Italien 1928
Vernichtung der Parlamentsopposition
Anstiftung zum Aufstand
Aufruhr
Art. 140 ff Codice Penale
Der Prozess gegen Antonio Gramsci
Italien 1928
1. Prozessgeschichte/Prozessbedeutung
Am 14. Januar 1927 erlässt das Militärgericht von Mailand einen Haftbefehl gegen Antonio Gramsci (1891–1937). Ihm und 21 anderen Verfolgten der KPI wird vorgeworfen, konspirative Handlungen begangen zu haben und einen Bürgerkrieg gegen die faschistische Regierung vorzubereiten. Es handelt sich hier um einen lange vorbereiteten Schauprozess, der nach dem „napoleonischen Jahr der faschistischen Revolution“ (wie Mussolini es nannte) mit der linken Intelligenz aufräumen sollte.
Antonio Gramsci war einer der bedeutendsten kulturpolitischen Denker Italiens und ein undogmatischer Mann, der einst mit Benito Mussolini in der Sozialistischen Partei (PSI) Mitglied war.
Nach seinem Debut im Italienischen Parlament am 16. Mai 1925, wo er den Entwurf eines „Gesetzes der Regierung zur Bekämpfung von Freimaurertum und anderer Gruppen“ hart angriff und zum ersten und letzten Mal in eine direkte Konfrontation mit Mussolini geriet, hatte der „Duce“ beschlossen, nunmehr gerichtlich gegen die Opposition vorzugehen.
Die Ermittlungen waren daher auch nicht das Ergebnis rechtsstaatlicher Vorverfahren. Vielmehr – wie Franz Neumann es formulierte – ein Vernichtungszug gegen die kommunistische Opposition des Landes im Gewand des Legalen.
Am 1. Februar 1927 nimmt der „Sondergerichtshof für die Verteidigung des Staates“ seine Arbeit auf. Mussolini hatte dieses Sondergericht mit politischen und militärischen Richtern besetzen lassen.
Gramsci wird seit dem 7. Februar im Mailänder Gefängnis San Vittore festgehalten.
Am 13. Februar übermittelt Gramsci dem Untersuchungsrichter ein Schreiben, in dem er auf körperliche Schikanen durch den Polizeispitzel Luigi Melani hinweist.
Der Haftbefehl bleibt in Vollzug. Seit November teilt er seine Zelle mit Enrico Tulli, einem Ex-Redakteur der „L’Unita“.
Mit Beschluss vom 19. März wird das Verfahren vor dem Sondergerichtshof eröffnet und ein Verteidiger für Gramsci bestellt.
Am 3. April schickt der Verteidiger eine Verteidigungsschrift an den Präsidenten des Sondergerichtshofs.
Am 11. Mai wird Antonio Gramsci mit den anderen Angeklagten von Mailand nach Rom gebracht.
Der Prozess dauert vom 28. Mai bis zum 4. Juni 1928. Am 2. Juni wird Gramsci von dem Untersuchungsrichter Macis noch einmal verhört.
Insgesamt waren 22 Gegner des Mussolini-Regimes angeklagt. Der Verteidiger Guiseppe Sardo hat die ersten Vernehmungen mitprotokolliert und aufgezeichnet:
(…) Vorsitzender: Ihnen werden konspirative Handlungen, Anstiftung zum Bürgerkrieg, Verherrlichung von Straftaten und Aufwiegelung zum Klassenhass vorgeworfen. Was haben Sie zu Ihrer Entlastung zu sagen.
Gramsci: Ich bestätige die Erklärung, die ich vor der Polizei abgegeben habe. Ich wurde verhaftet, obwohl ich Parlamentsabgeordneter bin. Ich bin Kommunist und meine politische Tätigkeit ist bekannt, denn ich habe sie als Abgeordneter und als Autor bei der Unità öffentlich kundgetan. Ich habe keinerlei geheime Aktivitäten unternommen (…) Schon seit Jahren verfolgen mich ständig sechs Polizisten (…) mit dem ausdrücklichen Auftrag, mich zu Hause und auf der Straße zu überwachen. Ich war also nie alleine und stets überwacht, und das ist heute meine beste Verteidigung. Ich beantrage, dass zu diesem Sachverhalt der Präfekt und der Polizeipräsident von Turin als Zeugen gehört werden. Für die Tatsache, dass ich Kommunist bin, übernehme ich im Übrigen die volle Verantwortung.
Vorsitzender: In den beschlagnahmten Schriften ist von Krieg und Machtergreifung seitens des Proletariats die Rede. Was sollen diese Schriften aussagen? (…) (Fiori 1979, S. 213)
Am 2. Juni 1928 erhält der Staatsanwalt das Wort. Seine hasserfüllte Rede gipfelt in dem Satz: „Für die nächsten zwanzig Jahre müssen wir verhindern, dass dieses Gehirn funktioniert.“
Am 4. Juni, bevor das Gericht sich zur Beratung zurückzieht, spricht stellvertretend Umberto Terracini für seine mitangeklagten Brüder:
(…) Jeder von uns hat in seiner Aussage erklärt, welche Stellung er in der Parteiorganisation hatte. Keine unserer Aussagen wurde durch die verschiedenen Zeugenaussagen wiederlegt …
Vorsitzender: Schon gut, ich nehme es zur Kenntnis (…) (Mitschrift und Rekonstruktion der Dialoge durch Verteidiger Sardo, in Fiori 1979)
2. Personen
a) Die Angeklagten
Auf der Anklagebank saßen 22 engagierte Gegner des Mussolini-Regimes. Darunter Umberto Terracini, Mauro Scocciamaro, Giovanni Roveda, und die ehemaligen Abgeordneten Luigi Alfani, Igino Borin, Enrico Ferrari und Ezio Riboldi.
b) Das Gericht
Der Sondergerichtshof war auf Anweisung des Justizministers besetzt worden mit Alessandro Saporiti (1863–1941), Generalleutnant der Miliz und Vizepräsident der Kammer am Sondergericht für die Verteidigung des Staates, der in seiner Geburtsstadt Como schon früh zu den Faschisten gestoßen war, sowie mit fünf Geschworenen, die allesamt im Oberstrang der Faschistischen Milizen waren.
c) Der Staatsanwalt
Michele Isgrò, ein junger emotionaler Faschist aus Ravenna.
d) Die Verteidiger
Bekannt sind dem Verfasser nur die Rechtsanwälte Giovanni Ariis aus Mailand und Guiseppe Sardo aus Rom.
3. Zeitgeschichtliche Einordnung
Der sogenannte Gramsci-Prozess führte zu einer Vernichtung der linken Opposition in Italien. Zur Zeit des Aufstiegs von Mussolini bezeichnet er den Endpunkt einer Politik, die sich ihrer Gegner entledigt durch Kerkerhaft, d.h. Formen eines langsamen Todes.
Obwohl während des Prozesses Korrespondenten des „Manchester Guardian“, des „Petit Parisien“ und der TASS teilnahmen, gab es aus Europa und auch Russland keine nennenswerten Proteste gegen diesen Schauprozess.
Wenn man so will, waren diese Verfahren durchaus Vorbild für die Prozesse des Volksgerichtshofes unter Roland Freisler. 22 der entschlossensten Gegner des faschistischen Staates waren angeklagt, Männer, die Mussolini auch persönlich zutiefst hasste, ähnlich wie Adolf Hitler den jungen Juristen Hans Litten. Es sollte auch ein großer Schauprozess werden. Mit viel Aufwand wurde das faschistische Ritual inszeniert: doppelter Kordon schwarzbehelmter Soldaten mit Dolchen und aufgepflanzten Bajonetten. Die Richter in bedrohlicher Uniform, das Gericht mit abgedunkeltem Licht.
„Gleichwohl bestanden auch für Angeklagte in totalitären Staaten wie Hitler-Deutschland oder Stalin-Rußland bei den Gerichten noch Reste von Legitimation (…) Deshalb stellten die politischen Angeklagten es selbst hier darauf ab, ihr Handeln vor Gericht, vor der begrenzten Öffentlichkeit, zu verantworten, sei es, um darzutun, dass sie keine gemeinen Verbrecher seien, sei es auch, um ihr Verhalten für Mit- und Nachwelt zu erklären und zu motivieren.“ (Rasehorn 1977, S. 124)
Die jungen Demokratien Europas hatten es scheinbar nicht vermocht, normative Strukturen des Parlamentarismus zu schaffen, die standhalten, wenn demokratische Staaten zu autoritären oder gar faschistischen Staaten werden. Ohne Vertreter einer Totalitarismustheorie zu sein, ist der Gramsci-Prozess ein historischer Vorläufer der Moskauer Prozesse (vgl. Dietzsch, Moskauer Prozesse), wenn man auf das Ziel politischer Abschreckung und ritualisiertem Terror abstellt.
4. Anklage
Die Anklage war eine reine Konstruktion der von Spitzeln zusammengetragenen Observationen oder aus Auszügen aus Büchern, Aufsätzen und Parlamentsreden der Angeklagten. Das Ziel der Anklage machte Isgrò deutlich: Ausschaltung des Denkens, der Opposition und der freien Rede. Es handelte sich also um eine politische Vernichtung in der Form justizieller Bewältigung.
Der faschistische Staat hatte bereits seit 1925 begonnen, ein politisches Strafrecht im Codice Penale zu formulieren. Dabei sollte, wer die Diktatur einer Klasse über eine andere errichten wollte, je nach Tatmodalitäten zu lebenslanger Haft oder zum Tode verurteilt werden. (Oguzhan 1979) Die Art. 141 ff. des Codice Penale wurden später zum Vorbild des politischen Strafrechts in der Türkei und gelten bis zum heutigen Tage. (Müller/Nix 1983)
5. Das Urteil
Am 4. Juni verkündete das Gericht – wie erwartet – langjährige Haftstrafen, die im Falle Antonio Gramcis zu seinem Tode führen würde. Antonio Gramsci wurde zu zwanzig Jahren, vier Monaten und fünf Tagen verurteilt, ebenso hohe Strafen erhielten Roveda und Scocimarro.
Umberto Terracini wurde sogar zu zweiundzwanzig Jahren, neun Monaten und fünf Tagen verurteilt.
6. Strafvollzug
Für Gramsci beginnt eine Odyssee durch italienische Gefängnisse, zunächst nach Caserta, Benevento, Foggia und später in Turin. Zwei Jahre dauert es, bis man ihm den Zugang zu Büchern gewährte und ihm erlaubte, zu schreiben.
Das Gefängnis war für Antonio Gramsci zu einem Ort geworden, an dem er noch einmal in seinem Leben wissenschaftlich arbeiten und forschen konnte. Dabei dachte er an vier Themen:
Eine Untersuchung über die italienischen Intellektuellen, ihren Ursprung, ihre Gruppierungen und Denkweisen, eine Studie über vergleichende Sprachwissenschaft, eine Arbeit über das Theater Pirandellos und den Wandel des Theatergeschmacks, ein großes Essay über den Trivialroman und die literarischen Vorlieben des Volkes.
Dann wurde er todkrank, die Lunge arbeitete nicht mehr. Im Jahre 1932 taucht ein Gerücht auf, es würden politische Gefangene zwischen Russland und Italien ausgetauscht.
Aber Gramsci ist nicht darunter. Er schreibt aus dem Gefängnis an seine Schwägerin: „Ich bin an einen solchen Punkt angelangt, dass meine Widerstandskräfte kurz vor dem völligen Zusammenbruch stehen. Ich weiß nicht, mit welchen Konsequenzen.“(Gramsci 2012, S. 63)
Angesichts des zehnten Jahrestags der faschistischen Machtergreifung (November 1932) wird Gramscis Verurteilung auf zwölf Jahre und vier Monate reduziert.
Am 3. Oktober 1934 reicht Gramsci einen Antrag auf Freilassung auf Bewährung ein und beruft sich auf Art.176 CP.
Nach Ablauf der Bewährung erhält Antonio Gramsci im April des Jahres 1937 seine volle Freiheit wieder. Er plant, nach Sardinien zurückzukehren. Am 27. April 1937 stirbt er jedoch an einer Hirnblutung. Er starb nachts um 4.10 Uhr. Er war nur sechsundvierzig Jahre alt geworden, das schöne Gesicht, das man von den Portraitbildern kennt, war aufgeschwemmt, seine Totenmaske liegt in Ghilarza im Haus, wo heute ein Museum ist.
Vor seinem Tode soll er immer wieder den Brief gelesen haben, den er seiner Mutter kurz vor seinem Prozess geschrieben hatte:
(…) Liebe Mama, ich möchte dich gerne ganz fest umarmen, damit du spürst, wie lieb ich dich habe und wie ich dich für diesen Kummer trösten möchte, den ich dir bereitet habe – aber ich konnte nicht anders handeln. Das Leben ist sehr hart, und manchmal müssen die Kinder ihren Müttern großes Leid zufügen, wenn sie ihre Ehre und Menschenwürde bewahren wollen (…) (Fiori 1979, S. 265)
7. Wirkung
Der Prozess gegen Antonio Gramsci gehört zu den Lehrbeispielen faschistischer Schauprozesse. Einerseits bedient sich das System des prozessualen Rituals, lässt auch begrenzte Öffentlichkeit zu, damit der Abschreckungscharakter erhalten bleibt, andererseits ist dieser Prozess weit weg von einem fairen Verfahren oder einem Prinzip der Waffengleichheit von Verteidigung und Anklage.
Die Dramatik des Lebens von Antonio Gramsci hätte auch ausgereicht, wenn es weder Prozess noch Inhaftierung gegeben hätte. Das Phänomen, dass ein Mensch des frühen 20. Jahrhunderts ein eigenes Denksystem einer Philosophie der Praxis formuliert, ohne über eine Bibliothek zu verfügen, und der Titel seines Werkes „Gefängnishefte“ lautet, weist über sein Leben hinaus in eine Zeit, in der Denken in Gefängnissen noch möglich war.
Der Gramsci Prozess erinnert in seinem Verlauf an die Verfahren vor den türkischen Staatsgerichtshöfen. Dass seine Staatsschutzparagraphen im Strafrecht des damaligen Italiens und in der Türkei von heute fast wortgleich sind, zeigt uns, wes Geistes Kind die Poltischen Prozesse in der Türkei 2019 sind.
8. Würdigung
Im Italien der 20er Jahre des letzten Jahrhunderts hatte eine junge intellektuelle Linke begonnen, die Welt anders zu denken und zu formulieren, aber der Einfluss des Faschismus und das Stillhalten des autoritär sich entwickelten Stalinismus gegenüber dem Faschismus führte im Zeitalter der Extreme zur Zerstörung von Demokratie.
Eric Hobsbawm hat das Zeitalter der Extreme beschrieben, an dessen Anfang Denker wie Antonio Gramsci oder Karl Korsch und Rosa Luxemburg keine diskursive oder politische Chance hatten. Die Dialektik von Reform und Revolution, Individuum und Masse, Demokratie und Kommunismus hätte ein Diskursfeld und einen Ort der Neugier gebraucht. Diesen Raum hat weder der Stalinismus noch der von der Nation aus denkende Politiker einer Emanzipationsbewegung je zugstehen können.
Stattdessen wurde eine andere Bühne aufgebaut: der Schauprozess oder der politische Strafprozess, der sich noch äußerer Rituale eines justizförmigen Verfahrens bediente. Aber das Prinzip eines demokratischen Prozesses, in dem Verteidigung und Anklage gleiche Chancen haben müssen, die Unschuldsvermutung gilt und ein Urteil nur ohne Zweifel des Gerichts zustande kommt – war lange schon abgeschafft in Italien und bald auch in Deutschland.
So benutzte der Faschismus strafrechtlich Rituale, um scheinbar prozessförmig Andersdenkende und Oppositionelle auszuschalten. Mit dem Prozess in Rom im Juni 1927 begann die physische Zerstörung des aufsässigen Denkers Antonio Gramsci und vieler seiner Mitstreiter. Sein Strafprozess war ein politisches Instrument und wies keine rechts- und justizförmigen Formen, Garantien oder Inhalte auf.
Intellektuelle wie Antonio Gramsci, der als Junge aus dem Süden aufgebrochen war, als „Krüppel“ (so Mussolini), und ins Parlament gewählt wurde, hatten keine Chance, auch nicht als Parlamentarier mit Immunität. Gramsci, der ein Kritiker des Stalinismus war und historisch in der Linie demokratischer Sozialisten mit Rosa Luxemburg stand, war durch den Prozess mundtot gemacht worden.
Antonio Gramsci wurde am 22. Januar 1891 in dem Dorf Ales auf der Insel Sardinien geboren. Als er sechs Jahre alt war, wurde der Vater aufgrund einer politischen Intrige verhaftet und viele Jahre musste die Familie mit fünf Kindern in bitterer Armut leben. Antonio war ein hübsches Kind, aber mit sieben Jahren hörte er auf zu wachsen und bekam einen Buckel. Seine Geschwister banden ihn manchmal auf dem Dachboden an einen Balken und versuchten, ihn in die Länge zu ziehen. Aber diese Therapieversuche waren erfolglos. Seinem Volksschullehrer hat er es zu verdanken, später auf das Gymnasium nach Cagliari gekommen zu sein, auch hier lebt er mit Hunger und Armut, aber er besteht alle Prüfungen und wird Sardinien verlassen, um in Turin zu studieren, ins Theater zu gehen, Zeitungen zu gründen, ein Denker zu werden, der nur handeln kann, weil er die Ungerechtigkeit der Welt besiegen will.
Antonio hatte zwei Söhne und eine unglückliche Liebe zu seiner Frau Julia Schucht, die er im ganzen Leben vielleicht einige Wochen überhaupt nur gesehen hat. Auch seine Söhne sah er entweder nie, wie den Jüngsten, Giuliano, und zu Nino, dem großen, beschränkte sich der Kontakt auf Briefe. Der Mensch Antonio Gramsci ist eine besondere Erscheinung unserer Gattung, denn in der kurzen Zeit (1891–1937), die das Leben ihm gelassen hatte, waren seine Gedanken und Ideen so frei und so groß gedacht, dass er keinen Platz finden konnte in der Welt der 20. Jahrhunderts. Seine philosophischen Schriften, die er in den Gefängnisheften formuliert hat, wurden erst spät in die deutsche Sprache übersetzt. Der Diskurs über ihn hat erst begonnen. (Lanzendörfer 2019, S. 6ff.) Es lohnt sich, ihn zu entdecken, weil in ihm und in seiner Biographie die Hoffnung und die Utopie linken Denkens eine Zukunft haben.
9. Literatur/Quellen
Urteil des Sondergerichtshofs für die Verteidigung des Staates, Prozess gegen Gramsci und die Führung der KPI, am 28. Mai 1928 in Rom, in: Dal Pont, Antonio, Leonetti, Alfonso et al.: Aula IV. – Tutti i processi del tribunale speciale, Milano 1976, S. 317f.
Bochmann, Klaus: Gefängnishefte 1, Hamburg 2012.
Fiori, Guiseppe: Das Leben des Antonio Gramsci, Berlin 1979.
Hirschfeld, Uwe (Hg.): Gramsci-Perspektiven, Hamburg 1998.
Hobsbawm, Eric: Das Zeitalter der Extreme, München / Wien 1994.
Kirchheimer, Otto: Politische Justiz; in: Ders.: Politik und Verfassung, 2. Aufl., Frankfurt a. M. 1955/1981, S. 96–122.
Lanzendörfer, Christoph: Vom Schnüren der Schuhe. Antonio Gramsci und wir, Berlin 2019.
Müller, Ludwig / Nix, Christoph: Politische Prozesse in der Türkei, Hamburg 1983.
Nix, Christoph: Auf den Spuren des Antonio Gramsci, in: Guiseppe Fiori: Das Leben des
Antonio Gramsci, 2. Auflage. Berlin 2013, S. 5 ff.
Spriano, Paolo: Storia del Partido Communista Italiano, Turin 1959.
Theo Rasehorn: Der Rechtsstaat in der Zange, in: Ulrich Sonnemann (Hg.): Der misshandelte Rechtsstaat, Köln 1977, S. 124–130.
Teoman Oguzhan: Der Bestimmtheitsgrundsatz und die Art.141 TStGB, Freiburg 1978.
Zucaro, Domenico: Vita del Carcere di Antonio Gramsci, Mailand / Rom 1954.
Christoph Nix
Mai 2019
Christoph Nix ist Jurist und war Theaterintendant an verschiedenen Theatern, derzeit am Theater Konstanz. Lehrtätigkeit an der Hochschule Hannover, der Universität der Künste in Berlin und an den Universitäten Bern und Bremen. Zu seinen Veröffentlichungen gehören Theaterstücke und Romane, zuletzt der Kriminalroman „Muzungu“ (2018). Nix lebt zeitweise in Afrika und plant ein Theater in Togo.
Zitierempfehlung:
Nix, Christoph: „Der Prozess gegen Antonio Gramsci, Italien 1928“, in: Groenewold/ Ignor / Koch (Hrsg.), Lexikon der Politischen Strafprozesse, https://www.lexikon-der-politischen-strafprozesse.de/glossar/gramsci-antonio/ ,
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Abbildungen
Verfasser und Herausgeber danken den Rechteinhabern für die freundliche Überlassung der Abbildungen. Rechteinhaber, die wir nicht haben ausfindig machen können, mögen sich bitte bei den Herausgebern melden.
© Antonio Gramsci: Urheber unbekannt, veränderte Größe von lexikon-der-politischen-strafprozesse.de, CC0 1.0
© Luca Paulesu, Titelabbildung “Nino mi chiamo. Fantabiografia del piccolo Antonio Gramsci.” Giangiacomo Feltrinelli Editore Milano 2012
© Julia Schucht und Söhne: Urheber unbekannt, veränderte Größe von lexikon-der-politischen-strafprozesse.de, CC0 1.0