Norwegen 1945
Hochverrat
Kollaboration mit Deutschland
Nasjonal Samling (Nationale Einheit)
Der Prozess gegen Vidkun Quisling
Norwegen 1945
Am 12. Juni 1941 erklärte Winston Churchill vor alliierten Delegierten im St. James’s Palace: “A vile race of Quislings – to use a new word which will carry the scorn of mankind down the centuries – is hired to fawn upon the conqueror, to collaborate in his designs and to enforce his rule upon their fellow countrymen while groveling low themselves”.[1] Die Formulierung „Quislinge“ als Synonym für Vaterlandsverräter wiederholte er am 26. Dezember desselben Jahres vor beiden Kammern des US-Kongresses. Beispiele dieser Etikettierung sind Legion, sie werden nicht nur in Nachschlagewerken gerne aufgeführt: Im internationalen politischen Sprachgebrauch ist der Name seither zu einem Synonym für „Kollaborateur“ geworden.[2]
Es bleibt, dass seine Person, seine Zeit und der Prozess gegen ihn für Norwegen von fortdauernder Bedeutung, dass die Spuren im politischen Selbstverständnis unübersehbar sind und dass Quisling einen prominenten Platz in der norwegischen Erinnerungsgeschichte einnimmt.[3] Die Verarbeitung von Kollaboration und Landesverrat ist gleich nach dem Krieg juristisch geführt worden, wofür sich ein eigener Terminus durchgesetzt hat: Rettsoppgjør („Justizabrechnung“) – was allerdings nicht ausschließt, dass die Verfahren auch politische waren. Der Begriff „Vergangenheitsbewältigung“ ist in Norwegen gelegentlich gebraucht worden.
Um den Prozess und seine Bedeutung zu verstehen, ist es nötig, nicht nur seine Biografie zu erzählen, sondern auch ausführlich auf die Zeitumstände einzugehen. Dass mit zunehmender zeitlicher Entfernung das wissenschaftliche und das mediale Interesse am „Quisling-Enigma“ (auf Norwegisch: Quisling-gåte) wächst, ist mehr als nur von historischer Bedeutung, es ist Indiz für das politische Selbstverständnis des Landes und das gesellschaftliche Interesse – wie der Spielfilm „Quislings letzte Tage“ von Erik Poppe 2024 gezeigt hat.[4]
1. Prozessgeschichte und ‑bedeutung
Am 9. Mai 1945, einen Tag nach der deutschen Kapitulation, stellte Vidkun Quisling sich zusammen mit einigen seiner Minister der norwegischen Polizei und wurde, entgegen seiner Erwartung, in Haft genommen[5] – damit konnte im europäischen Vergleich die politische und juristische Aufarbeitung der Kollaboration frühzeitig in Gang gesetzt werden. (Reichskommissar Josef Terboven entzog sich der Strafverfolgung, er sprengte sich am 8. Mai in seinem Bunker in die Luft.)[6]
Quisling wurde unter rigiden Einschränkungen zunächst im Osloer Polizeigefängnis, dann im Turm der Akershus-Festung gefangen gehalten: Bis zur Urteilsvollstreckung wurde er Tag und Nacht bewacht, die Zellentür stand immer offen, das Licht wurde nie gelöscht, Zeitungen standen ihm nicht zur Verfügung, Zugang zu Akten oder Unterlagen hatte er keinen. Besuche durfte er nicht empfangen (außer vom Gefängnisseelsorger); für seine Frau bestand Kontaktverbot vom Tag der Verhaftung an, auch am Prozess durfte sie nicht teilnehmen.[7]
Der Prozess begann am 20. August 1945 und endete bereits am 10. September mit seiner Verurteilung zum Tod wegen Mord, Verrat, Diebstahl, Beihilfe zur Judenverfolgung und Unterstützung der deutschen Wehrmacht, Verschwörung mit Hitler zur Besetzung Norwegens. Das Oberste Gericht bestätigte das Urteil; König Haakon VII. lehnte ein Gnadengesuch ab, gleichermaßen blieb das seiner Frau Maria ohne Resonanz.
Vidkun Quisling wurde in der Nacht zum 24. Oktober auf der Festung erschossen – wo er im April 1940, am Beginn der deutschen Invasion, sich zum Regierungschef ausgerufen hatte. Seine letzten Worte sollen gewesen sein: „Ich bin unschuldig!“[8]
Das Gericht hatte entschieden, die Verhandlungen stenografieren zu lassen; die Akten wurden 1946 veröffentlicht: 646 zweispaltige Seiten unter dem Titel „Die Strafsache gegen Vidkun Abraham Lauritz Jonssøn Quisling“.[9] Nur von der Urteilsverkündung gibt es Filmaufnahmen. Stein Ørnhøi veröffentlichte, mit knappen zusätzlichen Informationen, 1988 eine Kompilation aus den Akten des Prozesses: Aussagen, Mitschriften und Dokumente.[10] Darin findet sich auch eine von Quisling verfasste „Denkschrift“ vom 25. Oktober 1940 über das Verhältnis von Norwegen und Deutschland während des Krieges mit dem Plan eines „Groß-Nordischen Bundes“.[11] Als Taschenbuch wurde Quislings Verteidigungsrede aus Anlass seines 100-jährigen Geburtstags 1987 wieder publiziert.[12]
Dass der Prozess unter großer nationaler und internationaler Medienaufmerksamkeit bereits drei Monate nach Ende des Krieges begann und nach nur knapp drei Wochen mit einem Todesurteil endete (verhandelt wurde insgesamt knapp 100 Stunden), hat mit dem Druck der Widerstandsbewegung zu tun, die sich als Folge des nationalen Traumas und des Besatzungsterrors etabliert hatte, die mit der norwegischen Exilregierung in London zusammenarbeitete und eine mächtige Abteilung in Stockholm hatte. Vor dem Hintergrund einer langen stabilen Rechtsordnung und ‑praxis wurde von der Regierung und der Justiz erwartet, dass der Rechtsstaat wiederhergestellt werde, die Zeit der Schande musste juristisch aufgearbeitet werden. Offenbar spielte in der Wahrnehmung nur eine geringe Rolle, dass es ein Befangenheitsproblem gab: Regierung, Staatsanwaltschaft und Richter waren führend in der Widerstandsbewegung tätig gewesen. Der kränkende Schock des deutschen Überfalls, der Besatzungsterror, die Kriegsschäden und die Begeisterung über das Ende des Krieges erzeugten jedoch eine Stimmung, die ein Todesurteil nicht nur für gerechtfertigt hielt, sondern auch erwartete – obwohl die Todesstrafe bereits 1902 abgeschafft worden war.[13]
2. Personen
a. Der Angeklagte
Vidkun Abraham Lauritz Jonssøn Quisling (1887–1945) kam aus der Provinz Telemark im Südwesten Norwegen, der Vater war Probst[14]; er besuchte die Kriegsakademie, die er mit der besten je vergebenen Note verließ, wurde Major und Offizier im Generalstab.[15] 1918 wurde er Militärattaché in Petrograd, von 1919–21 in Helsinki, und stand 1927–29 in diplomatischen Diensten in Moskau. Während des Hunger-Jahrzehnts nach der bolschewistischen Revolution arbeitete er von 1922 bis 1926 für die norwegische Nansen-Hilfe des Roten Kreuzes in der Sowjetunion mit Niederlassung in Charkiw. 1923 heiratete er die dort geborene Maria Wassiljewna Pasetchnikova (1900–80) – die Legitimität dieser Ehe wird angezweifelt, da er im Jahr zuvor Alexandra Voronin (1905–93) geheiratet hatte, wobei es sich bei dieser Ehe um eine Scheinehe gehandelt haben wird, um Voronin von der Nansen-Hilfe profitieren lassen zu können, denn sie folgte ihm nach Norwegen (die Beziehung schien harmonisch zu bleiben[16] ), sie emigrierte nach China, dann in die USA. Beide Ehen blieben kinderlos. Die Russland-Erfahrungen verarbeitete Quisling in einem Buch „Russland und wir“, das 1930 erschien und nicht unwesentlich zu seiner Bekanntheit beigetragen hatte.[17]
Noch in den zwanziger Jahren war Quisling vom Sozialismus fasziniert, bot z.B. der norwegischen Arbeiterpartei Unterstützung zum Aufbau einer „Roten Garde“ an; ein diesbezügliches Gespräch mit Martin Tranmæl (1879–1967),[18] die zentrale und charismatische Persönlichkeit des linken Flügels der Arbeiterbewegung, wurde im Prozess Gegenstand einer Kontroverse zwischen beiden. Nicht zum wenigsten gründete die Faszination für Russland auf seiner Überzeugung, dass das Land von norwegischen (sic!) Wikingern gegründet sei, dass norwegisches Blut durch russische Adern fließe und Russland also der „nordischen Rasse“ zuzurechnen sei.
1930 tritt Quisling zum ersten Mail in die breitere politische Öffentlichkeit mit einem Nachruf auf Nansen, der, wie er später im Prozess erklärte, für ihn zu einem Vater geworden war: Die Zeitung Tidens Tegn („Zeichen der Zeit“) veröffentlichte auf der ganzen ersten Seite seinen Text: „Politische Gedanken bei Fritjof Nansens Tod“.[19]
1931–1933 war Quisling norwegischer Verteidigungsminister in einer Minderheitsregierung der Bauernpartei. Seine Ministerzeit war gekennzeichnet von Skandalen[20], von Übergriffen, von Attacken auf die Arbeiterpartei, zugleich wurde seine politische und intellektuelle Wende zum rechten, nationalistischen Denken unverkennbar. Ausschlaggebend für seine Abwendung von Russland dürfte ein vierstündiges Verhör durch die sowjetische Geheimpolizei GPU 1928 in Moskau gewesen sein.[21] Vor einigen Jahren tauchte im Osloer Verteidigungsministerium eine Akte auf, aus der hervorgeht, dass Quisling 1932 einen Plan für den Fall eines sowjetisch-kommunistischen Infiltrationsversuchs ausgearbeitet hatte, der in Umgehung der politischen und institutionellen Zuständigkeiten ein Eingreifen des Militärs vorsah. Die Akten ließ er nicht klassifizieren oder gar vernichten, sondern sie wanderten in die Registratur – und wurden dort offenbar vergessen. Für den Prozess wären sie überzeugendes Belastungsmaterial gewesen.[22]
Nach dem Bruch der Regierung gründete er im Mai 1933 zusammen mit dem Rechtsanwalt am Obersten Gericht, Johan Bernhard Hjort (1895–1969) die Nasjonal Samling („Nationale Einheit“, NS), eine aus mehreren Splittergruppen zusammengesetzte Partei (daher der Name), rechtsradikal, antidemokratisch-autoritär, vergleichbar mit den faschistischen Parteien in Italien und Deutschland und der bauernfaschistischen Lappo-Bewegung in Finnland – rabiat antisozialistisch und antisemitisch.[23] Das „neue Norwegen“ sollte mit einer Verfassungsänderung korporatistisch werden, eine „Nordische Volkserhebung“ (Nordisk Folkereisning) Marxismus und Bolschewismus vernichten, die Außenpolitik „rassisch“ und nordisch ausgerichtet werden. Es waren Versatzstücke der Nazi-Ideologie und ‑Propaganda, die die NS bestimmten.[24] Hjort übernahm 1935 die Führung der nach SA-Vorbild agierenden paramilitärischen Organisation „Hird“, 1937 eskalierte ein Konflikt mit Quisling, woraufhin Hjort die Partei verließ und nur noch im Hintergrund agierte. Er wurde eine Vermittlungsperson für die von Graf Folke Bernadotte ab März 1945 organisierte Rettungsaktion von ca. 15.000 dänischen und norwegischen Häftlingen aus deutschen Konzentrationslagern mit den „Weißen Bussen“. Seine Karriere als hochgeschätzter Advokat konnte er fortsetzen.
Großen Zulauf hatte die Partei in den dreißiger Jahren nicht, bei den Wahlen 1933, 1934 und 1936 wurde keiner ihrer Kandidaten gewählt. Sie errang 1933 nur knapp zwei Prozent der Stimmen, insgesamt 27.850, diese Zahl sank noch bei den nächsten Wahlen 1936; vor der Okkupation lag die Zahl der Mitglieder bei etwa 2000, bei Kriegsende war sie auf 50.000 angestiegen – bei einer Gesamteinwohnerzahl von etwas unter drei Millionen.
Nicht einmal während des Krieges hatte Quisling Unterstützung in der Bevölkerung, seine „Macht“ war eine autosuggestive, beruhte auf dem Rückhalt durch die deutsche Besatzungsmacht – und dem Spiel mit der Angst. Eine nicht unwesentliche Rolle für den relativen Erfolg der Widerstandsbewegung und einer teilweisen Immunisierung der Mehrheit der Bevölkerung dürften die „Bildungsagenten“ gespielt haben: Erzieher und Lehrer, die sich gegen die Erwartungen in Norwegen (und im Gegensatz zum Deutschen Reich) nicht von der Nazi-Ideologie hatten vereinnahmen lassen, sondern nach der Parole „Ich will meinem Ruf als Lehrer und meinem Gewissen treu sein!“ agierten.[25] Schon 1942 musste Quisling eingestehen, „diese Lehrer haben mir alles zerstört.“[26] Quisling war ein Führer ohne Volk.[27]
Er war mit Büchern aufgewachsen; mit seinem Bruder, der Arzt wurde, führte er prägende philosophische Debatten. Sein Weltbild war ein sehr besonderes, veröffentlicht hat er dazu nichts – allerdings legte er 1929 eine kleine, kaum beachtete Schrift vor, die wohl als Einleitung zu seinem großen Werk gedacht war: „Darüber, dass es außer der Erde andere bewohnte Welten gibt und über die Bedeutung dessen für unsere Weltanschauung“.[28] In den folgenden Jahren entwickelte er, beeinflusst von Alfred Rosenberg (1893–1945), dem NS-Chefideologen, unter dem Schlagwort Universisme ein spezielles nordisches Denkkonstrukt und eine politische Anweisung, die die „nordische Rasse“, norwegische Bauernromantik und mystisches Denken zu vereinen vorgab. Nach dem Krieg sind etwa 800 Seiten gefunden worden, die Quisling als Amateurphilosophen offenbaren, knapp die Hälfte handgeschrieben: Notizen, Aphorismen, kurze Textstücke; drei Bände waren geplant als „ABC des Universismus“.[29] Konsistent sind die Seiten nicht, politisch entgleisen sie: „Deutschland hätte gesiegt, wenn es 1940 den Kampf mit Russland aufgenommen hätte, anstatt mit England.“[30] Der Begriff „Universismus“ stammt von dem Holländer Jan Jakob Maria de Groot, Sinologie-Professor an der Berliner Universität und Gründer des dortigen Sinologie-Instituts; in dessen 1918 herausgegebenem Band steht er als Bezeichnung für chinesisches Denken und chinesische Kultur, es geht um die Einheit der Welt[31] – der Band befand sich in Quislings Bibliothek, inhaltlich ist bei ihm aber davon nichts übrig geblieben. Bemerkenswert ist, dass die erwähnten Aufzeichnungen von seinen jungen Jahren bis in die Wochen in der Todeszelle datieren. In der vorliegenden Auswahl beginnen sie mit dem Satz: „Die Aufgabe, die ich mit diesem Buch vor Augen hatte, ist die größte, die ein Mensch sich setzen kann, nämlich ein neues Licht zu zünden, um eine neue Welt- und Lebensanschauung in Übereinstimmung mit Erfahrung und Wissenschaft zu schaffen.“[32] Es kann bei diesem Anspruch nicht verwundern, dass politisches, philosophisches und religiöses Räsonnement durcheinandergehen.[33]
Quislings Ausrufung einer vorläufigen Regierung unter seiner Führung am 9. April 1940 und die Aufforderung an das norwegische Militär, die Waffen niederzulegen, hatte keine unmittelbaren Folgen – in Hitlers strategischen Überlegungen spielte er keine Rolle, hatte der doch dessen mangelnde Unterstützung in der Bevölkerung registriert. Dabei hatte er seinen Coup d’État in Gesprächen mit Rosenberg vorbereitet, der Quislings wichtigster Kontakt in Berlin war; außerdem war Großadmiral und Oberbefehlshaber der deutschen Kriegsmarine Erich Raeder (1876–1960) war einbezogen, der das „Unternehmen Weserübung“ – den Überfall auf Dänemark und Norwegen – geplant hatte und Quisling für einen wichtigen Mitstreiter hielt.[34]
Gegenüber Hitler hatte Quisling seine Hilfe bei einer wünschenswerten Besetzung Norwegens angeboten, auch hatte er Informationen über militärische Anlagen weitergegeben und um finanzielle Unterstützung für seine Partei gebeten.[35] Hitler, der bis zum Besuch Quislings im Dezember 1939 in der Berliner Reichskanzlei nichts von einer militärischen Einbeziehung des Nordens in den Krieg wissen wollte, wird – folgt man den späteren Zeugenaussagen – von Quislings, in holprigem Deutsch gehaltener Rede allerdings so überzeugt worden sein, dass er unmittelbar nach dem Besuch den Befehl zur Ausarbeitung von Besetzungsplänen für Dänemark und Norwegen in Auftrag gab.[36] Das Tagebuch Rosenbergs und die Dokumente aus Rosenbergs Außenpolitischem Amt (APA) der NSDAP belegen die Verschwörung Quislings mit Deutschland. Im Prozess gibt er an, dass er mit Rosenberg intensive Kontakte pflegte, er will ihn u.a. in den dreißiger Jahren im Umfeld der „Nordischen Gesellschaft“ in Lübeck getroffen haben,[37] war diese doch Rosenberg unterstellt.[38]
Bereits im April wurde Josef Terboven (1898–1945), zuvor Gauleiter von Essen, per „Führerverordnung“ als Hitler persönlich verantwortlicher Reichskommissar für die besetzten Gebiete Norwegens eingesetzt, mitsamt einer Zivilregierung: das Deutsche Reichskommissariat in Norwegen,[39] aber ohne Quislings Beteiligung.[40] Erst im Februar 1942 wurde er, nun als nützlich erachtet, von Terboven zum Ministerpräsident der besetzten norwegischen Territorien ernannt, an der Amtseinführung auf Akershus nahmen für die NSDAP Martin Bormann und als Vertreter der Gestapo Heinrich Müller teil. Protokollarisch stand Quisling damit auf der gleichen Stufe mit Adolf Hitler. Besuche bei Hitler während des Krieges und die Präsenz hoher deutscher Nazi-Funktionäre bedeuteten aber nicht, dass die Quisling-Regierung über Macht verfügte, eher war das Gegenteil der Fall – er stand einer klassischen Marionettenregierung vor, es waren norwegische Zivilisten unter deutscher Aufsicht, die Norwegen „regierten“. Das ändert aber nichts an der Bewertung seines Verhaltens als Landesverrat.
b. Der Verteidiger
Verteidiger war Henrik Arnold Thaulow Bergh (1879–1952), seit 1909 Anwalt beim Obersten Gericht; während des Krieges war er als Vertreter des Staates Verteidiger bei der „Hochgebirgskommission“ gewesen, einem Sondergericht für Grenzziehungsfragen. Er war Mitglied der konservativen Partei (Høyre), hatte in den zwanziger Jahren Funktionen im Osloer Stadtparlament und war Suppleant, d.h. gewählter Ersatzabgeordneter, im Storting gewesen.
c. Das Gericht
Der Prozess fand vor einem der sechs norwegischen Appellationsgerichte statt, das den aus dem Mittelalter überlieferten Namen Eidsivating Lagmannsrett trägt; die Verhandlungen fanden wegen des zu erwartenden öffentlichen Interesses im umgebauten großen Saal der Osloer Loge statt, der Platz für 800 Personen bot; Quisling hatte den Saal in den dreißiger Jahren für Parteiversammlungen genutzt.
Die Anklage wurde vor einem neunköpfigen Gericht erhoben: vier Juristen und fünf Laien, der ehemalige oberste Richter Erik Toralf Solem (1877–1949) hatte den Vorsitz. Er war von 1912–1927 Bezirksrichter (sorenskriver) gewesen, Juraprofessor 1931/32 und von 1939–1948 oberster Richter (die Besatzungszeit ausgenommen). Er hatte sich der Widerstandsbewegung angeschlossen und war in dessen Führung aufgerückt, er entwarf in dieser Rolle die Strafverfolgungsrichtlinien für Landesverrat für die Zeit nach dem Krieg. Seine Vorgeschichte und seine Verhandlungsführung ließen den Verteidiger einen Befangenheitsantrag stellen, dem nicht entsprochen wurde. Er urteilte auch in anderen Fällen effektiv und scharf, so dass er den Beinamen Erik Blutaxt (Erik blóðøx) bekam, nach einem mittelalterlichen norwegischen König.[41] Aus juristischer Perspektive wird man ihn als befangen bezeichnen müssen – politisch war er sicherlich die richtige Person. Auf der Grundlage der Prozess-Protokolle beurteilt Frederik Dahl Solems Verhandlungsführung und seine Befragung der langen Reihe von Zeugen:
Langeweile gab es in diesen Tagen nicht, eher hatten die Zuhörer das Gefühl, sich in einem Expresszug durch die weitläufige Landschaft der Okkupationsjahre zu bewegen.[42]
d. Gutachter
Sachverständige im Prozess waren die Mediziner und Psychiater Jon Leikvam und Johan Lofthus, sowie die Neurologen Georg Monrad-Krohn und Sigvald Refsum, s.u.
3. Zeitgeschichtliche Einordnung
Dänemark und Norwegen wurden am 9. April 1940 von der deutschen Wehrmacht überfallen und besetzt („Unternehmen Weserübung“), Dänemark ergab sich nach sechs Stunden ohne nennenswerten Widerstand (es gab gleichwohl Tote), Norwegen nach einem opfervollen, zwei Monate dauernden Kampf. Als „Führer“ (fører) der norwegischen Nazi-Partei Nasjonal Samling hatte Vidkun Quisling sich während der Invasion am selben Tag über den norwegischen Rundfunk zum Chef einer neuen Regierung ausgerufen und die Bevölkerung wie auch das Militär aufgefordert, die Invasoren zu unterstützen;[43] einige der ausgerufenen Minister erfuhren von ihrer Nominierung erst aus dem Radio, bzw. der Zeitung. Nach der Flucht des Königs, der Regierung und des Parlamentes Anfang Juni nach England war seine Partei die einzige in Norwegen nicht verbotene.[44]
Die Besetzung des neutralen Norwegen und die Okkupationszeit waren gekennzeichnet von Terror und Brutalität, 350.000 Soldaten und Personal wurden während des Krieges in der „Festung Norwegen“ stationiert; 50.000 Personen wurden verhaftet, etwa 10.000 von ihnen in Gefängnisse und Gefangenenlager gebracht, nicht wenige nach Sachsenhausen und Auschwitz; 1600 sind in der Gefangenschaft zu Tode gekommen. 10.262 Kriegstote hat es gegeben, 2089 davon aus der Widerstandbewegung; die Wirtschaftsschäden waren erheblich, über sie wurde in der Nachkriegszeit heftig diskutiert.[45] 5000–6000 Norweger dienten im Krieg in der Wehrmacht, bzw. der Waffen-SS, vornehmlich an der Ostfront.[46]
Die Besetzung endete ab 1944 mit der „Operation Nordlicht“[47], dem deutschen Truppenrückzug nach der Taktik der „verbrannten Erde“ – aus der Provinz Finnmark wurden ca. 50.000 Menschen zwangsevakuiert, die Hälfte von ihnen entzog sich jedoch und „überwinterte“ in Wäldern und Höhlen; nicht nur Hammerfest im Norden wurde dem Erdboden gleich gemacht.[48]
Für die juristische Aufarbeitung der Kollaboration nach dem Krieg war die NS-Mitgliedschaft ein Kriterium für eine Anklageerhebung, daher ist die NS-Mitgliederzahl relevant, da die norwegische „Entnazifizierung“ (wie die in den Niederlanden und im Gegensatz zu Deutschland) ausnahms- und abwägungslos alle NS-Mitglieder betraf: 51.212 Parteimitglieder wurden angeklagt, bei 5500 das Verfahren eingestellt, zu Beginn der fünfziger Jahre die meisten Urteile herabgesetzt, 1957 die letzten Lebenslänglichen freigelassen.[49] Mit besonderer Härte hatten diejenigen Norweger zu rechnen, die sich zur Waffen-SS gemeldet hatten, für die Quisling eifrig geworben hatte.[50]
Im April 1942, sechs Wochen nach seiner Ernennung zum Ministerpräsidenten durch die Besatzungsmacht, setzte Quisling den „Judenparagraphen“ der Verfassung von 1814 (das Einreiseverbot für Juden nach Norwegen) wieder in Kraft (Art. 2 der Verfassung), der 1851 aufgehoben worden war. Es war dies ein demonstrativer Akt des Bekenntnisses zur deutschen Judenpolitik, denn damit war eine „Rechtsgrundlage“ für die Judenverfolgung und ‑deportation gegeben. Der Artikel wurde 1945 wieder aufgehoben, ein Entschädigungsverfahren für das an Juden verübte Unrecht schleppte sich über Jahrzehnte gleichwohl hin. Im Prozess sind norwegische Auschwitz-Überlebende als Zeugen zu den Deportationen und Massentötungen gehört worden. Quisling wollte davon nichts gewusst haben.[51]
Die frühen Äußerungen Quislings und seiner Anhänger weisen keine oder wenige antisemitische Züge aus, Juden spielten in der Programmatik anfangs keine Rolle. Das änderte sich nach 1935 mit den „Nürnberger Rassengesetzen“ und den Pogromen 1938 in Deutschland – die NS wurde zum norwegischen Sprachrohr der deutschen Judenpolitik. Mit der Besetzung Norwegens durch die Wehrmacht radikalisierte sich die „offizielle“ Politik in Norwegen, bis es zur erwähnten Wiedereinsetzung des „Judenparagraphen“ kam[52] – damit war für die wissenschaftliche und die öffentliche Beschäftigung mit Quisling in den ersten Nachkriegsjahren ein Grund gegeben, ihn aus der Verantwortung zu entlassen und als Marionette der deutschen Besatzungsmacht quasi zu entschuldigen.
Die norwegische jüdische Gemeinde war um 1940 mit etwa 2200 Personen die kleinste Europas, 300 von ihnen waren Flüchtlinge aus Deutschland, Österreich oder der Tschechoslowakei.[53] 773 jüdische Menschen wurden in zwei großen Transporten am 26. November 1942 und am 25. Februar 1943 über Stettin in das Konzentrationslager Auschwitz deportiert, nur 26 von ihnen überlebten. ¬Mehr als 40 Prozent der norwegischen Juden sind umgebracht worden, das ist der höchste Vernichtungsanteil unter den besetzten Ländern Westeuropas.[54] 1000 Juden konnten nach Schweden oder Großbritannien fliehen, bzw. sich im Land verstecken.[55] Die Zahl der nicht-jüdischen norwegischen Opfer ist etwa gleich hoch, das betraf insbesondere Politiker und Mitglieder der Widerstandsbewegung.
Das jüdische Vermögen wurde eingezogen, bzw. „arisiert“. Einen Befehl dazu gab es aus Deutschland nicht; die Forschung geht heute davon aus, dass die Initiative z.T. von der Besatzungsmacht, von der Quisling-Regierung und insbesondere von lokalen Polizeieinheiten ausging. Der Chef der norwegischen Staatspolizei, Karl Marthinsen (1896–1945), verfügte im Oktober 1942 ohne Angabe von Gründen die Verhaftungen der jüdischen Männer (er wurde im Februar 1945 auf Anordnung der Exilregierung von Widerständlern erschossen; Terboven befahl daraufhin die Erschießung von 34 Norwegern).
Die Juden-Deportationen wurden von Knut Rød (1900–86), dem Inspektor der Osloer Staatspolizei organisiert. Er war Mitglied der NS, in zwei Landesverräter-Gerichtsverfahren wurde er 1946 und 1948 vom Vorwurf der Kollaboration freigesprochen, da er auch für die Widerstandsbewegung gearbeitet habe; er blieb bis zu seiner Pensionierung 1965 im Polizeidienst. Georg F. Rieber-Mohn, Richter am Obersten Gericht, nannte diese Urteile 2007 „rechtlich richtig“.[56] Der Schriftsteller Kjartan Fløgstad hielt mit Nachdruck 2009 dagegen, der Freispruch stelle „den absoluten Nullpunkt in der norwegischen Rechtsgeschichte“ dar, da damit die Beteiligung am Verbrechen des Holocausts juristisch durch andere Verdienste aufgewogen worden war.[57] Christopher Harper kommt nach Durchsicht der Akten, insbesondere der norwegischen Landesverräter-Prozesse, zu dem Schluss, dass diejenigen, die die Aufarbeitung betrieben, nicht akzeptiert hätten, dass auch in Norwegen ein Völkermord begangen worden war; die Verfolgung der norwegischen Juden wäre ein norwegisches Projekt gewesen,[58] gleichwohl wurde kein Norweger wegen Beteiligung an der Judenverfolgung verurteilt oder angeklagt.
Bjarte Bruland resümiert in seiner großen Studie zum Holocaust in Norwegen knapp:
Die Aktion gegen die Juden in Norwegen war eine Polizeiaktion, durchgeführt von norwegischen Polizeikräften mit der politisierten Staatspolizei an der Spitze.[59]
Gerichtsverfahren gegen Nazi-Kollaborateure hat es in den von Deutschen besetzten Ländern nach dem Krieg einige gegeben; im norwegischen Fall sind sie akribisch dokumentiert. Die dänischen und norwegischen Gerichtsverfahren sind bemerkenswerte Beispiele für eine juristische (und damit auch politische) Aufarbeitung. Sicherlich hat es in Norwegen Rachehandlungen gegeben, aber die grundsätzliche politische und juristische Entscheidung war die für das Recht. Die Forschung ist heute zu dem Schluss gekommen, dass die norwegische Aufarbeitung relativ fair verlaufen ist und im Großen und Ganzen milde Urteile gesprochen wurden.[60]
Auch für Norwegen ist zu konstatieren, dass der gefühlte Widerstand nach dem Krieg größer war als der tatsächliche im Krieg. So macht Raul Hilberg darauf aufmerksam, dass etwa „die Hälfte der kleinen norwegischen jüdischen Bevölkerungsgruppe“ verschwand, „weil es im Quisling-Regime genügend Kollaborateure gab.“[61] Ähnlich István Deák, der kritisch anmerkt, dass es zu der nach dem Krieg gepflegten Heroisierung von Widerstand und Gesellschaft in Norwegen (und Dänemark) gewichtige Gegenargumente gibt: Die Einwanderungsgesetze vor dem Krieg erlaubten keineswegs eine großzügige Immigration; “in Norway everything preconditioned the growth of a powerful resistance movement, yet, in reality, there was less of it than is generally assumed and as was diligently asserted during and after the war by Norway’s numerous friends”.[62]
Übereinstimmung herrscht heute darüber, dass eine große Mehrheit der Bevölkerung sich eher passiv verhielt.
4. Anklage
Der Ankläger Annæus Schjødt (1888–1972) war ausgebildeter Jurist und arbeitete zunächst an regionalen Gerichten, 1936 gründete er seine eigene Kanzlei. Zusammen mit seiner Frau arbeitete er nach der deutschen Besetzung im Widerstand und floh 1942 nach Stockholm, wo er Leiter des für Flüchtlingsfragen zuständigen Büros der norwegischen Botschaft wurde. Die Exilregierung beorderte das Ehepaar Ende 1943 nach London, er fungierte dort als Chef der norwegischen Luftfahrtbehörde. Wichtiger im Hinblick auf seine Nachkriegsaktivitäten dürfte die Leitung jener Kommission gewesen sein, die die Richtlinien für die norwegischen Verratsprozesse nach dem Krieg vorbereitete. Nach dem Quisling-Prozess war er Staatsanwalt in weiteren Verratsprozessen.
Am ersten Tag wurde die Anklage verlesen, sie lautete nach dem militärischen Strafgesetz von 1902 in neun Punkten und zahlreichen Unterpunkten auf Hochverrat, Kollaboration mit der Besatzungsmacht, Verfassungsbruch, Gewaltverbrechen, Diebstahl und Beihilfe an der Judenverfolgung in Norwegen.[63] Gestützt auf Dokumente aus deutschen Archiven und Dienststellen benannte Schjødt Vorkriegskontakte mit dem Außenpolitischen Amt (APA); er konnte nachweisen, dass Quisling frühzeitig über die deutsche Invasion informiert war. Die ab November 1942 durchgeführten Judendeportationen wären das „unheimlichste Blatt der Besatzungsgeschichte und hat fast 1000 unschuldigen Menschen das Leben gekostet.“[64] Seine Teilhabe an diesen Verbrechen stünde ebenfalls zur Verhandlung, ebenso die Übernahme der Hird in den norwegischen Polizeidienst, die Organisation der Staatspolizei nach deutschem Vorbild und die von ihr begangenen Verbrechen, Korruption, Misshandlungen und Terrorakten seien von ihm zu verantworten:
Diese Angelegenheiten müssen nach norwegischem Gesetz und Recht verurteilt werden, und nach norwegischem Gesetz und Recht ist der Angeklagte niemals Staatschef in Norwegen gewesen. Dass er versucht hat, sich dazu zu erheben, dass er sich in deutsche Dienste gegen sein Land begeben hat, befreit ihn nicht von irgendeiner norwegischen Strafbestimmung, sondern ist in sich selbst eine im hohen Grad strafbare Handlung.[65]
Das Schlussplädoyer des Anklägers dauerte vier Stunden.
5. Verteidigung
Quislings Verteidigungsstrategie baute auf der Behauptung, seine Mission sei die Rettung Norwegens und der „nordischen Rasse“ gewesen, er habe nur das Beste für sein Land erreichen wollen, er habe den Weg aus der Dunkelheit ins Licht verfolgt, er habe Adolf Hitler bewundert und im Interesse Norwegens Schlimmeres verhindern wollen.[66] Hitler und die nationalsozialistische Bewegung seien sein Anker gewesen. Hieraus wurde während des Prozesses geschlossen, dass er nicht bei Verstand hat sein können – daher eine Unterbrechung des Prozesses und seine psychiatrische und medizinische Untersuchung.
Es bietet sich an – und so kann man die Verteidigungsstrategie deuten –, den Prozess unter zwei Gesichtspunkten zu betrachten:[67] Zum einen nach dem juristischen Prozedere, zum anderen als „psychiatrisches Theater“. Schon im Vorfeld und zu Beginn des Prozesses wurde die Frage diskutiert, ob Quisling möglicherweise psychisch gestört war, ob gar eine hirnorganische Erkrankung oder ein Tumor vorlag. Wenn das der Fall gewesen wäre, hätte er aufgrund von Unzurechnungsfähigkeit freigesprochen werden müssen – eine psychiatrische und medizinische Klärung wurde also nötig. Hinzukam, dass das Wach- und Polizeipersonal Gerüchte verbreitet hatte, die bis in die Tagespresse gelangt waren: Quisling konsumiere regelmäßig Alkohol. Nachweise dafür fanden sich keine,[68] auch diagnostizierten die Psychiater und Mediziner keine diesbezüglichen Belege. Gleichwohl wurde das „Theater“ zum Ausgang von Mythenbildungen und von Reinwaschungsversuchen.
Wie kann es sein, so die Frage, dass ein hochbegabter Mensch, der sich für Flüchtlinge und für Hungernde in der Sowjetunion engagiert, zudem bei Nansen hoch im Kurs gestanden hatte, eine Persönlichkeitsveränderung durchmacht, die seine engsten Freunde ihn nicht haben wiedererkennen lassen? Der beauftragte Rechtspsychiater und leitende Oberarzt des Osloer Gefängniskrankenhauses, Jon Leikvam (1899–1998), einer der angesehenste Ärzte auf seinem Feld, berichtete nach der Untersuchung, bei der er sich hatte assistieren lassen von dem erfahrenen Psychiater John Lofthus (1887–1959), dass Quisling glaube, auf allen Gebieten der Kunst Großes erreichen zu können mit Ausnahme der Malerei, er, Leikvam, attestierte ihm allenfalls eine „paranoide Einfärbung“, aber kein paranoides Denken – wenn Quisling verrückt sei, dann gelte das für viele von uns.[69]
Dennoch, und nach Intervention des Neurologen Professor Georg Monrad-Krohn (1884–1964), dem führenden norwegischen Fachmann auf seinem Gebiet, der einen organischen Schaden bei Quisling vermutet hatte, wurde vom Neurologen Sigvald Refsum (1907–91) am 25. August eine Pneumoenzephalographie, eine rechtsseitige zerebrale Angiographie und ein EEG durchgeführt: Es konnten keine krankhaften Veränderungen nachgewiesen werden (weswegen von einer linksseitigen Untersuchung Abstand genommen wurde). Das einzige positive Ergebnis des Tests waren Anzeichen von Polyneuropathie, die allerdings keine psychische Erkrankung ist, sondern eine der Leitnerven.
Vor allem die medizinischen Untersuchungen und ihre Folgen standen und stehen in der Kritik, seien sie doch riskant und schmerzhaft gewesen. Die Vorwürfe wurden von Skalpe und Kaplan nachdrücklich zurückgewiesen – das medizinische Vorgehen im Reichshospital 1945 sei nach dem Standard der Zeit durchgeführt worden; der Vorwurf, dass Quisling „Experimenten“ unterzogen worden sei, träfe nicht zu, man habe „erprobte Routineuntersuchungen“ an ihm vorgenommen, durchgeführt von den seinerzeit erfahrensten Ärzten. Die insinuierten psychischen Veränderungen eines Menschen sind an einem Röntgenbild (auch nicht durch eine MRT-Diagnose) nicht abzulesen. Kritisch könne allenfalls eingewendet werden – und das war eine Abweichung von der medizinischen Routine –, dass eine längere Pause nach der Untersuchung bis zur Fortsetzung des Prozesses hätte eingelegt werden sollen. Immerhin klagte Quisling seither über anhaltende Kopfschmerzen.
Seine mentale Verfassung dürfte aus den Befragungen der Zeugen erklärlich werden. So antwortete etwa Vilhelm Ullmann, ein Schulfreund, später Lehrer und Rektor, auf die Frage des Verteidigers nach Quislings Begabungen und Interessen u.a.:
Auf dem Gymnasium war er ja sehr begabt, er hatte viel gelesen, hatte viele Interessen… Am meisten haben wir Sport betrieben. Quisling und ich hatten ein großes gemeinsames Interesse, und von den Fächern war es vor allem die Mathematik, über die wir viel geredet haben… Er war nach unseren Begriffen außerordentlich gelehrt, wir sahen zu ihm auf, wir bewunderten ihn… Ein Charakterzug, den ich glaube hervorheben zu müssen, war, dass er im Grunde sehr schüchtern war, … dass er starke Minderwertigkeitskomplexe hatte.[70]
Quisling und die meisten seiner als Zeugen einvernommenen Mitstreiter reagierten auf Fragen des Richters und des Staatsanwalts mit Hinweisen auf ihre Gedächtnisschwäche, z.T. mit wiederkehrenden, absurden Formulierungen: „Ich glaube, mich nicht erinnern zu können – soweit ich erinnere, weiß ich das nicht.“ Konfrontiert mit kontroversen Aussagen und Fakten, verwickelten Quisling und viele Zeugen sich in Widersprüche und verwiesen auf Erinnerungslücken – oder logen. Der Prozess bekam durch ihr Auftreten peinliche, fast komödiantische Züge.[71]
Dem Angeklagten und den Mitläufern kam zugute, dass nur wenige Entscheidungen und Befehle schriftlich erteilt worden waren. Quisling leugnete, für Geisel-Hinrichtungen verantwortlich gewesen zu sein, Geld habe er von den Deutschen keines bekommen, von Judendeportationen habe er keine Kenntnis gehabt; Trygve Lie, Außenminister der Londoner Exilregierung (und 1946 erster Generalsekretär der Vereinten Nationen), bezichtigte er, sowjetischer Agent zu sein.
Quislings zweitägige Verteidigungsrede dauerte insgesamt mehr als fünf Stunden;[72] erst gegen Ende las er Partien aus einem vorbereiteten Manuskript vor. Der Vorsitzende Richter unterbrach ihn am ersten Tag nach etwa einer halben Stunde, ermahnte ihn, zur Sache und zu den Anklagepunkten zu sprechen und vertagte die Sitzung auf den nächsten Tag. Zu den Deportationen und Verbrechen gegen die norwegischen Juden äußerte er sich, entsprechend dem Verteidigungsmuster, das er bereits bei anderen Vorhaltungen anwandte – er habe davon nichts gewusst:
Auf die Frage nach den Juden brauche ich nicht wieder im Detail einzugehen. Ich sage, wie ich früher schon gesagt habe: Ich war mit diesen Sachen nicht direkt befasst. Hier kommt man mir mit Zeugenaussagen mal von einem dänischen Juden und mal von einem anderen Juden. Man weiß doch wohl, dass der schwedische König Gustav in Ungarn wegen der Juden intervenierte. Die Juden hier in Norwegen wussten ja nichts von der Behandlung, die ihnen bevorstand. Ich wusste weder von der Verhaftung noch von der Deportation der Juden, und ich bin absolut dagegen – ja, ich will nicht nur sagen, dass ich dagegen bin, sondern ich verstehe nicht, dass die Deutschen in diesen Dingen diese Schritte unternommen haben, das ist mir unbegreiflich, das ist für mich ein sehr großes Problem, das muss ich wirklich sagen.[73]
Leo Eitinger (1912–1996) – einer der 26 Ausschwitz-Überlebenden – war mit der Nansen-Hilfe aus Mähren 1939 nach Norwegen geflohen, wurde Arzt, Psychiatrie-Professor in Oslo und machte sich einen Namen mit der Erforschung der Posttraumatischen Belastungsstörung – 1988 gab er im Interview des NRK-Films zu Protokoll, dass die norwegische Öffentlichkeit und die jüdische Gemeinde, weil vorgewarnt, von den Deportationen gehört hatte und dass Quisling in einer Rede in Trondheim auf die Juden-Deportationen hingewiesen habe. Die Tageszeitungen hatten von den Abtransporten berichtet. Mit den in späteren Jahren z.T. heftig geführten Kontroversen zum Holocaust in Norwegen ist deutlich geworden, dass Quisling gelogen hatte und mehr als ein Mitwisser gewesen war.
Durch die Zeugenaussagen und den Beschreibungen der Person Quisling hindurch ziehen sich Hinweise auf dessen Entscheidungshemmung, auf Schweigsamkeit und Geistesabwesenheit, auf Zerstreutheit, auf seine Weltfremdheit. Nicht selten war die Zuhörerschaft irritiert über sein konfuses Reden.[74] Sein Sozialverhalten hatte bei manchen Zeitgenossen Erstaunen hervorgerufen; schon sein Agieren als Verteidigungsminister, als Parteiführer und später gegenüber den deutschen Nazigrößen muss zu dem Schluss führen, dass er politisch-strategisch nicht sonderlich begabt war. Ullmanns Aussage bündelt die Eindrücke, und andere bestätigten dies, dass ihn große Gelehrsamkeit und viel Wissen auszeichneten, ja, dass er sich geistig in anderen Sphären bewege; manche Interpreten sprachen vom „Enigma Quisling“.[75] Desgleichen griff der Verteidiger in seinem Schlussplädoyer auf die Formulierung vom „Wunder Quisling“ (gåte) zurück. Stein Ørnhøi charakterisiert ihn bündig:
Quisling war also kein machtverliebter Zyniker im traditionellen Verstand wie z.B. Terboven es war. Er war ein verblendeter politischer Amateur mit extremer Selbstüberschätzung. Ein gesundes und gut funktionierendes politisches System hätte ihn niemals in die politische Arena hereingelassen, wie dies zu Beginn der dreißiger Jahre passierte. Und dann wäre auch Quisling niemals Führer einer faschistischen Partei in Norwegen geworden.[76]
In der seriösen Forschung wird dieses Urteil geteilt.
Quisling erklärte sich für nicht schuldig, sein Schlusswort endete er:
Wenn meine Tätigkeit Landesverrat war – so wie es dargestellt wird –, dann wünsche ich mir Gottes Segen für Norwegen, dass viele Söhne Norwegens zu solchen Landesverrätern wie ich werden, nur dass sie nicht ins Gefängnis geworfen werden.[77]
6. Urteil und Urteilsbegründung
Das Urteil wurde am 10. September 1945 gesprochen, der Vorsitzende Richter verlas es über eineinhalb Stunden: Quisling wurde für schuldig befunden und zum Tode verurteilt wegen Vergehens gegen den Kriegsverbrecherparagrafen des Militärstrafgesetzes, zugleich wegen Verrat, Mord, Unterschlagung Totschlag und Diebstahl nach dem bürgerlichen Strafgesetzbuch; 1.040.000 Kronen wurden eingezogen, er hatte die Gerichtskosten zu tragen. Von dem Vorwurf der Beteiligung am Holocaust wurde er freigesprochen, in dieser Sache wurde er nur für schuldig befunden, „unachtsam“ gewesen zu sein und dem Feind Beihilfe geleistet zu haben. Im Urteil findet sich der bemerkenswerte Satz, eine juristische Begründung für die Abmilderung des Strafgeschehens zu diesem Anklagepunkt sei, dass „Quisling interessiert gewesen war, die Judenverfolgung durchzuführen.“[78]
Hans-Dietrich Loock schließt seine voluminöse Studie über Quisling, Rosenberg und Terboven mit dem Satz: „Das Gericht verurteilte den Mann, der nur die Loyalität zu sich selbst und seiner Lehre kannte, wegen Landesverrat zum Tode.“[79]
7. Wirkung und Wirkungsgeschichte
In der Nachkriegszeit waren es zwei norwegische Gerichtsverfahren, die weltweite Aufmerksamkeit erregten – das gegen Quisling und das gegen den Literaturnobelpreisträger Knut Hamsun (1859–1952, s. in diesem Lexikon), der zu den Hitler- und Quisling-Verehrern gehört hatte, aber nicht Mitglied der NS gewesen war (im Gegensatz zu seiner Frau Marie und den Söhnen Arild und Tore[80]). Quislings Ehefrau Maria war 1945 verhaftet und für kurze Zeit inhaftiert worden; 1946 wurde die Anklage fallengelassen.
Die norwegische Aufarbeitung war umfassend: Insgesamt sind über 92.000 Verfahren wegen Kollaboration, Landesverrat, Misshandlung und Mord eingeleitet worden, etwa 37.000 davon wurden niedergeschlagen, 55.000 Fälle in einem speziellen „Landesverräter-Register“ aufgelistet. Dass es zu dieser Verhaftungswelle kommen konnte, zudem bereits gleich nach Ende des Krieges, lag an der Vorbereitung der Listen über die Kollaborateure und straffällige Personen durch die Exilregierung, durch die Heimatfront und die Widerstandsbewegung, der Polizei warmdie unbeschädigte Mitgliederkartei der NS in die Hände gefallen. Insgesamt wurden in Norwegen 20.120 Personen zu Freiheitstrafen verurteilt, 28.630 zu Geldstrafen. Hingerichtet hat man 24 Norweger und 15 Deutsche.[81] (Zum Vergleich: In Dänemark wurden 103 dänische Staatsbürger zum Tode verurteilt, 78 Urteile wurden aufgehoben, 46 Personen hingerichtet.)
Ein bemerkenswerter Fall war darunter der des Albert Viljam Hagelin (1881–1946), Geschäftsmann, Opernsänger und Architekt; er war Quislings Strippenzieher in Deutschland und der Türöffner zu den Nazigrößen im Reich, etwa zu Rosenbergs APA. Wieder in Norwegen, wurde er in der Quisling-Regierung zunächst Handels‑, dann Innenminister. Im Prozess führte er die wohl peinlichste Show mit seinem Leugnen und den konstanten Hinweisen auf seine Gedächtnisschwäche vor. Der Prozess gegen ihn endete 1946 mit einem Todesurteil und seiner Hinrichtung.[82]
Erwähnt werden sollte hier noch Halldis Neegaard Østbye (1896–1983), die Literatur über sie ist dürftig.[83] Sie war eine Pionierin im norwegischen Skisport und als solche international anerkannt, und trat ein für die Gleichstellung von Sportlerinnen; das Tragen von Hosen war für sie programmatisch. Sie scheint verantwortlich gewesen zu sein für den sich verstärkenden Antisemitismus der Nasjonal Samling. Sie war „Norwegens fanatischste Nazifrau“ (Arne Skouen) und eine glühende Antisemitin. Die „Judenfrage“ wäre ohne Sentimentalität und radikal „zu lösen“, sie empfahl ein Vorgehen wie im Osten während des Krieges. 1933 trat sie der NS bei und wurde rasch Quislings Vertraute, Chauffeurin und Sekretärin – sie war seine rechte Hand und zeitweise Propagandachefin der Partei. Warum sie nach Beginn der Okkupation diese Position verlor, ist ungeklärt – wahrscheinlich war ihr Frausein der Grund (auf Gruppenfotos der NS ist sie regelmäßig die einzige Frau). Umso produktiver wurde sie nun publizistisch, schrieb unentwegt Artikel und zahlreiche Bücher, darunter in einem Band, der 1941 in Oslo auf Englisch, Norwegisch und auf Deutsch erschien, eine hemmungslose Hagiografie auf Quisling.[84] Nach dem Ende des Krieges tauchten sie und ihr Mann in den Bergen unter, wurden aber verraten und vor Gericht gestellt, 1948 zu sieben Jahren Zwangsarbeit verurteilt. Sie entzog sich dem Vollzug durch Namensänderung und Flucht ins Ausland, wollte den Nazigetreuen über die „Rattenlinie“ nach Argentinien folgen, kam aber nur bis Tanger. Ihre neuerliche Festsetzung endet mit der Begnadigung 1953. Sie starb 1983 in einer psychiatrischen Klinik, fest in ihrem antisemitischen und rassistischen Weltbild.[85]
Die sowjetische Geschichtsschreibung ging konsequent mit Quisling um: Er wurde getilgt. Auf einem Foto, aufgenommen am 17. Juni 1925, sind Nansen und Quisling bei einer Beratung mit der armenischen Regierung in Jerewan zu sehen, die große Runde tagte unter einem Bild von Lenin. Eine sowjetische Veröffentlichung der siebziger Jahre zeigt das gleiche Bild – die Stelle unter dem Lenin-Porträt ist jetzt leer.[86]
Ein erster ausführlicher Bericht über den Prozess, wenn nicht der erste überhaupt, erschien im Oktober 1945 von einem nach der deutschen Besetzung aus Norwegen nach Stockholm geflohenen Exilanten: Willy Brandt (1913–1992), nun norwegischer Staatsbürger. Er veröffentlichte am 15. Oktober 1945 einen 30-seitigen Bericht auf Schwedisch in einer schwedischen Zeitschrift, übersetzt ist er bis heute nicht. Brandt war nach Kriegsende zwar wieder in Oslo, hat am Quisling-Prozess selbst aber nicht teilgenommen – denn er bereitete sich auf seine Berichterstattung über die Nürnberger Kriegsverbrecherprozesse vor. In Anbetracht der Kommunikationsmöglichkeiten im Jahr 1945 überrascht sein Bericht durch Detailgenauigkeit.[87]
Astrid Lindgren, die während des Krieges im neutralen Schweden Tagebuch geführt hatte, erwähnte den Prozess und fügte zeitgenössisches Material bei – die Tagebücher erschienen 2015 unter dem deutschen Titel: „Die Menschheit hat den Verstand verloren“ (Krigsdagböker).[88]
Mit einem Vorwort von Hans Fredrik Dahl erschien 1982 in Oslo ein „Schauspiel“, das das Nationaltheater ankaufte. Autor war der Filmregisseur und Schriftsteller Arnljot Berg (1931–1982): „Die Rechtssache gegen Vidkun Quisling“.[89] Textgrundlage sind die Verhandlungsprotokolle und Reden von Quisling, fiktionale Szenen sind hinzugefügt. Berg und Dahl hatten bereits zum Jahresende 1974 das Skript für eine etwa zweistündige TV-Dokumentation verfasst und es dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk (NRK) vorgeschlagen. Eine Produktion und Ausstrahlung wurde nach einer Prüfung durch die Rechtsabteilung zum Zeitpunkt für nicht opportun gehalten, das Skript abgelehnt: Das Stück könne „kränkend“ wirken, vielleicht wäre die Zeit in fünf oder zehn Jahren reif für eine Ausstrahlung. Mitgeteilt, wer und warum gekränkt werden könne, wurde nicht. Dahl interpretiert die ablehnende Haltung der NRK-Leitung mit einer diffusen Angst vor Streit, so in seinem Vorwort.
Zur Nachgeschichte gehört die der pompösen „Villa Grande“, die Quisling und seine Frau Maria bis zum 9. April 1945 bewohnten und als „Führerresidenz“ nutzten, gelegen auf der Halbinsel Bygdøy im Oslofjord. Sie war am Ende des Ersten Weltkrieges vom Gründer und Generaldirektor von Norsk Hydro geplant worden, ging aber bald in Staatsbesitz über und wurde zu Beginn des Krieges fertiggestellt. Quisling nannte sie Gimle, der Name steht in der nordischen Mythologie für den Wohnsitz der überlebenden Götter nach dem Ragnarök, dem Weltuntergang. Nach Quislings Ende und dem Auszug seiner Frau Maria diente die Villa verschiedenen Nutzern, bis sie 2000 zum Sitz des Zentrums für Holocaust- und Minderheitenstudien wurde; nach dem Berliner Vorbild des Hauses der Wannseekonferenz wird sie seit 2006 als Forschungs- Museums‑, Dokumentations- und Ausstellungsort genutzt.[90]
Neben den seriösen historischen, politischen und psychologischen Aufarbeitungen und Bewertungen der Person Quisling und seiner Zeit wurden hagiografische Beiträge veröffentlicht, die darauf hinweisen, dass die Quisling-Verehrung anhält. Sogar im Parlament und vor dem Obersten Gericht wurde in den sechziger Jahren über seine Bedeutung für die norwegische Geschichte diskutiert – und entschieden: War er ein Visionär, der das Beste für sein Land gewollt hatte, war er ein politischer Amateur, ein Psychopath, oder ein Landesverräter und gewissenloser Kollaborateur? Waren seine Anhänger zu rehabilitieren? Die Deutungsdispute beschäftigten unzählige Historiker und Journalisten über Jahrzehnte; der deutsche „Historikerstreit“ von 1986/87 entzündete auch in Norwegen eine veritable Kontroverse, die unter dieser Bezeichnung in die Fachgeschichte eingegangen ist. Politik und Oberstes Gericht waren allerdings einig in ihrer Verurteilung Quislings.
Aber die Aufarbeitung von Kollaboration und Nationalsozialismus in Norwegen endete nicht mit dem Prozess 1945, vielleicht wird sie das nie – was so bereits in den späten vierziger Jahren gesehen wurde.[91] Jüngstes Beispiel ist die erwähnte Bewertung der juristischen und politischen Aufarbeitung als „unvollständig“. Die Kollaborationsgeschichte ist zum Forschungsgegenstand in den Rechts‑, Geschichts- und Politikwissenschaften geworden: An der Universität in Agder ist ein Projekt angesiedelt, das sich unter der Überschrift „Unfertige Vergangenheit“ (ufertig fortid) mit der gegenwärtigen ästhetischen Erinnerungskultur an den Zweiten Weltkrieg beschäftigt;[92] bemerkenswert ist eine Publikation „Kriegsverbrecher in der gegenwärtigen ästhetischen Erinnerungskultur“.[93] Und 2025 ist ein norwegisches Netzwerk entstanden, das sich der Erinnerungskultur verschrieben hat.[94]
Für ein Ende der Debatte ist der Einschnitt in die norwegische Geschichte zu dramatisch, die Person Quislings zu schillernd, und dafür haben die NS-Anhänger noch lange nach dem Krieg eine Rehabilitation versucht. Als Beispiel wäre das „Institut für die norwegische Okkupationsgeschichte“ zu nennen, das 1975 für ehemalige NS-Mitglieder und Interessierte gegründet wurde – es wurde 2003 aufgelöst, die Mitglieder waren aus altersbedingt zu wenige geworden.[95] 1987, aus Anlass des 100-jährigen Geburtstags Quislings, veröffentlichte das Institut unkommentiert die erwähnte Taschenbuchausgabe seiner zweitägigen Verteidigungsrede vor Gericht mit dem Appell an die junge Generation, sich selbst ein Bild zu machen: Es gab Hinweise auf verschärfte Haftbedingungen, auf die mangelhafte Ernährung, auf das voreingenommene Gericht, das aus Mitgliedern der Widerstandsbewegung bestanden hatte, auf die Vorenthaltung von Unterlagen und Dokumenten für seine Verteidigung.[96]
Ein besonderes Kapitel ist in dem Zusammenhang die Behandlung von Norwegerinnen, die eine Liaison mit deutschen (und österreichischen) Wehrmachtssoldaten eingegangen waren und deren Kinder, die als Tyskerbarn („Deutschenkinder“) Diskriminierungen ausgesetzt waren; ihre Mütter wurden als „Deutschenflittchen“ (Tyskertøs) beschimpft. Geschätzt handelt es sich um 12.000 Kinder, von denen etwa 8000 im Rahmen des „Aufnordungs“-Programms in SS-Lebensborn-Heime gebracht worden waren. In der Nachkriegszeit fand das rassistische Denken seine Fortsetzung in der Psychiatrisierung der Kinder. Erst Mitte der 80er Jahre des vorigen Jahrhunderts begann die öffentliche und wissenschaftliche Aufarbeitung des Themas, Ministerpräsident Kjell Magnus Bondevik bat die Betroffenen im Jahr 2000 im Namen des norwegischen Staates um Vergebung. Entschädigungsklagen wiesen norwegische Gerichte, der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte bestätigte die Abweisung wegen Verjährung.[97]
Die Bundesrepublik Deutschland überwies nach zähen Verhandlungen 1960 im Rahmen ihrer Wiedergutmachungspolitik 60 Millionen DM an Norwegen.[98]
Die Alltagserfahrung außerhalb Nordeuropas lehrt, dass der Name Quisling und seine Bedeutung dem breiteren Publikum nicht mehr bekannt sind. Mit Sicherheit gilt das nicht für Norwegen, wenn man allein die anschwellende Zahl von Publikationen,[99] einschließlich der Verfilmungen in Betracht zieht.[100] Jede Generation arbeitet sich von Neuem durch die Quellen. Die literarischen, die wissenschaftlichen und die medialen Aufarbeitungen sind seit den fünfziger Jahren langsam, dann immer ansehnlicher angewachsen und heute kaum noch zu überblicken.
Nach dem Krieg hat es keine Versuche einer NS-Auferstehung mit Erfolg in Norwegen gegeben, Bombenanschläge und Morde in den achtziger Jahren können dies nicht in Zweifel setzen, auch nicht das Auftreten von NS-Kleinstparteien – sie blieben bedeutungslos. Allerdings hat ein Ereignis die norwegische Gesellschaft (und dies weltweit) ins Mark getroffen: Das Bombenattentat und das Massaker Anders Behring Breiviks 2011 mit 77 Todesopfern und zahlreichen Verletzten (s. in diesem Lexikon). Er trat vor Gericht und während seiner Haft als bekennender Nationalsozialist auf – verfügte und verfügt aber nur über eine bedeutungslose, esoterische Anhängerschaft.[101]
In rechtsradikalen Zirkeln wird die Quisling-Erinnerung, ja ‑Verehrung gelegentlich gepflegt: Quisling wurde in der Familiengrabstätte auf dem Friedhof der Gjerpen-Kirche östlich von Skien in der Provinz Telemark beigesetzt; Maria Quisling, die dort ebenfalls bestattet wurde, hatte das Grab der Kirchengemeinde testamentarisch vermacht, die seither für die Kosten aufkommt. Seit einiger Zeit wird nun eine Diskussion um die Erinnerungskultur geführt:
Quislings Grabmal ist mehr als eine Familiengrabstätte; es ist eine Spur eines nationalen Traumas. Nicht der Stein selbst ist gefährlich, sondern wie wir mit der Geschichte umgehen, die er repräsentiert.[102]
8. Würdigung des Prozesses
Der Prozess, das Urteil, die juristische und politische Aufarbeitung der Kollaboration waren in Norwegen nicht unumstritten, vielmehr „viele Jahre lang das heißdiskutierte Kardinalthema“.[103] Verglichen mit anderen besetzten Ländern war die öffentliche Debatte nach dem Prozess nachhaltiger und hartnäckiger.[104] Die Reaktion auf den Prozess und die norwegische Vergangenheitsbewältigung waren in der medialen Öffentlichkeit über Jahre zweifach: Die Urteile wurden als zu hart oder als zu milde kritisiert; kontrovers blieb die Frage nach der Rechtmäßigkeit. Seit den achtziger Jahren des vorigen Jahrhunderts hat die Forschung zugenommen, haben sich die Bewertungen von Zeit und Person versachlicht.[105]
Zentral war die Frage nach der gesetzlichen Grundlage der „Justizabrechnung“: Seit 1870 war in Norwegen kein Todesurteil vollstreckt und sie mit dem Strafgesetzbuch von 1902 abgeschafft worden, allein zulässig war sie noch nach dem Militärstrafgesetz (von 1902) bei Landesverrat im Krieg. Während der Besetzung Norwegens verfügte die Londoner Exilregierung in Abstimmung mit Exilvertretern in Stockholm und der Widerstandsbewegung in „provisorischen Statuten“ (provisoriske Anordninger), dass eine Todesstrafe auch nach dem Krieg verhängt werden könne; und führte sie wieder in den Zivilcode ein.[106] Ein weiterer Vorhalt war das in der Verfassung verankerte Rückwirkungsverbot, niemand darf rückwirkend für Straftaten belangt werden – ein Argument, das ebenfalls die Diskussion um die Nürnberger Prozesse beflügelte. Ein dritter Vorhalt betraf die norwegische Sondersituation, da das Land sich im Krieg befunden hatte und von einer fremden Macht besetzt gewesen war. Insofern gab es gewichtige Gründe, Quisling nach dem Kriegsrecht anzuklagen und vor ein Kriegsgericht zu stellen. Die drei wesentlichen Vorhalte wurden mit politischen (in Politik und Parlament) und juristischen Argumenten (vor Gerichten) verhandelt, weshalb er dann vor ein Strafgericht gestellt wurde. Es zeigte sich,
dass es weniger um Nuancen und eine Auseinandersetzung mit der Geschichte als vielmehr um die Durchsetzung und Festschreibung des offiziellen Geschichtsbildes durch die höchste juristische Instanz Norwegens ging. Wie schon während des Krieges standen sich Widerstand und Nasjonal Samling als zwei klar voneinander getrennte Seiten gegenüber, deren Ziel es war, ihre jeweilige Geschichtsauffassung offiziell bestätigen zu lassen.[107]
Auch für den norwegischen Fall im Allgemeinen und das Verfahren gegen Quisling im Besonderen stellte sich das Problem der Grenzen einer juristischen Verfolgung politischer und staatlicher Verbrechen, gar der Verantwortung einzelner Personen: Norwegen war ein besetztes Land, es wurde regiert von einer fremden Macht, die ihre eigenen Gesetze erließ, die im Widerstreit mit den von Regierung und Parlament erlassenen standen. Zudem befanden sich Regierung und Parlament im Ausland, wo sie auf der Grundlage der Verfassung und des internationalen Rechts agierten. Auf die Gefahr hin einer Interpretation als politische Abrechnung blieb doch unbezweifelbar die Verfolgung von Straftätern nötig, nicht zuletzt die Auswechslung der politischen Eliten.
In Frankreich, Italien und auf dem Balkan wurden Tausende dieser Kollaborateure und Straftäter ohne Prozesse getötet. Norwegen, wo Faschismus und Nationalsozialismus zu keiner Zeit von nennenswerter Bedeutung waren, ging den Weg der Justizabrechnung, der umstritten war und in den Folgejahren zu heftigen Auseinandersetzungen führte, mehrheitlich konnte im Land aber die Kritik am Vorgehen nicht obsiegen. Jedenfalls wurde über das Unrecht an Juden, an Minderheiten und an den Nachkommen deutscher Väter über Jahrzehnte laut geschwiegen. Annika Seemann endet ihre Untersuchung der norwegischen Justizabrechnung im europäischen Kontext:
All countries that had come out of German occupation experienced the subsequent course of punishment and reconciliation as a deeply painful process. The fact that Norway was able to rely more extensively on legal form than most other European countries did not make this process any more straightforward.[108]
Die Verfahren wurden von den Siegern eröffnet, die Urteile von ihnen gesprochen: den Widerständlern, der „Heimatfront“ und den Mitgliedern der Exilregierung – Norweger saßen über Norweger zu Gericht. Gleichwohl oder gerade deswegen durchzog und durchzieht der Vorwurf einer „politischen Justiz“ die medialen und die akademischen Diskussionen. Als Fazit bietet sich daher das Urteil Christopher Harpers an: Auch in Norwegen war die Aufarbeitung der Epoche eine unvollständige.[109]
- https://www.nationalchurchillmuseum.org/winston-churchills-broadcast-on-the-soviet-german-war.html [01.12.2025]. 1. ↑
- S. a. die einleitenden Bemerkungen dazu bei Larsen, Stein U.: Norway under Vidkun Quisling. ‚Not Guilty!‘ In: Pinto, António Costa, Goffredo Adinolfi (Hrsg.): Building Dictatorships under Axis Rule, War, Military Occupation and Political Regimes. London, New York 2025, S.107–122. Ein früher Beleg ist eine Zeichnung des norwegischen Karikaturisten Stig Höök, alias Ragnvald Blix, der auch für den Simplicissimus arbeitete, die im Januar 1944 in einer schwedischen Tageszeitung erschien: Quisling auf dem Weg zur Audienz bei Adolf Hitler stellt sich vor der Reichskanzlei bei der Ordonanz mit „Quisling“ vor, darauf die Gegenfrage: „Und was ist Ihr Name?“ Petersson, Rikke: Ragnvald Blix. Karikatyrtecknaren som utmanade Hitler. Göteborg 2016, S. 213.
Soweit nicht anders angegeben, sind im Weiteren Zitate aus den skandinavischen Sprachen von mir übersetzt, BH. 2. ↑ - Vgl. Seeman, Annika: The Quislings. The Trials of Norwegian Wartime Collaborators, 1941–1964. Cambridge 2024, S. 257–297. 3. ↑
- https://www.filmstarts.de/kritiken/293864.html [25.02.2026]. 4. ↑
- Oslo-Pressen, 09.05.1945. S. 1. 5. ↑
- Zu Norwegen in den ersten Jahrzehnten des vorigen Jahrhunderts s. insgesamt Bull, Edvard: Klassekamp og felleskap. 1920–1945. Oslo 1979 (= Norges Historie, Bd. 14, Hrsg. Knut Mykland). 6. ↑
- Hier und im Folgenden Dahl, Hans Frederik: Vidkun Quisling. En fører blir til. Oslo 1991 und ders.: En fører for fall. Oslo 1992, S. 568f.; engl. Ausgabe: Quisling. A study in treasury. Cambridge 1999. 7. ↑
- Dahl, 1992, a.a.O., S. 646. 8. ↑
- Straffesak mot Vidkun Abraham Lauritz Jonssøn Quisling. Utgitt på offentlig Eidsivating lagstols landssvikavdeling. Oslo 1946. Einige Akten wurden bereit 1945 veröffentlicht: Lange, Trygve de (Hrsg.): Quisling-saken. Samlet rettsreferat. Oslo 1945. Vgl. auch: Lykke-Seest, Peter: Omkring Quisling-prosessen. Iakttagelser og inntrykk: Oslo 1945; Hemming-Sjöberg, Axel: Domen over Quisling: Stockholm 1946. 1988 produzierte das norwegische Fernsehen (NRK) ein mehrstündiges, vierteiliges Reenactment in wörtlicher Wiedergabe der Prozessakten: https://tv.nrk.no/serie/vidkun-quisling-et-liv-en-rettssak/sesong/1/episode/FOLA03005486 [28.01.2026]. 9. ↑
- Ørnhøi, Stein: Vidkun Quisling. Retten er satt, spillet er slutt. Oslo 1988. Aus dieser Kompilation wird im Folgenden der einfacheren Verfügbarkeit wegen zitiert. Hans Werner Neulen veröffentlichte 1987 einen Band, in dem eine Reihe von Quisling-Texten auf Deutsch enthalten sind: Europa und das 3. Reich. Einigungsbestrebungen im deutschen Machtbereich 1939–1945. München 1987. 10. ↑
- Ørnhøi, a.a.O., S.78ff. 11. ↑
- Quisling, Vidkun: Vidkun Quislings forsvarstale i lagmansretten utgitt i anledning hans hundreårsdag 18.juli 1987. Oslo 1987; s. dazu weiter unten. 12. ↑
- Der norwegische Aufarbeitungsprozess wird ausführlich geschildert von Bull, Edvard: Norge i den rike verden. Tiden etter 1945 (= Norges Historie, Bd. 14, Hrsg. Knut Mykland). 13. ↑
- Die jüngste Zusammenfassung von Zeit und Person: Larsen: Norway, a.a.O. 14. ↑
- Ausführlich bei Dahl, 1991 und 1992, a.a.O. 15. ↑
- Auf einem Foto aus der Zeit sind alle drei entspannt und einvernehmlich zu sehen sind, s. u.a. Hoidal, Oddvar K.: Quisling. A Study in Treason. Oslo 1989, zw. S. 96 und S. 97. 16. ↑
- 1930 veröffentlicht er einen Band „Russland und wir“, der 1996 erneut von Fredrik Dahl ediert wurde; auf dem Waschzettel heißt es: „Boka fører et gjennomgående og sammenhengende resonnement for rasen som den ordnende faktor i samfunnslivet“ (Das Buch präsentiert eine durchgängige und zusammenhängende Argumentation für die Rasse als ordnenden Faktor im gesellschaftlichen Leben.) 17. ↑
- Ørnhøi, a.a.O., S. 212f. 18. ↑
- Sørensen, Øystein: Fridtjof Nansen. Mannen og myten. Oslo 1993, S. 149. 19. ↑
- Aus aktuellem Anlass lohnt es sich, Vorgänge zu erwähnen, die unter der Überschrift „die Grönlandsache“ (Grønlandssaken) in die Geschichtsbücher eingegangen sind. Eirik Raudes Land war der norwegische Name für ein von Norwegen vom 27. Juni 1931 bis zum 5. April 1933 okkupiertes Territorium auf Ostgrönland, das nach dem Wikinger Eirik Raude (Erik der Rote) benannt ist, der Grönland im Jahre 985 entdeckt hatte. Nach dem Ende der Napoleonischen Kriege wurde im Kieler Frieden 1814 Norwegen von Dänemark abgelöst und in eine Personalunion mit Schweden gezwungen. Island, die Färöer und Grönland wurden bei Dänemark belassen, obwohl die Gebiete als norwegisches Territorium in das Doppelreich gekommen waren. Seit der Auflösung der Union mit Schweden und der norwegischen Unabhängigkeit 1905 ließ eine norwegische Diskussion nicht nach, dass Grönland eigentlich zu Norwegen gehöre. Der Streit eskalierte in den zwanziger Jahren, der auch durch den im Juli 1924 geschlossenen Ost-Grönland-Vertrag nicht beigelegt war. Begleitet von einer Reihe von skandalösen Vorgängen (Parlamentarier wurden in ihren Büros eingeschlossen, damit sie an Parlamentsabstimmungen nicht teilnehmen konnten), besetzte Norwegen das Territorium im Juni 1931, Quisling befahl die Unterstützung durch die norwegische Marine. Dänemark brachte daraufhin den Konflikt vor den Ständigen Internationalen Gerichtshof, der am 5. April 1933 in allen Punkten zu Gunsten Dänemarks entschied. Dänemark anerkannte den Spruch, die zweijährige Besetzung wurde beendet. Quisling war für die Bauernpartei nicht mehr tragbar. Die widerrechtliche norwegische Okkupation Grönlands war dann der Anlass für die im Mai 1933 gegründete Nasjonal Samling. 20. ↑
- Dahl, 1991, a.a.O., S. 127. 21. ↑
- Dahl, Hans Frederik: De store ideologiernes tid. 1914–1955. Oslo 2001, S. 78f. 22. ↑
- Zur programmatischen und zur ideologischen Ausrichtung der Partei s. Sørensen, Øystein: Hitler eller Quisling, Ideologiske brytninger i Nasjonal Samling 1940–1945. Oslo 1989. 23. ↑
- Vgl. Dahl: De store ideologiernes tid, a.a.O., S. 214ff. 24. ↑
- Vgl. Slagstad, Rune: De nasjonale strateger. Oslo 1998, S. 107. 25. ↑
- Zit. n. ebd. S.108. 26. ↑
- Hartmann, Sverre: Fører uten folk. Quisling som politisk og psykologisk problem. Oslo 1959. 27. ↑
- Vgl. zum Folgenden auch die Interpretation bei Loock, Hans-Dietrich: Quisling, Rosenberg und Terboven. Zur Vorgeschichte und Geschichte der nationalsozialistischen Revolution in Norwegen. Stuttgart 1970, S. 17ff. 28. ↑
- 2006 sind daraus Auszüge publiziert worden: Quisling, Vidkun: Universismen. Hrsg.: Strøm, Anne-Kristin, Arve Juritzen. Oslo 2006. Else Barth analysiert die Manuskripte und offenbart Quisling als gefährlichen Denker, dem offensichtlich die Fähigkeit abgeht, andere zu verstehen, Barth, Else Margarete: Gud, det er meg. Vidkun Quisling som politisk filosof. Oslo 1996; erweiterte englische Fassung: A Nazi interior. Quisling’s hidden philosophy. Frankfurt am Main 2003; s.a. Tuchtenhagen: Quisling, a.a.O. 29. ↑
- Quisling: Universismen, a.a.O., S. 223. 30. ↑
- de Groot, Jan Jakob Maria: Universismus. Die Grundlage der Religion und Ethik, des Staatswesens und der Wissenschaften Chinas. Berlin 1918. 31. ↑
- Quisling: Universismen, a.a.O., S. 25. 32. ↑
- Zu den ideologischen Auseinandersetzungen in Norwegen in der ersten Hälfte des 20. Jhdt. s. ausführlich Dahl: De store ideologiernes tid, a.a.O. 33. ↑
- Zu den Hauptakteuren und einigen Nebenpersonen s. Loock, a.a.O. 34. ↑
- Larsen: Die Ausschaltung, a.a.O., S. 242. Quellen und weitere Literatur ebd. Ein diesbezügliches, Quisling belastendes Dokument aus deutschen Archiven wird im Prozess zitiert, vgl. Ørnhøi, a.a.O., S. 25. 35. ↑
- Häikiö, Martti: The Race for Northern Europe, September 1939–June 1940. Nissen, Henrik S. (Hrsg.): Scandinavia during the Second World War. Oslo, Minneapolis 1983, (S. 53–97) S. 89ff.; Jaklin, Asbjørn: Nordfronten. Hitlers skjebneområde. Oslo 2006, S. 11. 36. ↑
- Ørnhøi, a.a.O., S. 27–33. 37. ↑
- Zum ideologischen Milieu um Rosenberg in Lübeck/Travemünde vgl. ausführlich Almgren, Birgitta, Jan Hecker-Stampehl, Ernst Piper: Alfred Rosenberg und die Nordische Gesellschaft. Der „nordische Gedanke“ in Theorie und Praxis. In: NORDEUROPAforum 2/2008, S. 7–51; vgl. auch: Lutzhöft, Hans-Jürgen: Der nordische Gedanke in Deutschland 1920–1940. Stuttgart 1971. 38. ↑
- Bohn, Robert: Reichskommissariat Norwegen: „Nationalsozialistische Neuordnung“ und Kriegswirtschaft. München 2000. 39. ↑
- Vgl. insgesamt Skodvin, Magne: Striden om okkupasjonsstyret i Norge fram til 25. september 1940. Oslo 1956. 40. ↑
- Dahl, 1992, a.a.O., S. 589; Dahl, Hans Fredrik (Hrsg.): Norsk krigsleksikon 1940–45. Oslo. https://web.archive.org/web/20100103073250/http://mediabase1.uib.no/krigslex/s/s6.html#solem-erik [05.02.2026]. 41. ↑
- Dahl, 1992, a.a.O., S. 609. 42. ↑
- Quisling, Vidkun: Den nasjonale regjering har overtatt makten. In: Hansen, Jan Erik Ebbestad (Hrsg.): Norsk tro og tanke. Bd. 3, 1940–2000. Oslo 2001, S. 34f. 43. ↑
- Die umfangreichste Studie zu Quisling und seine Zeit sind die beiden insgesamt 1284 Seiten starken Bände von Dahl, s. FN 7, er erweckt mit seiner Wiedergabe des Prozessverlaufs den Eindruck, er wäre dabei gewesen; eine frühe und erschöpfende Studie ist die von Hoidal, a.a.O., S. 717–770. Zu historischen Details s. u.a. Tuchtenhagen, Ralph: Kleine Geschichte Norwegens. München 2009, insb. S. 134–161. 44. ↑
- Nedrebø, Tore: Den tyske utfordringa. Tyskland, Noreg og det nye Europa. Oslo 1995, S. 210. 45. ↑
- Die Zahlen sind schwierig zu bewerten, weil u.a. auch die in der Hird aktiven Soldaten/Polizisten einbezogen werden können, vgl. Manninen, Otho: Operation Barbarossa and the Nordic Countries. In: Nissen, a.a.O., (S. 139–181) S. 180f. 46. ↑
- Lang, Arnim: Operation Nordlicht. Die Zerstörung Nordnorwegens durch deutsche Truppen beim Rückzug aus Finnland im Spätherbst 1944. In: Bohn, Robert, Jürgen Elvert (Hrsg.): Kriegsende im Norden. Vom heißen zum kalten Krieg. Stuttgart 1995, S. 25–41; Jaklin, a.a.O., S. 279–292. 47. ↑
- Iversen, Klaus Peter: Krise, utslettelse og nytt liv. Hammerfest 1989. 48. ↑
- Larsen: Norway, a.a.O., S. 253, S. 277f. 49. ↑
- Ebd., S. 269f. 50. ↑
- Ørnhøi, a.a.O., S. 125–140. 51. ↑
- Dahl: De store ideologienes tid, a.a.O., S. 286f. 52. ↑
- Zum Folgenden vgl. den Überblicksartikel von Bruland, Bjarte: Wie sich erinnern? Norwegen und der Krieg. In: Flake, Monika (Hrsg.): Mythen der Nationen. 1945 – Arena der Erinnerungen. Bd. 1. Berlin 2005, S. 453–480; Maerz: Die langen Schatten, a.a.O., S. 57–60 und die große Studie von Bruland, Bjarte: Holocaust in Norwegen. Registrierung, Deportation, Vernichtung. Göttingen 2017. 53. ↑
- Vgl. Abrahamsen, Samuel: The Holocaust in Norway. In: Braham, Randolph L. (Hrsg.): Contemporary Views on the Holocaust. Boston 1983, S. 109–142; Bruland nennt 53 Prozent. 54. ↑
- Auch diese Zahlen variieren je nach Quelle. 55. ↑
- https://www.dagbladet.no/kultur/en-skandalos-frifinnelse/66307568 [24.02.2025]. 56. ↑
- Fløgstad, Kjartan: Parkens grøde. Om lov og urett i krig og etterkrigstid. In: Samtiden, tidsskrift for politikk, litteratur og samfundssporsmål 4, 118, S. 116–121, https://www.scup.com/doi/10.18261/ISSN1890-0690–2009-02–02 [24.02.2026]; Harper, Christopher S.: Det ufullstendige oppgjøret. Landssvikoppgjørets behandling av de som deltok i forfølgelsen av jødene i Norge under okkupasjonen 1940–1945. Oslo 2023; vgl. auch https://www.aftenposten.no/meninger/debatt/i/5XKWz/norge-krigen-og-joedene-det-ufullstendige-oppgjoeret-christopher-s-harper [24.02.2026]. 57. ↑
- Harper, a.a.O.; auch die Aufzeichnung seines Vortrags im Holocaust-Zentrum am 2.12.2018: https://www.youtube.com/watch?v=yvYetm7uKMg [25.02.2026]. 58. ↑
- Bruland: Holocaust, a.a.O., S. 751. 59. ↑
- Vgl. Larsen: Die Ausschaltung, a.a.O., S. 262f.; Dahl: De store ideologiernes tid, S. 349ff. 60. ↑
- Hilberg, Raul: Täter, Opfer, Zuschauer. Die Vernichtung der Juden 1933–1945. Frankfurt am Main 1992, S. 231. 61. ↑
- Deák, István: Europe on Trial. The Story of Collaboration, Resistance, and Retribution during World War II. New York 2015, S. 129. 62. ↑
- Dahl, 1992, a.a.O., S. 589. 63. ↑
- Zit. n. Ørnhøi, a.a.O., S. 16. 64. ↑
- Ebd., S. 19. 65. ↑
- Das ist schon den Tenor seiner Rede am 5. Mai 1945, die über den Rundfunk und per Lautsprecher auf allen größeren Plätzen Norwegens ausgestrahlt wurde: „Hitler ist tot“; er verbreitete die offizielle Propagandalüge, dass „der Führer und Reichskanzler“ in Berlin den „Heldentod“ gefunden habe. Quisling, Vidkun: Hitler er död. In: Hansen: Norsk tro, a.a.O., S. 180ff. 66. ↑
- S. zum Folgenden vor allem: Skalpe, Ingar O.: Undersøkelsen av Quislings hjerne. In: Tidskrift for den norske legeforening, 2004. https://tidsskriftet.no/2004/12/medisinsk-historie/undersokelsen-av-quislings-hjerne [06.12.2025]; Kaplan, Robert M.: Norwegian psychiatry and the trial of Vidkun Quisling. In: Informa Healthcare 2012. https://pubmed.ncbi.nlm.nih.gov/22283800/ [06.12.2025]. 67. ↑
- Dahl, 1992, a.a.O., S. 570f. 68. ↑
- Ebd. 69. ↑
- Zit. n. Ørnhøi, a.a.O., S. 172f. 70. ↑
- Dahl, 1992, a.a.O., S. 592. 71. ↑
- Vgl. Zum Folgenden Dahl, 1992, a.a.O., S. 628–632. 72. ↑
- Zit. n. ebd. 73. ↑
- Vgl. das Nachwort bei Ørnhøi, a.a.O., S. 207 ff. 74. ↑
- Larsen diskutiert die Enigma-Frage am Ende seines Beitrags Larsen: Norway, a.a.O., S. 120f. 75. ↑
- Ebd. S. 220. 76. ↑
- Quisling: Forsvarstale, a.a.O., S. 106. 77. ↑
- Hoidal, a.a.O., S. 754ff; Dahl, 1992, a.a.O., S. 632ff.; https://www.aftenposten.no/meninger/debatt/i/5XKWz/norge-krigen-og-joedene-det-ufullstendige-oppgjoeret-christopher-s-harper [24.02.2026]. 78. ↑
- Zur Vorgeschichte und Geschichte der nationalsozialistischen Revolution in Norwegen s. Loock, a.a.O., S. 562. 79. ↑
- Sohn Arild Hamsun (1914–88) wurde Mitglied der Quisling-Partei, meldete sich freiwillig zur Waffen-SS und nahm am Krieg an der Ostfront teil. Nach dem Krieg wurde er angeklagt und zu einer Geld- und Haftstrafe verurteilt. Auch der ältere Bruder, Tore Hamsun (1912–90), wurde Mitglied der NS und der SS, er half Max Tau bei seiner Flucht nach Norwegen, später nach Schweden. Nach dem Krieg wurden er und Marie Hamsun zu Haft- bzw. Geldtrafen verurteilt. In der dreibändigen Hamsun-Romanbiografie von Thorkild Hansen nehmen die Familienmitglieder breiten Raum ein Hansen, Thorkild: Processen mod Hamsun. 3 Bde. Kopenhagen 1978; vgl. Baumgartner, Walter: Knut Hamsun: Reinbek 1997, S. 11ff. 80. ↑
- S. u.a. Röhr, Werner (Hrsg.): Europa unterm Hakenkreuz. Okkupation und Kollaboration (1938–1945). Ergänzungsband 1. Berlin, Heidelberg 1994, S. 119ff.; vgl. a. die frühe Darstellung (1964) von Sérant, Paul: Die politischen Säuberungen in Westeuropa. Oldenburg, Hamburg 1967; Nedrebø, a.a.O., S. 210; mit ihrer jüngsten Studie stellt Annika Seemann Norwegen auch in den europäischen Aufarbeitungsprozess, a.a.O. Je nach Quelle variieren die Zahlen leicht. 81. ↑
- S. ausführlich bei Sørensen: Hitler eller Quisling, a.a.O., bes. S. 122–143. 82. ↑
- https://web.archive.org/web/20140408211808/http://www.ivodefigueiredo.no/Artikler/Langs%20historiens%20blindspor.htm [01.02.2026]. Dahl behandelt sie in seinem Opus Magnum durchgehen. 83. ↑
- Skancke, Ragnar, Albin Eines, Odd Melsom, Halldis Neegaard Østbye: Ein Buch über Vidkun Quisling. Oslo 1941 (engl. Ausgabe: A Book about Vidkun Quisling. Oslo 1941). Ihr Beitrag darin: Vidkun Quisling, S. 52–114. 84. ↑
- https://www.nb.no/items/e036c01828538f45e76000a61706dbf4#0 85. ↑
- Sørensen: Fridtjof Nansen, a.a.O., S. 115. 86. ↑
- Brandt, Willy: Quislingprocessen. In: Världspolitikens dagsfrågor. Nr. 8. Stockholm 1945, S. 1–29. 87. ↑
- Lindgren, Astrid: Die Menschheit hat den Verstand verloren. Tagebücher 1939 –1945. Berlin 2015. 88. ↑
- Berg, Arnljot: Rettssaken mot Vidkun Quisling. Skuespill. Oslo 1982. 89. ↑
- https://www.hlsenteret.no/ [16.01.2026]. Zur Geschichte des Hauses s. https://www.kulturminnesok.no/kart/?q=&am-county=&lokenk=location&am-lok=&am-lokdating=&am-lokconservation=&am-enk=&am-enkdating=&am-enkconservation=&bm-county=&cp=1&bounds=59.89986679092822,10.674580335617065,59.897622984897914,10.679515600204468&zoom=18&id=90331 [15.01.2026]. Das Zentrum gab aus Anlass einer Ausstellung ein Buch zur Geschichte und Nutzung des Anwesens heraus: Villa Grande. Med krigshistorie i veggene. Oslo 2018. 90. ↑
- Seemann, a.a.O., S. 298–304. 91. ↑
- https://www.uia.no/om-uia/fakultet/humaniora-og-pedagogikk/forskning/uferdig-fortid/index.html [25.02.2026]. 92. ↑
- Langås, Unni, Henrik Torjusen (Hrsg.): Krigsforbrytere i dagens estetiske minnekultur. Oslo 2024. 93. ↑
- https://cshmc.wordpress.com/nettverk-for-minnestudier-i-norge-minn/ [25.02.2026]. 94. ↑
- Alle Publikationen des Instituts wurden übergeben, u.a. an das Reichsarchiv und sind abrufbar unter: http://www.sno.no/ [01.02.2026]. 95. ↑
- Im knappen Vorwort zu Quisling: Forsvarstale, a.a.O., S. 7f. 96. ↑
- Vgl. u.a. Olsen, Kåre: Krigens barn. De norske krigsbarna og deres mødre. Oslo 1998 (dt.: Vater: Deutscher. Das Schicksal der norwegischen Lebensbornkinder und ihrer Mütter von 1940 bis heute. Frankfurt am Main 2002; Drolshagen, Ebba D.: Schicksal Lebensborn. Die Kinder der Schande und ihre Mütter. München 2004; Borgersrud, Lars: Staten og krigsbarna. En historisk undersøkelse av statsmyndighetenes behandling av krigsbarna in de første efterkrigsårene. Oslo 2004. 97. ↑
- https://www.zeit.de/1959/31/friede-mit-oslo [01.06.2026]; https://www.das-parlament.de/panorama/kalenderblatt/bundestag-beschliesst-entschaedigungen-fuer-ns-unrecht [01.06.2026]. 98. ↑
- Die von Tuchtenhagen 2006 gelistete Literatur zu Quisling dürfte inzwischen weiter angewachsen sein, Tuchtenhagen, Ralph: Quisling. Ein norwegisches Mysterienspiel: In: Loetz, Francisca, Georg Christoph Berger Waldenegg: Führer der extremen Rechten. Das schwierige Verhältnis der Nachkriegsgeschichtsschreibung zu „großen Männern“ der eigenen Vergangenheit. Zürich 2006, S. 181–196. 99. ↑
- Jüngstes Beispiel ist die erwähnte norwegische, zweistündige Produktion von: Quislings Siste Dager („Quislings letzte Tage“) 2024. 100. ↑
- Vgl. Larsen: Norway, a.a.O., S. 119f. Zum Breivik-Prozess s. in diesem Lexikon. 101. ↑
- https://www.forskersonen.no/andre-verdenskrig-debattinnlegg-historie/hva-skal-skje-med-quislings-bauta-pa-gjerpen/2617726 [25.02.2026]. 102. ↑
- Larsen, Stein U.: Die Ausschaltung der Quislinge in Norwegen. In: Henke, Klaus-Dietmar, Hans Woller (Hrsg.): Politische Säuberung in Europa. Die Abrechnung mit Faschismus und Kollaboration nach dem Zweiten Weltkrieg. München 1991, (S. 241–280) S. 249; vgl. Tuchtenhagen: Geschichte, a.a.O., S. 169f.; vgl. Dahl: Ideologiens tid, a.a.O., S. 309–351. Susanne Maerz hat die norwegische „Vergangenheitsbewältigung“ in mehreren Veröffentlichungen gründlich bearbeitet: Maerz, Susanne: Landesverrat versus Widerstand. Stationen und Probleme der „Vergangenheitsbewältigung“ in Norwegen. In: NORDEUROPAforum. Zeitschrift für Politik, Wirtschaft und Kultur. 2/2005, S. 43–73 https://edoc.hu-berlin.de/server/api/core/bitstreams/3ac4b3a2-a538-4670-abd5-68ccd28ea091/content [27.01.2026]; dies.: Die langen Schatten der Besatzungszeit. „Vergangenheitsbewältigung“ in Norwegen als Identitätsdiskurs. Berlin 2008, dort weitere Literaturhinweise. 103. ↑
- Vgl. Seeman, a.a.O. 104. ↑
- Vgl. Tuchtenhagen: Geschichte, a.a.O., S. 161. 105. ↑
- Nøkleby, Berit: Adjusting to Allied Victory. In: Nissen, a.a.O., (S. 279–323) S. 318ff.; s.a. die Übersicht bei Larsen: Die Ausschaltung, a.a.O., S. 250. 106. ↑
- Maerz: Landesverrat, a.a.O., S. 7. 107. ↑
- Seemann, a.a.O. 108. ↑
- Harper, a.a.O. 109. ↑
9. Quellen / Literatur
Abrahamsen, Samuel: The Holocaust in Norway. In: Braham, Randolph L. (Hrsg.): Contemporary Views on the Holocaust. Boston 1983, S. 109–142.
Almgren, Birgitta, Jan Hecker-Stampehl, Ernst Piper: Alfred Rosenberg und die Nordische Gesellschaft. Der „nordische Gedanke“ in Theorie und Praxis. In: NORDEUROPAforum 2/2008, S. 7–51.
Barth, Else Margarete: Gud, det er meg. Vidkun Quisling som politisk filosof. Oslo 1996 (erweiterte englische Fassung: A Nazi interior. Quisling’s hidden philosophy. Frankfurt am Main 2003).
Baumgartner, Walter: Knut Hamsun. Reinbek 1997.
Berg, Arnljot: Rettssaken mot Vidkun Quisling. Skuespill. Oslo 1982.
Bohn, Robert: Reichskommissariat Norwegen: „Nationalsozialistische Neuordnung“ und Kriegswirtschaft. München 2000.
Brandt, Willy: Quislingprocessen. In: Världspolitikens dagsfrågor, Nr. 8. Stockholm 1945 http://sno.no/files/documents/102596.pdf [10.02.2026].
Bruland, Bjarte: Wie sich erinnern? Norwegen und der Krieg. In: Flake, Monika (Hrsg.): Mythen der Nationen. 1945 – Arena der Erinnerungen. Bd. 1. Berlin 2005, S. 453–480.
–: Holocaust in Norwegen. Registrierung, Deportation, Vernichtung. Göttingen 2017.
Bull, Edvard: Klassekamp og felleskap. 1920–1945. Oslo 1979 (= Norges Historie, Bd. 13, Hrsg. Knut Mykland).
–: Norge i den rike verden. Oslo 1979, S. 40–52 (= Norges Historie, Bd. 14, Hrsg. Knut Mykland).
Dahl, Hans Frederik: Vidkun Quisling. En fører blir til. Oslo 1991.
–: Vidkun Quisling. En fører for fall. Oslo 1992.
–: De store ideologiernes tid. 1914–1955. Oslo 2001.
– (Hrsg.): Norsk krigsleksikon 1940–45. Oslo. https://web.archive.org/web/20100103073250/http://mediabase1.uib.no/krigslex/s/s6.html#solem-erik [05.02.2026].
Deák, István: Europe on Trial, The Story of Collaboration, Resistance, and Retribution during World War II. New York 2015.
Drolshagen, Ebba D.: Schicksal Lebensborn. Die Kinder der Schande und ihre Mütter. München 2004.
de Groot, Jan Jakob Maria: Universismus. Die Grundlage der Religion und Ethik, des Staatswesens und der Wissenschaften Chinas. Berlin 1918.
Fløgstad, Kjartan: Parkens grøde. Om lov og urett i krig og etterkrigstid. In: Samtiden, tidsskrift for politikk, litteratur og samfundssporsmål 4, 118, S. 116–121
Häikiö, Martti: The Race for Northern Europe, September 1939–June 1940. In: (Nissen, Henrik S. (Hrsg.): Scandinavia during the Second World War. Oslo, Minneapolis 1983, S. 53–97.
Hansen, Thorkild: Processen mod Hamsun, 3 Bde. Kopenhagen 1978.
Harper, Christopher S.: Det ufullstendige oppgjøret. Landssvikoppgjørets behandling av de som deltok i forfølgelsen av jødene i Norge under okkupasjonen 1940–1945. Oslo 2023.
Hartmann, Sverre: Fører uten folk. Quisling som politisk og psykologisk problem. Oslo 1959.
Hemming-Sjöberg, Axel: Domen over Quisling: Stockholm 1946.
Hilberg, Raul: Täter, Opfer, Zuschauer. Die Vernichtung der Juden 1933–1945. Frankfurt am Main 1992.
Hoidal, Oddvar K.: Quisling. A Study in Treason. Oslo 1989.
Iversen, Klaus Peter: Krise, utslettelse og nytt liv. Hammerfest 1989.
Jaklin, Asbjørn: Nordfronten. Hitlers skjebneområde. Oslo 2006.
Kaplan, Robert M.: Norwegian psychiatry and the trial of Vidkun Quisling. In: Informa Healthcare 2012. https://pubmed.ncbi.nlm.nih.gov/22283800/ [06.12.2025].
Langås, Unni, Henrik Torjusen (Hrsg.): Krigsforbrytere i dagens estetiske minnekultur. Oslo 2024.
Lang, Arnim: Operation Nordlicht. Die Zerstörung Nordnorwegens durch deutsche Truppen beim Rückzug aus Finnland im Spätherbst 1944. In: Bohn, Robert, Jürgen Elvert (Hrsg.): Kriegsende im Norden. Vom heißen zum kalten Krieg. Stuttgart 1995, S. 25–41.
Lange, Trygve de (Hrsg.): Quisling-saken. Samlet rettsreferat. Oslo 1945.
Larsen, Stein U.: Die Ausschaltung der Quislinge in Norwegen. In: Henke, Klaus-Dietmar, Hans Woller (Hrsg.): Politische Säuberung in Europa. Die Abrechnung mit Faschismus und Kollaboration nach dem Zweiten Weltkrieg. München1991, S. 241–280.
–: Norway under Vidkun Quisling. ‚Not Guilty!’ In: Pinto, António Costa, Goffredo Adinolfi (Hrsg.): Building Dictatorships under Axis Rule, War, Military Occupation and Political Regimes. London, New York 2025, S.107–122.
Lindgren, Astrid: Die Menschheit hat den Verstand verloren. Tagebücher 1939 –1945. Berlin 2015.
Loock, Hans-Dietrich: Quisling, Rosenberg und Terboven. Zur Vorgeschichte und Geschichte der nationalsozialistischen Revolution in Norwegen. Stuttgart 1970.
Lykke-Seest, Peter: Omkring Quisling-prosessen. Iakttagelser og inntrykk: Oslo 1945.
Maerz, Susanne: Landesverrat versus Widerstand. Stationen und Probleme der „Vergangenheitsbewältigung“ in Norwegen. In: NORDEUROPAforum. Zeitschrift für Politik, Wirtschaft und Kultur. 2/2005, S. 43–73.
–: Die langen Schatten der Besatzungszeit. „Vergangenheitsbewältigung“ in Norwegen als Identitätsdiskurs. Berlin 2008.
Manninen, Otho: Operation Barbarossa and the Nordic Countries. In: Nissen, Henrik S. (Hrsg.): Scandinavia during the Second World War. Oslo, Minneapolis 1983, S. 139–181.
Nedrebø, Tore: Den tyske utfordringa. Tyskland, Noreg og det nye Europa. Oslo 1995.
Neulen, Hans Werner: Europa und das 3. Reich. Einigungsbestrebungen im deutschen Machtbereich 1939–1945. München 1987. http://sno.no/files/documents/112069.pdf [09.02.2026].
Nøkleby, Berit: Adjusting to Allied Victory. In: Nissen, Henrik S. (Hrsg.): Scandinavia during the Second World War. Oslo, Minneapolis 1983, S. 279–323.
Ørnhøi, Stein: Vidkun Quisling. Retten er satt, spillet er slutt. Oslo 1988.
Olsen, Kåre: Krigens barn. De norske krigsbarna og deres mødre. Oslo 1998 (dt.: Vater: Deutscher. Das Schicksal der norwegischen Lebensbornkinder und ihrer Mütter von 1940 bis heute. Frankfurt am Main 2002. Röhr, Werner (Hrsg.): Europa unterm Hakenkreuz. Okkupation und Kollaboration (1938–1945). Ergänzungsband 1. Berlin, Heidelberg 1994.
Petersson, Rikke: Ragnvald Blix. Karikatyrtecknaren som utmanade Hitler. Göteborg 2016.
Quisling, Vidkun: Vidkun Quislings forsvarstale i lagmansretten utgitt i anledning hans hundreårsdag 18. juli 1987. Oslo 1987.
–: Den nasjonale regjering har overtatt makten [09.04.1940]. In: Hansen, Jan Erik Ebbestad (Hrsg.): Norsk tro og tanke. Bd. 3, 1940–2000. Oslo 2001, S. 34f.
—: Universismen. Hrsg.: Strøm, Anne-Kristin, Arve Juritzen. Oslo 2006.
Seemann, Annika: The Quislings. The Trials of Norwegian Wartime Collaborators, 1941–1964. Cambridge 2024.
Sérant, Paul: Die politischen Säuberungen in Westeuropa. Oldenburg, Hamburg 1967.
Skalpe, Ingar O.: Undersøkelsen av Quislings hjerne. In: Tidskrift for den norske legeforening, 2004. https://tidsskriftet.no/2004/12/medisinsk-historie/undersokelsen-av-quislings-hjerne [06.12.2025].
Skodvin, Magne: Striden om okkupasjonsstyret i Norge fram til 25. september 1940. Oslo 1956.
Slagstad, Rune: De nasjonale strateger. Oslo 1998.
Sørensen, Øystein: Hitler eller Quisling, Ideologiske brytninger i Nasjonal Samling 1940–1945. Oslo 1989.
–: Fridtjof Nansen. Mannen og myten. Oslo1993.
Straffesak mot Vidkun Abraham Lauritz Jonssøn Quisling. Utgitt på offentlig Eidsivating lagstols landssvikavdeling. Oslo 1946.
Tuchtenhagen, Ralph: Quisling. Ein norwegisches Mysterienspiel: In: Loetz, Francisca, Georg Christoph Berger Waldenegg: Führer der extremen Rechten. Das schwierige Verhältnis der Nachkriegsgeschichtsschreibung zu „großen Männern“ der eigenen Vergangenheit. Zürich 2006, S. 181–196.
Bernd Henningsen
Juni 2026
Zitierempfehlung:
Henningsen, Bernd: „Der Prozess gegen Vidkun Quisling, Norwegen 1945“, in: Groenewold/ Ignor / Koch (Hrsg.), Lexikon der Politischen Strafprozesse, https://www.lexikon-der-politischen-strafprozesse.de/glossar/quisling-vidkun/, letzter Zugriff am TT.MM.JJJJ.