetzt gewesen war. Insofern gab es gewich­ti­ge Gründe, Quisling nach dem Kriegs­recht anzukla­gen und vor ein Kriegs­ge­richt zu stellen. Die drei wesent­li­chen Vorhal­te wurden mit politi­schen (in Politik und Parla­ment) und juris­ti­schen Argumen­ten (vor Gerich­ten) verhan­delt, weshalb er dann vor ein Straf­ge­richt gestellt wurde. Es zeigte sich,
dass es weniger um Nuancen und eine Ausein­an­der­set­zung mit der Geschich­te als vielmehr um die Durch­set­zung und Festschrei­bung des offizi­el­len Geschichts­bil­des durch die höchs­te juris­ti­sche Instanz Norwe­gens ging. Wie schon während des Krieges standen sich Wider­stand und Nasjo­nal Samling als zwei klar vonein­an­der getrenn­te Seiten gegen­über, deren Ziel es war, ihre jewei­li­ge Geschichts­auf­fas­sung offizi­ell bestä­ti­gen zu lassen.[107]

Auch für den norwe­gi­schen Fall im Allge­mei­nen und das Verfah­ren gegen Quisling im Beson­de­ren stell­te sich das Problem der Grenzen einer juris­ti­schen Verfol­gung politi­scher und staat­li­cher Verbre­chen, gar der Verant­wor­tung einzel­ner Perso­nen: Norwe­gen war ein besetz­tes Land, es wurde regiert von einer fremden Macht, die ihre eigenen Geset­ze erließ, die im Wider­streit mit den von Regie­rung und Parla­ment erlas­se­nen standen. Zudem befan­den sich Regie­rung und Parla­ment im Ausland, wo sie auf der Grund­la­ge der Verfas­sung und des inter­na­tio­na­len Rechts agier­ten. Auf die Gefahr hin einer Inter­pre­ta­ti­on als politi­sche Abrech­nung blieb doch unbezwei­fel­bar die Verfol­gung von Straf­tä­tern nötig, nicht zuletzt die Auswechs­lung der politi­schen Eliten.

In Frank­reich, Itali­en und auf dem Balkan wurden Tausen­de dieser Kolla­bo­ra­teu­re und Straf­tä­ter ohne Prozes­se getötet. Norwe­gen, wo Faschis­mus und Natio­nal­so­zia­lis­mus zu keiner Zeit von nennens­wer­ter Bedeu­tung waren, ging den Weg der Justiz­ab­rech­nung, der umstrit­ten war und in den Folge­jah­ren zu hefti­gen Ausein­an­der­set­zun­gen führte, mehrheit­lich konnte im Land aber die Kritik am Vorge­hen nicht obsie­gen. Jeden­falls wurde über das Unrecht an Juden, an Minder­hei­ten und an den Nachkom­men deutscher Väter über Jahrzehn­te laut geschwie­gen. Annika Seemann endet ihre Unter­su­chung der norwe­gi­schen Justiz­ab­rech­nung im europäi­schen Kontext:

All count­ries that had come out of German occupa­ti­on experi­en­ced the subse­quent course of punish­ment and recon­ci­lia­ti­on as a deeply painful process. The fact that Norway was able to rely more exten­si­ve­ly on legal form than most other European count­ries did not make this process any more straight­for­ward.[108]

Die Verfah­ren wurden von den Siegern eröff­net, die Urtei­le von ihnen gespro­chen: den Wider­ständ­lern, der „Heimat­front“ und den Mitglie­dern der Exilre­gie­rung – Norwe­ger saßen über Norwe­ger zu Gericht. Gleich­wohl oder gerade deswe­gen durch­zog und durch­zieht der Vorwurf einer „politi­schen Justiz“ die media­len und die akade­mi­schen Diskus­sio­nen. Als Fazit bietet sich daher das Urteil Chris­to­pher Harpers an: Auch in Norwe­gen war die Aufar­bei­tung der Epoche eine unvoll­stän­di­ge.[109]

Fußno­ten
  1. https://www.nationalchurchillmuseum.org/winston-churchills-broadcast-on-the-soviet-german-war.html [01.12.2025]. 1. ↑
  2. S. a. die einlei­ten­den Bemer­kun­gen dazu bei Larsen, Stein U.: Norway under Vidkun Quisling. ‚Not Guilty!‘ In: Pinto, António Costa, Goffre­do Adinol­fi (Hrsg.): Building Dicta­tor­ships under Axis Rule, War, Milita­ry Occupa­ti­on and Politi­cal Regimes. London, New York 2025, S.107–122. Ein früher Beleg ist eine Zeich­nung des norwe­gi­schen Karika­tu­ris­ten Stig Höök, alias Ragnvald Blix, der auch für den Simpli­cis­si­mus arbei­te­te, die im Januar 1944 in einer schwe­di­schen Tages­zei­tung erschien: Quisling auf dem Weg zur Audienz bei Adolf Hitler stellt sich vor der Reichs­kanz­lei bei der Ordonanz mit „Quisling“ vor, darauf die Gegen­fra­ge: „Und was ist Ihr Name?“ Peters­son, Rikke: Ragnvald Blix. Karika­tyrteck­na­ren som utmana­de Hitler. Göteborg 2016, S. 213.
    Soweit nicht anders angege­ben, sind im Weite­ren Zitate aus den skandi­na­vi­schen Sprachen von mir übersetzt, BH. 2. ↑
  3. Vgl. Seeman, Annika: The Quislings. The Trials of Norwe­gi­an Warti­me Colla­bo­ra­tors, 1941–1964. Cambridge 2024, S. 257–297. 3. ↑
  4. https://www.filmstarts.de/kritiken/293864.html [25.02.2026]. 4. ↑
  5. Oslo-Pressen, 09.05.1945. S. 1. 5. ↑
  6. Zu Norwe­gen in den ersten Jahrzehn­ten des vorigen Jahrhun­derts s. insge­samt Bull, Edvard: Klasse­kamp og felles­kap. 1920–1945. Oslo 1979 (= Norges Histo­rie, Bd. 14, Hrsg. Knut Mykland). 6. ↑
  7. Hier und im Folgen­den Dahl, Hans Frede­rik: Vidkun Quisling. En fører blir til. Oslo 1991 und ders.: En fører for fall. Oslo 1992, S. 568f.; engl. Ausga­be: Quisling. A study in treasu­ry. Cambridge 1999. 7. ↑
  8. Dahl, 1992, a.a.O., S. 646. 8. ↑
  9. Straf­fe­sak mot Vidkun Abraham Lauritz Jonssøn Quisling. Utgitt på offent­lig Eidsi­v­at­ing lagstols landssvi­kav­de­ling. Oslo 1946. Einige Akten wurden bereit 1945 veröf­fent­licht: Lange, Trygve de (Hrsg.): Quisling-saken. Samlet rettsre­fe­rat. Oslo 1945. Vgl. auch: Lykke-Seest, Peter: Omkring Quisling-proses­sen. Iaktta­gel­ser og inntrykk: Oslo 1945; Hemming-Sjöberg, Axel: Domen over Quisling: Stock­holm 1946. 1988 produ­zier­te das norwe­gi­sche Fernse­hen (NRK) ein mehrstün­di­ges, viertei­li­ges Reenact­ment in wörtli­cher Wieder­ga­be der Prozess­ak­ten: https://tv.nrk.no/serie/vidkun-quisling-et-liv-en-rettssak/sesong/1/episode/FOLA03005486 [28.01.2026]. 9. ↑
  10. Ørnhøi, Stein: Vidkun Quisling. Retten er satt, spillet er slutt. Oslo 1988. Aus dieser Kompi­la­ti­on wird im Folgen­den der einfa­che­ren Verfüg­bar­keit wegen zitiert. Hans Werner Neulen veröf­fent­lich­te 1987 einen Band, in dem eine Reihe von Quisling-Texten auf Deutsch enthal­ten sind: Europa und das 3. Reich. Einigungs­be­stre­bun­gen im deutschen Macht­be­reich 1939–1945. München 1987. 10. ↑
  11. Ørnhøi, a.a.O., S.78ff. 11. ↑
  12. Quisling, Vidkun: Vidkun Quislings forsvarsta­le i lagmans­ret­ten utgitt i anled­ning hans hundreårs­dag 18.juli 1987. Oslo 1987; s. dazu weiter unten. 12. ↑
  13. Der norwe­gi­sche Aufar­bei­tungs­pro­zess wird ausführ­lich geschil­dert von Bull, Edvard: Norge i den rike verden. Tiden etter 1945 (= Norges Histo­rie, Bd. 14, Hrsg. Knut Mykland). 13. ↑
  14. Die jüngs­te Zusam­men­fas­sung von Zeit und Person: Larsen: Norway, a.a.O. 14. ↑
  15. Ausführ­lich bei Dahl, 1991 und 1992, a.a.O. 15. ↑
  16. Auf einem Foto aus der Zeit sind alle drei entspannt und einver­nehm­lich zu sehen sind, s. u.a. Hoidal, Oddvar K.: Quisling. A Study in Treason. Oslo 1989, zw. S. 96 und S. 97. 16. ↑
  17. 1930 veröf­fent­licht er einen Band „Russland und wir“, der 1996 erneut von Fredrik Dahl ediert wurde; auf dem Wasch­zet­tel heißt es: „Boka fører et gjennom­gåen­de og sammen­hen­gen­de reson­ne­ment for rasen som den ordnen­de faktor i samfunn­s­li­vet“ (Das Buch präsen­tiert eine durch­gän­gi­ge und zusam­men­hän­gen­de Argumen­ta­ti­on für die Rasse als ordnen­den Faktor im gesell­schaft­li­chen Leben.) 17. ↑
  18. Ørnhøi, a.a.O., S. 212f. 18. ↑
  19. Søren­sen, Øystein: Fridt­jof Nansen. Mannen og myten. Oslo 1993, S. 149. 19. ↑
  20. Aus aktuel­lem Anlass lohnt es sich, Vorgän­ge zu erwäh­nen, die unter der Überschrift „die Grönland­sa­che“ (Grønlands­sa­ken) in die Geschichts­bü­cher einge­gan­gen sind. Eirik Raudes Land war der norwe­gi­sche Name für ein von Norwe­gen vom 27. Juni 1931 bis zum 5. April 1933 okkupier­tes Terri­to­ri­um auf Ostgrön­land, das nach dem Wikin­ger Eirik Raude (Erik der Rote) benannt ist, der Grönland im Jahre 985 entdeckt hatte. Nach dem Ende der Napoleo­ni­schen Kriege wurde im Kieler Frieden 1814 Norwe­gen von Dänemark abgelöst und in eine Perso­nal­uni­on mit Schwe­den gezwun­gen. Island, die Färöer und Grönland wurden bei Dänemark belas­sen, obwohl die Gebie­te als norwe­gi­sches Terri­to­ri­um in das Doppel­reich gekom­men waren. Seit der Auflö­sung der Union mit Schwe­den und der norwe­gi­schen Unabhän­gig­keit 1905 ließ eine norwe­gi­sche Diskus­si­on nicht nach, dass Grönland eigent­lich zu Norwe­gen gehöre. Der Streit eskalier­te in den zwanzi­ger Jahren, der auch durch den im Juli 1924 geschlos­se­nen Ost-Grönland-Vertrag nicht beigelegt war. Beglei­tet von einer Reihe von skanda­lö­sen Vorgän­gen (Parla­men­ta­ri­er wurden in ihren Büros einge­schlos­sen, damit sie an Parla­ments­ab­stim­mun­gen nicht teilneh­men konnten), besetz­te Norwe­gen das Terri­to­ri­um im Juni 1931, Quisling befahl die Unter­stüt­zung durch die norwe­gi­sche Marine. Dänemark brach­te darauf­hin den Konflikt vor den Ständi­gen Inter­na­tio­na­len Gerichts­hof, der am 5. April 1933 in allen Punkten zu Gunsten Dänemarks entschied. Dänemark anerkann­te den Spruch, die zweijäh­ri­ge Beset­zung wurde beendet. Quisling war für die Bauern­par­tei nicht mehr tragbar. Die wider­recht­li­che norwe­gi­sche Okkupa­ti­on Grönlands war dann der Anlass für die im Mai 1933 gegrün­de­te Nasjo­nal Samling. 20. ↑
  21. Dahl, 1991, a.a.O., S. 127. 21. ↑
  22. Dahl, Hans Frede­rik: De store ideolo­gier­nes tid. 1914–1955. Oslo 2001, S. 78f. 22. ↑
  23. Zur program­ma­ti­schen und zur ideolo­gi­schen Ausrich­tung der Partei s. Søren­sen, Øystein: Hitler eller Quisling, Ideolo­gis­ke brytnin­ger i Nasjo­nal Samling 1940–1945. Oslo 1989. 23. ↑
  24. Vgl. Dahl: De store ideolo­gier­nes tid, a.a.O., S. 214ff. 24. ↑
  25. Vgl. Slagstad, Rune: De nasjo­na­le strate­ger. Oslo 1998, S. 107. 25. ↑
  26. Zit. n. ebd. S.108. 26. ↑
  27. Hartmann, Sverre: Fører uten folk. Quisling som politisk og psyko­lo­gisk problem. Oslo 1959. 27. ↑
  28. Vgl. zum Folgen­den auch die Inter­pre­ta­ti­on bei Loock, Hans-Dietrich: Quisling, Rosen­berg und Terbo­ven. Zur Vorge­schich­te und Geschich­te der natio­nal­so­zia­lis­ti­schen Revolu­ti­on in Norwe­gen. Stutt­gart 1970, S. 17ff. 28. ↑
  29. 2006 sind daraus Auszü­ge publi­ziert worden: Quisling, Vidkun: Univer­sis­men. Hrsg.: Strøm, Anne-Kristin, Arve Jurit­zen. Oslo 2006. Else Barth analy­siert die Manuskrip­te und offen­bart Quisling als gefähr­li­chen Denker, dem offen­sicht­lich die Fähig­keit abgeht, andere zu verste­hen, Barth, Else Marga­re­te: Gud, det er meg. Vidkun Quisling som politisk filosof. Oslo 1996; erwei­ter­te engli­sche Fassung: A Nazi interi­or. Quisling’s hidden philo­so­phy. Frank­furt am Main 2003; s.a. Tuchten­ha­gen: Quisling, a.a.O. 29. ↑
  30. Quisling: Univer­sis­men, a.a.O., S. 223. 30. ↑
  31. de Groot, Jan Jakob Maria: Univer­sis­mus. Die Grund­la­ge der Religi­on und Ethik, des Staats­we­sens und der Wissen­schaf­ten Chinas. Berlin 1918. 31. ↑
  32. Quisling: Univer­sis­men, a.a.O., S. 25. 32. ↑
  33. Zu den ideolo­gi­schen Ausein­an­der­set­zun­gen in Norwe­gen in der ersten Hälfte des 20. Jhdt. s. ausführ­lich Dahl: De store ideolo­gier­nes tid, a.a.O. 33. ↑
  34. Zu den Haupt­ak­teu­ren und einigen Neben­per­so­nen s. Loock, a.a.O. 34. ↑
  35. Larsen: Die Ausschal­tung, a.a.O., S. 242. Quellen und weite­re Litera­tur ebd. Ein diesbe­züg­li­ches, Quisling belas­ten­des Dokument aus deutschen Archi­ven wird im Prozess zitiert, vgl. Ørnhøi, a.a.O., S. 25. 35. ↑
  36. Häikiö, Martti: The Race for Northern Europe, Septem­ber 1939–June 1940. Nissen, Henrik S. (Hrsg.): Scandi­na­via during the Second World War. Oslo, Minnea­po­lis 1983, (S. 53–97) S. 89ff.; Jaklin, Asbjørn: Nordfron­ten. Hitlers skjeb­neom­rå­de. Oslo 2006, S. 11. 36. ↑
  37. Ørnhøi, a.a.O., S. 27–33. 37. ↑
  38. Zum ideolo­gi­schen Milieu um Rosen­berg in Lübeck/Travemünde vgl. ausführ­lich Almgren, Birgit­ta, Jan Hecker-Stampehl, Ernst Piper: Alfred Rosen­berg und die Nordi­sche Gesell­schaft. Der „nordi­sche Gedan­ke“ in Theorie und Praxis. In: NORDEU­RO­PA­fo­rum 2/2008, S. 7–51; vgl. auch: Lutzhöft, Hans-Jürgen: Der nordi­sche Gedan­ke in Deutsch­land 1920–1940. Stutt­gart 1971. 38. ↑
  39. Bohn, Robert: Reichs­kom­mis­sa­ri­at Norwe­gen: „Natio­nal­so­zia­lis­ti­sche Neuord­nung“ und Kriegs­wirt­schaft. München 2000. 39. ↑
  40. Vgl. insge­samt Skodvin, Magne: Striden om okkupas­jons­sty­ret i Norge fram til 25. septem­ber 1940. Oslo 1956. 40. ↑
  41. Dahl, 1992, a.a.O., S. 589; Dahl, Hans Fredrik (Hrsg.): Norsk krigs­l­ek­si­kon 1940–45. Oslo. https://web.archive.org/web/20100103073250/http://mediabase1.uib.no/krigslex/s/s6.html#solem-erik [05.02.2026]. 41. ↑
  42. Dahl, 1992, a.a.O., S. 609. 42. ↑
  43. Quisling, Vidkun: Den nasjo­na­le regje­ri­ng har overtatt makten. In: Hansen, Jan Erik Ebbestad (Hrsg.): Norsk tro og tanke. Bd. 3, 1940–2000. Oslo 2001, S. 34f. 43. ↑
  44. Die umfang­reichs­te Studie zu Quisling und seine Zeit sind die beiden insge­samt 1284 Seiten starken Bände von Dahl, s. FN 7, er erweckt mit seiner Wieder­ga­be des Prozess­ver­laufs den Eindruck, er wäre dabei gewesen; eine frühe und erschöp­fen­de Studie ist die von Hoidal, a.a.O., S. 717–770. Zu histo­ri­schen Details s. u.a. Tuchten­ha­gen, Ralph: Kleine Geschich­te Norwe­gens. München 2009, insb. S. 134–161. 44. ↑
  45. Nedre­bø, Tore: Den tyske utfor­dringa. Tyskland, Noreg og det nye Europa. Oslo 1995, S. 210. 45. ↑
  46. Die Zahlen sind schwie­rig zu bewer­ten, weil u.a. auch die in der Hird aktiven Soldaten/Polizisten einbe­zo­gen werden können, vgl. Manni­nen, Otho: Opera­ti­on Barba­ros­sa and the Nordic Count­ries. In: Nissen, a.a.O., (S. 139–181) S. 180f. 46. ↑
  47. Lang, Arnim: Opera­ti­on Nordlicht. Die Zerstö­rung Nordnor­we­gens durch deutsche Truppen beim Rückzug aus Finnland im Spätherbst 1944. In: Bohn, Robert, Jürgen Elvert (Hrsg.): Kriegs­en­de im Norden. Vom heißen zum kalten Krieg. Stutt­gart 1995, S. 25–41; Jaklin, a.a.O., S. 279–292. 47. ↑
  48. Iversen, Klaus Peter: Krise, utslettel­se og nytt liv. Hammer­fest 1989. 48. ↑
  49. Larsen: Norway, a.a.O., S. 253, S. 277f. 49. ↑
  50. Ebd., S. 269f. 50. ↑
  51. Ørnhøi, a.a.O., S. 125–140. 51. ↑
  52. Dahl: De store ideolo­gie­nes tid, a.a.O., S. 286f. 52. ↑
  53. Zum Folgen­den vgl. den Überblicks­ar­ti­kel von Bruland, Bjarte: Wie sich erinnern? Norwe­gen und der Krieg. In: Flake, Monika (Hrsg.): Mythen der Natio­nen. 1945 – Arena der Erinne­run­gen. Bd. 1. Berlin 2005, S. 453–480; Maerz: Die langen Schat­ten, a.a.O., S. 57–60 und die große Studie von Bruland, Bjarte: Holocaust in Norwe­gen. Regis­trie­rung, Depor­ta­ti­on, Vernich­tung. Göttin­gen 2017. 53. ↑
  54. Vgl. Abraham­sen, Samuel: The Holocaust in Norway. In: Braham, Randolph L. (Hrsg.): Contem­po­ra­ry Views on the Holocaust. Boston 1983, S. 109–142; Bruland nennt 53 Prozent. 54. ↑
  55. Auch diese Zahlen variie­ren je nach Quelle. 55. ↑
  56. https://www.dagbladet.no/kultur/en-skandalos-frifinnelse/66307568 [24.02.2025]. 56. ↑
  57. Fløgstad, Kjartan: Parkens grøde. Om lov og urett i krig og etter­krigs­tid. In: Samtiden, tidsskrift for politikk, litte­ra­tur og samfundssporsmål 4, 118, S. 116–121, https://www.scup.com/doi/10.18261/ISSN1890-0690–2009-02–02 [24.02.2026]; Harper, Chris­to­pher S.: Det ufull­sten­di­ge oppgjø­ret. Landssvi­koppgjø­rets behand­ling av de som deltok i forføl­gel­sen av jødene i Norge under okkupas­jo­nen 1940–1945. Oslo 2023; vgl. auch https://www.aftenposten.no/meninger/debatt/i/5XKWz/norge-krigen-og-joedene-det-ufullstendige-oppgjoeret-christopher-s-harper [24.02.2026]. 57. ↑
  58. Harper, a.a.O.; auch die Aufzeich­nung seines Vortrags im Holocaust-Zentrum am 2.12.2018: https://www.youtube.com/watch?v=yvYetm7uKMg [25.02.2026]. 58. ↑
  59. Bruland: Holocaust, a.a.O., S. 751. 59. ↑
  60. Vgl. Larsen: Die Ausschal­tung, a.a.O., S. 262f.; Dahl: De store ideolo­gier­nes tid, S. 349ff. 60. ↑
  61. Hilberg, Raul: Täter, Opfer, Zuschau­er. Die Vernich­tung der Juden 1933–1945. Frank­furt am Main 1992, S. 231. 61. ↑
  62. Deák, István: Europe on Trial. The Story of Colla­bo­ra­ti­on, Resis­tance, and Retri­bu­ti­on during World War II. New York 2015, S. 129. 62. ↑
  63. Dahl, 1992, a.a.O., S. 589. 63. ↑
  64. Zit. n. Ørnhøi, a.a.O., S. 16. 64. ↑
  65. Ebd., S. 19. 65. ↑
  66. Das ist schon den Tenor seiner Rede am 5. Mai 1945, die über den Rundfunk und per Lautspre­cher auf allen größe­ren Plätzen Norwe­gens ausge­strahlt wurde: „Hitler ist tot“; er verbrei­te­te die offizi­el­le Propa­gan­da­lü­ge, dass „der Führer und Reichs­kanz­ler“ in Berlin den „Helden­tod“ gefun­den habe. Quisling, Vidkun: Hitler er död. In: Hansen: Norsk tro, a.a.O., S. 180ff. 66. ↑
  67. S. zum Folgen­den vor allem: Skalpe, Ingar O.: Under­søkel­sen av Quislings hjerne. In: Tidskrift for den norske legefo­rening, 2004. https://tidsskriftet.no/2004/12/medisinsk-historie/undersokelsen-av-quislings-hjerne [06.12.2025]; Kaplan, Robert M.: Norwe­gi­an psych­ia­try and the trial of Vidkun Quisling. In: Infor­ma Health­ca­re 2012. https://pubmed.ncbi.nlm.nih.gov/22283800/ [06.12.2025]. 67. ↑
  68. Dahl, 1992, a.a.O., S. 570f. 68. ↑
  69. Ebd. 69. ↑
  70. Zit. n. Ørnhøi, a.a.O., S. 172f. 70. ↑
  71. Dahl, 1992, a.a.O., S. 592. 71. ↑
  72. Vgl. Zum Folgen­den Dahl, 1992, a.a.O., S. 628–632. 72. ↑
  73. Zit. n. ebd. 73. ↑
  74. Vgl. das Nachwort bei Ørnhøi, a.a.O., S. 207 ff. 74. ↑
  75. Larsen disku­tiert die Enigma-Frage am Ende seines Beitrags Larsen: Norway, a.a.O., S. 120f. 75. ↑
  76. Ebd. S. 220. 76. ↑
  77. Quisling: Forsvarsta­le, a.a.O., S. 106. 77. ↑
  78. Hoidal, a.a.O., S. 754ff; Dahl, 1992, a.a.O., S. 632ff.; https://www.aftenposten.no/meninger/debatt/i/5XKWz/norge-krigen-og-joedene-det-ufullstendige-oppgjoeret-christopher-s-harper [24.02.2026]. 78. ↑
  79. Zur Vorge­schich­te und Geschich­te der natio­nal­so­zia­lis­ti­schen Revolu­ti­on in Norwe­gen s. Loock, a.a.O., S. 562. 79. ↑
  80. Sohn Arild Hamsun (1914–88) wurde Mitglied der Quisling-Partei, melde­te sich freiwil­lig zur Waffen-SS und nahm am Krieg an der Ostfront teil. Nach dem Krieg wurde er angeklagt und zu einer Geld- und Haftstra­fe verur­teilt. Auch der ältere Bruder, Tore Hamsun (1912–90), wurde Mitglied der NS und der SS, er half Max Tau bei seiner Flucht nach Norwe­gen, später nach Schwe­den. Nach dem Krieg wurden er und Marie Hamsun zu Haft- bzw. Geldtra­fen verur­teilt. In der dreibän­di­gen Hamsun-Roman­bio­gra­fie von Thorkild Hansen nehmen die Famili­en­mit­glie­der breiten Raum ein Hansen, Thorkild: Proces­sen mod Hamsun. 3 Bde. Kopen­ha­gen 1978; vgl. Baumgart­ner, Walter: Knut Hamsun: Reinbek 1997, S. 11ff. 80. ↑
  81. S. u.a. Röhr, Werner (Hrsg.): Europa unterm Haken­kreuz. Okkupa­ti­on und Kolla­bo­ra­ti­on (1938–1945). Ergän­zungs­band 1. Berlin, Heidel­berg 1994, S. 119ff.; vgl. a. die frühe Darstel­lung (1964) von Sérant, Paul: Die politi­schen Säube­run­gen in Westeu­ro­pa. Olden­burg, Hamburg 1967; Nedre­bø, a.a.O., S. 210; mit ihrer jüngs­ten Studie stellt Annika Seemann Norwe­gen auch in den europäi­schen Aufar­bei­tungs­pro­zess, a.a.O. Je nach Quelle variie­ren die Zahlen leicht. 81. ↑
  82. S. ausführ­lich bei Søren­sen: Hitler eller Quisling, a.a.O., bes. S. 122–143. 82. ↑
  83. https://web.archive.org/web/20140408211808/http://www.ivodefigueiredo.no/Artikler/Langs%20historiens%20blindspor.htm [01.02.2026]. Dahl behan­delt sie in seinem Opus Magnum durch­ge­hen. 83. ↑
  84. Skancke, Ragnar, Albin Eines, Odd Melsom, Halldis Neegaard Østbye: Ein Buch über Vidkun Quisling. Oslo 1941 (engl. Ausga­be: A Book about Vidkun Quisling. Oslo 1941). Ihr Beitrag darin: Vidkun Quisling, S. 52–114. 84. ↑
  85. https://www.nb.no/items/e036c01828538f45e76000a61706dbf4#0 85. ↑
  86. Søren­sen: Fridt­jof Nansen, a.a.O., S. 115. 86. ↑
  87. Brandt, Willy: Quisling­pro­ces­sen. In: Världs­po­li­ti­kens dagsfrå­gor. Nr. 8. Stock­holm 1945, S. 1–29. 87. ↑
  88. Lindgren, Astrid: Die Mensch­heit hat den Verstand verlo­ren. Tagebü­cher 1939 –1945. Berlin 2015. 88. ↑
  89. Berg, Arnljot: Rettssa­ken mot Vidkun Quisling. Skues­pill. Oslo 1982. 89. ↑
  90. https://www.hlsenteret.no/ [16.01.2026]. Zur Geschich­te des Hauses s. https://www.kulturminnesok.no/kart/?q=&am-county=&lokenk=location&am-lok=&am-lokdating=&am-lokconservation=&am-enk=&am-enkdating=&am-enkconservation=&bm-county=&cp=1&bounds=59.89986679092822,10.674580335617065,59.897622984897914,10.679515600204468&zoom=18&id=90331 [15.01.2026]. Das Zentrum gab aus Anlass einer Ausstel­lung ein Buch zur Geschich­te und Nutzung des Anwesens heraus: Villa Grande. Med krigs­his­to­rie i vegge­ne. Oslo 2018. 90. ↑
  91. Seemann, a.a.O., S. 298–304. 91. ↑
  92. https://www.uia.no/om-uia/fakultet/humaniora-og-pedagogikk/forskning/uferdig-fortid/index.html [25.02.2026]. 92. ↑
  93. Langås, Unni, Henrik Torju­sen (Hrsg.): Krigs­for­bry­te­re i dagens estetis­ke minne­kul­tur. Oslo 2024. 93. ↑
  94. https://cshmc.wordpress.com/nettverk-for-minnestudier-i-norge-minn/ [25.02.2026]. 94. ↑
  95. Alle Publi­ka­tio­nen des Insti­tuts wurden überge­ben, u.a. an das Reichs­ar­chiv und sind abruf­bar unter: http://www.sno.no/ [01.02.2026]. 95. ↑
  96. Im knappen Vorwort zu Quisling: Forsvarsta­le, a.a.O., S. 7f. 96. ↑
  97. Vgl. u.a. Olsen, Kåre: Krigens barn. De norske krigs­bar­na og deres mødre. Oslo 1998 (dt.: Vater: Deutscher. Das Schick­sal der norwe­gi­schen Lebens­born­kin­der und ihrer Mütter von 1940 bis heute. Frank­furt am Main 2002; Drols­ha­gen, Ebba D.: Schick­sal Lebens­born. Die Kinder der Schan­de und ihre Mütter. München 2004; Borgers­rud, Lars: Staten og krigs­bar­na. En histo­risk under­søkel­se av stats­myn­di­ghe­te­nes behand­ling av krigs­bar­na in de første efter­krigs­å­re­ne. Oslo 2004. 97. ↑
  98. https://www.zeit.de/1959/31/friede-mit-oslo [01.06.2026]; https://www.das-parlament.de/panorama/kalenderblatt/bundestag-beschliesst-entschaedigungen-fuer-ns-unrecht [01.06.2026]. 98. ↑
  99. Die von Tuchten­ha­gen 2006 gelis­te­te Litera­tur zu Quisling dürfte inzwi­schen weiter angewach­sen sein, Tuchten­ha­gen, Ralph: Quisling. Ein norwe­gi­sches Myste­ri­en­spiel: In: Loetz, Francis­ca, Georg Chris­toph Berger Walden­egg: Führer der extre­men Rechten. Das schwie­ri­ge Verhält­nis der Nachkriegs­ge­schichts­schrei­bung zu „großen Männern“ der eigenen Vergan­gen­heit. Zürich 2006, S. 181–196. 99. ↑
  100. Jüngs­tes Beispiel ist die erwähn­te norwe­gi­sche, zweistün­di­ge Produk­ti­on von: Quislings Siste Dager („Quislings letzte Tage“) 2024. 100. ↑
  101. Vgl. Larsen: Norway, a.a.O., S. 119f. Zum Breivik-Prozess s. in diesem Lexikon. 101. ↑
  102. https://www.forskersonen.no/andre-verdenskrig-debattinnlegg-historie/hva-skal-skje-med-quislings-bauta-pa-gjerpen/2617726 [25.02.2026]. 102. ↑
  103. Larsen, Stein U.: Die Ausschal­tung der Quislin­ge in Norwe­gen. In: Henke, Klaus-Dietmar, Hans Woller (Hrsg.): Politi­sche Säube­rung in Europa. Die Abrech­nung mit Faschis­mus und Kolla­bo­ra­ti­on nach dem Zweiten Weltkrieg. München 1991, (S. 241–280) S. 249; vgl. Tuchten­ha­gen: Geschich­te, a.a.O., S. 169f.; vgl. Dahl: Ideolo­gi­ens tid, a.a.O., S. 309–351. Susan­ne Maerz hat die norwe­gi­sche „Vergan­gen­heits­be­wäl­ti­gung“ in mehre­ren Veröf­fent­li­chun­gen gründ­lich bearbei­tet: Maerz, Susan­ne: Landes­ver­rat versus Wider­stand. Statio­nen und Proble­me der „Vergan­gen­heits­be­wäl­ti­gung“ in Norwe­gen. In: NORDEU­RO­PA­fo­rum. Zeitschrift für Politik, Wirtschaft und Kultur. 2/2005, S. 43–73 https://edoc.hu-berlin.de/server/api/core/bitstreams/3ac4b3a2-a538-4670-abd5-68ccd28ea091/content [27.01.2026]; dies.: Die langen Schat­ten der Besat­zungs­zeit. „Vergan­gen­heits­be­wäl­ti­gung“ in Norwe­gen als Identi­täts­dis­kurs. Berlin 2008, dort weite­re Litera­tur­hin­wei­se. 103. ↑
  104. Vgl. Seeman, a.a.O. 104. ↑
  105. Vgl. Tuchten­ha­gen: Geschich­te, a.a.O., S. 161. 105. ↑
  106. Nøkle­by, Berit: Adjus­ting to Allied Victo­ry. In: Nissen, a.a.O., (S. 279–323) S. 318ff.; s.a. die Übersicht bei Larsen: Die Ausschal­tung, a.a.O., S. 250. 106. ↑
  107. Maerz: Landes­ver­rat, a.a.O., S. 7. 107. ↑
  108. Seemann, a.a.O. 108. ↑
  109. Harper, a.a.O. 109. ↑

9. Quellen / Literatur
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Bernd Henningsen
Juni 2026
Zitierempfehlung:

Henningsen, Bernd: „Der Prozess gegen Vidkun Quisling, Norwe­gen 1945“, in: Groenewold/ Ignor / Koch (Hrsg.), Lexikon der Politi­schen Straf­pro­zes­se, https://www.lexikon-der-politischen-strafprozesse.de/glossar/quisling-vidkun/, letzter Zugriff am TT.MM.JJJJ. ‎

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