Serbien 1914–1915
Hochverrat
Mord
Attentat von Sarajevo
Der Prozess gegen Gavrilo Princip
Serbien 1914–1915
1. Prozessgeschichte/Prozessbedeutung
Am 28. Juni 1914 erschoss der bosnisch-serbische Schüler Gavrilo Princip in der bosnischen Hauptstadt Sarajevo den österreichischen Thronfolger Franz Ferdinand von Habsburg-Este und seine Ehefrau Sophie Chotek, Herzogin von Hohenberg. Princips Tat war Teil eines komplex geplanten politischen Attentats, an dem Mitglieder monarchiefeindlicher, pro-jugoslawischer Jugend-Zirkel in Bosnien und der Herzegowina sowie Akteure aus dem Umfeld ultra-nationalistischer Militärs im benachbarten Serbien beteiligt waren.
Princip, seine Mitverschwörer sowie die in Bosnien ansässigen Helfer wurden nach der Tat von den österreichischen Behörden verhaftet. Das Attentat am Thronfolgerpaar zog wegen der vermuteten – aber letztendlich nie wirklich erwiesenen – Beteiligung der serbischen Regierung schwere politische Spannungen in Europa nach sich („Juli-Krise“), die im August 1914 in den Ersten Weltkrieg mündeten.
Am 12. Oktober 1914 begann in einem Saal der österreichischen Militärgarnison in Sarajevo der Strafprozess gegen Gavrilo Princip und 24 Mitangeklagte. Der Erste Weltkrieg war zu diesem Zeitpunkt bereits voll im Gange. Die Staatsanwaltschaft warf Princip, den anderen Tatbeteiligten und den der Komplizenschaft beschuldigten Angeklagten nicht nur Mord, sondern auch Hochverrat vor. Mit ihrer Tat hätten sie nämlich auf die Abtrennung eines zur Doppelmonarchie gehörigen Landesteils abgezielt. Princip, die Mitattentäter Nedjelko Čabrinović, Trifko Grabež und Danilo Ilić sowie andere Komplizen, Helfer und Mitwisser wurden nur von Pflichtanwälten verteidigt. Sie erhielten allerdings breiten Raum, um ihre Sichtweisen und Motive darzulegen. Den Umstand, dass sie Bosnien und die Herzegowina von Österreich-Ungarn abzutrennen beziehungsweise von der österreichisch-ungarischen Herrschaft zu befreien trachteten, leugneten die Angeklagten nicht. Doch weigerten sie sich anzuerkennen, damit den Tatbestand des Hochverrats erfüllt zu haben, da in ihren Augen die Herrschaft Österreich-Ungarns über Bosnien und die Herzegowina keine Legitimität besaß. Sie argumentierten, die Tötung Franz Ferdinands als Repräsentanten der Besatzungsmacht, der als Generalinspekteur des Heeres Manöver bei Sarajevo besucht hatte, falle unter die Kategorie des „Tyrannenmordes“.
Princip und die anderen Attentäter leugneten auch nicht ihre Beziehungen zu Militär- und Freischärlerkreisen in Belgrad. Bereits im Ermittlungsverfahren legten sie diesbezüglich recht umfassende Geständnisse ab. Allerdings bezogen sich ihre Einlassungen – wie auch ihre realen Kontakte, soweit sie heute bekannt sind – nicht auf Personen höheren Rangs in der serbischen Hierarchie. Der Prozess in Sarajevo eignete sich somit nicht wirklich dazu, eine serbische Schuld an dem eben begonnenen europäischen Großkrieg zu konstruieren. Zugleich wurde der Mord am Thronfolgerpaar in Österreich – und nicht nur dort – als niederträchtiges Verbrechen empfunden. Zumindest in dieser Hinsicht diente der Strafprozess der Schuldfeststellung und der Bestrafung der Täter.
2. Personen
a) Die Hauptangeklagten
Gavrilo Princip (1894–1918): Der in Gornji Oblaj bei Grahovo geborene Princip lernte als Kind serbischer Kmeten (Zinsbauern) tiefste Armut kennen. Sechs von acht Geschwistern starben vor dem zehnten Lebensjahr. Sein älterer Bruder Jovo schaffte den Sprung nach Sarajevo, wurde Kleinunternehmer und ermöglichte Gavrilo den Besuch der Handelsschule und dann des Gymnasiums. Als Mittelschüler wurde Princip politisch aktiv und schloss sich pro-jugoslawischen revolutionären Kreisen an (Bewegung Jung-Bosnien, Serbisch-kroatische Fortschrittliche Jugendorganisation). Diese waren stark vom Gedankengut der russischen Sozialrevolutionäre und ihrem Konzept der „Propaganda der Tat“ (Verübung von Attentaten zwecks Aufrüttelung der Bevölkerung) beeinflusst und kooperierten mit anderen revolutionären südslawischen Bewegungen auf dem Gebiet der Monarchie (Kroatien, Dalmatien, Slowenien). Nach dem Ausschluss aus dem Gymnasium in Sarajevo zog Princip 1912 nach Belgrad, um dort für das Externisten-Abitur zu lernen. Zu diesem Zeitpunkt war er nach eigener Darstellung bereits entschlossen, ein Attentat auf einen hohen österreichischen Würdenträger in Bosnien zu verüben. Als er im Frühjahr 1914 aus der Zeitung erfuhr, dass Franz Ferdinand im Juni Manöver bei Sarajevo zu besuchen gedachte, verabredete er sich mit den gleichfalls in Belgrad lebenden bosnischen Serben Nedjelko Čabrinović und Trifko Grabež zur Verübung des Attentats auf den Thronfolger. Kreise um den einflussreichen, eigengesetzlichen und ultra-nationalistischen Chef des Militärgeheimdiensts Dragutin Dimitrijević-Apis verschafften den jungen Verschwörern die nötigen Waffen (vier Browning-Pistolen und sechs Handgranaten) und organisierten die Passage der drei jungen Männer über die „grüne“ Grenze ins österreichische Bosnien.
Nedjelko Čabrinović (1895–1916): Sohn eines Gastwirts aus Sarajevo. Der ältere Čabrinović stand im Ruch, für die Österreicher als Spitzel tätig gewesen zu sein. Kindheit und Jugend von Nedjelko Čabrinović waren überschattet von schweren Konflikten mit dem gewalttätigen Vater. Als Lehrling zog er durch Österreichs südliche Regionen, um schließlich in Belgrad als Schriftsetzer Fuß zu fassen. Er hing ultra-linken und anarchistischen Ideen an. Seine Anhänglichkeit an Princip ließ ihn zum Mittäter werden. Noch vor Princips tödlichen Schüssen warf er am 28. Juni 1914 eine Handgranate gegen den Konvoi des Thronfolgers, die dessen Wagen nur knapp verfehlte.
Trifko Grabež (1895–1916): Sohn eines serbisch-orthodoxen Popen aus Pale bei Sarajevo und Wohngenosse von Princip in Belgrad. Beim Attentat stand er mit einer Browning und einer Handgranate im Spalier der Schaulustigen. Weder nach Čabrinović‘ Bombenwurf noch nach Princips Schüssen hatte er die Gelegenheit, aktiv zu werden. Wenige Tage später verhafteten ihn österreichische Polizisten, bevor er die Grenze zu Serbien zu überqueren vermochte.
Danilo Ilić (1891–1915): Geistiger Mentor Princips während dessen Schulzeit in Sarajevo. Princip wohnte bei Ilić‘ Mutter zur Untermiete. Ilić durchlief eine Lehrerausbildung und bewegte sich in revolutionären Kreisen Bosniens sowie im Umfeld von Apis in Serbien. Vor dem Attentat redigierte er die links-radikale Zeitschrift „Zvono“ (Die Glocke). Nach der Ankunft des „Belgrader Trios“ (Princip, Čabrinović und Grabež) in Bosnien transportierte der etwas ältere Ilić die Tatwaffen nach Sarajevo, die die drei Schüler beim bosnisch-serbischen Kinobesitzer Miško Jovanović im nordbosnischen Tuzla zurückgelassen hatten. Vor dem Attentat verteilte er die Waffen an sechs ausgewählte Attentäter (das „Belgrader Trio“ sowie eine weitere Dreiergruppe, die Ilić in Sarajevo rekrutiert hatte) und wies ihnen die Positionen an der aus den Zeitungen bekannten Route des Thronfolger-Konvois zu.
b) Das Gericht
Den Prozess verhandelte ein dreiköpfiger Senat des Sarajevoer Kreisgerichts unter Leitung des Richters Alojzije (Luigi) Curinaldi (1865–1940), seit 1913 Gerichtsrat beim Obersten Gericht in Sarajevo. Nach dem Weltkrieg studierte der aus Zadar gebürtige Dalmatiner Theologie und trat als geweihter Priester in den Jesuitenorden ein. Die Beisitzer waren Bogdan Naumovicz, ein Jurist ukrainischer Herkunft, und der deutschstämmige Jurist Mayer-Hoffmann.
c) Der Staatsanwalt
Die Anklage vertrat Franjo Svara, leitender Staatsanwalt in Sarajevo. Sein Sohn Maksim war ein Schulkamerad von Princip. Der Attentäter nutzte diese Bekanntschaft und ging mit Maksim Svara am Tatmorgen demonstrativ spazieren, um die ihn bereits beschattenden Detektive zu verwirren. Maksim Svara hatte keinerlei echte Verbindungen zu den Verschwörer-Zirkeln.
d) Die Verteidiger
Alle Angeklagten waren bitterarm und konnten sich folglich keine Anwälte leisten. Die Rechtsbeistände waren allesamt Pflichtverteidiger. Princip wurde von Max Feldbauer verteidigt, Čabrinović von Konstantin Premužić, Trifko Grabež von Franz Strupl. Rudolf Zistler, der den jungen Mitattentäter Vaso Čubrilović und drei Helfer verteidigte, ragte unter den Anwälten heraus, weil er als einziger seine Mandanten engagiert verteidigte und auch allgemeinere Fragen des Verfahrens problematisierte. Der aus Zagreb stammende Zistler, ein Jurist mit Sympathien für den Sozialismus, war kurz vor dem Attentat als junger Anwalt nach Sarajevo gekommen. Nach dem Prozess sollte er seine Niederlassung verlieren.
3. Zeitgeschichtliche Einordnung
Die Ermordung des österreichischen Thronfolgerpaares am 28. Juni 1914 zog eine schwere politische und diplomatische Krise nach sich („Juli-Krise“), die Europa in ihren Sog riss und in den Ersten Weltkrieg (1914–1918) mündete. Historiker streiten bis heute darüber, wie ursächlich die Tat Princips für den Ausbruch des Weltkriegs war. Ein gewisser – wenn auch nicht unangefochtener – Konsens besteht darin, das Attentat nicht als Grund oder Ursache, sondern als den – oder einen der – Auslöser des Kriegs zu betrachten. Auch die Position, das Attentat sei nur ein Vorwand für Österreich-Ungarn gewesen, um endlich mit dem regionalen Erzfeind Serbien „abrechnen“ zu können, findet unter einigen Historikern Zustimmung. Für das wilhelminische Deutschland wäre es in dieser Lesart ein Vorwand gewesen, um die ebenso vorhersehbare wie fatale europäische Bündnisdynamik in Gang zu setzen und jenen Krieg zu entfesseln, von dessen Ausgang sich die militaristischen Kreise in Berlin die Dominanz im europäischen Machtgefüge erhofften.
Tatsächlich hängt die Beantwortung der heiß diskutierten „Kriegsschuldfrage“ beziehungsweise die Zuschreibung der Kriegsverantwortung an die jeweiligen europäischen Großmächte davon ab, inwiefern das Attentat von Sarajevo als ein zufälliger historischer „Unfall“ oder als geplanter Terrorakt Serbiens angesehen wird. Wenn Sarajevo nur ein „Vorwand“ war, dann fällt die „Kriegsschuld“ auf Österreich-Ungarn und Deutschland. Wenn es eine von Belgrad gesteuerte Operation zur Destabilisierung der von Österreich regierten südslawischen Gebiete war, dann verschiebt sich die Verantwortung in Richtung Serbien und vor allem seiner Schutzmächte Russland und Frankreich. Auf diese Weise argumentiert der Historiker Christopher Clark, dessen Monographie „Die Schlafwandler“ kurz vor dem Zentenarium des Attentats erschien und weit über Fachkreise hinaus auf breite Resonanz stieß.
Die Frage des Ausmaßes der Verstrickung des offiziellen Serbiens in das Attentat wurde praktisch in dem Moment akut, als Franz Ferdinand und Sophie Chotek im offenen Gräf-und-Stift-Paradewagen, der sie durch Sarajevo kutschierte, ihr Leben aushauchten. Denn in Europa herrschten enorme Spannungen zwischen den rivalisierenden Großmächten. In den vorangegangenen zehn Jahren hatte der Kontinent mehrfach an der Schwelle zum Großen Krieg gestanden, weil die geopolitischen Ambitionen der Großmächte – aber auch die regionaler Protagonisten wie Serbien –kollidierten. Die bosnisch-serbischen Attentäter Princip und Čabrinović hatte man an Ort und Stelle, unmittelbar nach ihren Attentatshandlungen, festgenommen. Schnell hatte man auch festgestellt, dass die Bombe, die Čabrinović warf, aus den Arsenalen von Kragujevac in Serbien stammte.
Doch die Dynamik nahm unabhängig von den eher schleppend verlaufenden Ermittlungen des österreichischen Untersuchungsrichters Leo Pfeffer in Sarajevo ihren verhängnisvollen Lauf. Während in Wien zunehmend Kriegsstimmung aufkam, während im österreichischen Außenministerium die Kriegstreiber die Oberhand gewannen – der ermordete Thronfolger galt als ein realpolitischer Gegenspieler der Wiener „Kriegsfraktion“ um den nahezu kriegslüsternen Generalstabschef Franz Conrad von Hötzendorf –, wollte Pfeffer seine Ermittlungen keiner Prä-Konzeption unterordnen. Princip und Ilić legten Anfang Juli ihm gegenüber umfängliche Geständnisse ab. Sie taten dies, nach Einschätzung der späteren jugoslawischen Geschichtsschreibung, aus politischen Gründen (und nicht der raffinierten Verhörtaktik Pfeffers wegen, derer er sich in seinen 20 Jahre später verfassten Erinnerungen rühmte): die umfängliche Offenlegung des Verschwörernetzwerks sollte der Öffentlichkeit vor Augen führen, wie sehr die „Revolutionäre“ im Volk verankert seien.
Die Attentäter legten auch ihre Belgrader Kontakte offen, allerdings nicht vollständig. Den Namen des Militärgeheimdienstchefs Dimitrijević-Apis, der die logistische Unterstützung des Attentats durch Kader der von ihm geleiteten Geheimorganisation Crna Ruka (Schwarze Hand) ausdrücklich billigte, nannten sie nicht. Princip, der die Idee und Initiative für das Attentat stets für sich beansprucht hat, dürfte – nach gegenwärtigem Stand der Forschung – Apis nicht getroffen haben. Ilić, selbst ein Mitglied der Schwarzen Hand, allerdings sehr wohl, wenn wahrscheinlich auch nicht in der Zeit der Attentatsvorbereitungen. Die höchste serbische Persönlichkeit, die die Angeklagten nannten, war Major Vojin Tankosić, ein charismatischer Freischärler-Kommandeur aus der Zeit der Balkankriege 1912–13, der als rechte Hand von Apis galt. An ihn hatte sich der Belgrader Princip-Kreis gewandt, um an Waffen für den geplanten Anschlag zu gelangen. Den Kontakt zu Tankosić vermittelten ehemalige Balkankriegs-Freischärler, die aus Bosnien stammten und mit denen sich Princip in seiner Belgrader Zeit angefreundet hatte. Tatsächlich ließ sich Tankosić die logistische Unterstützung der „Schüler“ aus Sarajevo von Apis genehmigen. Ob Princip davon Kenntnis hatte, ist unklar. Ilić dürfte es gewusst haben.
Insofern erwiesen sich die Ermittlungsergebnisse Pfeffers für die Konstruktion eines wirklichen Kriegsgrundes gegen Serbien als ungenügend. Das Wiener Außenministerium schickte den Legationsrat Friedrich von Wiesner nach Sarajevo, um nach Erkenntnissen zu suchen, die Belgrad belasten würden. Als Wiesner am 13. Juli nach Wien telegrafierte, dass eine Mitwisserschaft der serbischen Regierung „durch nichts erwiesen“ sei, waren aber die Würfel schon gefallen. Denn am 6. Juli hatte Kaiser Wilhelm II. Österreich-Ungarn die vorbehaltlose militärische Unterstützung für den Fall zugesichert, dass die Donaumonarchie Serbien angreifen und ihrerseits von Russland angegriffen werden würde („Blanko-Scheck“). Bereits in diesen Tagen wurde im Ministerium am Ballhausplatz jenes Ultimatum an Serbien formuliert, dessen Text so gestaltet war, dass es Serbien nicht annehmen konnte. Mit der Überreichung des Ultimatums wartete man allerdings noch bis zum 25. Juli. Das Militär brauchte Zeit, um auf die Rückkehr der im Ernteurlaub befindlichen Soldaten zu warten.
Der Prozess in Sarajevo, der am 12. Oktober begann, wurde von dem bereits voll im Gange befindlichen Weltkrieg überschattet. Zeitweise rückte die Front so nahe an die bosnische Landeshauptstadt heran, dass der Granatdonner im Gerichtssaal zu hören war. Der Regierung in Wien war nun daran gelegen, den Prozess und seine Erkenntnisse zumindest ex posteriori für die Begründung der Kriegserklärung an Serbien verwenden zu können. Zugleich ging es auch darum, die Attentäter nach dem Muster der in den Nationalitätengebieten gängigen Prozesse gegen politische Gegner der Monarchie als „Hochverräter“ zu verurteilen.
Die Attentäter nutzten wiederum das Gerichtsverfahren als Tribüne, um der Öffentlichkeit ihre Motive und politischen Ansichten darzulegen. Sie taten das allerdings vorrangig für die Nachwelt, denn der Zutritt zu den Verhandlungen wurde von den österreichischen Behörden stark eingeschränkt. Als Dokumente veröffentlicht wurden zeitnah lediglich die Anklageschrift und das Urteil. Die stenografischen Protokolle des Prozesses, die die Reden und Aussagen der Angeklagten beinhalten, wurden vollständig und im serbo-kroatischen Original erstmals 1954 in Sarajevo veröffentlicht – nachdem schon 1930 in Paris eine französische Übersetzung derselben Protokolle erschienen war.
4. Die Anklage
Die Anklageschrift der Staatsanwaltschaft in Sarajevo schloss insgesamt 25 Personen ein. 22 von ihnen wurden des Hochverrats und des vorsätzlichen Mordes beziehungsweise der Komplizenschaft oder Mitwisserschaft an diesen Delikten angeklagt, die anderen drei allein des vorsätzlichen Mordes. Für die Volljährigen unter den Beschuldigten – die Grenze lag damals bei 20 Jahren – forderte die Staatsanwaltschaft nach §111 des Strafgesetzbuchs für Bosnien und die Herzegowina von 1879 die Verhängung der Todesstrafe, für die Minderjährigen, die in beträchtlicher Überzahl waren, langjährige Kerkerstrafen. Die Anklage des Hochverrats sah die Staatsanwaltschaft darin begründet, dass die Attentäter und ihre Helfer die Loslösung Bosniens und der Herzegowina aus dem österreichischen Staatsverband und die Vereinigung der Landesteile mit Serbien anstrebten. Da die Ermittlungen keinen Beweis für eine direkte Beteiligung der serbischen Regierung am Attentat ergeben hatten, legte die Anklage großes Augenmerk auf die angebliche „Fanatisierung“ der Angeklagten durch die von Belgrad betriebene groß-serbische Propaganda. Staatsanwalt Svara beantragte außerdem auch für Princip die Todesstrafe, weil dieser nach seiner Ansicht zum Zeitpunkt des Attentats schon 20 Jahre alt gewesen sei.
5. Die Verteidigung
Mit Ausnahme von Rudolf Zistler folgten die Pflichtverteidiger dem von der Anklage – und Meinungsbildnern in Österreich-Ungarn – vorgegebenen Narrativ, dass ihre Mandanten „blinde Werkzeuge“, ja sogar „Opfer“ in den Händen regierungsnaher großserbischer Kreise gewesen seien. Mildernde Umstände für die Angeklagten wollten die Anwälte aber so gut wie keine anerkennen. Princips Anwalt Max Feldbauer widersprach dem Staatsanwalt allein in der Altersfrage, in deren Zusammenhang die nicht ganz eindeutigen Dokumente es letztlich wahrscheinlicher erscheinen ließen, dass Princip zum Tatzeitpunkt noch nicht 20 Jahre alt gewesen war. Ansonsten bemerkte Feldbauer lediglich lapidar: „Ich bitte Sie, ihn nach dem Gesetz zu verurteilen.“
Zistler verfolgte hingegen einen ganz anderen Ansatz. Mit großem Engagement und juristischen Argumenten – und sehr zum Ärger des Vorsitzenden Richters Curinaldi – setzte er alles daran, die Hochverratsanklage zu Fall zu bringen. Sein Punkt: Die Parlamente Österreich-Ungarns hatten die – auch international umstrittene – Annexion Bosniens und der Herzegowina 1908 nie ratifiziert; Bosnien und die Herzegowina seien somit de jure niemals zu einem Teil des österreichischen Staatsverbands geworden; die Bemühung, etwas, das nicht Teil des Staates ist, aus der angemaßten Hoheit dieses Staates herauszulösen, könne folglich kein Hochverrat sein.
Zistlers Strategie zielte darauf ab, Leben zu retten. Die volljährigen Angeklagten, unter ihnen seine Mandanten, der Lehrer Veljko Čubrilović und zwei Bauern, die der Princip-Gruppe bei der Passage durch Nordbosnien geholfen hatten, hätten allein wegen Beihilfe zum Mord nicht zum Tode verurteilt werden können. Das Gericht konnte und wollte freilich allein schon aus politischen Gründen seiner Argumentation nicht folgen. Richter Curinaldi unterbrach ihn mehrfach in seinen Plädoyers und erteilte ihm an einem Punkt eine Verwarnung wegen „Missachtung des Gerichts“.
Die Hauptangeklagten wurden ausgiebig befragt und legten ihre Beweggründe dar. Sie bekannten sich zu ihrer Tat und versuchten, sie mit politisch-moralischen Argumenten zu rechtfertigen, ohne die Konsequenzen zu berücksichtigen, welche die Jurisprudenz eines Staates, dessen Hoheit sie nicht anerkannten, für sie bereithielt. Mit dem Attentat hätten sie den Repräsentanten einer fremden, in ihren Augen illegitimen und unterdrückerischen Besatzungsmacht getroffen. „Ich bin kein Verbrecher, denn ich habe denjenigen beseitigt, der Böses tat“, sagte Princip. „Das Hauptmotiv, das mein Handeln bestimmt hat, war die Rache für all das Leiden, welches mein Volk unter Österreich erdulden musste.“ Princip bekannte sich auch zum Terror – in der damaligen Bedeutung des Wortes – als Kampfmethode. Auf Nachfrage des Richters, was er mit Terror meine, erklärte er: „Das will heißen, ganz allgemein, dass man diejenigen tötet, die der Vereinigung (der südslawischen Länder) im Wege stehen und Böses tun.“
6. Das Urteil
Das Urteil vom 29. Oktober 1914 sah die Anklage des Hochverrats und des vorsätzlichen Mordes in den meisten Fällen als erwiesen an. Neun Angeklagte, denen lediglich Mitwisserschaft vorgeworfen worden war, wurden wegen Mangels an Beweisen freigesprochen. In diesem Punkt nicht dem Staatsanwalt folgend, sah es das Gericht außerdem als erwiesen an, dass Princip zum Tatzeitpunkt noch nicht volljährig war. Er, Čabrinović und Grabež wurden zu jeweils 20 Jahren Festungshaft verurteilt. Die Schüler Vaso Čubrilović und Cvetko Popović, die mit Waffen am Tatort bereit gestanden hatten, aber nicht aktiv geworden waren, erhielten 16 bzw. 13 Jahre. Selbst bloße Mitwisser wie Lazar Djukić oder Ivo Kranjčević bekamen zehn Jahre. Die Volljährigen unter den Verurteilten – Princips Mentor Danilo Ilić , der Lehrer Veljko Čubrilović, der Kinobesitzer Miško Jovanović und zwei einfache Bauern – wurden zum Tod am Strang verurteilt.
Das Berufungsverfahren bestätigte die Urteile weitgehend. Lediglich im Fall der beiden Bauern wandelte Kaiser Franz Joseph I. die rechtskräftigen Todesurteile in Haftstrafen um. Ilić,Veljko Čubrilović und Jovanović wurden am 3. Februar 1915 in Sarajevo gehenkt.
Zur Verbüßung der Haftstrafen wurden die Verurteilten in von ihrer Heimat weit entfernte österreichische Haftanstalten gebracht, die meisten von ihnen in das Militärgefängnis von Theresienstadt (heute: Terezín/Tschechische Republik). Die Haftbedingungen waren unmenschlich, selbst nach damaligen Standards. Mehr als ein Jahr lang waren Princip, Čabrinović und Grabež in ihren eiskalten Zellen angekettet. Die Kälte im Winter und die mangelhafte Ernährung schwächten ihre durch ein ärmliches Studentenleben ohnehin schon angegriffene Gesundheit. Princip, Čabrinović und Grabež starben zwischen 1916 und 1918 in Theresienstadt an Tuberkulose. Aber auch die beiden Bauern, die der Kaiser vor dem Strang verschonte, überlebten die Haft nicht.
7. Wirkung
Da der Erste Weltkrieg zum Zeitpunkt des Sarajevo-Prozesses bereits begonnen hatte, blieb die Wirkung eine begrenzte. Für das kriegführende Österreich ließ sich die Verurteilung der Thronfolgermörder als nachträgliche Rechtfertigung für die kriegsauslösende „Bestrafung“ Serbiens propagandistisch ausschlachten. Der Umstand, dass ein direkter Nachweis der Beteiligung der serbischen Regierung am Attentat nicht gelang, spielte zu diesem Zeitpunkt bereits keine Rolle mehr. Ihn ersetzte das Narrativ von der aus Belgrad gesteuerten „serbischen Wühlarbeit“ unter den Serben in der Monarchie, von der „Indoktrinierung“, „Fanatisierung“ und „Fernsteuerung“ der jungen Attentäter durch die „Kreise“ in Belgrad. In der nach dem Krieg erbittert geführten Debatte um die „Kriegsschuldfrage“ spielten diese Narrative auf österreichischer Seite weiter eine wichtige Rolle.
Das aus dem Ersten Weltkrieg hervorgegangene Jugoslawien, ein Königreich unter der serbischen Karadjordjević-Dynastie, pflegte ein äußerst distanziertes Verhältnis zu den jungen Sarajevo-Attentätern und ihrem faktischen Opfertod in österreichischer Haft. Dazu trug auch bei, dass der eigenmächtige Militärgeheimdienstchef und Attentatshelfer Dimitrijević-Apis noch im Laufe des Weltkriegs beim serbischen Hof in Ungnade fiel, in einem Schauprozess in Thessaloniki zum Tod verurteilt und hingerichtet wurde. In jenem neuen Jugoslawien, das als Ergebnis des Kampfes der Partisanen unter Josip Broz Tito im Zweiten Weltkrieg entstanden war, bereicherte wiederum das Sarajevo-Attentat die Gründungsmythen des sozialistischen Staates der Südslawen. Entscheidend war dabei auch, dass viele der Mitstreiter und Gesinnungsgenossen von Gavrilo Princip, die die österreichische Haft und die beiden Weltkriege überlebt hatten, in diesem Jugoslawien die Verwirklichung jener politischen Ambitionen erblickten, die sie seit ihrer revolutionären Jugendzeit gehegt hatten.
8. Würdigung
Die juristische Aufarbeitung des Attentats, das die Ausführenden als Akt des politischen Terrors und Widerstands konzipiert hatten, stand ganz im Schatten des bereits tobenden Weltkriegs. Immerhin gelangte selbst Vladimir Dedijer, der österreich-kritische Groß-Historiker Tito-Jugoslawiens, zu der Einschätzung: „Trotz seiner vielen Schwächen war Österreich-Ungarn doch ein Rechtsstaat, und die Attentäter hatten eine faire Chance, ihre politischen und persönlichen Motive (…) zu erklären.“
Als Defizit des Verfahrens können die stark eingeschränkten Verteidigungsrechte der Angeklagten angeführt werden. Die Pflichtverteidiger – ausgenommen Zistler – stellten ihre patriotische Gesinnung unverhohlen über das Anwaltsmandat. Substanzielle Begegnungen mit den Angeklagten im Vorfeld des Prozesses fanden nicht statt. Die Angeklagten durften die Anklageschrift in der Untersuchungshaft lesen, dann wurde sie ihnen wieder abgenommen. Rudolf Zistler, der als einziger seine Aufgabe ernst nahm, wurde vom Richter unterbrochen, zurechtgewiesen und ermahnt, als er den wunden Punkt der Legitimität der österreichischen Herrschaft über Bosnien und die Herzegowina ansprach und damit die Voraussetzung der Hochverratsanklage in Frage stellte.
Auch das Prinzip der Öffentlichkeit der Verhandlung war nicht wirklich gewährleistet. Das Gericht in Sarajevo ließ nur handverlesenes Publikum zum Prozess zu, der im improvisierten Gerichtssaal in der Militärgarnison der bosnischen Hauptstadt – per se kein öffentlicher Ort – stattfand. Anwesend waren unter anderen sechs Journalisten – drei aus Sarajevo, zwei aus Budapest und einer aus Wien –, zwei bosnisch-serbische sozialdemokratische Politiker und das Oberhaupt der örtlichen Jesuiten-Gemeinde, Pater Anton Puntigam.
Die Stellungnahmen der Angeklagten, aber auch die Argumentation Zistlers, erreichten die damalige Öffentlichkeit nicht. Sie blieben der Nachwelt vorbehalten, die sie umso lebhafter diskutierte. Durch das Zentenarium des Attentats erfuhren diese Debatten eine erneute Belebung. Davon zeugt auch der 2014 entstandene historische Spielfilm „Ich habe Mlada Bosna verteidigt“ des serbischen Regisseurs Srdjan Koljević. Im Mittelpunkt des spannenden Streifens in der Tradition amerikanischer Prozessfilme steht nicht Gavrilo Princip, sondern der mutige und fortschrittliche Rechtsanwalt Rudolf Zistler.
9. Literatur
Bogićević, Vojislav (ed.), Sarajevski Atentat. Izvorne stenografske bilješke sa glavne rasprave protiv Gavrila Principa i drugova, održane Sarajevu 1914; Das Attentat von Sarajevo. Quellenausgabe der stenographischen Aufzeichnungen der Hauptverhandlung gegen Gavrilo Princip und Mitangeklagte, abgehalten zu Sarajevo im Jahr 1914/, Sarajevo 1954; Clark, Christopher, Die Schlafwandler. Wie Europa in den Ersten Weltkrieg zog, München 2013; Dedijer, Vladimir, Die Zeitbombe. Sarajewo 1914, Wien-Frankfurt-Zürich (Europa) 1967; Kranjčević, Ivan, Uspomene jednog učesnika u sarajevskom atentatu /Erinnerungen eines Beteiligten am Attentat von Sarajevo/, Sarajevo 1964; MacKenzie, David, Apis: The Congenial Conspirator. The Life of Colonel Dragutin T. Dimitrijević, New York /Boulder 1989; Mayer, Gregor: Verschwörung in Sarajevo. Triumph und Tod des Attentäters Gavrilo Princip, St. Pölten 2014; Mombauer, Annika, Die Julikrise. Europas Weg in den Ersten Weltkrieg, München 2014; Mousset, Albert, L’Attentat de Sarajevo. Documents inédits et texte intégral des sténogrammes du procès, Paris 1930; Pappenheim, Martin, Gavrilo Princips Bekenntnisse. Ein geschichtlicher Beitrag zur Vorgeschichte des Attentats von Sarajevo, Wien 1926; Pfefer, Leo, Istraga u Sarajevskom atentatu /Die Untersuchung des Attentats von Sarajevo/, Zagreb 1938; Plaschka, Richard Georg, “Aus den Haftakten der Sarajevo-Attentäter”, in: ders., Nationalismus Staatsgewalt Widerstand. Aspekte nationaler und sozialer Entwicklung in Ostmittel- und Südosteuropa, München 1985, S. 276–285; Würthle, Friedrich, „On the Trial of the Sarajevo Assassins. Is There an Authentic Text of the Trial Records?“, in: Austrian History Yearbook 2 (1966), S. 136–152; Zistler, Rudolf: Kako sam brano Principa i drugove 1914 godine /Wie ich im Jahr 1914 Princip und die anderen verteidigt habe/, Ljubljana 1937.
Gregor Mayer
Januar 2016
Zitierempfehlung:
Mayer, Gregor: „Der Prozess gegen Gavrilo Princip, Serbien 1914–1915“, in: Groenewold/ Ignor / Koch (Hrsg.), Lexikon der Politischen Strafprozesse, https://www.lexikon-der-politischen-strafprozesse.de/glossar/princip-gavrilo-u‑a/, letzter Zugriff am TT.MM.JJJJ.
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