Frankreich 1945
Hochverrat
Kollaboration mit Deutschland
Vichy-Regime
Der Prozess gegen Philippe Pétain
Frankreich 1945
1. Prozessbedeutung
Der Prozess gegen Philippe Pétain war von Anbeginn durch Ambivalenzen geprägt, die bis heute kaum aufgelöst scheinen: Der einstige „Held von Verdun“, der 1916 den deutschen Angriff bei Verdun aufhielt und damit den Ersten Weltkrieg maßgeblich zu Gunsten von Frankreich prägte, wurde 1945 wegen „Verschwörung gegen die Französische Republik und die Sicherheit des Staates“ sowie „Kollaboration mit dem Feind“ vor der Haute Cour de Justice angeklagt.[1]
Der Prozess begann am 23. Juli 1945 und endete nur einen knappen Monat später – am 14. August 1945. Der Prozess ist teilweise als „Archetyp“ eines politischen Prozesses von „zweifelhafter Legitimität“ bezeichnet worden.[2] Jedenfalls hatte dieses Verfahren, das zweieinhalb Monate nach dem Kriegsende in Europa begann – und noch während der Pazifikkrieges in vollem Gange war[3] – eine wichtige politische Funktion: die Legitimität der neuen provisorischen Regierung, aus der am 27. Oktober 1946 die Vierte Französische Republik erwachsen würde, zu stärken.[4] Für die Übergangsregierung unter De Gaulle war entscheidend, dass die „Verurteilung Vichys in der Person seiner Führer“ die Verantwortung bei diesen konzentrierte und damit das französische Volk insgesamt aus der Verantwortung entließ.[5] Es ist daher naheliegend, diesen Prozess als „procès qui reinventa la France“[6] zu bezeichnen. Der Prozess gegen Pétain hatte damit auch ein politisches Narrativ: auf der einen Seite die Anklage, der „Vichy“ als ein Verbrechen am – und nicht des – französischen Staat zugrunde lag. Diese Dissoziation von staatlicher Führung und Staat bzw. Volk findet sich auch in den Geschichtsbüchern nach 1945, wonach zwar die Regierung Vichys kollaborierte, das französische Volk selbst dies aber verweigerte.[7] Auf der anderen Seite stand die Verteidigungslinie von Pétains bevorzugtem Anwalt Isorni, die Pétain als Retter Frankreichs gegen den deutschen Feind stilisiert: Pétain als „Schild“ und der damalige Präsident der Exilregierung des „Freien Frankreichs“, Charles De Gaulle, als „Schwert“. Ein Narrativ, welches sich in vielen französischen Geschichtsbüchern der Sekundarstufe II bis in die 80er Jahre hielt.[8] In der Verteidigung angelegt war auch das Narrativ eines „guten Vichys“ unter Pétain, der versuchte, deutsche Forderungen gegenüber einem „bösen Vichy“ unter Laval abzumildern, der bedingungslos kollaborieren wollte.[9] Diese Interpretationen von Vichy entstanden indes nicht allein durch den Prozess. Der Prozess fungierte jedoch als eine Art Brennglas: er lässt die wichtigsten politischen und militärischen Akteure der Vichy-Regierung und ihre Gegner aufeinandertreffen und hält ihre Aussagen für die Nachwelt fest. Damit wirkt er als wichtiger Teil der Zeitgeschichte bis heute weiter.[10]
Die Resonanz unmittelbar nach Prozessbeginn war dabei weniger kontrovers als aufgrund der Popularität Pétains befürchtet. Dafür sprach nicht zuletzt eine Umfrage aus dem September 1944, in der 58% der Befragten gegen eine Bestrafung Pétains [11] votierten. Viele Franzosen glaubten, dass Pétain gegen die Deutschen unternommen hatte, was er konnte.[12] Bei aller Skepsis gegenüber der methodischen Stringenz dieser Umfrage liegt nahe, dass die neue provisorische französische Regierung mit diesem Prozess ein Risiko einging. Dies erklärt womöglich auch, dass kein Druck auf die Schweiz ausgeübt wurde, Pétain an Frankreich auszuliefern,[13] sondern die Weichen zunächst auf eine Verurteilung in Abwesenheit gestellt wurden [14] – wohl auch um so den großen „Wirbel“ um den Prozess in der Bevölkerung zu vermeiden. Der Vorsitzende Richter leitete die Verhandlungen mit den Worten ein, der Angeklagte Pétain habe starke Gefühle – von „Liebe“ bis zu „Hass“ – in der Bevölkerung hervorgerufen und appellierte an die Saalöffentlichkeit, diese Gefühle außen vor zu lassen. Letztendlich kam es auch zu keinem größeren Aufruhr.[15] Allerdings war das Interesse am Prozess sehr ausgeprägt, der Gerichtssaal an den meisten Tagen voll besetzt [16] und die historische Einordnung als „einer der größten in der Geschichte [Frankreichs]“[17] erfolgte unmittelbar.[18]
2. Personen
a) Der Angeklagte
Philippe Pétains Leben und Karriere waren bis zu seinem 60. Lebensjahr wenig aufsehenerregend: Als Sohn eines Landwirts im Jahr 1856 in Cauchy-à-la-Tour geboren, verbrachte er seine Kindheit nach dem frühen Tod der Mutter – er war erst ein Jahr alt – vor allem bei den Großeltern väterlicherseits. Die Landwirtschaft für sich ausschließend, blieb ihm als Kind aus relativ armen Verhältnissen nur eine Karriere in der Kirche oder beim Militär – er entschied sich für letzteres. Er begann seine militärische Karriere 1878 als Sous-Lieutenant und war 35 Jahre später (lediglich) Colonel[19] – ein Umstand, den er später als Zeichen seines ehrenhaften Charakters deuten würde, dem ein Aufstieg ohne Intrigen und politisches Kalkül gelungen sein soll.[20]
Zu Beginn des Ersten Weltkriegs machte Pétain sich, obwohl er sich zuvor noch mit großen Schritten der Pensionierung genähert hatte, einen Namen mit Defensivstrategien. In diesem Abnutzungskrieg war die Vermeidung verlustreicher und riskanter Angriffe ebenso weichenstellend wie die Organisation von Nachschub und Proviant, mit deren Hilfe die miserablen Lebensbedingungen der Soldaten verbessert wurden.[21] Nicht zuletzt mit der Einrichtung der „Voie Sacrée“ – einer Straße zwischen Bar-le-Duc und Verdun – gelang die Versorgung der französischen Truppen während der Schlacht um Verdun von 1916 und letztlich die Abwehr des deutschen Heeres. Mit diesem entscheidenden Wendepunkt des Ersten Weltkrieges wurde Pétain zum Volkshelden.[22] Er wurde am 19. November 1918 zum Maréchal ernannt, der höchsten militärischen Auszeichnung und erhielt so landläufig den Beinamen „Held von Verdun“.[23]
Der Premierminister Paul Reynaud, der Pétain am 18. Mai 1940 in sein Kabinett rief, sprach im Prozess 1945 von der „Divinisierung“ Pétains nach dem 1. Weltkrieg. Anders als typischerweise Militärangehörige, sei Pétain sowohl bei der politischen Rechten und als auch bei der Linken beliebt gewesen, weil er als Mann der Defensive galt.[24]
Als der Zweite Weltkrieg 1939 ausbrach, war Pétain 83 Jahre alt und – obgleich er für Politik und Politiker stets Verachtung ausdrückte [25] – Botschafter in Spanien. Im Mai 1940 griff Deutschland Frankreich an und drang – für den Großteil der französischen Bevölkerung, die sich durch die Maginot-Linie sicher fühlten – überraschend schnell vor. Angesichts einer drohenden Niederlage holte Ministerpräsident Reynaud Pétain – nicht zuletzt aufgrund seiner Beliebtheit[26] – in seine Regierung und machte ihn zum stellvertretenden Ministerpräsidenten. Der strategische Umgang mit dem deutschen „Blitzkriegkonzept“ wurde innerhalb der französischen Regierung kontrovers diskutiert: Reynaud war – wie General de Gaulle – der Meinung, dass Frankreich weiterkämpfen sollte, setzte sich damit jedoch nicht durch. Nach seinem Rücktritt übernahm Pétain am 18. Juni 1940 das Amt des Ministerpräsidenten und begann alsbald Waffenstillstandsverhandlungen mit der deutschen Regierung, die Frankreich in einen besetzten Teil im Norden und einen freien Teil im Süden teilen sollte. De Gaulle rief währenddessen aus London weiter zum Widerstand auf.
Im Glauben an einen ohnehin verlorenen Krieg unterschrieb Pétain am 22. Juni 1940 einen Waffenstillstand zu Bedingungen, die die Schmach der Deutschen aus dem Ersten Weltkrieg spiegeln sollte, denn ebendort – in Compiègne – war ein solcher am 11. November 1918 zulasten Deutschlands unterzeichnet worden. Die Nordhälfte Frankreichs – inklusive der französischen Kanal- und Atlantikküste bis zur spanischen Grenze – wurde dem deutschen Besatzungsregime zugeordnet. Die deutlich kleinere Südhälfte blieb unbesetzt und wurde zum neuen État Français unter der Vichy-Regierung von Pétain. Die Verfassungsgesetze vom 10. Juli übertrugen Pétain umfassende Vollmachten. Er wurde einen Tag später französischer Staatschef. Anders als sein Außenminister Pierre Laval verweigerte Pétain in den folgenden Monaten jedoch einen Kriegseintritt an der Seite von Deutschland und entließ Laval, der mit den Deutschen noch enger hatte zusammenarbeiten wollen. Pétain stand gleichwohl für eine autoritäre Politik, die ab 1941 zunehmend an Rückhalt in der Bevölkerung verlor. Mit dem Wahlspruch „Travail, Famille, Patrie“ (Arbeit, Familie, Vaterland) wurde ab dem 30. Oktober der Weg der Kollaboration beschritten,[27] der zu einer breiten polizeilichen und später militärischen Zusammenarbeit mit den deutschen Besatzern führte. Die Vichy-Regierung organisierte die Verfolgung und Deportation von Juden mit und führte einen brutalen Kampf gegen die französische Résistance und andere, insbesondere kommunistische Regimegegner. Dieses Vorgehen verschärfte sich 1943 durch die Milice française, einer von Pierre Laval gegründeten paramilitärischen Truppe.
Mit der Landung der Alliierten in der Normandie im Jahr 1944, zog sich die Vichy-Regierung in das deutsche Sigmaringen zurück. Pétain kehrte nach einem kurzen Aufenthalt im Schweizer Exil im Jahr 1945 freiwillig nach Frankreich zurück, um sich seinem Prozess zu stellen. Er starb mit 95 Jahren auf der Ile d‘Yeu in Haft.
b) Die Verteidiger
Die Wahl der Verteidiger war zunächst problematisch und kontrovers: Die Wunsch-Verteidiger waren gestorben. Verteidiger, denen eine große Nähe zur Résistance nachgesagt wurde, lehnten ab oder wurden von Pierre Bouchardon – dem designierten Untersuchungsrichter – abgelehnt.[28] Verteidiger waren schließlich Fernand Payen, Jaques Isorni und Jean Lemaire, die sich kaum auf eine Strategie einigen konnten (siehe dazu unten).
c) Das Gericht
Der Prozess erfolgte vor der erst am 18. November 1944 errichteten Haute Cour de Justice. Es handelte sich nicht um ein Militärgericht und auch nicht um einen Sondergerichtshof im Sinne der späteren internationalen Tribunale. Es handelte sich um ein Sondergericht, das – bis heute in abgewandelter Form – die Verbrechen von Machthabern beurteilt[29] und gleichwohl in der unmittelbaren Nachkriegszeit in den Kontext der Transitional Justice/Transitionsjustiz zu stellen ist. Es handelte sich also auch um einen Prozess, der die Aufarbeitung eines Teils des staatlichen Unrechts im Hinblick auf den Übergang von der Diktatur in eine Demokratie zum Gegenstand hatte.
Die Voruntersuchung wurde durch den – von de Gaulle persönlich ernannten – Untersuchungsrichter Pierre Bouchardon geleitet. Der Spruchkörper des Hauptverfahrens bestand aus drei Berufsrichtern, nämlich dem Vorsitzenden Paul Mongibaux – dem erst kurz zuvor ernannten Präsidenten des Kassationsgerichtshofs – und den Richtern Charles Donat-Guige (Vorsitzender der Strafgerichtskammer) und Henri Picard (Präsident des Berufungsgerichts), die bereits unter dem Vichy-Regime als Richter tätig gewesen waren.[30] Außerdem waren 24 Geschworene eingesetzt, die je zur Hälfte aus Parlamentariern und Mitgliedern der Resistance bestanden.[31]
Mongibeaux war darauf bedacht, den Prozess rein juristisch zu führen und gab nur am Anfang eine Erklärung ab, die die (politische) Bedeutung des Prozesses hervorhob: „Le procès qui va commencer est un des plus grands de l’histoire. Il importe qu’il se déroule dans la sérénité et dans la dignité. “ [Der Prozess, der nun beginnt ist einer der größten in der Geschichte. Es ist wichtig, dass er in Ruhe und Würde abläuft. …]“.[32]
Die bewusste Wahl der Geschworenen aus dem politischen Bereich unterstrich den politischen Aspekt des Prozesses und barg das Dilemma, dass die Regierung von de Gaulle nur solche Parlamentarier ernennen wollte, die nicht für die umfassende Machtübertragung auf Pétain 1940 gestimmt hatten (denn die Machtübertragung war Teil des Anklagevorwurfs), womit sich aber der ganze Spruchkörper dem Vorwurf der Parteilichkeit ausgesetzt sah.[33]
d) Die Staatsanwaltschaft
Als Generalstaatsanwalt wurde André Mornet ernannt, der bereits Staatsanwalt im Hochverratsprozess gegen Margaretha Geertruida Zelle („Mata Hari“) war[34] und aufgrund seiner Pensionierung vor Etablierung des Vichy-Regime nicht im Verdacht stand, einen Treueid auf Pétain geleistet zu haben.[35]
Gleichwohl war André Mornet umstritten,[36] denn er war – wie bereits der Verteidiger Isorni vorbrachte[37] – als Richter im Schauprozess von Riom gegen die abgesetzten Repräsentanten der Dritten Französischen Republik erwogen worden[38] und hatte während der Besatzung als Vizepräsident in der Kommission zur Überprüfung der Einbürgerungen gearbeitet.[39] Ebendiese Kommission widerrief eine Vielzahl der Einbürgerungen, sodass schutzbedürftige Personen die französische Staatsangehörigkeit verloren und die Voraussetzungen für die Deportation an und nach Deutschland nachträglich geschaffen wurden.[40]
Albert Camus, der den Prozess als Journalist begleitete, schrieb über Mornet kritisch: „Bis jetzt war dieser Prozess voller Humor […], schwarzem Humor wohlgemerkt. Denn einem Prozess, in dem es um die Ehre und zum Teil um die Zukunft Frankreichs geht, kann man sich nur ironisch nähern, wenn man feststellt, dass darin ein Vertreter der Anklage und Zeugen der Anklage auftreten, die über keine Legitimation zur Anklage verfügen. […]… es sind die Menschen, die in allen Regimen oben schwimmen.“[41]
Mornets ambivalente Stellung wurde nicht zuletzt durch den Bericht eines Geschworenen, Pétrus Faure, sichtbar, der über die Urteilsberatung und ein vorausgehendes Gespräch berichtete, der Generalstaatsanwalt Mornet habe den Geschworenen kurz vor den Urteilsberatungen geraten: „Ich habe die Todesstrafe beantragt […], aber Sie dürfen nicht dafür stimmen“ […].“[42]
3. Die Anklage
Die Anklage lautete auf Hochverrat nach Art. 87 sowie auf Feindbegünstigung nach Art. 75 des französischen Strafgesetzbuches a.F. Der Sachverhalt umfasste die Unterzeichnung des Waffenstillstands und die darauf aufbauende Politik Pétains, insbesondere die Errichtung des neuen État Français durch drei Verfassungsgesetze vom 11. Juli 1940, womit die Dritte Französische Republik abgeschafft wurde. Beim Vorwurf der Kollaboration mit dem Feind stand die Unterstützung der deutschen Kriegsmaschine im Vordergrund – der Staatsanwalt erwähnte jedoch auch die Repressionen nach Innen, die Schaffung von Sondergerichtsbarkeiten unter der Vichy-Regierung, die Errichtung des „Cour Suprême de Justice“ für den Riom-Prozess sowie die Umsetzung der Rassengesetze in Frankreich mit polizeilicher Kollaboration, die die Vichy-Regierung auch im Kampf gegen die französische Résistance und andere Regimegegner anwendete.[43]
Nachdem die Frage nach der Verantwortung für die Niederlage und die Rolle des Waffenstillstands für den weiteren Verlauf in den ersten acht Prozesstagen im Vordergrund stand, beschränkte die Staatsanwaltschaft den Anklagevorwurf am neunten Prozesstag auf die Handlungen Pétains nach dem 10. Juli 1940, also nachdem die Nationalversammlung ihm die volle Macht übertragen hatte. Der Waffenstillstand selbst sollte nicht mehr diskutiert werden. Gericht und Staatsanwaltschaft wollten so wohl weitere Debatten und Schuldzuweisungen über die Niederlage vermeiden.[44]
4. Die Verteidigung
Die Verteidigung war durch die unterschiedlichen Strategien der drei Verteidiger Isorni, Lemaire und Payen geprägt. Payen baute die Verteidigung hauptsächlich auf dem „Mythos Pétain“ auf: Der „Held von Verdun“, der – alt und schwach – während der Vichy-Zeit das Regieren anderen überlassen hatte. Dies entsprach mehr oder weniger der Interpretation von Pétains Rolle in Vichy, die De Gaulle in seinen Memoiren beschreibt.[45] Der 34-Jährige Jaques Isorni hingegen votierte für eine politische Verteidigungsstrategie: Er argumentierte – auch lange nach dem Prozess und Tod Pétains[46] – dieser habe Frankreich durch seine defensive Kollaborationslinie – Politik des „Schildes“ oder „Doppelspiels“[47] – letztlich vor Schlimmerem bewahrt. Der dritte Verteidiger war Jean Lemaire, den Fernand Payen ins Verteidigungsteam holte nachdem Isornis Vorschlag nach Beiordnung von Pierre Véron (ehemaliges Mitglied der Résistance, um der Verteidigung mehr Glaubwürdigkeit zu verleihen) abgelehnt wurde. Von konziliantem Gemüt versuchte Jean Lemaire die Differenzen zwischen Fernand Payen und Jaques Isorni zu schlichten, viele Zeugenvernehmungen durchführen und zumeist gemeinsam mit Isorni zu votieren, um den aufkommenden „schwarzen Mythos um den Maréchal“[48] zu konterkarieren.
Jaques Isorni war derjenige, der das Selbstbild von Pétain teilte.[49] Er war der engagierteste Verteidiger im Rahmen des Prozesses und wurde später zu einem einflussreichen Biographen Pétains.[50]
Einziger Konsens war die Vermeidung einer öffentlichen Befragung im Gerichtssaal und eine Kommunikation allein über die Anwälte.[51]
Pétain beschränkte sich also auf eine einzige, mit den Anwälten abgestimmte, Erklärung unmittelbar nach Eröffnung der Verhandlung am 23. Juli 1945 und beantwortete im Anschluss keine Fragen mehr.[52] Die Erklärung beinhaltete die Kernaspekte der Verteidigung: Der Held von Verdun wurde in höchster Not in die französische Regierung gerufen, wo er Frankreich durch eine Strategie des „Doppelspiels“ verteidigte: Er selbst agierte als Schutzschild , während de Gaulle als Speerspitze Nazi-Deutschland bekämpfte. Er erklärte diese Politik des „double jeu“ wie folgt:
„Ich habe mein Leben im Dienste Frankreichs verbracht. […] Ich habe 1914/18 Frankreichs Armeen zum Siege geführt. Nachher, als ich Ruhe verdient hatte, hörte ich nicht auf, dem Lande zu dienen. Ich antwortete auf alle seine Rufe, ungeachtet meines Alters und seiner Beschwerden. Am tragischsten Tage seiner Geschichte hat sich das Land wiederum an mich gewandt. Ich verlangte und wollte nichts. Man bat mich zu kommen, und ich kam. Ich wurde damit der Erbe der Katastrophe, deren Urheber ich nicht war. Die wahren Schuldigen versteckten sich hinter mir, um den Zorn des Volkes abzulenken. Als ich im Einvernehmen mit unseren militärischen Führern um Waffenstillstand ersuchte, unternahm ich eine notwendige Rettungsaktion, denn der Waffenstillstand bat Frankreich gerettet und zum Sieg der Alliierten beigetragen, indem er die Freiheit des Mittelmeeres und die Integrität des französischen Kolonialreiches sicherstellte. In der Folge wurde mir in rechtmäßiger Weise die Macht übertragen, die von allen Ländern der Welt, vom Heiligen Stuhl bis zur Sowjetunion, anerkannt wurde. Diese Macht brauchte ich als einen Schild zum Schutze des französischen Volkes. Für dieses Volk ging ich aber so weit, mein eigenes Prestige zu opfern. Ich blieb an der Spitze des Landes auch unter der Besetzung. […] Die Besetzung zwang mich, den Feind zu schonen; ich schonte ihn aber nur, um euch alle zu schonen, in Erwartung der Befreiung unseres Landes. Die Besetzung zwang mich gegen meinen Willen zu verschiedenen Handlungen, die mich mehr schmerzten als euch. […] Während General de Gaulle außerhalb unserer Grenzen den Kampf fortsetzte, habe ich den Weg der Befreiung bereitet, indem ich ein leidendes, aber noch lebendes Frankreich aufrechterhielt. […]“[53]
Daran schlossen sich erste prozessuale Anmerkungen des Verteidigers Isorni an, der monierte, dass wichtige Dokumente zum Waffenstillstand – die dem Gericht erst am 19. Juli 1945 vorgelegt worden waren – noch nicht gesichtet werden konnten[54] und dass Pétain im Vorfeld des Prozesses nicht richtig vernommen wurde. Verteidiger Lemaître protestierte zudem gegen den Generalstaatsanwalt Mornet und dessen Bemerkung, er werde gegen den Angeklagten Pétain ohnehin die Todesstrafe beantragen.[55]
Im Rahmen der Zeugenbefragung waren folgende Schwerpunkte zu erkennen:
Isorni und Lemaître unterstrichen stets, dass Pétain dazu beigetragen habe, Frankreich vor weiterem Leid zu bewahren.[56] Die Politik des „bouclier et double jeu“[57] sei nach 1940 deshalb erforderlich gewesen, weil sie dem Schutz der französischen Bevölkerung und der Unterstützung der Alliierten gedient habe. Dies zeigte sich nicht zuletzt daran, dass der Waffenstillstand die französische Regierung am Leben gehalten und eine vollständige Übernahme durch die Deutschen verhindert habe. Insbesondere der Entlastungszeuge General Weygand[58] argumentierte, der Waffenstillstand sei im Vergleich zu einer Kapitulation die bessere und ehrenhaftere Entscheidung gewesen, da letzteres mit einer Exilregierung und einer vollständigen Besetzung durch die Deutschen verbunden gewesen wäre.[59]
Verteidiger Payen betonte den „Mythos Pétain“ und Pétains Verdienste am Ersten Weltkrieg und verwies wiederholt auf das hohe Alter des Angeklagten, um eine Strafmilderung zu erzielen.[60]
Schließlich wies Isorni immer wieder auf die Scheinheiligkeit des Prozesses und Widersprüchlichkeiten bei den Belastungszeugen hin. So konfrontierte er den Generalstaatsanwalt Mornet mit dem Vorwurf, sich als Richter im Schauprozess von Riom angeboten zu haben. Dieser musste im Prozess einräumen, dass er ein solches Angebot, als Richter in Riom zu dienen, zunächst annahm. Es kam dann aus anderen Gründen nicht dazu.[61]
In ähnlich diskreditierende Richtung wies Isornis Befragung des Zeugen Daladier: Er verlas einen Brief von François Billoux, einem Kommunisten, der zum Zeitpunkt des Pétain-Prozesses Gesundheitsminister in der Regierung von General de Gaulle war. Dieser hatte indes während der Besatzungszeit Pétain um die Erlaubnis gebeten, im Riom-Prozess gegen Daladier aussagen zu können, da dieser die kommunistische Partei 1939 verboten und viele ihrer Mitglieder – darunter Billoux selbst – hatte verhaften lassen. Isorni fragte Daladier in diesem Zusammenhang:
„Kommt Ihnen das nicht seltsam vor? Hier sind drei Männer, deren Namen auf ein und demselben Blatt Papier stehen. Sie, Monsieur Daladier, Sie haben Billoux ins Gefängnis gebracht. Pétain hat Sie dann ins Gefängnis gesteckt. Heute gehört Billoux einer Regierung an, die Pétain ins Gefängnis bringen will. Macht Sie das alles nicht ein wenig skeptisch gegenüber der Rolle der Justiz in politischen Angelegenheiten?“[62]
Obgleich die Widersprüche und die Mitverantwortung von Verfahrensbeteiligten am Vichy-Regime dafür mitursächlich gewesen sein mochte, dass diejenigen Anklagepunkte gegen Pétain fallen gelassen wurden, die vor dem 10. Juli 1940 datierten,[63] vermochte sie nicht gänzlich durchzudringen. Zu viele Zeugen nutzten die Vorladung als Möglichkeit einer Rechtfertigung vor einer breiteren Öffentlichkeit[64] und insbesondere Pierre Laval – Ministerpräsident und Außenminister des Vichy-Regimes – unterminierte die Verteidigungsstrategie Payens gravierend. Laval widersprach vor allem der Aussage, die Kollaboration mit Deutschland sei durch Pétain nur widerwillig betrieben worden. Pétain sei vielmehr durchgehend und vollständig durch seine Minister informiert worden. Lavals Ziel war die Entkräftung des Narrativs, er selbst sei die maßgebliche Figur – „le mauvais génie“[65] – hinter Pétain gewesen. Aufgrund seiner bekannten Funktion in der antisemitischen Ausweitung der Vichy-Politik überzeugte er nicht, erschütterte die Verteidigung aber gleichwohl – nicht zuletzt, weil er sich entgegen allen Erwartungen von Pétain nicht zu distanzieren schien, sondern mit ihm zu solidarisieren suchte.[66]
Die Verteidiger wichen trotz dieser – zumindest atmosphärisch bedeutsamen – Zeugenaussage nicht von ihren kontroversen Verteidigungslinien ab.
Payen ging in drei Teilplädoyers[67] wiederholt auf das Argument des „double jeu“ ein, mit dessen Hilfe allein die wesentlichen Interessen Frankreichs hatten aufrechterhalten werden können. Er widersprach Laval, der den Sieg der Deutschen herbeigesehnt und Pétain zu einer Kriegserklärung gegenüber England gedrängt habe.[68] In ruhigem Ton bezog Payen sich auf die ruhmreiche Vergangenheit Pétains und seinen stets selbstlosen Dienst an Frankreich.[69]
Im Gegensatz dazu kritisierte der Verteidiger Lemaire in lautem und aggressivem Ton [70] vor allem die mangelnde Vorbereitung des Prozesses, während Isorni die Kollaboration in der Sache: Pétain habe moralische Konzessionen machen müssen, um Leben und Güter zu retten. Im Gegensatz zur Résistance sei er aber nie bereit gewesen, Menschen zu opfern. Mit Blick auf die Publikumswirkung eines möglichen Todesurteils gab er zu bedenken: dieses könnte die Spaltung des Landes befördern und eine „guerre civile“ entfesseln.[71]
5. Das Urteil
Nach mehreren Stunden der Beratung über Nacht sprach das Gericht Pétain am Morgen des 15. August 1945 um 4.30 Uhr der Verschwörung mit dem Feind und des Hochverrats schuldig und verurteilte ihn zum Tode. Damit einher ging die Aberkennung seiner bürgerlichen Ehrenrechte und die Beschlagnahme seines Vermögens.
Obwohl die Beratungen zur Urteilsfindung geheim waren und ein Verstoß hiergegen schon damals mit Strafe belegt war, veröffentlichte die Zeitung Liberation bereits am 16. August 1945 einen Artikel zum Abstimmungsverhalten, der jedoch nicht unwidersprochen blieb.[72] Danach sollen 20 von 27 Stimmen für die Todesstrafe gefallen sein, 14 gegen 13 Stimmen für die Begnadigung. Andere Autoren bezogen sich auf später veröffentlichte Erinnerungen der Geschworenen Pétrus Faure sowie Gabriel Delattre und nannten eine Abstimmung von 18 zu 8 für die Todesstrafe (inkl. der beisitzenden Richter).[73]
Verifizieren lassen sich diese Behauptungen zum Abstimmungsverhalten der Geschworenen nicht, ebenso wenig die Einflussnahme de Gaulles auf die Geschworenen der Résistance im Hinblick auf die Verhängung der Todesstrafe [74] oder der Vorschlag des Vorsitzenden Richters Mongibaux, als Strafe lediglich fünf Jahre Exil zu verhängen[75].
Das Urteil, das noch in der Nacht geschrieben wurde, beginnt im Rahmen seiner Tatsachendarstellung mit dem Jahr 1934. Dabei stellt es darauf ab, Pétain habe seit diesem Zeitpunkt die politische Macht gesucht. Obwohl die Anklagepunkte vor dem 10. Juli 1940 in der Hauptverhandlung selbst fallengelassen worden waren, ist diesen – den Waffenstillstand eingeschlossen – ein vergleichsweise langer Teil gewidmet. Es findet sich hier sogar der Satz, dass Pétain die politische Krise, die ihn an die Macht brachte, selbst provoziert habe. Das Urteil stützt sich dann auf die auf den Waffenstillstand folgende Abschaffung der Republik durch Pétain und die Einführung eines politischen Regimes, das dem der deutschen Besatzungsmacht ähnelte. Insgesamt deutet das Urteil an, dass die Kollaboration, die Deportationen, die Verfolgung nach Innen eine Folge dieses Waffenstillstands – dem eigentlichen Grundfehler – gewesen seien.[76] Dies entsprach den Ausführungen De Gaulles, für den „das Hauptvergehen Pétains und seiner Regierung darin [lag], dass man mit dem Feind im Namen Frankreichs den sogenannten ‚Waffenstillstand‘ geschlossen hatte.“[77] Das Argument des Doppelspiels wies das Gericht explizit zurück.[78]
Zwei Tage später, am 17. August 1945, wandelte de Gaulle die Todesstrafe in eine lebenslängliche Freiheitsstrafe um. Maßgeblich hierfür seien das hohe Alter (89 Jahre) Pétains und der Umstand, dass ein Mann hätte hingerichtet werden sollen, der General im Ersten Weltkrieg gewesen war. Auch die Befürchtung einer Spaltung Frankreichs durch die Vollstreckung des Todesurteils dürfte eine wichtige Rolle gespielt haben.[79]
6. Würdigung
Der Prozess gegen Pétain fand in einer politischen Übergangsphase statt und kann von diesem politischen Hintergrund kaum getrennt werden. Er war Teil der sog. „épuration légale“ („legale Säuberung“), d.h. der Verfahren gegen sog. Kollaborateure, die auf Basis der Ordonnance du 26 juin 1944 relative à la répression des faits de collaboration[80], für Taten zwischen dem 16. Juni 1940 (dem Tag, an dem Pétain Président du Conseil des ministres wurde) und dem Ende des Vichy-Regimes verurteilt werden konnten. Diese Form der „Säuberung des Öffentlichen Lebens“ durch die Commission d’Épuration folgte einer gewalttätigen Phase von extralegalen Sanktionierungsakten gegenüber kollaborierenden Mitbürgern, die durch zahlreiche Tötungen und öffentliche Rasur von Frauen in Erinnerung bleiben.[81]Vor diesem Hintergrund bewerten einige Autoren den Prozess gegen Pétain als politisch[82], insofern auch als Spiegelbild des Schauprozesses von Riom,[83]da die dort vor Gericht gestellten Repräsentanten der Dritten Französischen Republik nun im Prozess gegen Pétain in umgekehrten Rollen – nämlich als Belastungszeugen – auftraten.
Der Prozess war jedenfalls von Beginn an mit einer Hypothek belastet: Einerseits kann kaum von einem freien und unbefangenen Blick der Richter und Geschworenen ausgegangen werden, die sich der sog. „France de la Libération“ – also dem freien, französischen Übergangsregimes nach 1944 – zugehörig fühlten. Andererseits musste dieser Prozess zur Selbstvergewisserung der – neuen alten – französischen Nation beitragen, deren Legitimität mit der Verurteilung der Protagonisten des Vichy-Régimes verwoben zu sein schien.
Anerkannt ist, dass der Pétain-Prozess einer der Höhepunkte der „épuration legale“[84]und damit einer Form von Transitionsjustiz[85] war, wie sie heute durch das Völkerstrafrecht geprägt wird. Er scheint auch durch öffentliche Adressierung und strafrechtliche Verurteilung politischer und polizeilicher Kollaboration den komplexen Prozess einer Konflikttransformation[86]nach dem Ende des Dritten Reiches befördert zu haben. Es ist aber bis heute offen, ob das von de Gaulle nachdrücklich propagierte französische Selbstbild der Selbstbefreiung nicht entscheidende Aspekte der gesamtfranzösischen Verantwortung für die Kollaboration unterbelichtet ließ.[87] Insbesondere in Bezug auf die Deportation von Juden – jüdische Zeugen wurden während des Prozesses nicht geladen, obwohl Informationen und Anfragen an Mornet herangetragen worden waren[88] – im Allgemeinen und die sog. Rafle du Vélodrome d’Hiver (Razzia des Wintervelodroms) vom 16. und 17. Juli 1942, im Rahmen derer die französische Polizei die Massenfestnahme und Deportation mehrerer tausend Juden in deutsche Konzentrationslager durchführte, sind gravierende Defizite erkennbar. Zwar ist kollektives Unrecht kaum in einem Strafprozess zu verarbeiten, doch scheint durch die Fokussierung auf die Person Pétain und die Betonung der Illegitimität des Vichy-Regimes, die Aufarbeitung der kollektiven Verantwortung signifikant in den Hintergrund geraten zu sein.[89]
Nicht zuletzt die ebenso subtilen wie essentiellen Fragen nach den Herrschafts- und Elitenstrukturen innerhalb der Verwaltung und der französischen Gesellschaft unter dem Vichy-Regime sowie deren Verantwortungsanteile[90] verblassten nach diesem Prozess und der weitreichenden Amnestierung von diversen Funktionsträgern im Jahr 1951 durch die Loi N° 51–18 du 51.1951 (portant amnistie, instituant un régime de libération anticipée, limitant les effets de la dégradation nationale et réprimant les activités antinationales).[91]
So hinterlässt der Prozess gegen den einstigen „Held von Verdun“, der – wie er bis zum Schluss beteuerte – nie nach politischen Ämtern gestrebt habe, sondern nur dem Ruf der französischen Nation gefolgt sei[92], einen überaus ambivalenten Eindruck, der seinem Gegenstand und Kontext geschuldet war und den Sartre womöglich am treffendsten einfängt: „Ich habe viele Leute gekannt, die 1940 England für verloren hielten; die Schwachen überließen sich der Verzweiflung, andere schlossen sich in einen Elfenbeinturm ein, und wiederum andere fingen aus Treue zu ihren Grundsätzen mit der Resistance an: sie dachten, daß Deutschland zwar den Krieg gewonnen habe, daß es aber noch in ihrer Macht stand, es den Frieden verlieren zu lassen. Wenn die Kollaborateure aus dem deutschen Sieg auf die Notwendigkeit geschlossen haben, sich der Autorität des Reichs zu unterwerfen, dann deshalb, weil bei ihnen eine tiefe ursprüngliche Entscheidung vorlag, die den Grund ihrer Persönlichkeit ausmachte: die Entscheidung, sich der vollendeten Tatsache zu fügen, ganz gleich, welcher. Diese grundlegende Neigung, die sie selber mit dem Namen „Realismus“ ausschmückten, hat in der Ideologie unserer Zeit tiefgreifende Wurzeln.“[93]Und so schließt Sartre mit kritischem Weitblick: „Der Kollaborateur ist, ob er nun Gelegenheit hat, als solcher aufzutreten oder nicht, ein Feind, den die demokratischen Gesellschaften ständig in ihrem Schöße tragen. Wenn wir vermeiden wollen, daß er den Krieg in anderen Gestalten überlebt, dann genügt es nicht, ein paar Verräter hinzurichten.“[94]
- Der Beitrag gibt ausschließlich die persönliche Meinung der Autorin wieder. 1. ↑
- Siehe mit Zitaten in: Laughland, A History of Political Trials – From Charles I to Charles Taylor, S. 89; so u.a. Beigbeder, Judging war crimes and torture: French justice and international criminal tribunals and commissions (1940–2005), S. 188. 2. ↑
- Zur zeitlichen Einordnung ebenfalls: Der Nürnberger Hauptkriegsverbrecherprozess beginnt vier Monate später, am 20. November 1945. 3. ↑
- Laughland, A History of Political Trials – From Charles I to Charles Taylor, S. 79; Beigbeder, Judging war crimes and torture: French justice and international criminal tribunals and commissions (1940–2005), S. 170. 4. ↑
- De Gaulle, Memoiren 1942–1946, S. 523. 5. ↑
- Brocard, Juger Pétain: le «plus grand procès de l’Histoire», HistorE v. 6. November 2015, https://www.lefigaro.fr/histoire/2015/11/06/26001–20151106ARTFIG00247–juger-petain-le-plus-grand-proces-de-l-histoire-sur-france‑5.php (URL, wie alle Nachfolgenden, zuletzt abgerufen am 14. August.2023). 6. ↑
- Florin, Philippe Pétain und Pierre Laval, S. 245. 7. ↑
- Florin, Philippe Pétain und Pierre Laval, S. 247. 8. ↑
- Siehe zu dieser Interpretation auch: Atkin, Pétain, S. 197. 9. ↑
- Die stenografischen Verhandlungsprotokolle werden im Anschluss im Amtsblatt sowie in einer zweibändigen Ausgabe unter der Academie Francaise veröffentlicht.
Anklicken und weiterlesen
So war und ist der Prozess der Öffentlichkeit weiterhin umfassend zugänglich und bildet ein wichtiges historisches Dokument, um die damalige Ambivalenz um die Person Pétains zu verstehen, die der Vorsitzende Richter des Haute Cour de Justice Paul Mongibeaux zu Beginn des Prozesses mit den folgenden Worten beschreibt: « L’accusé qui comparaît aujourd’hui a suscité pendant de longues années des sentiments les plus divers, depuis un enthousiasme et une sorte d’amour jusqu’à la haine et l’hostilité violente», Haute Cour de Justice, Le Procès du Maréchal Pétain. Compte rendu sténographique, Bd. 1, S. 10, https://criminocorpus.org/en/library/doc/1869/; die stenografischen Verhandlungsprotokolle sind einsehbar bei, Haute Cour de Justice, Le Procès du Maréchal Pétain. Compte rendu sténographique, https://criminocorpus.org/en/library/doc/1869/ (1/2) sowie https://criminocorpus.org/en/library/doc/1870/ (2/2).
- Rioux, La France de La Quatrieme Republique, L’ardeur et la necessite (1944–1952), Bd. 1, S. 64 f., mit Verweis auf die Meinungsumfragen unter der Pariser Bevölkerung zwischen September 1944 und Juli 1945 durch das Institut français d’opinion publique. 11. ↑
- Siehe den Nachweis bei Vergez-Chaignon, Pétain, S. 1001, in Bezug auf die Einstellung der Bevölkerung in den Jahren 1940–1944. 12. ↑
- Vergez-Chaignon, Pétain, S. 1000. 13. ↑
- Vergez-Chaignon, Pétain, S. 1000. 14. ↑
- De Gaulle, Memories de guerre – le salut (1944–1946), S. 248. 15. ↑
- Dies mag auch an dem kleinen Saal des Pariser Justizpalastes gelegen haben, in dem der Prozess stattfand, vgl. Martínez, Les Procès Criminels de l´Après-Guerre – Documents pour l´Histoire Contemporaine, S. 34. 16. ↑
- Haute Cour de Justice, Le Procès du Maréchal Pétain. Compte rendu sténographique, Bd. 1, S. 10. 17. ↑
- Die Bezeichnung als „größten Prozess der Geschichte Frankreichs“ wählt bereits – freilich aus der Perspektive der Résistance – Jacob, Lundi s’ouvrira le procès Pétain traître à la France, Franc-Tireur v. 21. Juli 1945, https://criminocorpus.org/en/library/page/113522/. 18. ↑
- Neuere Analysen stellen dar, dass dies einem durchschnittlichen Aufstieg zur damaligen Zeit entsprach;.vgl. Darstellung mit Vergleichzahlen bei Vergez-Chaignon, Pétain, S. 37 f; siehe zu Biographie: Vergez-Chaignon, Pétain, S. 19 ff. und Williams, Pétain, S. 2ff. 19. ↑
- Siehe die ausführlichen Ausführungen in Vergez-Chaignon, Pétain, S. 60. 20. ↑
- Vergez-Chaignon, Pétain, S. 75 ff.; Williams, Pétain, S. 104 f. 21. ↑
- Williams, Pétain, S. 221; Vergez-Chaignon, Pétain, S. 93 ff. 22. ↑
- Vergez-Chaignon, Pétain, S. 192 ff.; Williams, Pétain, S. 221. 23. ↑
- Haute Cour de Justice, Le Procès du Maréchal Pétain. Compte rendu sténographique, Bd. 1, S. 48. 24. ↑
- Vergez-Chaignon, Pétain, S. 280. 25. ↑
- Haute Cour de Justice, Le Procès du Maréchal Pétain. Compte rendu sténographique, Bd. 1, S. 49. 26. ↑
- Vgl. die Rundfunkansprache unter Pétain, Ansprache zur “Kollaboration” 30. Oktober 1940, Themenportal Europäische Geschichte, http://www.europa.clio-online.de/searching/id/q63-28284. 27. ↑
- Varaut, Le procès Pétain – 1945–1995, S. 85 ff. 28. ↑
- Vgl. L’article 68 Constitution de la République française zum Cour de Justice de la République. 29. ↑
- Laughland, A History of Political Trials, S. 88. 30. ↑
- Vgl. Florin, Philippe Pétain und Pierre Laval, S. 27 f. m.w.N; Bourget, Der Marschall – Pétain zwischen Kollaboration und Résistance, S. 312; Kupfermann, Le procès de Vichy: Pucheu, Petain, Laval, S. 44. 31. ↑
- Haute Cour de Justice, Le Procès du Maréchal Pétain. Compte rendu sténographique, Bd. 1, S. 10 32. ↑
- Laughland, A History of Political Trials, S. 80. 33. ↑
- Kupfermann, Le procès de Vichy: Pucheu, Petain, Laval, S. 44, 87; Varaut, Le procès Pétain – 1945–1995, S. 53; Laughland, A History of Political Trials, S. 79; Martínez, Les Procès Criminels de l´Après-Guerre – Documents pour l´Histoire Contemporaine, S. 34. 34. ↑
- Florin, Philippe Pétain und Pierre Laval, S. 28 m.w.N.; Christen, Marschall Pétain: Zusammengestellt nach ag (AFP) –Presseberichten, S. 6; Kupfermann, Le procès de Vichy: Pucheu, Petain, Laval, S. 44; Varaut, Le procès Pétain – 1945–1995, S. 53, 115; Martínez, Les Procès Criminels de l´Après-Guerre – Documents pour l´Histoire Contemporaine, S. 36. 35. ↑
- Die Tageszeitung “Combat” behauptete, dass Mornet den Treueeid auf Pétain geleistet habe, vgl. Florin, Philippe Pétain und Pierre Laval, S. 28 m.w.N. Zur Ambivalenz von Mornet aus zahlreichen anderen Gründen vgl. auch Jean-François Bouchard, André Mornet, procureur de la mort: Récit, 2020.
Haute Cour de Justice, Le Procès du Maréchal Pétain. Compte rendu sténographique, Bd. 1, S. 303 ff. 36. ↑ - Laughland, A History of Political Trials, S. 80. 37. ↑
- Laughland, A History of Political Trials, S. 80. 38. ↑
- Kupfermann, Le procès de Vichy: Pucheu, Petain, Laval, S. 86 f. 39. ↑
- Albert Camus in der Résistance-Zeitung Combat vom 2. August 1945, zitiert nach Hölze, Das Todesurteil gegen Marschall Philippe Pétain, Deutschlandfunk v. 14. August 2005, https://www.deutschlandfunk.de/das-todesurteil-gegen-marschall-philippe-petain-100.html . 40. ↑
- Zitiert nach Bourget, Der Marschall – Pétain zwischen Kollaboration und Résistance, S. 311. 41. ↑
- Vgl. Anklage in Haute Cour de Justice, Le Procès du Maréchal Pétain. Compte rendu sténographique, Bd. 1., S. 28. 42. ↑
- Vgl. Ausführungen von Gericht, Staatsanwaltschaft und Verteidigung in, Haute Cour de Justice, Le Procès du Maréchal Pétain. Compte rendu sténographique, Bd. 1, S. 427 ff. 43. ↑
- De Gaulle, Memoiren 1942–1946, S. 521 f. 44. ↑
- Isorni, Pétain a sauvé la France, passim. 45. ↑
- Florin, Philippe Pétain und Pierre Laval, S. 30. 46. ↑
- Kupfermann, Le procès de Vichy: Pucheu, Petain, Laval, S. 79. 47. ↑
- Florin, Philippe Pétain und Pierre Laval, S. 38. 48. ↑
- Leonhard, Mythisierung und Mnesie: Das Bild Philippe Pétains im Wandel der politisch-historischen Kultur Frankreichs seit 1945, in: Berger Waldenegg/Loetz (Hrsg.), Führer der extremen Rechten – Das schwierige Verhältnis der Nachkriegsgeschichtsschreibung zu „grossen Männern“ der eigenen Vergangenheit, S. 109, 113; vgl. bespielweise Isorni, Souffrance et mors du Marechal Petain. 49. ↑
- Bourget, Der Marschall – Pétain zwischen Kollaboration und Résistance, S. 304; Laughland, A History of Political Trials – From Charles I to Charles Taylor, S. 82. 50. ↑
- Christen, Marschall Pétain: Zusammengestellt nach ag (AFP) – Presseberichten, S. 6. 51. ↑
- Haute Cour de Justice, Le Procès du Maréchal Pétain. Compte rendu sténographique, Bd. 1, S. 31 ff.; deutsche Übersetzung bei Christen, Marschall Pétain: Zusammengestellt nach ag (AFP) – Presseberichten, S. 14 ff. 52. ↑
- So der spätere Präsident – gewählt durch die Nationalversammlung – Louis Nogères bei der Veröffentlichung weitere Unterlagen, die keine Beachtung im Prozess gegen Pétain fanden, Nogères, Le Vértitable Procès du Maréchal Pétain, 1955, S. 10; zu den Ausführungen Isornis siehe Haute Cour de Justice, Le Procès du Maréchal Pétain. Compte rendu sténographique, Bd. 1, S. 34 ff. 53. ↑
- Haute Cour de Justice, Le Procès du Maréchal Pétain. Compte rendu sténographique, Bd. 1, S. 39. 54. ↑
- Atkin, Pétain, S. 195; Kupfermann, Le procès de Vichy: Pucheu, Petain, Laval, S. 121; Haute Cour de Justice, Le Procès du Maréchal Pétain. Compte rendu sténographique, Bd. 2., 1945, S. 1046 ff 55. ↑
- Florin, Philippe Pétain und Pierre Laval, S. 29 f. So auch Charles Trochu, Haute Cour de Justice, Le Procès du Maréchal Pétain. Compte rendu sténographique, Bd. 1, S. 483 ff.; Zusammenfassung der Aussage Charles Trochu bei Laughland, A History of Political Trials – From Charles I to Charles Taylor, S. 86. 56. ↑
- Vgl. Haute Cour de Justice, Le Procès du Maréchal Pétain. Compte rendu sténographique, Bd. 1, S. 405 ff.; Florin, Philippe Pétain und Pierre Laval, S. 32 f. 57. ↑
- Laughland, A History of Political Trials – From Charles I to Charles Taylor, S. 85. 58. ↑
- Florin, Philippe Pétain und Pierre Laval, S. 29. 59. ↑
- Siehe im Rahmen der Zeugenaussage des ehemaligen Präsidenten des Gerichts in Riom, Caous in: Haute Cour de Justice, Le Procès du Maréchal Pétain. Compte rendu sténographique, Bd. 1., 1945, S. 303 f 60. ↑
- Laughland, A History of Political Trials – From Charles I to Charles Taylor, S. 88. 61. ↑
- Zitiert nach Haute Cour de Justice, Le Procès du Maréchal Pétain. Compte rendu sténographique, Bd. 1, S. 149. 62. ↑
- Haute Cour de Justice, Le Procès du Maréchal Pétain. Compte rendu sténographique, Bd. 1, S. 427; Florin, Philippe Pétain und Pierre Laval, S. 33 m.w.N. 63. ↑
- Florin, Philippe Pétain und Pierre Laval, S. 30. 64. ↑
- Vgl. zur Formulierung von General Weygand, Laval sei der ”mauvais genie” von Petain gewesen, Haute Cour de Justice, Le Procès du Maréchal Pétain. Compte rendu sténographique, Bd. 1, S. 410; zur Zeugenaussage von General Weygand s. Haute Cour de Justice, Le Procès du Maréchal Pétain. Compte rendu sténographique, Bd. 1, S. 377 ff.; vgl. ebenfalls Florin, Philippe Pétain und Pierre Laval, S. 34. 65. ↑
- Florin, Philippe Pétain und Pierre Laval, S. 34. 66. ↑
- Haute Cour de Justice, Le Procès du Maréchal Pétain. Compte rendu sténographique, Bd. 2, S. 957 ff., S. 1011 ff., S. 1070 ff. 67. ↑
- Christen, Marschall Pétain: Zusammengestellt nach ag (AFP) – Presseberichten, S. 108. 68. ↑
- Christen, Marschall Pétain: Zusammengestellt nach ag (AFP) – Presseberichten, S. 103. 69. ↑
- Haute Cour de Justice, Le Procès du Maréchal Pétain. Compte rendu sténographique, Bd. 2, S. 989 ff. 70. ↑
- Atkin, Pétain, S. 195; Florin, Philippe Pétain und Pierre Laval, S. 37.
so zitiert in, Haute Cour de Justice, Le Procès du Maréchal Pétain. Compte rendu sténographique, Bd. 2, S. 1123; siehe auch: Vergez-Chaignon, Pétain, S. 1069. 71. ↑ - Varaut, Le procès Pétain 1945–1995, S. 384; Williams, Petain, S. 511. 72. ↑
- Varaut, Le procès Pétain 1945–1995, S. 382. 73.↑
- Varaut, Le procès Pétain 1945–1995, S. 382; Florin, Philippe Pétain und Pierre Laval, S. 38 mit dem Hinweis in der Fn. 96, dass das genaue Abstimmungsergebnis erst 1962 durch die Buchveröffentlichung eines Geschworenen bekannt wurde; Bourget, Der Marschall – Pétain zwischen Kollaboration und Résistance, S. 311; Christen, Marschall Pétain: Zusammengestellt nach ag (AFP) – Presseberichten, S. 114 f. 74. ↑
- Siehe das Urteil in: Garçon, Le Procès du Maréchal Pétain compte rendu sténographique, S. 1117 ff. 75. ↑
- De Gaulle, Memoiren 1942–1946, S. 520. Siehe auch Vergez-Chaignon in https://criminocorpus.org/fr/bibliotheque/video/1887/. 76. ↑
- Garçon, Le Procès du Maréchal Pétain compte rendu sténographique, S. 1122. 77. ↑
- Belz, Es war undenkbar, Philippe Pétain hinzurichten – Ein Gespräch mit dem Historiker Henry Rousso, NZZ v. 25. Juli 2020, https://www.nzz.ch/international/prozess-gegen-petain-1945-es-war-undenkbar-ihn-hinzurichten-ld.1566047 78. ↑
- Ordonnance du 26 juin 1944 relative à la répression des faits de collaboration, in: Journal officiel de la République française, 1944, Nummer 55 v. 6. Juli 1944, S. 535 f. 79. ↑
- Eindrucksvoll: Frétigné/Leray, La tondue: 1944–1947, passim.
So u.a. Beigbeder, Judging war crimes and torture: French justice and international criminal tribunals and commissions (1940–2005), S. 188. 80. ↑ - So Laughland, A History of Political Trials – From Charles I to Charles Taylor, S. 87; Poettcher, Le Procés Pétain – Croquis d’audience par André Galland, S. 10. 81. ↑
- Belz, Es war undenkbar, Philippe Pétain hinzurichten – Ein Gespräch mit dem Historiker Henry Rousso, NZZ v. 25. Juli 2020, https://www.nzz.ch/international/prozess-gegen-petain-1945-es-war-undenkbar-ihn-hinzurichten-ld.1566047, wobei zwischen den „juristischen“ und den „wilden Säuberungen“ zu unterscheiden ist. 82. ↑
- Vgl. zur Entstehungsgeschichte des in den 1990er-Jahren entstandenen Begriffs Werle/Vormbaum, Transitional Justice: Vergangenheitsbewältigung durch Recht, 2018, S. 3 ff.; Baumgartner/Bernath, ZIS 2018, S. 536 ff. 83. ↑
- Vgl. Baumgartner/Bernath, ZIS 2018, S. 536 und passim mit Verweis u.a. auf Berghof, Handbook for Conflict Transformation, https://berghof-foundation.org/library/berghof-handbook-for-conflict-transformation; Francis, From Pacification to Peacebuilding: A Global Call to Transformation; Galtung, Frieden mit friedlichen Mitteln: Friede und Konflikt, Entwicklung und Kultur; Lederach, Building Peace: Sustainable Reconciliation in Divided Societies. 84. ↑
- Leonhard, Mythisierung und Mnesie: Das Bild Philippe Pétains im Wandel der politisch-historischen Kultur Frankreichs seit 1945, in: Berger Waldenegg/Loetz, Führer der extremen Rechten – Das schwierige Verhältnis der Nachkriegsgeschichtsschreibung zu „grossen Männern“ der eigenen Vergangenheit, S.110. 85. ↑
- Laughland, A History of Political Trials – From Charles I to Charles Taylor, S. 88. 86. ↑
- Eindrucksvoll: Rosnay, Elle s’appelait Sarah. Zu den gravierenden und grotesk anmutenden Folgen s. Artikel zu den Äußerungen Le Pens in Die Zeit Online v. 10. April 2017, Le Pen bestreitet Frankreichs Beteiligung an Judenverfolgung. 87. ↑
- Vgl. zu diesen Fragen und insbesondere den komplizierten Verantwortungsanteilen der christlichen Kirchen in Frankreich differenziert Seibel, Macht und Moral. Die „Endlösung der Judenfrage“ in Frankreich, 1940–1944, 2010, S. 16 ff., 173 ff., 332 sowie ders. Les effets politiques d’une protestation religieuse : l’église et Vichy en 1942, in Révue d’histoire de la Shoah, Jg. 2020, Heft 2, S. 75–103. 88. ↑
- Journal officiel de la République française, 1951, Nummer 6 v. 6. Januar 1951, S. 260 ff. 89. ↑
- Siehe Zitat in: Vergez-Chaignon, Pétain, S. 262: “Le président m’a dit que le pays avait besoin de moi. Je ne me suis pas dérobé, mais je n’ai jamais fait de politique et je ne veux pas en faire. Si on me confie le Ministère de la Guerre, je me contenterai de m’occuper de l’armée.” Im Prozess 1945 erklärt er über seinen Eintritt in die Regierung 1940 „Je ne demandais ni ne désirais rien. On m’a supplié de venir: je suis venu.“, Haute Cour de Justice, Le Procès du Maréchal Pétain. Compte rendu sténographique, Bd. 1, S. 31 (Ich habe nichts gefragt und nichts gewünscht. Man hat mich angefleht zu kommen: ich kam). 90. ↑
- Sartre, Was ist ein Kollaborateur?, La République Française, 1945 in : Grössel (Hrsg.), Jean-Paul Sartres, Paris unter der Besatzung – Artikel, Reportagen, Aufsätze 1944 – 1945, S. 60, 65. 91. ↑
- Sartre, Was ist ein Kollaborateur?, La République Française, 1945 in: Grössel, Jean-Paul Sartres, Paris unter der Besatzung – Artikel, Reportagen, Aufsätze 1944 – 1945, S. 60, 70. 92. ↑
- Sartre, Was ist ein Kollaborateur?, La République Française, 1945 in : Grössel (Hrsg.), Jean-Paul Sartres, Paris unter der Besatzung – Artikel, Reportagen, Aufsätze 1944 – 1945, S. 60, 65. 93. ↑
- Sartre, Was ist ein Kollaborateur?, La République Française, 1945 in: Grössel, Jean-Paul Sartres, Paris unter der Besatzung – Artikel, Reportagen, Aufsätze 1944 – 1945, S. 60, 70. 94. ↑
7. Literaturverzeichnis
Atkin, Nicholas: Pétain, Essex, 1998
Austin, Beatrix/Fischer, Martin/Giessmann, Hans: Advancing Conflict Transformation. The Berghof Handbook II, Opladen/Farmington Hills, 2011
Baumgartner, Elisabeth/Bernath, Julie: Im luftleeren Raum? Völkerstrafrecht im Kontext von Konflikt und Transformation, in: ZIS 2018, S. 536 – 542.
Beigbeder, Yves: Judging war crimes and torture: French justice and international criminal tribunals and commissions (1940–2005), Leiden / Boston, 2006
Belz, Nina: Es war undenkbar, Philippe Pétain hinzurichten – Ein Gespräch mit dem Historiker Henry Rousso, in NZZ vom 25. Juli 2020; abrufbar unter https://www.nzz.ch/international/prozess-gegen-petain-1945-es-war-undenkbar-ihn-hinzurichten-ld.1566047
Bourget, Pierre: Der Marschall – Pétain zwischen Kollaboration und Résistance, Frankfurt am Main / Berlin, 1968
Brocard, Marie-Amélie: Juger Pétain: le «plus grand procès de l’Histoire», in HistorE vom 06. November .2015, abrufbar unter https://www.lefigaro.fr/histoire/2015/11/06/26001–20151106ARTFIG00247–juger-petain-le-plus-grand-proces-de-l-histoire-sur-france‑5.php
Christen, H.: Marschall Pétain, Zusammengestellt nach ag (AFP) – Presseberichten, Zürich, 1945
Florin, Christiane: Philippe Pétain und Pierre Laval – Das Bild zweier Kollaborateure im französischen Gedächtnis, Frankfurt am Main, 1997
Frauncis, Diana: From Pacification to Peacebuilding: A Global Call to Transformation, London, 2010
Frétigné, Philippe /Leray, Gérard: La tondue: 1944–1947, Paris, 3. Aufl. 2018
Galtung, Johan: Frieden mit friedlichen Mitteln: Friede und Konflikt, Entwicklung und Kultur, Münster, 2. Aufl. 2007.
Garçon, Maurice: Le Procès du Maréchal Pétain compte rendu sténographique, Paris 1945
Gaulle, Charles de: Memories de guerre – le salut (1944–1946), Paris, 1959
Gaulle, Charles de : Memoiren 1942–1946, Düsseldorf, 1961
Kupfermann, Fred: Le procès de Vichy: Pucheu, Petain, Laval, Bruxelles, 1980
Haute Cour de Justice: Le Procès du Maréchal Pétain. Compte rendu sténographique, 2. Bände, Paris, 1945
Hölze, Peter: Das Todesurteil gegen Marschall Philippe Pétain, in Deutschlandfunk vom 14. August 2005, abrufbar unter https://www.deutschlandfunk.de/das-todesurteil-gegen-marschall-philippe-petain-100.html
Isorni, Jacques: Pétain a sauvé la France, Paris, 1964
Isorni, Jacques: Souffrance et mors du Marechal Petain, Paris ‚1951
Jacob, Madeleine: Lundi s’ouvrira le procès Pétain traître à la France, in Franc-Tireur vom 21.07.1945, abrufbar unter https://criminocorpus.org/en/library/page/113522/
Kirchheimer, Otto: Politische Justiz – Verwendung juristischer Verfahrensmöglichkeiten zu politischen Zwecken, in Hennis, Wilhelm / Maier, Hans (Hrsg.), Politica – Abhandlungen und Texte zur politischen Wissenschaft, Band 17, Neuwied / Berlin, 1965
Laughland, John: A History of Political Trials – From Charles I to Charles Taylor, Oxford, 2. Aufl. 2016
Lederach, John Paul: Building Peace: Sustainable Reconciliation in Divided Societies, Washington, 1997
Leonhard, Jörn: Mythisierung und Mnesie: Das Bild Philippe Pétains im Wandel der politisch-historischen Kultur Frankreichs seit 1945, in Berger Waldenegg, Georg / Loetz, Francisca (Hrsg.), Führer der extremen Rechten – Das schwierige Verhältnis der Nachkriegsgeschichtsschreibung zu „grossen Männern“ der eigenen Vergangenheit, Zürich, 2006, S. 109–129
Martínez, José Augustín: Les Procès Criminels de l´Après-Guerre – Documents pour l´Histoire Contemporaine, Paris, 1958
Nogères, Louis: Le Vértitable Procès du Maréchal Pétain, Paris, 1955
Pétain, Philippe: Ansprache zur “Kollaboration” 30. Oktober 1940, in Themenportal Europäische Geschichte, 2006, abrufbar unter http://www.europa.clio-online.de/searching/id/q63-28284
Poettcher, Fredereic: Le Procés Pétain – Croquis d’audience par André Galland, Paris 1980
Rioux, Jean-Pierre: La France de La Quatrieme Republique, L’ardeur et la necessite (1944–1952), Bd. 1, Paris, 1980
Rosnay, Tatiana de: Elle s’appelait Sarah, Paris, 2007
Ruffin, Raymond: La vie des Français au jour le jour, de la Libération à la victoire, 1944–1945, Paris, 2004
Sartre, Jean-Paul: Was ist ein Kollaborateur?, in Grössel, Hanns (Hrsg.), Jean-Paul Sartres, Paris unter der Besatzung – Artikel, Reportagen, Aufsätze 1944 – 1945, Reinbeck bei Hamburg 1980, S. 60–71
Seibel, Wolfgang Macht und Moral. Die „Endlösung der Judenfrage“ in Frankreich, 1940–1944, Konstanz, 2010
Seibel, Wolfgang, Les effets politiques d’une protestation religieuse : l’église et Vichy en 1942, in Révue d’histoire de la Shoah, Jg. 2020, Heft 2, S. 75–103.
Varaut, Jean-Marc: Le procès Pétain 1945–1995, Paris, 1995
Vergez-Chaignon, Bénédicte: Pétain, Parais, 2018
Werle, Gerhard/Vormbaum, Moritz: Transitional Justice: Vergangenheitsbewältigung durch Recht, Berlin, 2018
Williams, Charles: Pétain, London, 2005
Charlotte Schmitt-Leonardy
Ruth Antonia Rosenstock
Juli 2024
Zitierempfehlung:
Schmitt-Leonardy, Charlotte/ Rosenstock, Ruth Antonia: „Der Prozess gegen Philippe Pétain, Frankreich 1945“, in: Groenewold/ Ignor / Koch (Hrsg.), Lexikon der Politischen Strafprozesse, https://www.lexikon-der-politischen-strafprozesse.de/glossar/petain-henri-philippe/, letzter Zugriff am TT.MM.JJJJ.