Bundesrepublik Deutschland 1983–1985
Fälschung Hitler-Tagebücher
Betrug
Stern-Affäre 1983
Der Prozess gegen Konrad Kujau und Gerd Heidemann
Deutschland 1983–1985
1. Prozessgeschichte/Prozessbedeutung
Der Prozess gegen den Kunstmaler und Sammler Konrad Kujau, seine Lebensgefährtin Edith Lieblang und den Reporter der Illustrierten „Stern“, Gerd Heidemann, bildete das vorläufige Ende eines der größten publizistischen Skandale der Bundesrepublik. Als der „Stern“ in einer Pressekonferenz am 25. April 1983 verkündete, die Tagebücher Adolf Hitlers gefunden zu haben, löste das ein öffentliches Beben aus: Unbekannte Tagebücher, die einen Einblick in das intime Leben des „Führers“ versprachen – das roch nach einem „Scoop“ von internationalem Ausmaß. Doch die Veröffentlichung war von Anfang an begleitet von erheblichen Zweifeln an der Echtheit der Dokumente. Gerüchte über angebliche Tagebücher hatte es in dubiosen Zirkeln von NS-Devotionalienhändlern schon länger gegeben. Gleichzeitig war zum Zeitpunkt der Veröffentlichung bereits bekannt, dass zahlreiche Fälschungen auf dem grauen Markt der Hitler-Händler Verbreitung gefunden hatten und sogar in anerkannten historischen Editionsvorhaben auftauchten. Rasch sollte sich herausstellen, dass die angeblichen „Hitler-Tagebücher“ Fälschungen waren. Mehr noch: Dass die Auswahl der Textstellen das äußerst problematische Bild eines „gefühlsduseligen“ Hitler zeichnete, der so gar nichts mit der Vernichtung der europäischen Juden zu tun zu haben schien. Verantwortlich für die Fälschungen war Konrad Kujau; der „Stern“-Reporter Gerd Heidemann hatte den Deal mit Verlag und Chefredaktion eingefädelt, den Kauf organisiert – und sich später dann von Kujau übers Ohr
gehauen gefühlt. Beide waren über einen ihnen gemeinsam bekannten Kunsthändler, Fritz Stiefel, in Kontakt gekommen. Im Prozess mit insgesamt 95 Verhandlungstagen (21. August 1983 bis
8. Juli 1985) ging es aber nicht nur um die Frage, ob und in welcher Form die Beschuldigten den Verlag Gruner & Jahr betrogen und dabei gar zusammengearbeitet hatten. Vielmehr war der Prozess von zentraler mediengeschichtlicher und erinnerungskultureller Bedeutung, weil es um die Sorgfaltspflichten journalistischer Arbeit und die publizistischen Darstellungsformen des
Nationalsozialismus ging.
2. Personen
a) Die Angeklagten
Konrad Kujau wurde am 27. Juni 1938 in Löbau geboren und verstarb am 12. September 2000 in Stuttgart. Er studierte nach dem Abitur in Dresden an der Kunstakademie und setzte sein Studium 1958 nach seiner Flucht in den Westen in Stuttgart fort. Einen Abschluss machte er nicht. Unterschiedliche Versuche, beruflich Fuß zu fassen, scheiterten in den 1960er Jahren. In den 1970er Jahren knüpfte er Kontakte in das schwer zu durchschauende Geflecht der Militaria-Sammler – der
Beginn seines späteren Geschäftsmodells, an dem sich Kujau unter seinem Alias-Namen „Konrad
Fischer“ mit einigem Erfolg beteiligte. Kujau war schon vor seiner Verhaftung im Kontext der Hitler-Tagebücher mehrfach verhaftet bzw. polizeilich gesucht worden. Zu seinen Geschäften zählte der Vertrieb von Münzen und Waffen und bald auch schon die Fälschung von vermeintlichen NS-Dokumenten. Dass es Kujau war, der die Hitler-Tagebücher gefälscht hatte, war bereits vor Prozessbeginn unstrittig und auch von der Verteidigung eingeräumt worden. Im Nachgang seines Prozesses machte Konrad Kujau eine „zweite Karriere“ als öffentliche Figur. Als eine Art moderner „Münchhausen“ war er gern gesehener Gast in Talkshows und Boulevard-Magazinen.
Gerd Heidemann, am 4. Dezember 1931 geboren, hatte nach dem Besuch der Volks- und Mittelschule eine Lehre als Elektriker absolviert. Später kam noch eine weitere Ausbildung als Fotolaborant und Fotograf hinzu. 1954 hatte er erstmals für den „Stern“ gearbeitet und war dort nach eigenen Aussagen seit September 1955 fester freier Mitarbeiter. Eines seiner Bilder einer Kongo-Reportage wurde 1965 mit dem „World Press Photo Award“ erster Klasse ausgezeichnet. Im Zentrum seiner Recherchen standen bereits seit den 1970er Jahren zunehmend Geschichten über geflohene Nationalsozialisten, wobei immer seltener eine kritische Distanz zum Untersuchungsgegenstand sichtbar wurde. Zu seinen geplanten Geschäftsmodellen gehörte auch die Idee, auf der von ihm gekauften Yacht „Carina II“, die vormals Hermann Göring gehört hatte, eine Gesprächsreihe mit ehemaligen Funktionsträgern und Angehörigen des NS-Regimes zu starten – eine Idee, die in den Führungsetagen des „Stern“ auf große Zustimmung stieß, wie überhaupt ein enger Kreis an Verantwortlichen des Verlages mit wachsender Begeisterung die fragwürdigen Ideen ihres Reporters verfolgte. Heidemann sah sich im Prozess als doppeltes Opfer: durch seinen Geschäftspartner Konrad Kujau, von dessen Fälschungen er angeblich nichts gewusst hatte, und durch den Verlag Gruner & Jahr sowie die Chefredaktion, die ihn als „Sündenbock“ darzustellen und alle Verantwortung des Skandals auf ihn abzuwälzen versuchten.
b) Die Verteidiger
Am Prozess waren mehrere Verteidiger beteiligt. Die beiden Hamburger Strafverteidiger Reinhard Daum und Holger K. Schröder auf der Seite Gerd Heidemanns, Gesine Frömming, seit 2013 Geschäftsführerin einer Immobiliengesellschaft, und Kurt Groenewold vertraten die Interessen Konrad Kujaus. Kurt Groenewold war der öffentlich bekannteste unter den vier Verteidigern. Am 3. April 1937 geboren, arbeitete er seit 1965 als Rechtsanwalt in Hamburg. Bekannt wurde Groenewold vor allem als Strafverteidiger linker Studierender Ende der 1960er Jahre. Er war Teil der Strafverteidigergruppe, die im Stuttgarter Stammheim-Prozess gegen die Angehörigen der Roten Armee Fraktion, die Gruppe um Andreas Baader, Gudrun Ensslin, Ulrike Marie Meinhof, Holger Meins und Jan-Carl Raspe vertrat. 1975 wurde er aus dem laufenden Verfahren aufgrund der neuen Anti-Terror-Gesetze ausgeschlossen und vom Berufsgericht der Rechtsanwälte mit einem vorläufigen Berufsverbot belegt, das erst 1981 vollständig aufgehoben wurde. Groenewold gehörte zu den Gründern des Republikanischen Anwaltsvereins. Er vertritt noch heute Künstler und Schriftsteller und ist zudem als Bauherr aktiv.
c) Das Gericht
Der Prozess fand vor der Großen Strafkammer 11 des Hamburger Landgerichts statt. Den Vorsitz führte Richter Hans-Ulrich Schroeder.
3. Zeitgeschichtliche Einordnung
Die mediale Aufmerksamkeit, die der Prozess erfuhr und die beispielsweise die Hamburger Justizsenatorin Eva Leithäuser vor einem drohenden „Schauprozess“ gegen den „Stern“ warnen ließ, hatte unterschiedliche Gründe. Das lag natürlich am Fiasko des „Stern“ selbst, an den irrwitzigen Geschichten, die sich um die Fälschung rankten, an den klebrigen Männerbünden, „braunen“ Phantasien und dem Hauch „Kalter Krieg“, der den Fund der Tagebücher umwehte. Diese eigenartige, erinnerungskulturelle Melange war deshalb so besonders, weil sie gleichsam die Zuspitzung eines erinnerungskulturellen Booms waren, der seit Beginn der 1970er Jahre zu beobachten war und für den sich bereits zeitgenössisch der Begriff der „Hitler-Welle“ etabliert hatte. Gemeint war damit eine kaum zu überblickende Vielzahl qualitativ sehr unterschiedlicher historiografischer, populärkultureller und biografischer Annäherungsversuche an die Person „Adolf Hitler“ und den Nationalsozialismus. Dazu zählten Bücher ehemals aktiver Nationalsozialisten, Arbeiten von Hobbyhistorikern oder auch illustrierte Darstellungen wie das Magazin „Das Dritte Reich“ aus dem Hamburger Jahr-Verlag, das in auflagenstarkem farbigem Format am Kiosk gekauft werden konnte. Solche populärkulturellen Versuche, die Geschichte des Nationalsozialismus „neu“ zu erzählen, gründeten auf unterschiedlichen Motiven. Die neuen Hitler-Darstellungen griffen insbesondere die Frage nach der „Größe“ Hitlers auf. Sie versprachen ein vermeintlich „nüchternes“ und „objektives“ Bild des „dämonisierten“ Führers, warben mit dem Einblick in das intime Seelenleben Adolf Hitlers. Wie oft also der „Führer“ geweint habe, interessierte das Publikum immer noch mehr als die Beteiligung an den Massenverbrechen – eine ästhetische Entwicklung, die Saul Friedländer schon frühzeitig als „Nazi-Kitsch“ kritisierte – und dafür später direkt von den Verantwortlichen des „Stern“ angegangen wurde. Die Kontroverse ging dabei nicht nur um die Rolle Hitlers im Vernichtungsprozess, sondern darum, wieviel Hitler und Nationalsozialismus den Deutschen zugemutet werden konnte, wie stabil, wie reif die Nachkriegsdemokratie inzwischen sei, um sich kritisch mit ihrer Vergangenheit auseinanderzusetzen. Es war dieser Kontext und auch die fahrlässige Eindimensionalität des Hitler-Bildes, die aus den „Stern“-Veröffentlichungen sprachen, die bei einer größeren Gruppe gerade jüngerer Historiker erhebliche Bedenken hervorrief. Tatsächlich hatten sich einige bei ihrem Urteil über die angebliche Authentizität die Finger verbrannt und konnten sich, wie der Stuttgarter Historiker Eberhard Jäckel, vor Gericht an nicht mehr besonders viel erinnern. Vor Gericht stand aber auch die Art und Weise, wie ein zentrales publizistisches Organ der jungen Bundesrepublik mit dem Nationalsozialismus umging. Denn auch hier waren die Befunde keineswegs so einfach. Tatsächlich gab es beim „Stern“ neben manchen apologetischen auch eine Vielzahl kritischer Geschichten über die NS-Belastung namhafter Politiker, die bereits seit den 1970er Jahren Eingang in das Magazin gefunden hatten. Als der Prozess im Juli 1985 endete, lag der umstrittene Besuch des US-Präsidenten Ronald Reagan auf dem Soldatenfriedhof in Bitburg erst knapp zwei Monate zurück. Die Empörung über den Besuch und den Händedruck über den Gräbern auch einiger ehemaliger Soldaten der Waffen-SS war national wie international groß – und damit auch die Befürchtung, die zaghafte Form einer kritischen Aufarbeitung der NS-Vergangenheit würde durch die neue konservativ-liberale Regierung von CDU und FDP wieder zurückgedreht. Insofern spiegelten sich in der öffentlichen Diskussion über den Prozess zentrale vergangenheits- und medienpolitische Debatten der 1980er Jahre.
4. Anklage
Die Staatsanwaltschaft, vertreten durch Dietrich Klein und Wolfgang Siegmund, warf den Beschuldigten Betrug vor. Der Betrogene: Der Verlag Gruner & Jahr. Insgesamt habe, so die Anklage, der Verlag für die Tagebücher eine Summe von 9.34 Millionen DM ausgegeben, davon habe Heidemann mindestens 1.7 Millionen DM (im Schlussplädoyer der Staatsanwaltschaft war nach neuerlichen Recherchen dann von mindestens 2.1 Millionen die Rede) für sich behalten. Konrad Kujau, so die Staatsanwaltschaft, habe mindestens 1.5 Millionen Mark erhalten, die nachgewiesen werden könnten. Insgesamt sei es, so die Staatsanwaltschaft, zur Veruntreuung von Verlagsgeldern gekommen. Die Staatsanwaltschaft plädierte zum Abschluss des Verfahrens auf langjährige Freiheitsstrafen: Sieben Jahre für Gerd Heidemann und sechs Jahre für Konrad Kujau wegen schweren Betrugs. Zudem sollte die Untersuchungshaft fortgesetzt und zur Deckung der Verfahrenskosten Vermögenswerte der Beschuldigten beschlagnahmt werden. Die Mitangeklagte Lieblang sollte nach dem Willen der Staatsanwaltschaft zu einem Jahr Freiheitsstrafe auf Bewährung inklusive einer Geldbuße von 10.000 DM verurteilt werden. Für den Verlag sei es sehr schwer gewesen, das ausgeklügelte System der Fälschungen zu durchdringen. Bei Kujau könne man von einer „Explosion an krimineller Energie“ sprechen, und sein Vermögen habe sich in der Zeit des Betruges um zwei Millionen DM erhöht. Heidemann war aus Sicht der Staatsanwaltschaft derjenige, der den Verlag nicht über mögliche Zweifel an der Echtheit informiert und damit seine Stellung innerhalb der Redaktion ausgenutzt habe. Er hätte angesichts der dubiosen Überlieferungsgeschichte von den Fälschungen wissen und den Verlag unterrichten können. Aus finanziellen Gründen aber hätte er dies unterlassen.
5. Verteidigung
Während die Verteidigung von Gerd Heidemann vor allem darauf setzte, ihren Mandanten selbst als Betrugsopfer darzustellen, zielte die Verteidigung von Konrad Kujau darauf, die Verantwortung des Verlages Gruner & Jahr und dessen grobe Fahrlässigkeit in den Mittelpunkt zu stellen – eine Fahrlässigkeit, die darauf hindeutete, dass der Verlag keineswegs Opfer eines Betruges sei, sondern aus ökonomischen Gründen betrogen werden wollte. Groenewold attackierte den Verlag Gruner & Jahr und dessen Glaubwürdigkeit als publizistische Instanz. Die Prozessstrategie versuchte mit einigem Erfolg, das verantwortungslose Gebaren der Redakteure und der Verlagsspitze zu skandalisieren. Seine Urheberschaft für die Hitler-Tagebücher hatte Kujau eingeräumt, seine beiden Verteidiger wollten insbesondere versuchen, den erinnerungskulturellen Kontext auszuleuchten, innerhalb dessen eine solche Veröffentlichung überhaupt möglich war. Das war der Grund, warum Kurt Groenewold zum Abschuss des Verfahrens weit ausholte und in seinem Plädoyer darauf verwies, wie oft der Verlag hätte einschreiten können und wie zahlreich die Chancen der Chefredaktion gewesen seien, dem Betrug auf die Spur zu kommen. Niemand jedoch habe dies getan. Zu groß schien die Verführungskraft des erwartbaren Erfolges, zu spannend der Blick in Hitlers Hirn. Die Verteidigung selbst war es, die dem Prozess eine politische Note zu geben versuchte und die Staatsanwaltschaft hart dafür kritisierte, den Fall ausschließlich als einen bloß unpolitischen Betrugsfall zu verhandeln – eine Strategie der Politisierung, die bei einem erheblichen Teil der Medien auf große Zustimmung stieß. Die Frage, ob es sich um einen „politischen Prozess überhaupt handelte“, war deshalb durchaus strittig und Gegenstand der Auseinandersetzung zwischen Staatsanwaltschaft und Verteidigung.
Das juristische Argument im Sinne der Verteidigung lautete dabei: Es handele sich nicht um Betrug, weil der Verlag genau wusste oder gewusst haben konnte, worauf er sich mit den Hitler-Tagebüchern eingelassen hatte. Schließlich hätte es der Chefetage von Gruner & Jahr klar sein müssen, dass es sich um unterschlagenes Gut handele und eine Verwertung unter dem Gesichtspunkt des Urheberrechts unzulässig sei. Jedenfalls hätte der Verlag keine Skrupel gehabt, die Rechte an den Tagebüchern zu verkaufen, ohne sich um die Frage nach dem Besitzer zu kümmern. Eine Überprüfung oder Rückfrage beim Freistaat Bayern, in dessen Besitz Hitlers Nachlass seit 1948 weitgehend übergegangen war, hatte es nicht gegeben. Bei einem rechtlich einwandfreien Deal hätte er die gekaufte Ware nicht veräußern dürfen. Einfacher gesagt: Die Hitler-Tagebücher seien zwar eine Fälschung gewesen, aber eben keine Täuschung.
6. Urteil
Das Gericht verurteilte den Angeklagten Gerd Heidemann wegen schweren Betrugs zu vier Jahren und acht Monaten Freiheitsstrafe; Konrad Kujau erhielt wegen schweren Betrugs und Urkundenfälschung eine Freiheitsstrafe von vier Jahren und sechs Monaten. Die Mitangeklagte Edith Lieblang wurde zu acht Monaten Freiheitsstrafe mit einer Bewährungsfrist von zwei Jahren verurteilt. Das Gericht verfügte für beide Hauptangeklagte eine Haftverschonung. Als Grund nannte das Gericht das Alter der Angeklagten, die bereits zwei Jahre währende Untersuchungshaft sowie die Strapazen beider Angeklagten durch die Hauptverhandlung. Kujau und Heidemann wurden noch am Tag des Urteilsspruches aus der Haft entlassen, die Haftbefehle wurden außer Vollzug gesetzt und keiner durfte die Bundesrepublik vorerst verlassen. Ausdrücklich verwies das Gericht in seinem Urteil auch auf die schuldhafte Rolle des Verlages und machte diese strafmildernd geltend.
7. Wirkung
Rechtsgeschichtlich spielte der Prozess keine herausragende Rolle. Was ihn bedeutsam machte, war die öffentliche Auseinandersetzung, der tribunalartige Charakter, den die Verteidigung zu inszenieren vermochte und dabei insbesondere auch den Verlag und die „Stern-Chefredaktion“ auf die – virtuelle – Anklagebank setzte. Zahlreiche Spitzenrepräsentanten des Verlages, der Redaktion und auch mancher Historiker sahen sich, vernommen als Zeugen, äußerst unangenehmen Fragen zur journalistischen und betriebswirtschaftlichen Praxis des Verlages oder zu den Qualitätsstandards der Recherche ausgesetzt.
Während für Kujau der Prozess die Möglichkeit bot, sich selbst als öffentliche Figur und „sympathischen Betrüger“ zu inszenieren, war der Prozess für Heidemann nicht nur finanziell ruinös, sondern auch beruflich eine Katastrophe. Für ihn bedeutete der Prozess das Ende seiner journalistischen Laufbahn. Für den Verlag Gruner & Jahr mit seinem Flaggschiff „Stern“ hatten die Veröffentlichung der gefälschten Tagebücher und auch der Prozess weitreichende Folgen: Der „Stern“ sollte sich nie wieder von diesem publizistischen Fiasko erholen, die Auflagen brachen ein und der Verlust an Glaubwürdigkeit war immens. Auch das leitende Personal in der Chefredaktion wurde ausgetauscht.
8. Würdigung
Die staatsanwaltliche Strategie verhinderte eine breite Diskussion über die Rolle des Verlages, erfuhr aber in weiten Teilen der Öffentlichkeit erhebliche Kritik. Der Prozess machte in ungewöhnlich breiter Form die Arbeit der Medien selbst zum Gegenstand einer öffentlichen Verhandlung und offenbarte erhebliche Missstände journalistischer und verlegerischer Qualitätskontrolle, über die intensiv diskutiert wurde. Der „Stern“ geriet durch den Skandal und den Prozess in eine schwere ökonomische und publizistische Krise. Eine umfassende, alle Unterlagen, Zeugenaussagen und Recherchemöglichkeiten ausschöpfende Aufarbeitung fand insgesamt nicht statt. Zugleich zeigte sich, wie groß die Faszination Hitlers auch rund 40 Jahre nach Kriegsende immer noch war – und wie mühsam sich eine kritische Aufklärung entwickeln konnte. Zahlreiche Fragen blieben am Ende des Verfahrens offen, insbesondere der Verbleib eines erheblichen Teils des Geldes, das an die Beschuldigten gezahlt worden war.
9. Quellen und Literatur
Urteil der Strafkammer II des Landgerichts Hamburg vom 8. Juli 1985, in: Staatsarchiv Hamburg, Bestand 213–4 (Landgericht Hamburg/Rechtsprechung), 135_1_VI_1121 (Prozess gegen Gerd Heidemann und Konrad Kujau wegen Betrugs).
Plädoyer Kurt Groenewold in der Strafsache Kujau (Akte im Besitz des Verfassers).
Bahnsen, Uwe (1986): Der „Stern“-Prozeß. Heidemann und Kujau vor Gericht, Mainz.
Bissinger, Manfred (1984): Hitlers Sternstunde. Kujau, Heidemann und die Millionen, Hamburg.
Harris, Robert (1986): Selling Hitler, London.
Kuby, Erich (1983): Der Fall „Stern“ und die Folgen, Hamburg.
Dietmar Süß
Februar 2019
Süß, Dietmar: „Der Prozess gegen Konrad Kujau und Gerd Heidemann, Deutschland 1983–1985“, in: Groenewold/ Ignor / Koch (Hrsg.), Lexikon der Politischen Strafprozesse, https://www.lexikon-der-politischen-strafprozesse.de/glossar/kujau-konrad-gerd-heidemann/, letzter Zugriff am TT.MM.JJJJ.
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© Hans-Peter Kruse, München, Konrad Kujau, Kurt Groenewold und Gesine Frömming