Norwegen 1947
Hochverrat
Kollaboration
Der Prozess gegen Knut Hamsun
Norwegen 1947
1. Prozessgeschichte/ Prozessbedeutung
Der norwegische Dichter Knut Hamsun (1859–1959) war in der Literatur der 1890er Jahre ein neuromantischer, modernistischer Innovator. 1920 erhielt er den Nobelpreis für seinen 1917 erschienenen Bauernroman Segen der Erde (1917). Hamsun war Antisemit, Antikommunist, Englandhasser und schließlich Anhänger der Nationalsozialisten sowie Propagandist für Hitlers Krieg. Obwohl ungern, musste man ihn (und seine Frau sowie drei seiner vier Kinder) 1947 wegen Landesverrats vor Gericht stellen. Hamsun war damals bereits 87 Jahre alt.
Diese Geschichte beschäftigt die Norweger bis heute. Die Literaturwissenschaft diskutiert unter der Rubrik „das Hamsunproblem“, ob faschistisches Gedankengut schon seit den Anfängen in Hamsuns Werk (in der Gesamtausgabe von 2007–2009 sind es 27 Bände) angelegt war, oder ob das literarische Werk unbefleckt geblieben sei von den empörenden politischen Ansichten seines Autors, wie sie in nicht-fiktionalen Auslassungen in Zeitungen, Interviews und Briefen dokumentiert sind. Anfänglich waren jedoch Verschweigen und Verharmlosung sowie die Zubilligung mildernder Umstände für den Dichter und Politiker Hamsun beliebte Strategien, um den unangenehmen Tatsachen zu begegnen – auch in der Literaturgeschichtsschreibung. Unter dem Druck der zunehmend bekannt werdenden biografischen Fakten und verfeinerten (auch gerade ideologiekritischen) Analysen kam man jedoch bald zu differenzierteren und härteren Schlussfolgerungen. Heute betrachtet man Hamsun in der Forschung trotz seiner offensichtlichen nationalsozialistischen Gesinnung und vieler bedenklicher Züge in den fiktionalen Werken als einen der ganz großen norwegischen Dichter und bedeutenden Vertreter der Weltliteratur.
Der Landesverräter-Prozess gegen Hamsun an sich weist einige Besonderheiten auf. Sie haben dazu geführt, dass der Prozess bis heute immer wieder neu rekonstruiert und bewertet wird.
2. Personen
a) Der Angeklagte
Hamsun wurde 1859 als Knud Pedersen in Lom, Gudbrandsdalen, in einer landproletarischen Familie geboren und wuchs in Nordnorwegen bei einem seiner Onkel auf. Er fing früh an zu schreiben, reiste zwei Mal nach Amerika und veröffentlichte 1891 sein erstes weltliterarisch bedeutendes Buch Hunger. Im Jahr 1949 erschien sein letztes Buch Auf überwachsenen Pfaden. Keine geringeren Autoren als etwa James Joyce, Ernest Hemingway und Henry Miller schätzten Hamsuns Kunst. Aber vor allem in Deutschland fanden seine Werke große Verbreitung und viele Bewunderer: neben Thomas Mann, Hermann Hesse, Franz Kafka, Arnold Schönberg, Albert Einstein und vielen anderen auch Joseph Goebbels. 1918 kaufte Hamsun den Gutshof Nørholm mit Herrenhaus bei Grimstad in Südnorwegen. Mit dem Nobel-Preisgeld wurde er der größte Aktionär des Norwegischen Gyldendal Verlags. Seine zweite Frau schrieb Kinderbücher, las während des Zweiten Weltkriegs in Deutschland aus ihren sowie aus den Büchern ihres Mannes. Sie war seit 1940 aktives Mitglied der Norwegischen Nazipartei „Nasjonal samling“ (NS). Die beiden Töchter wurden nach Deutschland zur Ausbildung geschickt. Der älteste Sohn Tore ging 1934 nach München, wo er als Kunstmaler und Schriftsteller wirkte. Er und sein Bruder Arild waren ebenfalls in der norwegischen Nazipartei aktiv. Arild war zugleich Mitglied der SS bzw. Waffen-SS. Hamsuns Ehefrau und Söhne wurden nach dem Krieg als Landesverräter verurteilt. Hamsun starb am 19. Februar 1952.
b) Landesverratsgesetz und Erstattungsdirektorat
Die Landesverrats-Anordnungen der norwegischen Exilregierung in London von 1941, 1942 und 1944 sowie das Landesverratsgesetz von 1947 besagten im Kern, dass all jene, die nach der Besetzung Norwegens der norwegischen NS-Partei angehörten, ohne Nachweis einzelner Gesetzesverstöße zu einer finanziellen Wiedergutmachung verurteilt werden mussten. Hinzutreten sollten Freiheitsstrafen, wenn der Landesverrat zugleich Verstöße gegen das Strafgesetz beinhaltete. Ein „Erstattungsdirektorat“ im Justizministerium veranlasste die gerichtliche Verfolgung und war für die Berechnung und Verwaltung der Erstattungssummen verantwortlich.
Die Exilregierung ging davon aus, dass die von den Deutschen installierte NS-Regierung dem Staat einen Schaden von 300 Millionen Kronen zugefügt hatte. Die Londoner Landesverratsanordnungen sollten auf die norwegische Bevölkerung abschreckend wirken, konnten aber während der Besatzung Norwegens nur über „illegale“ Radiosendungen der Exilregierung öffentlich gemacht werden. Ihre Wirkung war dementsprechend begrenzt.
Nach dem Krieg wurden von 92.805 angeklagten norwegischen Staatsbürgern insgesamt 46.085 Personen bestraft. 25 wurden zum Tode verurteilt, darunter der ehemalige Parteiführer und Gründer der „Nasjonal samling“ Vidkun Quisling. Rund 17.000 Freiheitsstrafen wurden verhängt, 25.180 Angeklagte mussten Schadensersatz zahlen.
Hamsun war am 23. Juni 1945 verhört und anschließend in Untersuchungshaft genommen worden wegen des Verdachts der Mitgliedschaft in der NS-Partei und „der hartnäckigen schriftlichen Propaganda für NS und die Deutschen und gegen die legalen norwegischen Behörden sowie der Aufforderung zu Verbrechen gegen die Selbständigkeit und Sicherheit des Staates“ (Kierulf/Schiøtz, S. 38 f.). Im ersten Verfahren war Odd Vinje der Vertreter des Erstattungsdirektorats. Im Berufungsverfahren war das Erstattungsdirektorat vertreten durch C.A. Gulbranson.
c) Die Psychiater
Chefarzt Professor Gabriel Langfeldt und Oberarzt Ørnulf Ødegård der Psychiatrischen Klinik Vinderen, Oslo, behielten Hamsun, der seit dem 26. Mai 1945 arretiert war, vom 12. November 1945 bis 11. Februar 1946 in der Klinik zur gerichtspsychiatrischen Observation. In ihrem Untersuchungsbericht schlussfolgerten sie „Wir halten Knut Hamsun nicht für geisteskrank und nehmen nicht an, dass er in der Zeit der inkriminierten Handlungen geisteskrank war.Wir halten ihn für eine Person mit irreversibel geschwächten seelischen Kräften, aber nehmen nicht an, dass eine aktuelle Gefahr der Wiederholung strafbarer Handlungen besteht“ (Langfeldt/Ødegård, S. 101).
Die Protokolle der beiden Psychiater machen auf unbefangene Leser den Eindruck, dass die Experten ihrem Untersuchungsobjekt intellektuell nicht gewachsen waren. Die Konklusion, die Hamsun selbst mit seinem letzten Roman gründlich widerlegen sollte, kam wohl aus Opportunität und auf Bestellung des „Riksadvokaten“ (Generalbundesanwalt), wenn nicht gar des Staatschefs Einar Gerhardsen zustande (vgl. Kierulf/Schiøtz, S. 40 sowie Haugan, S. 336). Vermutlich wollte man Hamsun den Prozess ersparen, bzw. den Rechtsapparat und die norwegische Nation vor dem Vorwurf bewahren, einem hochbetagten, berühmten Dichter kurz vor seinem Ableben den Prozess zu machen.
d) Die Verteidigerin
Sigrid Stray war am Obersten Gericht akkreditiert. Während des Zweiten Weltkriegs war sie im Widerstand aktiv gewesen und für kurze Zeit von den Deutschen interniert worden. Nach dem Krieg war sie als Richterin in Landesverratsverfahren eingesetzt. Als langjährige Anwältin und Vermögensberaterin Hamsuns übernahm sie seine Verteidigung, obwohl dieser insistierte, sich selbst zu verteidigen.
e) Die Richter
Der vorsitzende Richter im Distriktsgericht Sand, das in Grimstad tagte, war Sverre Eide. Ihm standen zwei Schöffen bei. Das Oberste Gericht in Oslo tagte im Berufungsverfahren mit fünf Richtern unter dem Vorsitz von Sigurd Fougner.
3. Literatur- und zeitgeschichtliche Einordnung
Bereits in den 1890er Jahren gab es rassistische Äußerungen von Hamsun. Angetrieben von einem geradezu blinden Hass auf England nahm er bereits während des Ersten Weltkriegs Partei für Deutschland. Seit 1926 ist eine systematische Beschäftigung Hamsuns mit der sog. Judenfrage dokumentiert. Hamsun las norwegische, dänische und schwedische antisemitische Zeitschriften und Bücher und eignete sich deren Vokabular und Argumentation an, schrieb zustimmend an die Redakteure und Autoren. Er fürchtete und verurteilte die „Vermischung der Rassen“, meinte, die Juden müssten irgendwo auf einer Insel angesiedelt werden, damit Europa „judenfrei“ würde. In seinen Schriften verbanden sich solche Ansichten mit völkischem Denken und der Zustimmung zu Hitler. Hamsun eignete sich auch jene antisemitischen Verschwörungstheorien an, die später Teil der nationalsozialistischen Begründung des Zweiten Weltkriegs waren (vgl. Rem, S. 127–151). Hamsuns Gutsbesitzer-Nachbar, der Jura-Professor Harris Aall und Chefideologe der norwegischen Nazipartei „Nasjonal samling“, war sein Gewährsmann. Dieser schob den berühmten Dichter in der Parteipropaganda in den Vordergrund (vgl. Ferguson, S. 499). Eine Rolle bei der fatalen politischen Positionierung Hamsuns spielte auch sein Antikommunismus, selbst wenn dieser eher in bloß beiläufigen Äußerungen dokumentiert ist. Hamsun nannte seine Kritiker gerne Bolschewiken, und das waren viele: Journalisten, Freunde, Autorenkollegen.
Von 1933 an erklärte Hamsun seine Unterstützung für den NS-Staat. Es kam zum Skandal, als er gegen den Friedensnobelpreis für den inhaftierten NS-Gegner Carl von Ossietzky agitierte. Am 22. November 1935 erschien ein infamer Artikel, der rasch auch in deutschen Zeitungen Verbreitung fand. Hamsun schrieb: „Dieser merkwürdige Friedensfreund dient nun seiner Friedensidee, indem er ‚unbequem‘ gegen die Obrigkeit seines Vaterlandes ist! (…) Was, wenn Herr Ossietzky lieber ein bisschen positiv helfen würde, jetzt in diesem schwierigen Übergang, wo die ganze Welt die Zähne gegen die Obrigkeit des großen Volkes fletscht, dem er angehört?“ (Nilson, S. 154). Vorher hatte er in einem Brief an einen Freund geschrieben, wenn Deutschland zu dem Mittel gegriffen habe, Konzentrationslager einzurichten, sollte die Welt verstehen, dass das seine guten Gründe habe (vgl. Baumgartner 1997, S. 115). In seinen nichtfiktionalen Äußerungen wetteiferte Hamsun bedenkenlos und gekonnt mit Goebbels Demagogie.
Hamsun ließ sich von Goebbels Propagandamaschinerie bereitwillig instrumentalisieren. Er glaubte, dass Hitler Norwegen einen ganz besonderen Platz im künftigen Großgermanischen Reich zugedacht habe und wollte das Seinige hierzu beitragen. Während der Besetzung Norwegens durch Deutschland vom 9. April 1940 bis 8. Mai 1945 schrieb Hamsun eine Reihe von Artikeln in der gleichgeschalteten norwegischen Presse und in NS-Parteiblättern. Er warnte die jungen Norweger vor Widerstand und fordert sie auf, in Hitlers Diensten zu kämpfen. Die Tatsache, dass beide Söhne Hamsuns bei der SS bzw. Waffen-SS waren und seine Tochter mit dem Vetter von Polens Gouverneur Hans Frank verheiratet war, sowie die Lesereisen und Frontbesuche seiner Frau Marie, des Weiteren Hamsuns Besuch 1943 bei Goebbels in Berlin, an dessen Ende er dem „Idealisten“ Goebbels seine Nobel-Medaille schenkte, und schließlich der Besuch des nationalsozialistischen Pressekongresses in Wien mit anschließender Visite bei Hitler persönlich auf dem Obersalzberg – all dies waren wertvolle Ingredienzen in der Nazi-Propagandaschlacht. Es wurde in der gleichgeschalteten Presse Norwegens und ganz Europas entsprechend aufgebauscht und verbreitet (vgl. Baumgartner 2013).
Am 18. April 1940, neun Tage nach dem Einmarsch der Deutschen in Norwegen, richtete Hamsun „Ein Wort an uns“, dessen Demagogie nicht zu übertreffen war: „Britische Mütter lachen darüber, dass deutsche Kinder verhungern werden. (…) England hätte gerne seinen Krieg auf norwegischen Boden verlegt. (…) Aber Deutschland verhinderte das, indem es ihm zuvorkam und das Land besetzte. (…) Deutschland hat den Schutz unseres Landes übernommen.“ Im norwegischen NS-Blatt „Fritt Folk“ (Freies Volk) schrieb er am 17. Mai 1940 (dem Nationalfeiertag Norwegens): „Es sind die Jungen, die auf die Schlachtfelder eilen und uns und unsere nationale Ehre wieder herstellen. (…) Ich finde, es geht jetzt richtig gut: die U‑Boote arbeiten ja Tag und Nacht. (…) Ich beglückwünsche uns alle.“ Norwegen hatte offiziell am 10. Juni kapituliert, König und Regierung waren nach London geflüchtet, die Widerstandsbewegung organisierte sich im Untergrund. Am 28. September 1940 adressierte Hamsun „Ein Pauli Wort“ an seine Landsleute: „NORWEGER! Werft das Gewehr weg und geht wieder nach Hause. Die Deutschen kämpfen für uns alle und zerschlagen jetzt Englands Tyrannei gegen uns und alle Neutralen.“ Zu Hitlers Tod schrieb der verblendete, naive oder zwanghaft provozierende Dichter schließlich gar einen kurzen Nekrolog über diese „reformatorische Gestalt höchsten Ranges“, den die noch deutsch kontrollierte Zeitung „Aftenposten“ am 7. Mai mit der faksimilierten Unterschrift Hamsuns versah. (Alle inkriminierten Artikel Hamsuns sind abgedruckt in: Nilson, S. 207–234.)
Umso eigentümlicher ist es, dass Hamsuns Romane nirgendwo eindeutig faschistisch oder völkisch ausgerichtet sind. Es gibt in ihnen zwar Ausdrücke von Englandhass, Antisemitismus, Nostalgie, Autoritätsbewunderung, es gibt idiosynkratrische Ausfälle gegen das Stadtleben, die Industrialisierung, Verhöhnung der Wissenschaft, der Frauenbewegung, der Lehrer, des Sozialismus, der Demokratie und der Politik als solcher – d. h. sämtliche Ingredienzen der Konservativen Revolution, die Teil des Nährbodens des Nationalsozialismus war. Doch all das wird von Romanfiguren ausgesprochen, die keineswegs immer sympathisch sind. Vor allem aber wird ihre Glaubwürdigkeit vom notorisch ironischen Erzähler und vom Handlungsgefälle ständig unterminiert. Das Buch, das Hamsun schrieb, als er schon tief in den Nazismus verstrickt war und Nazideutschland ihn massiv umwarb, vermarktete und vereinnahmte, Der Ring schließt sich (1936), ist durch und durch pessimistisch und modernistisch, es könnte gar als Kritik am Nazismus gelesen werden (vgl. Baumgartner 1997, S. 117 ff.). Als einer der wenigen weltliterarisch großen Schriftsteller, die sich hinter Nazideutschland stellten, war Hamsun aber ohne Zweifel trotzdem von großer Bedeutung für den Hitlerismus.
4. Die Anklage
Gegenstand der Anklage war Hamsuns Parteimitgliedschaft in „Nasjonal samling“. Vorgeworfen wurden ihm auch seine prodeutschen Zeitungsartikel: „Die umfassende und intensive Propaganda für NS und die Deutschen, bei Verhöhnung der legalen Regierung und Institutionen, und die Aufforderung zur Desertation“ (Kierulf/ Schiøtz, S. 39). Die Anklage basierte allein auf der Landesverratsanordnung. Hamsun selbst stellte in Abrede, ordnungsgemäßes Parteimitglied gewesen zu sein, obwohl er ansonsten keine seiner politischen Äußerungen und Handlungen verleugnete. Die Anklage operierte hier mit Indizien: Hamsun trug weithin sichtbar auch auf Fotos das NS-Parteiabzeichen: das Sonnenkreuz, eine Abwandlung des Hakenkreuzes. Er hatte zudem mehrmals schriftlich geäußert, dass er „Quislings Mann“ sei, d.h. ein überzeugter Anhänger der von den Deutschen eingesetzten Marionettenregierung. Er hatte sich in einer Enquete zu der Partei bekannt und einen Fragebogen ausgefüllt, der als Anlage zum Eintrittsgesuch in die NS-Partei gehörte, jedoch das Gesuch nie abgeschickt. Er wurde in der Parteikartei als Nummer 24.000 geführt.
Im Ermittlungsverfahren während der Zeit der Untersuchungshaft war man noch davon ausgegangen, dass Hamsun gegen zwei Paragrafen des Strafgesetzes verstoßen hatte. Er hätte neben der Entschädigung gemäß Landesverratsanordnung mit einer Freiheitsstrafe rechnen müssen. Nach dem psychiatrischen Gutachten, das ihm gleichsam Senilität bescheinigte, zog der „Reichsadvokat“ diese Anklagepunkte zurück.
Man ersparte Hamsun also ein Verfahren wegen gewöhnlicher Kriminalität bzw. Landesverrats, wie es gegen seine Frau und seine Söhne geführt wurde. Stattdessen wurde das Verfahren gegen ihn als Zivilprozess geführt. In diesem konnte allerdings der Schaden, den er dem Land zugefügt hatte, allein an seiner Parteimitgliedschaft festgemacht werden.
5. Die Verteidigung
Vor dem Distriktgericht in Grimstad Südnorwegen, wollte Hamsun sich zunächst ohne Hilfe selber verteidigen. Im letzten Augenblick ließ er indes zu, dass Sigrid Stray doch die Verteidigung übernahm. Der Angeklagte hielt jedoch vor dem Distriktgericht, das nur einen Verhandlungstag für sein Urteil benötigte, eine vorbereitete „Verteidigungsrede“. Er wischte mit leichter Hand die wichtigsten Fragen weg, bagatellisierte seine öffentliche Rolle, bereute nichts. Er wies jegliche Verantwortung von sich und sprach voller Selbstmitleid und mit penetrantem Pathos. „Er verschleiert und leugnet eher und trägt nicht zur Aufklärung bei“ (Kierulf/Schiøtz, S. 52). Hamsuns Rede ging in extenso in den Roman Auf überwachsenen Pfaden (1949) ein. Nach dem Urteil am Distriktgericht ging Sigrid Stray vor den Obersten Gerichtshof in Berufung. Sie pochte vor allem darauf, dass Hamsuns Parteizugehörigkeit nicht zu beweisen war und dass sein Vermögen zu hoch eingeschätzt sei.
6. Die Urteile
Der Richter am Distriktgericht, der am 19. Dezember 1947 in Grimstad das Urteil sprach, war von den Schöffen überstimmt worden, die von einer NS-Mitgliedschaft ausgingen. Im Urteil ist allerdings nur die Rede vom „Einverständnis Hamsuns, Mitglied zu werden.“ Der Oberste Gerichtshof schloss sich in der Urteilsverkündung des Berufungsverfahrens am 23. Juni 1948 einstimmig der Meinung an, dass Hamsun während der Besatzung Parteimitglied gewesen war. Hamsun hatte zugegeben, dass er in die Partei „hineingeglitten“ sei, dass er es aber für überflüssig gehalten habe, einen Mitgliedsantrag zu stellen (vgl. Kierulf/Schiøtz, S. 56, bzw. S. 68). Man wollte, so scheint es, sicherstellen, dass Hamsun belangt wurde und entschied auf Grund eines Indizienbeweises.
Die Festsetzung der Erstattungssumme erfolgte auf Grund von Schätzungen des Werts seiner Autorenrechte, seiner Aktien im Gyldendal Verlag und des Gutshofes Nørholm (insgesamt 600.000 Kronen). Die Verteidigerin erreichte, dass die Erstattungssumme, zu der Hamsun zuerst verurteilt war, vom Obersten Gericht von 425.000 auf 325.000 Kronen plus Verfahrenskosten reduziert wurde, obwohl das Erstattungsdirektorat die erste Summe als zu niedrig beanstandet hatte; der Ankläger hatte auf 500.000 Kronen geklagt.
7. Wirkung
Über Hamsuns Verstrickung in den Nazismus und über den Landesverratsprozess gegen ihn besteht eine üppige, wenn auch verwirrende Quellenlage. Es sind hauptsächlich vier Aspekte, die dazu geführt haben, dass der Problemkomplex immer wieder neu diskutiert wurde:
Erstens, die zweifelhafte gerichtspsychiatrische Untersuchung, der Hamsun unterzogen wurde. Ein Dokument aus erster Hand liegt in dem Buch der beiden Psychiater Gabriel Langfeldt und Ørnulf Ødegård vor.
Zweitens, der verworrene Sachverhalt um Hamsuns Parteinahme für Nazideutschland. Hamsuns politische Artikel sind bei Nilson wiedergegeben. Eine Briefausgabe erschien von 1994 bis 2001 (Næss). Marie Hamsun und Tore Hamsun verfassten Memoiren, welche freilich apologetische und verharmlosende Züge tragen.
Drittens, war das Verfahren gegen Hamsun komplex und langwierig. In dem Buch von Hamsuns Verteidigerin Sigrid Stray „Min klient Knut Hamsun“ sind unter anderem die Urteile und die Urteilsbegründungen abgedruckt. Der Norwegische Gyldendal Verlag beauftragte 2004 zwei renommierte Juristen damit, den Prozess zu rekonstruieren und zu bewerten. Das 109 Seiten umfassende Gutachten lag den entsprechenden Abschnitten der großen Hamsun-Biografie von Ingar Sletten Kolloen zugrunde, dessen zweiter Band im Original 2004 erschien. Bereits in der Biografie von Robert Ferguson (Original 1987) und in der Rowolth-Monografie des Verf. (1997) ist jedoch der gesamte Komplex in der Hauptsache zuverlässig dargestellt. Im Prozess und seiner Rezeption – gerade für Nicht-Juristen mag dies eher als Nebensache erscheinen – ging es um die reine Formalität, ob Hamsun nun tatsächlich ein ordentliches Mitglied der norwegischen NS-Partei gewesen war oder nicht. Etwas subtiler ist die spätere Problematisierung, ob das „Landesverrat-Gesetz“, das 1947 auf der Basis von Verordnungen der sog. London-Regierung mit rückwirkender Kraft erlassen wurde, überhaupt rechtens war.
Ein vierter Faktor, der die Geschichte verkompliziert, ist die Tatsache, dass Hamsun im Anschluss an seinen Prozess noch einen Roman verfasste, Auf überwachsenen Pfaden (1949), der auf seinen Erfahrungen in der Psychiatrie und mit den Gerichten basiert. Es ist ein Buch, in dem sich der alte Hamsun noch einmal als virtuoser Erzähler und Fabulierer erweist und Psychiatrie und Justiz vorführt – wiewohl ohne eine Spur von Einsicht in die Gründe, weshalb man ihm den Prozess gemacht hatte.
In vielen Monografien über Hamsun werden seine Affinität zum Nationalsozialismus und der Prozess, der ihm gemacht wurde, meist zusammen mit der Behandlung des Romans Auf überwachsenen Pfaden dargestellt, interpretiert und zu erklären versucht. Da hier viele Faktoren zusammenspielen – die komplizierte Rechtslage und der umständliche Gang des Verfahrens, ethische Implikationen, psychologische, medizinische Sachverhalte (Hamsun war im Alter schwerhörig und hatte während des Zweiten Weltkriegs zwei Schlaganfälle erlitten, er sah schlecht und ging am Stock, seine Ehe war seit den 1930er Jahren zerrüttet, etc.), literaturwissenschaftliche, ideologische und politische Überlegungen, Deutungen und Wertungen, immer noch neu auftauchende Quellen –, ist das letzte Wort zu Knut Hamsuns Landesverrat noch nicht gesprochen.
Eine breite Diskussion löste 1978 das Buch Der Hamsunprozess des Dänen Thorkild Hansen (norw. 1978, deutsch 1979) aus. Der umfangreiche Dokumentarroman ist gut recherchiert, tritt aber mit viel Erfindungsreichtum und suggestiven literarischen Kunstgriffen für die moralische und juristische Nicht-Belangbarkeit des „Genies“ Hamsun ein. Dieser, so Hansen, sei von seiner Frau zum Nationalsozialismus verführt und später von Informationen abgeschnitten worden. Prozess wie Urteil werden als Racheakt einer kleinlichen, enttäuschten Nation gegen den großen Mann dargestellt. Hansens Buch (es wurde 1996 von Jan Troell, mit Max von Sydow in der Rolle eines sympathischen alterssturen, tragisch vereinsamten Hamsun, bildgewaltig verfilmt) bewirkte in Norwegen einen Entrüstungssturm. Als Folge erschien ein Sammelband, der die Falsifizierung der Hauptthesen Hansens und vieler historischer Details sowie die Kritik seines manipulativen Verfahrens – die nahtlose Vermischung von Fakten, Fantasien und Wertungen – durch skandinavische Historiker, Schriftsteller und Literaturwissenschaftler enthält (Skjønsberg).
Biografien (Ferguson, Kolloen), Doktorarbeiten (u.a. Dingstad), eine „literarische Biographie“ (Haugan), thematische Monografien – wie Tore Rems Buch von 2014 über Hamsuns Besuch bei Hitler – beschäftigen sich zum Teil kontrovers mit Hamsuns Antisemitismus, Nazismus und dem Landesverratsprozess sowie mit dessen fiktionaler Verarbeitung im Roman Auf überwachsenen Pfaden. Sie lösen regelmäßig intensive Debatten in Zeitungen und Zeitschriften aus, genauso wie Vorschläge, z.B. in Oslo, einen Platz nach Hamsun zu benennen oder in Tromsø oder anderswo, eine Hamsun-Statue aufzustellen.
8. Würdigung
Die rein juristische Bewertung des Verfahrens gegen Hamsun kommt zum Schluss, dass es sowohl von den Richtern als auch von der Verteidigung zu verantwortende kleinere Verfahrensmängel gab, dass aber hinsichtlich des Strafmaßes Hamsun keinen Grund gehabt habe, sich zu beklagen (Kierulf/Schiøtz, S. 100f.).
Die Verfahrensmängel hängen damit zusammen, dass man Hamsun schonen wollte, nachdem es doch wohl politisch wie gesellschaftlich unmöglich und unverständlich gewesen wäre, ihn gar nicht zu belangen.
Hamsun ist also paradoxerweise nicht wegen landesverräterischer Handlungen, derer er als Kollaborateur zweifellos schuldig war, sondern wegen Mitgliedschaft in der norwegischen Nazipartei, die rein formal nicht zu beweisen war, verurteilt worden. Das für den alten Mann strapaziöse Verfahren und das Urteil werden heute mehrheitlich als gerechtfertigt und gerecht empfunden.
9. Literatur
Walter Baumgartner, Knut Hamsun, Reinbek bei Hamburg, 1997; ders., „‚Alter Weiser‘ oder nützlicher Idiot? Knut Hamsun in der Nazi-Propaganda“, in: Walter Baumgartner, Artistik, Ironie und Gewalt bei Knut Hamsun, Frankfurt a.M. 2013, S. 167–170; Ståle Dingstad, De litterære strategier. En studie i Knut Hamsuns realisme, Oslo 2005; Robert Ferguson, Knut Hamsun. Leben gegen den Strom, 1990; Knut Hamsun, Auf überwachsenen Pfaden, München 1950 und 2002 (Original 1949); Thorkild Hansen, Der Hamsunprozess, Hamburg 1979; Jørgen Haugan, Solgudens fall. Knut Hamsun – en litterær biografi, Oslo 2004; Ingar Sletten Kolloen, Knut Hamsun. Schwärmer und Eroberer, Berlin 2011; Anine Kierulf/Cato Schiøtz, Høyesterett og Knut Hamsun, Oslo 2004; Gabriel Langfeldt/Ørnulf Ødegård, Den rettspsykiatriske erklæring om Knut Hamsun, Oslo 1978; Harald Næss, Knut Hamsuns brev, I – VII, Oslo 1994–2001; Sten Sparre Nilson, Knut Hamsun und die Politik, Villingen 1964; Tore Rem, Knut Hamsun. Reisen til Hitler, Oslo 2014; Simen Skjønsberg (red.), Det uskyldige geni? Fra debatten om ‘Prosessen mot Hamsun‘, Oslo 1979; Sigrid Stray, Min klient Knut Hamsun, Oslo 1995.
Walter Baumgartner
September 2016
Walter Baumgartner war an den Universitäten Kiel, Zürich, Chicago, Bochum und zuletzt am Nordischen Institut Greifswald tätig. Veröffentlichungen u.a. zu August Strindberg, Knut Hamsun, Henrik Ibsen, Moderner Lyrik, Jazz & Poetry, Barockliteratur. Er ist Übersetzer für schwedische, dänische und norwegische Literatur.
Baumgartner, Walter: „Der Prozess gegen Knut Hamsun, Norwegen 1947“, in: Groenewold/ Ignor/ Koch (Hrsg.), Lexikon der Politischen Strafprozesse, https://www.lexikon-der-politischen-strafprozesse.de/glossar/hamsun-knut/, letzter Zugriff am TT.MM.JJJJ.
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Verfasser und Herausgeber danken den Rechteinhabern für die freundliche Überlassung der Abbildungen. Rechteinhaber, die wir nicht haben ausfindig machen können, mögen sich bitte bei den Herausgebern melden.
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