Hamsun, Knut

bearbei­tet von
Prof. Dr. Walter Baumgartner

Norwe­gen 1947
Hochverrat
Kollaboration

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Der Prozess gegen Knut Hamsun
Norwegen 1947

1. Prozessgeschichte/ Prozessbedeutung

Der norwe­gi­sche Dichter Knut Hamsun (1859–1959) war in der Litera­tur der 1890er Jahre ein neuro­man­ti­scher, moder­nis­ti­scher Innova­tor. 1920 erhielt er den Nobel­preis für seinen 1917 erschie­ne­nen Bauern­ro­man Segen der Erde (1917). Hamsun war Antise­mit, Antikom­mu­nist, England­has­ser und schließ­lich Anhän­ger der Natio­nal­so­zia­lis­ten sowie Propa­gan­dist für Hitlers Krieg. Obwohl ungern, musste man ihn (und seine Frau sowie drei seiner vier Kinder) 1947 wegen Landes­ver­rats vor Gericht stellen. Hamsun war damals bereits 87 Jahre alt.

Knut Hamsun um 1890,
Fotograf unbekannt, © s.u.

Diese Geschich­te beschäf­tigt die Norwe­ger bis heute. Die Litera­tur­wis­sen­schaft disku­tiert unter der Rubrik „das Hamsun­pro­blem“, ob faschis­ti­sches Gedan­ken­gut schon seit den Anfän­gen in Hamsuns Werk (in der Gesamt­aus­ga­be von 2007–2009 sind es 27 Bände) angelegt war, oder ob das litera­ri­sche Werk unbefleckt geblie­ben sei von den empören­den politi­schen Ansich­ten seines Autors, wie sie in nicht-fiktio­na­len Auslas­sun­gen in Zeitun­gen, Inter­views und Briefen dokumen­tiert sind. Anfäng­lich waren jedoch Verschwei­gen und Verharm­lo­sung sowie die Zubil­li­gung mildern­der Umstän­de für den Dichter und Politi­ker Hamsun belieb­te Strate­gien, um den unange­neh­men Tatsa­chen zu begeg­nen – auch in der Litera­tur­ge­schichts­schrei­bung. Unter dem Druck der zuneh­mend bekannt werden­den biogra­fi­schen Fakten und verfei­ner­ten (auch gerade ideolo­gie­kri­ti­schen) Analy­sen kam man jedoch bald zu diffe­ren­zier­te­ren und härte­ren Schluss­fol­ge­run­gen. Heute betrach­tet man Hamsun in der Forschung trotz seiner offen­sicht­li­chen natio­nal­so­zia­lis­ti­schen Gesin­nung und vieler bedenk­li­cher Züge in den fiktio­na­len Werken als einen der ganz großen norwe­gi­schen Dichter und bedeu­ten­den Vertre­ter der Weltliteratur.

Der Landes­ver­rä­ter-Prozess gegen Hamsun an sich weist einige Beson­der­hei­ten auf. Sie haben dazu geführt, dass der Prozess bis heute immer wieder neu rekon­stru­iert und bewer­tet wird.

2. Perso­nen

a) Der Angeklagte

Hamsun wurde 1859 als Knud Peder­sen in Lom, Gudbrand­s­da­len, in einer landpro­le­ta­ri­schen Familie geboren und wuchs in Nordnor­we­gen bei einem seiner Onkel auf. Er fing früh an zu schrei­ben, reiste zwei Mal nach Ameri­ka und veröf­fent­lich­te 1891 sein erstes weltli­te­ra­risch bedeu­ten­des Buch Hunger. Im Jahr 1949 erschien sein letztes Buch Auf überwach­se­nen Pfaden. Keine gerin­ge­ren Autoren als etwa James Joyce, Ernest Heming­way und Henry Miller schätz­ten Hamsuns Kunst. Aber vor allem in Deutsch­land fanden seine Werke große Verbrei­tung und viele Bewun­de­rer: neben Thomas Mann, Hermann Hesse, Franz Kafka, Arnold Schön­berg, Albert Einstein und vielen anderen auch Joseph Goebbels. 1918 kaufte Hamsun den Gutshof Nørholm mit Herren­haus bei Grims­tad in Südnor­we­gen. Mit dem Nobel-Preis­geld wurde er der größte Aktio­när des Norwe­gi­schen Gyldend­al Verlags. Seine zweite Frau schrieb Kinder­bü­cher, las während des Zweiten Weltkriegs in Deutsch­land aus ihren sowie aus den Büchern ihres Mannes. Sie war seit 1940 aktives Mitglied der Norwe­gi­schen Nazipar­tei „Nasjo­nal samling“ (NS). Die beiden Töchter wurden nach Deutsch­land zur Ausbil­dung geschickt. Der ältes­te Sohn Tore ging 1934 nach München, wo er als Kunst­ma­ler und Schrift­stel­ler wirkte. Er und sein Bruder Arild waren ebenfalls in der norwe­gi­schen Nazipar­tei aktiv. Arild war zugleich Mitglied der SS bzw. Waffen-SS. Hamsuns Ehefrau und Söhne wurden nach dem Krieg als Landes­ver­rä­ter verur­teilt. Hamsun starb am 19. Febru­ar 1952.

b) Landes­ver­rats­ge­setz und Erstattungsdirektorat

Die Landes­ver­rats-Anord­nun­gen der norwe­gi­schen Exilre­gie­rung in London von 1941, 1942 und 1944 sowie das Landes­ver­rats­ge­setz von 1947 besag­ten im Kern, dass all jene, die nach der Beset­zung Norwe­gens der norwe­gi­schen NS-Partei angehör­ten, ohne Nachweis einzel­ner Geset­zes­ver­stö­ße zu einer finan­zi­el­len Wieder­gut­ma­chung verur­teilt werden mussten. Hinzu­tre­ten sollten Freiheits­stra­fen, wenn der Landes­ver­rat zugleich Verstö­ße gegen das Straf­ge­setz beinhal­te­te. Ein „Erstat­tungs­di­rek­to­rat“ im Justiz­mi­nis­te­ri­um veran­lass­te die gericht­li­che Verfol­gung und war für die Berech­nung und Verwal­tung der Erstat­tungs­sum­men verantwortlich.

Die Exilre­gie­rung ging davon aus, dass die von den Deutschen instal­lier­te NS-Regie­rung dem Staat einen Schaden von 300 Millio­nen Kronen zugefügt hatte. Die Londo­ner Landes­ver­rats­an­ord­nun­gen sollten auf die norwe­gi­sche Bevöl­ke­rung abschre­ckend wirken, konnten aber während der Besat­zung Norwe­gens nur über „illega­le“ Radio­sen­dun­gen der Exilre­gie­rung öffent­lich gemacht werden. Ihre Wirkung war dementspre­chend begrenzt.
Nach dem Krieg wurden von 92.805 angeklag­ten norwe­gi­schen Staats­bür­gern insge­samt 46.085 Perso­nen bestraft. 25 wurden zum Tode verur­teilt, darun­ter der ehema­li­ge Partei­füh­rer und Gründer der „Nasjo­nal samling“ Vidkun Quisling. Rund 17.000 Freiheits­stra­fen wurden verhängt, 25.180 Angeklag­te mussten Schadens­er­satz zahlen.

Hamsun war am 23. Juni 1945 verhört und anschlie­ßend in Unter­su­chungs­haft genom­men worden wegen des Verdachts der Mitglied­schaft in der NS-Partei und „der hartnä­cki­gen schrift­li­chen Propa­gan­da für NS und die Deutschen und gegen die legalen norwe­gi­schen Behör­den sowie der Auffor­de­rung zu Verbre­chen gegen die Selbstän­dig­keit und Sicher­heit des Staates“ (Kierulf/Schiøtz, S. 38 f.). Im ersten Verfah­ren war Odd Vinje der Vertre­ter des Erstat­tungs­di­rek­to­rats. Im Berufungs­ver­fah­ren war das Erstat­tungs­di­rek­to­rat vertre­ten durch C.A. Gulbranson.

c) Die Psychiater

Chefarzt Profes­sor Gabri­el Langfeldt und Oberarzt Ørnulf Ødegård der Psych­ia­tri­schen Klinik Vinde­ren, Oslo, behiel­ten Hamsun, der seit dem 26. Mai 1945 arretiert war, vom 12. Novem­ber 1945 bis 11. Febru­ar 1946 in der Klinik zur gerichts­psych­ia­tri­schen Obser­va­ti­on. In ihrem Unter­su­chungs­be­richt schluss­fol­ger­ten sie „Wir halten Knut Hamsun nicht für geistes­krank und nehmen nicht an, dass er in der Zeit der inkri­mi­nier­ten Handlun­gen geistes­krank war.Wir halten ihn für eine Person mit irrever­si­bel geschwäch­ten seeli­schen Kräften, aber nehmen nicht an, dass eine aktuel­le Gefahr der Wieder­ho­lung straf­ba­rer Handlun­gen besteht“ (Langfeldt/Ødegård, S. 101).

Die Proto­kol­le der beiden Psych­ia­ter machen auf unbefan­ge­ne Leser den Eindruck, dass die Exper­ten ihrem Unter­su­chungs­ob­jekt intel­lek­tu­ell nicht gewach­sen waren. Die Konklu­si­on, die Hamsun selbst mit seinem letzten Roman gründ­lich wider­le­gen sollte, kam wohl aus Oppor­tu­ni­tät und auf Bestel­lung des „Riksad­vo­ka­ten“ (General­bun­des­an­walt), wenn nicht gar des Staats­chefs Einar Gerhard­sen zustan­de (vgl. Kierulf/Schiøtz, S. 40 sowie Haugan, S. 336). Vermut­lich wollte man Hamsun den Prozess erspa­ren, bzw. den Rechts­ap­pa­rat und die norwe­gi­sche Nation vor dem Vorwurf bewah­ren, einem hochbe­tag­ten, berühm­ten Dichter kurz vor seinem Ableben den Prozess zu machen.

d) Die Verteidigerin

Sigrid Stray war am Obers­ten Gericht akkre­di­tiert. Während des Zweiten Weltkriegs war sie im Wider­stand aktiv gewesen und für kurze Zeit von den Deutschen inter­niert worden. Nach dem Krieg war sie als Richte­rin in Landes­ver­rats­ver­fah­ren einge­setzt. Als langjäh­ri­ge Anwäl­tin und Vermö­gens­be­ra­te­rin Hamsuns übernahm sie seine Vertei­di­gung, obwohl dieser insis­tier­te, sich selbst zu verteidigen.

e) Die Richter

Der vorsit­zen­de Richter im Distrikts­ge­richt Sand, das in Grims­tad tagte, war Sverre Eide. Ihm standen zwei Schöf­fen bei. Das Obers­te Gericht in Oslo tagte im Berufungs­ver­fah­ren mit fünf Richtern unter dem Vorsitz von Sigurd Fougner.

3. Litera­tur- und zeitge­schicht­li­che Einordnung

Bereits in den 1890er Jahren gab es rassis­ti­sche Äußerun­gen von Hamsun. Angetrie­ben von einem gerade­zu blinden Hass auf England nahm er bereits während des Ersten Weltkriegs Partei für Deutsch­land. Seit 1926 ist eine syste­ma­ti­sche Beschäf­ti­gung Hamsuns mit der sog. Juden­fra­ge dokumen­tiert. Hamsun las norwe­gi­sche, dänische und schwe­di­sche antise­mi­ti­sche Zeitschrif­ten und Bücher und eigne­te sich deren Vokabu­lar und Argumen­ta­ti­on an, schrieb zustim­mend an die Redak­teu­re und Autoren. Er fürch­te­te und verur­teil­te die „Vermi­schung der Rassen“, meinte, die Juden müssten irgend­wo auf einer Insel angesie­delt werden, damit Europa „juden­frei“ würde. In seinen Schrif­ten verban­den sich solche Ansich­ten mit völki­schem Denken und der Zustim­mung zu Hitler. Hamsun eigne­te sich auch jene antise­mi­ti­schen Verschwö­rungs­theo­rien an, die später Teil der natio­nal­so­zia­lis­ti­schen Begrün­dung des Zweiten Weltkriegs waren (vgl. Rem, S. 127–151). Hamsuns Gutsbe­sit­zer-Nachbar, der Jura-Profes­sor Harris Aall und Chefideo­lo­ge der norwe­gi­schen Nazipar­tei „Nasjo­nal samling“, war sein Gewährs­mann. Dieser schob den berühm­ten Dichter in der Partei­pro­pa­gan­da in den Vorder­grund (vgl. Fergu­son, S. 499). Eine Rolle bei der fatalen politi­schen Positio­nie­rung Hamsuns spiel­te auch sein Antikom­mu­nis­mus, selbst wenn dieser eher in bloß beiläu­fi­gen Äußerun­gen dokumen­tiert ist. Hamsun nannte seine Kriti­ker gerne Bolsche­wi­ken, und das waren viele: Journa­lis­ten, Freun­de, Autorenkollegen.

Von 1933 an erklär­te Hamsun seine Unter­stüt­zung für den NS-Staat. Es kam zum Skandal, als er gegen den Friedens­no­bel­preis für den inhaf­tier­ten NS-Gegner Carl von Ossietz­ky agitier­te. Am 22. Novem­ber 1935 erschien ein infamer Artikel, der rasch auch in deutschen Zeitun­gen Verbrei­tung fand. Hamsun schrieb: „Dieser merkwür­di­ge Friedens­freund dient nun seiner Friedens­idee, indem er ‚unbequem‘ gegen die Obrig­keit seines Vater­lan­des ist! (…) Was, wenn Herr Ossietz­ky lieber ein bisschen positiv helfen würde, jetzt in diesem schwie­ri­gen Übergang, wo die ganze Welt die Zähne gegen die Obrig­keit des großen Volkes fletscht, dem er angehört?“ (Nilson, S. 154). Vorher hatte er in einem Brief an einen Freund geschrie­ben, wenn Deutsch­land zu dem Mittel gegrif­fen habe, Konzen­tra­ti­ons­la­ger einzu­rich­ten, sollte die Welt verste­hen, dass das seine guten Gründe habe (vgl. Baumgart­ner 1997, S. 115). In seinen nicht­fik­tio­na­len Äußerun­gen wettei­fer­te Hamsun beden­ken­los und gekonnt mit Goebbels Demagogie.

Hamsun ließ sich von Goebbels Propa­gan­da­ma­schi­ne­rie bereit­wil­lig instru­men­ta­li­sie­ren. Er glaub­te, dass Hitler Norwe­gen einen ganz beson­de­ren Platz im künfti­gen Großger­ma­ni­schen Reich zugedacht habe und wollte das Seini­ge hierzu beitra­gen. Während der Beset­zung Norwe­gens durch Deutsch­land vom 9. April 1940 bis 8. Mai 1945 schrieb Hamsun eine Reihe von Artikeln in der gleich­ge­schal­te­ten norwe­gi­schen Presse und in NS-Partei­blät­tern. Er warnte die jungen Norwe­ger vor Wider­stand und fordert sie auf, in Hitlers Diens­ten zu kämpfen. Die Tatsa­che, dass beide Söhne Hamsuns bei der SS bzw. Waffen-SS waren und seine Tochter mit dem Vetter von Polens Gouver­neur Hans Frank verhei­ra­tet war, sowie die Leserei­sen und Front­be­su­che seiner Frau Marie, des Weite­ren Hamsuns Besuch 1943 bei Goebbels in Berlin, an dessen Ende er dem „Idealis­ten“ Goebbels seine Nobel-Medail­le schenk­te, und schließ­lich der Besuch des natio­nal­so­zia­lis­ti­schen Presse­kon­gres­ses in Wien mit anschlie­ßen­der Visite bei Hitler persön­lich auf dem Obersalz­berg – all dies waren wertvol­le Ingre­di­en­zen in der Nazi-Propa­gan­da­schlacht. Es wurde in der gleich­ge­schal­te­ten Presse Norwe­gens und ganz Europas entspre­chend aufge­bauscht und verbrei­tet (vgl. Baumgart­ner 2013).

Am 18. April 1940, neun Tage nach dem Einmarsch der Deutschen in Norwe­gen, richte­te Hamsun „Ein Wort an uns“, dessen Demago­gie nicht zu übertref­fen war: „Briti­sche Mütter lachen darüber, dass deutsche Kinder verhun­gern werden. (…) England hätte gerne seinen Krieg auf norwe­gi­schen Boden verlegt. (…) Aber Deutsch­land verhin­der­te das, indem es ihm zuvor­kam und das Land besetz­te. (…) Deutsch­land hat den Schutz unseres Landes übernom­men.“ Im norwe­gi­schen NS-Blatt „Fritt Folk“ (Freies Volk) schrieb er am 17. Mai 1940 (dem Natio­nal­fei­er­tag Norwe­gens): „Es sind die Jungen, die auf die Schlacht­fel­der eilen und uns und unsere natio­na­le Ehre wieder herstel­len. (…) Ich finde, es geht jetzt richtig gut: die U‑Boote arbei­ten ja Tag und Nacht. (…) Ich beglück­wün­sche uns alle.“ Norwe­gen hatte offizi­ell am 10. Juni kapitu­liert, König und Regie­rung waren nach London geflüch­tet, die Wider­stands­be­we­gung organi­sier­te sich im Unter­grund. Am 28. Septem­ber 1940 adres­sier­te Hamsun „Ein Pauli Wort“ an seine Lands­leu­te: „NORWEGER! Werft das Gewehr weg und geht wieder nach Hause. Die Deutschen kämpfen für uns alle und zerschla­gen jetzt Englands Tyran­nei gegen uns und alle Neutra­len.“ Zu Hitlers Tod schrieb der verblen­de­te, naive oder zwang­haft provo­zie­ren­de Dichter schließ­lich gar einen kurzen Nekro­log über diese „refor­ma­to­ri­sche Gestalt höchs­ten Ranges“, den die noch deutsch kontrol­lier­te Zeitung „Aften­pos­ten“ am 7. Mai mit der faksi­mi­lier­ten Unter­schrift Hamsuns versah. (Alle inkri­mi­nier­ten Artikel Hamsuns sind abgedruckt in: Nilson, S. 207–234.)
Umso eigen­tüm­li­cher ist es, dass Hamsuns Romane nirgend­wo eindeu­tig faschis­tisch oder völkisch ausge­rich­tet sind. Es gibt in ihnen zwar Ausdrü­cke von England­hass, Antise­mi­tis­mus, Nostal­gie, Autori­täts­be­wun­de­rung, es gibt idiosyn­kra­tri­sche Ausfäl­le gegen das Stadt­le­ben, die Indus­tria­li­sie­rung, Verhöh­nung der Wissen­schaft, der Frauen­be­we­gung, der Lehrer, des Sozia­lis­mus, der Demokra­tie und der Politik als solcher – d. h. sämtli­che Ingre­di­en­zen der Konser­va­ti­ven Revolu­ti­on, die Teil des Nährbo­dens des Natio­nal­so­zia­lis­mus war. Doch all das wird von Roman­fi­gu­ren ausge­spro­chen, die keines­wegs immer sympa­thisch sind. Vor allem aber wird ihre Glaub­wür­dig­keit vom notorisch ironi­schen Erzäh­ler und vom Handlungs­ge­fäl­le ständig unter­mi­niert. Das Buch, das Hamsun schrieb, als er schon tief in den Nazis­mus verstrickt war und Nazideutsch­land ihn massiv umwarb, vermark­te­te und verein­nahm­te, Der Ring schließt sich (1936), ist durch und durch pessi­mis­tisch und moder­nis­tisch, es könnte gar als Kritik am Nazis­mus gelesen werden (vgl. Baumgart­ner 1997, S. 117 ff.). Als einer der wenigen weltli­te­ra­risch großen Schrift­stel­ler, die sich hinter Nazideutsch­land stell­ten, war Hamsun aber ohne Zweifel trotz­dem von großer Bedeu­tung für den Hitlerismus.

4. Die Anklage

Gegen­stand der Ankla­ge war Hamsuns Partei­mit­glied­schaft in „Nasjo­nal samling“. Vorge­wor­fen wurden ihm auch seine prodeut­schen Zeitungs­ar­ti­kel: „Die umfas­sen­de und inten­si­ve Propa­gan­da für NS und die Deutschen, bei Verhöh­nung der legalen Regie­rung und Insti­tu­tio­nen, und die Auffor­de­rung zur Deser­ta­ti­on“ (Kierulf/ Schiøtz, S. 39). Die Ankla­ge basier­te allein auf der Landes­ver­rats­an­ord­nung. Hamsun selbst stell­te in Abrede, ordnungs­ge­mä­ßes Partei­mit­glied gewesen zu sein, obwohl er ansons­ten keine seiner politi­schen Äußerun­gen und Handlun­gen verleug­ne­te. Die Ankla­ge operier­te hier mit Indizi­en: Hamsun trug weithin sicht­bar auch auf Fotos das NS-Partei­ab­zei­chen: das Sonnen­kreuz, eine Abwand­lung des Haken­kreu­zes. Er hatte zudem mehrmals schrift­lich geäußert, dass er „Quislings Mann“ sei, d.h. ein überzeug­ter Anhän­ger der von den Deutschen einge­setz­ten Mario­net­ten­re­gie­rung. Er hatte sich in einer Enquete zu der Partei bekannt und einen Frage­bo­gen ausge­füllt, der als Anlage zum Eintritts­ge­such in die NS-Partei gehör­te, jedoch das Gesuch nie abgeschickt. Er wurde in der Partei­kar­tei als Nummer 24.000 geführt.

Im Ermitt­lungs­ver­fah­ren während der Zeit der Unter­su­chungs­haft war man noch davon ausge­gan­gen, dass Hamsun gegen zwei Paragra­fen des Straf­ge­set­zes versto­ßen hatte. Er hätte neben der Entschä­di­gung gemäß Landes­ver­rats­an­ord­nung mit einer Freiheits­stra­fe rechnen müssen. Nach dem psych­ia­tri­schen Gutach­ten, das ihm gleich­sam Senili­tät beschei­nig­te, zog der „Reichs­ad­vo­kat“ diese Ankla­ge­punk­te zurück.

Man erspar­te Hamsun also ein Verfah­ren wegen gewöhn­li­cher Krimi­na­li­tät bzw. Landes­ver­rats, wie es gegen seine Frau und seine Söhne geführt wurde. Statt­des­sen wurde das Verfah­ren gegen ihn als Zivil­pro­zess geführt. In diesem konnte aller­dings der Schaden, den er dem Land zugefügt hatte, allein an seiner Partei­mit­glied­schaft festge­macht werden.

5. Die Verteidigung

Vor dem Distrikt­ge­richt in Grims­tad Südnor­we­gen, wollte Hamsun sich zunächst ohne Hilfe selber vertei­di­gen. Im letzten Augen­blick ließ er indes zu, dass Sigrid Stray doch die Vertei­di­gung übernahm. Der Angeklag­te hielt jedoch vor dem Distrikt­ge­richt, das nur einen Verhand­lungs­tag für sein Urteil benötig­te, eine vorbe­rei­te­te „Vertei­di­gungs­re­de“. Er wisch­te mit leich­ter Hand die wichtigs­ten Fragen weg, bagatel­li­sier­te seine öffent­li­che Rolle, bereu­te nichts. Er wies jegli­che Verant­wor­tung von sich und sprach voller Selbst­mit­leid und mit penetran­tem Pathos. „Er verschlei­ert und leugnet eher und trägt nicht zur Aufklä­rung bei“ (Kierulf/Schiøtz, S. 52). Hamsuns Rede ging in exten­so in den Roman Auf überwach­se­nen Pfaden (1949) ein. Nach dem Urteil am Distrikt­ge­richt ging Sigrid Stray vor den Obers­ten Gerichts­hof in Berufung. Sie pochte vor allem darauf, dass Hamsuns Partei­zu­ge­hö­rig­keit nicht zu bewei­sen war und dass sein Vermö­gen zu hoch einge­schätzt sei.

6. Die Urteile

Der Richter am Distrikt­ge­richt, der am 19. Dezem­ber 1947 in Grims­tad das Urteil sprach, war von den Schöf­fen überstimmt worden, die von einer NS-Mitglied­schaft ausgin­gen. Im Urteil ist aller­dings nur die Rede vom „Einver­ständ­nis Hamsuns, Mitglied zu werden.“ Der Obers­te Gerichts­hof schloss sich in der Urteils­ver­kün­dung des Berufungs­ver­fah­rens am 23. Juni 1948 einstim­mig der Meinung an, dass Hamsun während der Besat­zung Partei­mit­glied gewesen war. Hamsun hatte zugege­ben, dass er in die Partei „hinein­ge­glit­ten“ sei, dass er es aber für überflüs­sig gehal­ten habe, einen Mitglieds­an­trag zu stellen (vgl. Kierulf/Schiøtz, S. 56, bzw. S. 68). Man wollte, so scheint es, sicher­stel­len, dass Hamsun belangt wurde und entschied auf Grund eines Indizienbeweises.

Die Festset­zung der Erstat­tungs­sum­me erfolg­te auf Grund von Schät­zun­gen des Werts seiner Autoren­rech­te, seiner Aktien im Gyldend­al Verlag und des Gutsho­fes Nørholm (insge­samt 600.000 Kronen). Die Vertei­di­ge­rin erreich­te, dass die Erstat­tungs­sum­me, zu der Hamsun zuerst verur­teilt war, vom Obers­ten Gericht von 425.000 auf 325.000 Kronen plus Verfah­rens­kos­ten reduziert wurde, obwohl das Erstat­tungs­di­rek­to­rat die erste Summe als zu niedrig beanstan­det hatte; der Anklä­ger hatte auf 500.000 Kronen geklagt.

7. Wirkung

Über Hamsuns Verstri­ckung in den Nazis­mus und über den Landes­ver­rats­pro­zess gegen ihn besteht eine üppige, wenn auch verwir­ren­de Quellen­la­ge. Es sind haupt­säch­lich vier Aspek­te, die dazu geführt haben, dass der Problem­kom­plex immer wieder neu disku­tiert wurde:

Erstens, die zweifel­haf­te gerichts­psych­ia­tri­sche Unter­su­chung, der Hamsun unter­zo­gen wurde. Ein Dokument aus erster Hand liegt in dem Buch der beiden Psych­ia­ter Gabri­el Langfeldt und Ørnulf Ødegård vor.

Zweitens, der verwor­re­ne Sachver­halt um Hamsuns Partei­nah­me für Nazideutsch­land. Hamsuns politi­sche Artikel sind bei Nilson wieder­ge­ge­ben. Eine Brief­aus­ga­be erschien von 1994 bis 2001 (Næss). Marie Hamsun und Tore Hamsun verfass­ten Memoi­ren, welche freilich apolo­ge­ti­sche und verharm­lo­sen­de Züge tragen.

Drittens, war das Verfah­ren gegen Hamsun komplex und langwie­rig. In dem Buch von Hamsuns Vertei­di­ge­rin Sigrid Stray „Min klient Knut Hamsun“ sind unter anderem die Urtei­le und die Urteils­be­grün­dun­gen abgedruckt. Der Norwe­gi­sche Gyldend­al Verlag beauf­trag­te 2004 zwei renom­mier­te Juris­ten damit, den Prozess zu rekon­stru­ie­ren und zu bewer­ten. Das 109 Seiten umfas­sen­de Gutach­ten lag den entspre­chen­den Abschnit­ten der großen Hamsun-Biogra­fie von Ingar Sletten Kolloen zugrun­de, dessen zweiter Band im Origi­nal 2004 erschien. Bereits in der Biogra­fie von Robert Fergu­son (Origi­nal 1987) und in der Rowolth-Monogra­fie des Verf. (1997) ist jedoch der gesam­te Komplex in der Haupt­sa­che zuver­läs­sig darge­stellt. Im Prozess und seiner Rezep­ti­on – gerade für Nicht-Juris­ten mag dies eher als Neben­sa­che erschei­nen – ging es um die reine Forma­li­tät, ob Hamsun nun tatsäch­lich ein ordent­li­ches Mitglied der norwe­gi­schen NS-Partei gewesen war oder nicht. Etwas subti­ler ist die späte­re Proble­ma­ti­sie­rung, ob das „Landes­ver­rat-Gesetz“, das 1947 auf der Basis von Verord­nun­gen der sog. London-Regie­rung mit rückwir­ken­der Kraft erlas­sen wurde, überhaupt rechtens war.

Ein vierter Faktor, der die Geschich­te verkom­pli­ziert, ist die Tatsa­che, dass Hamsun im Anschluss an seinen Prozess noch einen Roman verfass­te, Auf überwach­se­nen Pfaden (1949), der auf seinen Erfah­run­gen in der Psych­ia­trie und mit den Gerich­ten basiert. Es ist ein Buch, in dem sich der alte Hamsun noch einmal als virtuo­ser Erzäh­ler und Fabulie­rer erweist und Psych­ia­trie und Justiz vorführt – wiewohl ohne eine Spur von Einsicht in die Gründe, weshalb man ihm den Prozess gemacht hatte.

In vielen Monogra­fien über Hamsun werden seine Affini­tät zum Natio­nal­so­zia­lis­mus und der Prozess, der ihm gemacht wurde, meist zusam­men mit der Behand­lung des Romans Auf überwach­se­nen Pfaden darge­stellt, inter­pre­tiert und zu erklä­ren versucht. Da hier viele Fakto­ren zusam­men­spie­len – die kompli­zier­te Rechts­la­ge und der umständ­li­che Gang des Verfah­rens, ethische Impli­ka­tio­nen, psycho­lo­gi­sche, medizi­ni­sche Sachver­hal­te (Hamsun war im Alter schwer­hö­rig und hatte während des Zweiten Weltkriegs zwei Schlag­an­fäl­le erlit­ten, er sah schlecht und ging am Stock, seine Ehe war seit den 1930er Jahren zerrüt­tet, etc.), litera­tur­wis­sen­schaft­li­che, ideolo­gi­sche und politi­sche Überle­gun­gen, Deutun­gen und Wertun­gen, immer noch neu auftau­chen­de Quellen –, ist das letzte Wort zu Knut Hamsuns Landes­ver­rat noch nicht gesprochen.

Eine breite Diskus­si­on löste 1978 das Buch Der Hamsun­pro­zess des Dänen Thorkild Hansen (norw. 1978, deutsch 1979) aus. Der umfang­rei­che Dokumen­tar­ro­man ist gut recher­chiert, tritt aber mit viel Erfin­dungs­reich­tum und sugges­ti­ven litera­ri­schen Kunst­grif­fen für die morali­sche und juris­ti­sche Nicht-Belang­bar­keit des „Genies“ Hamsun ein. Dieser, so Hansen, sei von seiner Frau zum Natio­nal­so­zia­lis­mus verführt und später von Infor­ma­tio­nen abgeschnit­ten worden. Prozess wie Urteil werden als Rache­akt einer klein­li­chen, enttäusch­ten Nation gegen den großen Mann darge­stellt. Hansens Buch (es wurde 1996 von Jan Troell, mit Max von Sydow in der Rolle eines sympa­thi­schen alters­stu­ren, tragisch verein­sam­ten Hamsun, bildge­wal­tig verfilmt) bewirk­te in Norwe­gen einen Entrüs­tungs­sturm. Als Folge erschien ein Sammel­band, der die Falsi­fi­zie­rung der Haupt­the­sen Hansens und vieler histo­ri­scher Details sowie die Kritik seines manipu­la­ti­ven Verfah­rens – die nahtlo­se Vermi­schung von Fakten, Fanta­sien und Wertun­gen – durch skandi­na­vi­sche Histo­ri­ker, Schrift­stel­ler und Litera­tur­wis­sen­schaft­ler enthält (Skjøns­berg).
Biogra­fien (Fergu­son, Kolloen), Doktor­ar­bei­ten (u.a. Dingstad), eine „litera­ri­sche Biogra­phie“ (Haugan), thema­ti­sche Monogra­fien – wie Tore Rems Buch von 2014 über Hamsuns Besuch bei Hitler – beschäf­ti­gen sich zum Teil kontro­vers mit Hamsuns Antise­mi­tis­mus, Nazis­mus und dem Landes­ver­rats­pro­zess sowie mit dessen fiktio­na­ler Verar­bei­tung im Roman Auf überwach­se­nen Pfaden. Sie lösen regel­mä­ßig inten­si­ve Debat­ten in Zeitun­gen und Zeitschrif­ten aus, genau­so wie Vorschlä­ge, z.B. in Oslo, einen Platz nach Hamsun zu benen­nen oder in Tromsø oder anders­wo, eine Hamsun-Statue aufzustellen.

8. Würdi­gung

Die rein juris­ti­sche Bewer­tung des Verfah­rens gegen Hamsun kommt zum Schluss, dass es sowohl von den Richtern als auch von der Vertei­di­gung zu verant­wor­ten­de kleine­re Verfah­rens­män­gel gab, dass aber hinsicht­lich des Straf­ma­ßes Hamsun keinen Grund gehabt habe, sich zu bekla­gen (Kierulf/Schiøtz, S. 100f.).

Die Verfah­rens­män­gel hängen damit zusam­men, dass man Hamsun schonen wollte, nachdem es doch wohl politisch wie gesell­schaft­lich unmög­lich und unver­ständ­lich gewesen wäre, ihn gar nicht zu belangen.

Hamsun ist also parado­xer­wei­se nicht wegen landes­ver­rä­te­ri­scher Handlun­gen, derer er als Kolla­bo­ra­teur zweifel­los schul­dig war, sondern wegen Mitglied­schaft in der norwe­gi­schen Nazipar­tei, die rein formal nicht zu bewei­sen war, verur­teilt worden. Das für den alten Mann strapa­ziö­se Verfah­ren und das Urteil werden heute mehrheit­lich als gerecht­fer­tigt und gerecht empfunden.

9. Litera­tur

Walter Baumgart­ner, Knut Hamsun, Reinbek bei Hamburg, 1997; ders., „‚Alter Weiser‘ oder nützli­cher Idiot? Knut Hamsun in der Nazi-Propa­gan­da“, in: Walter Baumgart­ner, Artis­tik, Ironie und Gewalt bei Knut Hamsun, Frank­furt a.M. 2013, S. 167–170; Ståle Dingstad, De litteræ­re strate­gier. En studie i Knut Hamsuns realis­me, Oslo 2005; Robert Fergu­son, Knut Hamsun. Leben gegen den Strom, 1990; Knut Hamsun, Auf überwach­se­nen Pfaden, München 1950 und 2002 (Origi­nal 1949); Thorkild Hansen, Der Hamsun­pro­zess, Hamburg 1979; Jørgen Haugan, Solgu­dens fall. Knut Hamsun – en litterær biogra­fi, Oslo 2004; Ingar Sletten Kolloen, Knut Hamsun. Schwär­mer und Erobe­rer, Berlin 2011; Anine Kierulf/Cato Schiøtz, Høyes­ter­ett og Knut Hamsun, Oslo 2004; Gabri­el Langfeldt/Ørnulf Ødegård, Den rettspsy­ki­a­t­ris­ke erklæring om Knut Hamsun, Oslo 1978; Harald Næss, Knut Hamsuns brev, I – VII, Oslo 1994–2001; Sten Sparre Nilson, Knut Hamsun und die Politik, Villin­gen 1964; Tore Rem, Knut Hamsun. Reisen til Hitler, Oslo 2014; Simen Skjøns­berg (red.), Det uskyl­di­ge geni? Fra debat­ten om ‘Proses­sen mot Hamsun‘, Oslo 1979; Sigrid Stray, Min klient Knut Hamsun, Oslo 1995.

Walter Baumgart­ner 
Septem­ber 2016

Walter Baumgart­ner war an den Univer­si­tä­ten Kiel, Zürich, Chica­go, Bochum und zuletzt am Nordi­schen Insti­tut Greifs­wald tätig. Veröf­fent­li­chun­gen u.a. zu August Strind­berg, Knut Hamsun, Henrik Ibsen, Moder­ner Lyrik, Jazz & Poetry, Barock­li­te­ra­tur. Er ist Überset­zer für schwe­di­sche, dänische und norwe­gi­sche Literatur.

Baumgart­ner, Walter: „Der Prozess gegen Knut Hamsun, Norwe­gen 1947“, in: Groenewold/ Ignor/ Koch (Hrsg.), Lexikon der Politi­schen Straf­pro­zes­se, https://www.lexikon-der-politischen-strafprozesse.de/glossar/hamsun-knut/, letzter Zugriff am TT.MM.JJJJ. ‎

Abbil­dun­gen

Verfas­ser und Heraus­ge­ber danken den Rechte­inha­bern für die freund­li­che Überlas­sung der Abbil­dun­gen. Rechte­inha­ber, die wir nicht haben ausfin­dig machen können, mögen sich bitte bei den Heraus­ge­bern melden.

© Knut hamsun 1890, Urheber unbekannt, verän­der­te Größe, von www.lexikon-der-politischen-strafprozesse.de, CC0 1.0

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