Rumänien 1989
Hochverrat
Mord
Revolution
Der Prozess gegen Nicolae und Elena Ceaușescu
Rumänien 1989
1. Prozessgeschichte/Prozessbedeutung
Ende 1989 hatten die Herbstrevolutionen die meisten Staaten des Ostblocks bereits verändert, nur in Rumänien war noch eine kommunistische Regierung an der Macht. Im Dezember 1989 begann schließlich auch dort ein Volksaufstand gegen das Regime von Staats- und KP-Chef Nicolae Ceaușescu. Während der Revolutionsereignisse verloren in Rumänien mehr als 1000 Menschen ihr Leben. Die Ereignisse in Rumänien waren damit im Vergleich zu den anderen Ostblockstaaten die blutigsten.
Den zündenden Funken für die Demonstrationen lieferte die drohende Zwangsversetzung eines regimekritischen ungarischen Pastors in Temeswar (Westrumänien). Die Demonstrationen weiteten sich auf andere Landesteile aus. Armee und die Geheimpolizei „Securitate“ gingen gewaltsam gegen Demonstranten vor. Am 22. Dezember 1989 leitete Ceauseșcu mit einer improvisierten, live im Fernsehen übertragenen Ansprache vom Balkon des ZK-Gebäudes in Bukarest ungewollt selbst das Ende seines Regimes ein: Zunächst mischten sich in seine Rede vereinzelt Pfiffe, dann wurde die Menge mutiger. Buhrufe und Schreie wurden immer intensiver. Ad hoc versprach Ceaușescu eine Erhöhung der Mindestlöhne, des Kindergelds und der Renten. Doch die Unruhe der Massen nahm zu. Die Live-Übertragung wurde abgebrochen. Diejenigen, die die Kundgebung vor den Fernsehgeräten verfolgten, sahen als letztes Bild das von ungläubiger Verblüffung verzerrte Gesicht des Mannes, der Rumänien seit fast einem Vierteljahrhundert regiert hatte.
Nicolae Ceaușescu und seine Frau Elena flüchteten in einem Hubschrauber vom Dach, während unten schon die wütende Menge in das ZK-Gebäude eindrang. Ihre Flucht setzten sie später in verschiedenen Autos fort, bis sie schließlich, am Abend des 22. Dezember 1989, von der Miliz festgesetzt und dem Militär übergeben wurden. Die Armeeführung hatte sich teilweise schon von ihrem ehemaligen Befehlshaber abgewandt. Nicolae und Elena Ceaușescu wurden in eine Kaserne in der Stadt Târgoviște gebracht.
Das durch Ceaușescus Flucht entstandene Machtvakuum füllte noch am 22. Dezember 1989 die „Front der Nationalen Rettung“. Schlüsselfigur war Ion Iliescu, ein unter Ceaușescu in den 1970er Jahren in Ungnade gefallener charismatischer ehemaliger Jugendfunktionär.
Am 24. Dezember 1989 verfasste der Kern des Rates der „Nationalen Rettungsfront“ ein Dekret zur Konstituierung eines außerordentlichen Militärgerichts, das Nicolae und Elena Ceaușescu den Prozess machen sollte. Mit der Entscheidung über den Militärprozess fiel auch die Entscheidung über das Urteil. Victor Stănculescu, ein General, der bei den Ceaușescus eine Vertrauensstellung inne gehabt hatte, aber bereits zu den neuen Machthabern übergelaufen war, wurde beauftragt, den Prozess zu organisieren. Am 25. Dezember 1989 flog er mit acht Fallschirmjägern und einer Suite aus Militärs und Zivilisten nach Târgoviște, wo die Ceaușescus in einer Militärkaserne ausharrten. In Windeseile wurden Vorbereitungen für den Prozess getroffen, Räume für die „medizinische Untersuchung“ und die Verhandlung bestimmt sowie der Ort für die Exekution festgelegt.
2. Personen
a) Die Angeklagten
Nicolae Ceaușescu wurde 1965 Erster Sekretär der Rumänischen Kommunistischen Partei (RKP). Er löste damit den verstorbenen langjährigen stalinistischen Herrscher, Gheorge Gheorgiu-Dej, ab. Unter ihm war Ceaușescu in den Führungszirkel der Partei aufgestiegen und hatte sich als loyaler Apparatschik einen Namen gemacht. Der Führungsnukleus der RKP glaubte zunächst, mit Ceaușescu eine für sie günstige, weil schwache und dadurch leicht manipulierbare Nachfolgeregelung gefunden zu haben. Doch sie sollten sich täuschen. Ceaușescu verstand es wie kein Zweiter, in den Folgejahren seine Konkurrenten auszumanövrieren. Außenpolitisch vermittelte er dem Westen das Gefühl, Rumänien weiche von der Moskauer Linie ab. Das stärkte seine Popularität im eigenen Land, da antisowjetische bzw. antirussische Tendenzen in der rumänischen Bevölkerung stark verbreitet waren. Nachdem Ceaușescu seine Macht konsolidiert hatte, herrschte er im neostalinistischen Stil. Tief beeindruckt von Mao Zedong in China und Kim-Il-Sung in Nordkorea, strebte er nach immer weiterreichenderen Befugnissen. Nachdem er sich 1974 zum Präsidenten hatte „krönen“ lassen (er trug seitdem zu offiziellen Anlässen ein nahezu königliches Zepter), konnte im Rumänien der 1970er und 1980er Jahre quasi keine politische Entscheidung mehr getroffen werden, die nicht das Wohlwollen des „Conducators“ („Führers“) fand. Der Personenkult um ihn nahm im Verlauf der Jahre immer absurdere Ausmaße an.
Seit 1947 war Nicolae Ceaușescu mit Elena (geb. Petrescu), einer Textilarbeiterin, verheiratet. Ähnlich ehrgeizig wie ihr Mann stieg auch sie in den Rängen der kommunistischen Partei rasch auf. Neben wissenschaftlichen Titeln, die sie wie Schmuck anhäufte, gewann sie auch im Parteiapparat ständig mehr Macht und war so im Ostblock eine der wenigen „First Ladies“, die über eine eigene politische Hausmacht verfügte. Zuletzt war sie stellvertretende Ministerpräsidentin. Sie ließ ihr „Genie“ durch einen Personenkult feiern, der dem Kult um ihren Mann in kaum etwas nachstand.
b) Die Verteidiger
Die Angeklagten erhielten juristischen Beistand von zwei Pflichtverteidigern: Constantin Lucescu für Nicolae Ceaușescu; Nicolae Teodorescu für Elena Ceaușescu. Die beiden Anwälte besaßen eine Zulassung bei der Anwaltskammer Bukarest. Die Verteidiger behaupteten später, dass sie bis zuletzt im Unklaren darüber gehalten worden seien, um wessen Verteidigung genau es ging. Es sei von Terroristen die Rede gewesen. Dabei handelte es sich um Zweckbehauptungen. Man wollte nicht zugeben, dass der Ausgang des Prozesses von vornherein feststand. Die sogenannten Verteidiger benahmen sich im Prozessverlauf eher wie Ankläger wofür sie später von der neuen Regierung belohnt wurden. Lucescu beispielsweise wurde zum Generalmajor befördert und zum Vorsitzenden eines Militärgerichts ernannt.
3. Das Gericht
Das Militärische Sondertribunal bestand aus dem Vorsitzenden Richter, Gica Popa (Oberst), dem Richter Ioan Nistor (Oberst) sowie den drei Beisitzern Corneliu Sorescu (Hauptmann), Daniel Codrea (Hauptmann) und Ion Zamfir (Hauptmann). Als Beobachter waren beim Prozess General Vicor Stănculescu, Major Mugurel Florescu, Gelu Voican Voiculescu (später: stellv. Premierminister) und Virgil Măgureanu (später: Geheimdienstchef) anwesend.
Als Kläger trat der Staat Rumänien auf, vertreten durch Militärstaatsanwalt Major Dan Voinea. Nach eigener Aussage gehörte Voinea zu den Demonstranten, die am 22. Dezember 1989 das Gebäude des Zentralkomitees der Kommunistischen Partei gestürmt hatten, aus dem die Ceausescus zeitgleich geflüchtet waren. Dort verhaftete er Tudor Postelnicu, Ceaușescus Innenminister, was ihm einen guten Ruf bei den Regierungsgegnern einbrachte. Als er von dem Militärtribunal gegen das Präsidentenpaar erfuhr, bot Voinea sich selbst als Vertreter der Anklage an. Später bestätigte er, dass das Urteil bereits vor dem Prozess festgestanden habe und von Ion Iliescu, General Stănculescu, Petre Roman (später: Premierminister) und anderen Mitgliedern des Rates der „Nationalen Befreiungsfront“ gefällt worden war. Er beteuert aber, keinen Anteil daran gehabt zu haben und selbst erst im Nachhinein informiert worden zu sein. Voinea sah das Verfahren später kritisch. Er sagte, dass nur ein längeres Verfahren, dass sich gegen die kommunistischen Gräueltaten per se gerichtet hätte, die nötige Aufarbeitung für das postkommunistische Rumänien bedeutet hätte. Dies sei allerdings politisch nicht gewollt gewesen, da die Übergangsregierung aus Vertretern des alten Herrschaftsapparats bestanden habe.
4. Anklage
Für die Vorbereitung der Anklage hatte Staatsanwalt Voinea zwei Tage Zeit. Sie gründete sich auf das noch geltende Strafrecht des Ceaușescu-Regimes. Vorgeworfen wurden dem Präsidenten „Verbrechen gegen die Menschlichkeit in fünf Anklagepunkten: Genozid am rumänischen Volk während der Revolution und in der Zeit davor mit angeblich über 60.000 Toten, Zerstörung der Staatsordnung, Einsetzung der Armee gegen das rumänische Volk, Zerstörung der rumänischen Wirtschaft, persönliche Bereicherung und Veruntreuung von öffentlichen Geldern, die auf Konten ausländischer Banken überwiesen wurden.“
5. Verteidigung
Anwalt Teodorescu eröffnete den beiden Angeklagten, dass die einzige Möglichkeit, die er sehe, um der Todesstrafe zu entgehen, ein Plädieren auf Unzurechnungsfähigkeit sei. Besonders Elena Ceaușescu lehnte ein derartiges Vorgehen von vornherein ab. Beide Ceaușescus rechneten bis zuletzt damit, von regimetreuen „Securitate“-Kräften gerettet zu werden. In der Folge verweigerten sie jegliche Zusammenarbeit mit ihren Anwälten, die ihrerseits die ihnen zugedachte Rolle nicht mehr allzu ernst nahmen. Die Ceaușescus wiederum verweigerten jede Aussage mit dem Hinweis, dass nur die (bereits am 22. Dezember 1989 aufgelöste) „Große Nationalversammlung“ sie zur Rechenschaft ziehen könnten. In der Verhandlung prallten damit zwei Welten aufeinander: die Wirklichkeit der Revolution in Gestalt ihrer (selbsternannten) Führer sowie eines ad hoc organisierten Tribunals und die illusionäre Welt, in der die Ceaușescus bis zum letzten Atemzug gefangen blieben. Der anfängliche Wortwechsel zwischen dem Vorsitzenden Richter Popa und dem Angeklagten Nicolae Ceaușescu ist hierfür bezeichnend:
„Popa: ´Bitte nehmen Sie Platz. Wir befinden uns hier vor einem Volksgericht.´
Ceaușescu: ´Ich erkenne kein Gericht an außer der Großen Nationalversammlung.´
Popa: ‘Die Große Nationalversammlung ist auf legalem Weg aufgelöst worden. Das Land hat ein neues legislatives Organ.´
Ceaușescu: ´Dieser Staatsstreich kann nicht anerkannt werden.´
Popa: ´Wir richten Euch nach dem Gesetz, das vom Rat der Front für Nationale Rettung angenommen wurde. Angeklagter, bitte erhebe dich.´
Ceaușescu: ´Lesen Sie die Verfassung des Landes.´
Popa: ´Wir haben sie gelesen. Es ist nicht notwendig, dass du uns hier Anweisungen gibst, die Verfassung zu lesen.´
Ceaușescu: ´Nur die Große Nationalversammlung…´
Popa: ´Wir kennen die Verfassung hier besser als du, der du sie nicht respektiert hast.´
Ceaușescu: ´Ich werde keine einzige Frage beantworten.´“
6. Das Urteil
Die grob populistisch vorgetragenen, summarischen Anklagepunkte und die Atmosphäre der Gerichtsverhandlung zeigen, dass man nur eines vorhatte: so schnell wie nur irgend möglich zur Urteilsverkündung und ‑vollstreckung zu kommen. Der Militärprozess dauerte nicht länger als eine Stunde; das Urteil stand von vornherein fest.
Die Angeklagten wurden zum Tod durch Erschießen verurteilt, ihr gesamtes Vermögen konfisziert. Das Urteil stützte sich auf die Anklagepunkte des Genozids, der Unterminierung der Staatsmacht, Akte der Diversion sowie der Unterminierung der nationalen Ökonomie. Die Ceaușescus erkannten weder die Legitimität des Tribunals noch das Urteil selbst an.
Nach der Verlesung des Urteils wurden den Ceaușescus die Hände gefesselt. Man führte sie in den Hof an eine Mauer. „Nicule, man ermordet uns? In unserem Rumänien?“ sind die letzten Worte, die Elena Ceaușescu an ihren Ehemann Nicolae richten konnte. Hinter den acht Soldaten einer Fallschirmspringereinheit aus Botosani standen die Mitglieder des Sondergerichts, um der Exekution beizuwohnen. „Ich habe euch aufgezogen wie eine Mutter, schießt Kinder!“ rief Elena, während Nicolae die „Internationale“ anstimmte. Dann fielen, kurz vor 15 Uhr, die Schüsse.
7. Wirkung
Mit der Vollstreckung des Urteils durch das Erschießungskommando existierte das Rumänien der Ceaușescus nicht länger. Nach der Logik der neuen Machthaber war kein Neuanfang in Rumänien möglich, solange das Ehepaar Ceaușescu noch am Leben war. Der improvisierte Prozess, in dem der Richter den Angeklagten selbst die Anrede mit der Höflichkeitsform „Sie“ verwehrte, war eine Farce. Er verlieh dem Diktatorenehepaar unverdient die Aura von Märtyrern. Nicolae Ceaușescu und seine Frau, die bis zuletzt an ein Scheitern des Staatsstreichs glaubten, bewahrten vor ihren Richtern Haltung.
Das Verfahren und der anschließende Tod der Ceaușescus stellt die Geburtsstunde des post-kommunistischen Rumäniens dar. Beinahe über Nacht verschwanden die Strukturen des alten Regimes, viele Akteure indes blieben. Mit bemerkenswerter Flexibilität wurden ehemals überzeugte Ceaușescu-Kommunisten zu „lupenreinen“ Demokraten, die teilweise noch heute in Amt und Würden sind. Nach dem Tod der Ceaușescus brachen die letzten Reste von Widerstand gegen die neue Regierung zusammen. Die Schwäche der totalitären Propaganda zeigte sich im Moment der Niederlage. Kaum war die zentrale, alles dominierende Gewalt auseinander gebrochen, wechselten die einstigen Gefolgsleute mit verblüffender Geschwindigkeit und ohne sich auch nur einen Moment mit ihrer Vergangenheit auseinander zu setzen, das Lager.
8. Würdigung
Die Bedeutung des Prozesses für die „rumänische Wende“ ist enorm. In den übrigen Ostblockstaaten wurden die Prozesse gegen die ehemaligen Führungseliten erst später, im Verlauf der den Kommunismus ablösenden Transformationsphase, eingeleitet. Auch spielten Todesurteile keine Rolle.
In Rumänien hingegen war der Ceaușescu-Prozess wesentlicher Bestandteil der Revolution. Die „Front der Nationalen Rettung“, aus der sich die neue rumänische Regierung bildete, machte mit dem Tribunal das einstige Herrscherpaar persönlich für alle Fehlentwicklungen und Verbrechen in Rumänien während der letzten Jahrzehnte verantwortlich. Damit konnten sich nicht nur die neue Regierung, sondern auch Millionen ehemaliger Mitläufer des alten Regimes weitestgehend ihrer Verantwortung, quasi durch ein Königsopfer, entziehen.
9. Literatur und Dokumente (Auswahl)
Arachelian, Vartan, In fata dumneavoastra. Revolutia si personajele sale, Bukarest, 1998; Brucan, Silviu, Generatia irosita, Bukarest, 1992; Deletant, Dennis, Ceaușescu i Securitate, Bukarest, 1998; Gabannyi, Anneli Ute, Die unvollendete Revolution, München, 1990; Gabannyi, Anneli Ute, Systemwechsel in Rumänien, Von der Revolution zur Transformation, München, 1998; Kunze, Thomas, Nicolae Ceaușescu, Eine Biographie, 3. Aktualisierte Aufl., Berlin, 2009; Ursprung, Daniel, „Die rumänische Revolution von 1989: Chronologie des Sturzes und des Prozesses gegen Nicolae Ceaușescu und seine Frau Elena“, in: https://www.daniel-ursprung.ch/revolution.html, (Aufruf: 18. Juli 2016); Tuca, Marius (Hrsg.), „Ultimele zile ale lui Ceaușescu, Bukarest, 1999; Monitorul Oficial, Anul I, Nr. 3, December 26, 1989; Stenogramm der Videoaufzeichnung vom Prozess gegen Nicolae und Elena Ceaușescu am 25. Dezember 1989 in Târgoviște.
Thomas Kunze
September 2016
Thomas Kunze ist für die Konrad-Adenauer-Stiftung tätig (u.a. als Repräsentant in der Russischen Föderation, Chef der Europa-/Nordamerika-Abteilung in der Zentrale in Berlin sowie Repräsentant für die Staaten Zentralasiens) und Hon. Professor an der Präsidial-Akademie Taschkent sowie der Al-Khorezmi-Universität Urgench (Usbekistan). Zahlreiche Publikationen zur deutschen, rumänischen, russischen und zentralasiatischen Zeitgeschichte, u.a. eine Biographie über Nicolae Ceausescu, 2017 (4. Ed.).
Kunze, Thomas: „Der Prozess gegen Nicolae und Elena Ceaușescu, Rumänien 1989“, in: Groenewold/ Ignor / Koch (Hrsg.), Lexikon der Politischen Strafprozesse, https://www.lexikon-der-politischen-strafprozesse.de/glossar/ceausescu-nicolae-elena-ceausescu/, letzter Zugriff am TT.MM.JJJJ.
Abbildungen
Verfasser und Herausgeber danken den Rechteinhabern für die freundliche Überlassung der Abbildungen. Rechteinhaber, die wir nicht haben ausfindig machen können, mögen sich bitte bei den Herausgebern melden.
© Ceausescu und Nixon, Fotograf: Kightlinger, Jack E., White House photo, veränderte Größe, von lexikon-der-politischen-strafprozesse.de, CC0 1.0
© Nicolae Ceauşescu und der Nordkoreanische Präsident Kim Il-sung, 1971, Fotograf: Festival, veränderte Größe, von lexikon-der-politischen-strafprozesse.de
© Nicolae Ceauşescu und Elena Ceauşescu am 25. Dezember 1989, Fotograf: unbekannt, veränderte Größe von lexikon-der-politischen-strafprozesse.de