Frankreich 1793
Umsturz
Französische Revolution
Rechte der Frau
Der Prozess gegen Olympe de Gouges
Frankreich 1793
1. Prozessgeschichte
Am 20. Juli 1793 wurde auf der Brücke Saint-Michel in Paris Olympe de Gouges verhaftet, als sie zusammen mit dem Buchhändler-Verleger Costard und dem Plakatierer Trottier ein Plakat anbringen wollte mit dem Titel: „Les trois urnes ou le salut de la patrie, par un voyager aérien“.
Als Autorin dieser Schrift „zum Wohl des Vaterlandes“ hatte sie ihre Identität verheimlicht und sich hinter der Maske eines „Reisenden der Lüfte“ verborgen, der aus dem fiktiven afrikanischen Goldreich Monomotapa, dem Reich der Narren, stammte und den Franzosen eine Wahlmöglichkeit zwischen „drei Urnen“ anbot. Die Bürger sollten frei und ohne Scheu selbst entscheiden können, unter welcher Regierungsform sie leben wollten. Die einzelnen französischen Departements sollten Primärversammlungen einberufen, um dem Volkswillen Ausdruck verleihen zu können: „Auf dem Tisch des Präsidenten sind drei Urnen aufzustellen, die die folgenden Inschriften tragen: Republikanische Regierung, eins und unteilbar; föderative Regierung; Monarchie“. (zit. in: Wachter 2006, S. 142) Jeder Stimmberechtigte sollte nach bestem Wissen und Gewissen seinen Zettel in diejenige Urne werfen, deren angezeigte Regierungsform er bevorzugte.
Wusste Olympe de Gouges nicht, dass durch ein neues Gesetz vom 29. März 1793 jeder, der sich in Rede oder Schrift für die Wiedereinführung des Königtums und gegen die am 20. September 1792 von der Verfassungsgebenden Versammlung proklamierte französische „Republik, eins und unteilbar“ aussprach, mit dem Tode bestraft wurde? Für den dazu vorgesehenen politischen Strafprozess war der außerordentliche und revolutionäre Kriminalgerichtshof zuständig, der am 10. März 1793 eingerichtet worden war und gemäß Artikel 1 zu urteilen hatte: „Jeder, der überführt ist, Werke oder Schriften geschrieben oder gedruckt zu haben, die zur Auflösung der Nationalen Repräsentation, der Wiedererrichtung des Königtums oder irgendeiner anderen Macht, die die Volkssouveränität angreift, aufstacheln, wird vor das Revolutionstribunal gebracht und mit dem Tode bestraft.“ (zit. in: Schröder 1995, S. 99; vgl. Grab 1973, S. 133 f.) Oder ging Olympe de Gouges das Risiko der drohenden Todesstrafe bewusst ein? Über die Gefahr schien sie sich klar gewesen zu sein. Warum sonst hätte sie ihre Identität nicht preisgeben wollen und sich als einen reisenden Luftgeist autorisiert. Nach mehreren Verhören und einer monatelangen Haft in verschiedenen Gefängnissen fand am 2. November der öffentliche Prozess vor dem Revolutionstribunal statt. Die Angeklagte wurde für schuldig befunden, einstimmig zum Tode verurteilt und am 3. November öffentlich guillotiniert.
2. Die Angeklagte
Marie Gouze wurde am 7. Mai 1748 im südfranzösischen Städtchen Montauban, 50 Kilometer nördlich von Toulouse, geboren. Ihre Mutter war mit einem Metzger verheiratet. Doch ihr leiblicher Vater war der Marquis Le Franc de Pompignan, ein erfolgreicher Dichter, Theaterautor und als Homme de lettres Mitglied der Académie française. Als Siebzehnjährige wurde Marie gegen ihren Willen mit Louis-Yves Aubry verheiratet, der weder reich war noch von hohem Stande. Nach der Geburt ihres Sohnes Pierre Aubry und dem frühen Tod ihres Mannes entschloss sie sich 1766, nach Paris zu gehen und dort ihr Glück zu versuchen. Ab jetzt nannte sie sich Olympe de Gouges, wobei sie den göttlich klingenden Vornamen ihrer Mutter übernahm, das „Gouze“ ins elegantere „Gouges“ veränderte und das Adelsprädikat „de“ einfügte, um an ihre vornehme Herkunft zu erinnern.
Das großstädtische Leben in der französischen Metropole beflügelte sie. Sie hatte Erfolg und war bald eine umschwärmte „Femme galante“. Sie lebte von der Liebe und erwarb dabei ein kleines Vermögen. Sie verkehrte im Palais Royal des Vetters von Ludwig XVI., am liebsten jedoch in den Salons von Schauspielerinnen und freisinnigen Frauen, wo sie auch mit dem Geist der Aufklärung in Berührung kam. Sie entwickelte sich zu einer „Femme de lettres“ und begann 1784, Romane und Theaterstücke zu schreiben. Gegen die Sklaverei richtete sie sich mit einem dramatischen Lehrstück, dessen Botschaft lautete: „Die Menschen sind überall auf der Welt gleich.“ (zit. in: Noack 1992, S. 64)
Die Revolution ließ Olympe de Gouges ein drittes Leben beginnen. Nach der Galanterie und der Literatur zog jetzt die Politik ihr Hauptinteresse auf sich. Nach 1789 wurde sie berühmt und berüchtigt als eine Selbstdenkerin, die mit einer eigenwilligen revolutionären Prosa an die Öffentlichkeit trat. Mit zahlreichen Zeitschriftenartikeln, Denkschriften, Wandzeitungen und offenen Briefen mischte sie sich kühn in das politische Geschehen ein. Mitte September 1791 entwarf sie ihre „Erklärung der Rechte der Frau und der Bürgerin“, die sie zugleich an die Nationalversammlung und an die Königin Marie Antoinette schickte, der sie dieses einzigartige Beweisstück weiblicher Rechtsbehauptung widmete. (Noack 1992, S. 159–179; Burmeister 2003)
Die zunehmend heftiger und brutaler werdenden politischen Ereignisse im revolutionären Frankreich verstrickten Olympe de Gouges in Konflikte, die für sie immer bedrohlicher wurden. Ihr Mut blieb ungebrochen. Ihre politische Unabhängigkeit gab sie nicht auf. Sie gebrauchte ihren eigenen Verstand, um Lösungen für die Probleme zu finden, die in den kommenden beiden Jahren das französische Volk an den Rand des Abgrunds treiben sollten. Dazu dienen sollte auch das Plakat der „drei Urnen“, das sie an den Mauern von Paris anbringen lassen wollte und das am 20. Juli 1793 zu ihrer Verhaftung führte.
3. Verhöre und Untersuchungshaft
Schon im ersten Verhör am Tag ihrer Festnahme bekannte sich Olympe de Gouges zu ihrer Autorschaft und versuchte, die Plakatierung zu rechtfertigen. Durch die Möglichkeit der freien Wahl habe sie einen drohenden Bürgerkrieg zwischen verfeindeten Volksgruppen und Parteien verhindern wollen. Sie erstaunte über die unerbittliche Aggressivität, mit der sie vor allem Jean-Baptiste Marino, ein Mitglied des revolutionären Wohlfahrtsausschusses, angriff, der durch besonnene Argumente nur noch weiter gereizt wurde. Der Buchhändler und der Plakatierer wurden bald freigelassen, während sie selbst inhaftiert wurde, zunächst in einer Einzelzelle des Rathauses. Ihre Wohnung wurde durchsucht, doch unter ihren vielen Veröffentlichungen, Manuskripten, Streitschriften und Korrespondenzen wurde nichts gefunden, was ihren Patriotismus und Republikanismus infrage stellte. Am 28. Juli wurde sie in das Gefängnis der Abbaye in Saint-Germain-des-Prés überführt.
Nachdem sie sich beim Pariser Staatsanwalt Antoine-Quentin de Fouquier-Tinville über ihre Haft beschwert hatte, die sie als ungerechtfertigt empfand, kam es am 6. August unter Ausschluss der Öffentlichkeit zu einem Verhör vor dem Revolutionstribunal. Vorsitzender Richter war Jean Ardouin. Fouquier-Tinville und Robert de Wolff agierten als Beisitzer. Olympe de Gouges versuchte sich durch den Hinweis zu rechtfertigen, dass ihr Wahlvorschlag der „drei Urnen“ schon fertig gewesen sei, bevor das Gesetz vom 29. März zur Sicherung der „Republik, eins und unteilbar“ erlassen worden war. Und sie verwies auf ihre patriotische Absicht, mit dem Plakat den Franzosen einen Weg zu zeigen, wie ihre Revolution gemeinschaftlich und friedlich zum Erfolg geführt werden könnte. Es gelang ihr nicht, das Revolutionstribunal von ihrer Unschuld oder ihrem guten Willen zu überzeugen.
Die nächsten Monate verbrachte die Beschuldigte in verschiedenen Gefängnissen und Nervenheilanstalten. Dabei gelang es ihr bereits Mitte August, ein Manuskript in einigen hundert Druckfassungen an den Mauern von Paris anschlagen zu lassen. Es richtete sich „An das Revolutionstribunal“, vor dem ihr Fall öffentlich verhandelt werden sollte: „Furchtbares Tribunal, vor dem Verbrechen und Unschuld gleichermaßen erzittern. Ich fordere von dir unbeugsame Strenge, wenn ich gefehlt haben sollte … Ihr Vertreter der Obrigkeit, die ihr über mich richten werdet, ihr sollt mich kennenlernen! Abhold jeder Intrige, jenseits aller Parteien, deren leidenschaftliche Kämpfe Frankreich gespalten haben, bahnte ich mir einen neuen Weg: nur auf meine eigenen Augen mich verlassend, nur meiner innern Stimme gehorchend bin ich den Törichten entgegengetreten, habe ich die Niederträchtigen angegriffen und mein ganzes Vermögen der Revolution geopfert … Ist nicht in Artikel 7 der Verfassung die Meinungs- und Pressefreiheit als kostbarstes Gut des Menschen verankert? Wären denn diese Gesetze und Rechte, ja die ganze Verfassung nichts weiter als hohle Phrasen, jedes Sinnes entleert? Wehe mir, ich habe diese traurige Erfahrung gemacht!“ (zit. in: Wachter 2006, S. 148 f.)
Am 28. Oktober 1793 hatte Fouquier-Tinville seine Anklageschrift fertiggestellt, in der er sich auf den Vorwurf konzentrierte, sie habe mit dem Plakattext der „drei Urnen“ gegen das Gesetz vom 29. März 1793 verstoßen. „Wider den Wunsch, den die Mehrheit der Franzosen für die republikanische Regierung zum Ausdruck gebracht hat und in Missachtung der Gesetze, die sich gegen jedermann richten, der eine andere Regierungsform vorschlägt, hat Olympe de Gouges Werke verfasst und drucken lassen, die nur als ein Attentat auf die Volkssouveränität verstanden werden können, da sie darauf abzielen, das in Frage zu stellen, worüber das Volk seine Wünsche aufs entschiedenste geäußert hat.“ (zit. in: Blanc 1989, S. 177 f.)
4. Der Prozess
Olympe de Gouges wurde in das düstere Gefängnisgewölbe der mittelalterlichen Conciergerie auf der Ile de le Cité verlegt, aus der in der Regel niemand mehr lebend herauskam. Wenige Tage später, am 2. November, fand dort ihr öffentlicher Prozess vor dem Revolutionstribunal statt. Durch die finsteren Gänge wurde sie in den „Saal der Gleichheit“ geführt, in dem auch der Prozess gegen Charlotte Corday am 17. Juli stattgefunden hatte. Das Gericht wurde präsidial geleitet von Armand-Martial-Joseph Herman, einem Günstling Maximilien Robespierres, den beiden Richtern David und Laune, sowie ihren Beisitzern. Dazu kam eine Jury aus zwölf Geschworenen. Fouquier-Tinville war abwesend und wurde durch den stellvertretenden öffentlichen Ankläger Naulin vertreten. Das Publikum war in großer Zahl gekommen.
Der von ihr ausgewählte Verteidiger hatte es vorgezogen, nicht zu erscheinen. Er wollte sich, wie sie zu hören bekam, nicht mit ihrer Verteidigung belasten. Das jedenfalls berichtete Olympe de Gouges in ihrem letzten Brief aus dem Gefängnis an ihren Sohn, kurz nachdem das Urteil gesprochen worden war, und sie fuhr fort: „Angesichts seiner Abwesenheit bat ich um einen anderen. Die Antwort lautete, dass ich genug Hirn habe, um mich selbst zu verteidigen. Und in der Tat hatte ich mehr als genug, um meine Unschuld zu beweisen, die für die Zuschauertribüne unleugbar war. Womit ich nicht verneinen will, dass ein Verteidiger die vielen Dienste und Wohltaten, die ich dem Volke geleistet habe, zu meinen Gunsten hätte anführen können.“ (zit. in: Schröder 1995, S. 93) Ohne genaue Kenntnis der Prozessverfahrensregeln, die sie nicht für sich zu nutzen wusste, konzentrierte sie sich in ihrer Verteidigung darauf, die Motive ihrer politischen Aktionen zu verdeutlichen, was sie befürchten ließ, damit nur den „bösen Willen“ ihrer Gegner zu provozieren.
Die entscheidende Frage des Präsidenten, wann sie die „drei Urnen“ verfasst habe, beantwortete sie mit dem Hinweis: „Im Laufe des Mai des letzten Jahres (1792) … Ich beobachtete, wie sich Unwetter über mehreren Departements zusammenbrauten, besonders in Bordeaux, Lyon und Marseille. So setzte ich mir in den Kopf, sie alle zu vereinigen, indem ich jedem von ihnen die Wahl der Regierung überlassen wollte, die ihm am besten entspräche.“ (zit. in: Blanc 1989, S. 178) Sie selbst hätte die republikanische Regierung gewählt, mit der sie schon lange sympathisiere, wovon man sich anhand ihrer Werke überzeugen könne.
Man warf ihr vor, einzelne Repräsentanten des Volkes, vor allem Robespierre, beleidigt zu haben. Sie blieb bei ihrer abschätzigen Charakterisierung: „Ich habe ihretwegen noch immer dieselbe Meinung. Ich betrachtete sie und ich betrachte sie immer noch als Ehrgeizlinge.“ (zit. in: Blanc 1989, S. 180) Auch habe sie sich für die gestürzte Königin Marie Antoinette eingesetzt, die als einfache Frau Capet zwei Wochen zuvor, am 16. Oktober, hingerichtet worden war. Als Indiz für ihre gegenrevolutionäre Haltung wurde aus ihrer Schrift „Olympe de Gouges, Verteidiger von Louis Capet“ zitiert, in der sie das gegen Ludwig XVI. gefällte Todesurteil infrage gestellt und zu bedenken gegeben hatte, ob nicht durch „die Begnadigung dieses Verbrechers“ die feindlichen Aristokratien Europas besänftigt werden könnten. „Weshalb verhandelt ihr nicht mit den gegnerischen Mächten und erkauft euch mit dem Kopf des Schuldigen einen Friedensschluß, der uns vor einem Blutbad der Völker verschont.“ (zit. in: Wachter 2006, S. 97) Schließlich wurde ihr noch vorgeworfen, revolutionäre Frauenversammlungen und –clubs unterstützt zu haben, die gerade erst Ende Oktober als ungesetzlich verboten worden waren.
In ihrer Verteidigung ging Olympe de Gouges nur nebenbei auf den wesentlichen Anklagepunkt ein, durch die Eröffnung verschiedener Möglichkeiten die seit dem 20. September 1792 bestehende einheitliche Französische Republik zur Disposition gestellt zu haben. Sie argumentierte vor allem politisch-moralisch statt juristisch. Als Bürgerin sei es ihr aus Vaterlandsliebe um die Sache des Volkes gegangen, interessiert am friedlichen Zusammenleben der Menschen, die sich gegenseitig als freie und mündige Wesen anerkennen sollten. Für sich beanspruche sie „bloß eine bescheidene Behausung: die Hütte des Philosophen, würdiger und süßer Lohn der Tugend.“ (zit. in: Wachter 2006, S. 127)
Gegen Ende des Prozesses wurden noch einmal alle ihr zur Last gelegten Anklagepunkte aufgelistet, worauf nach einstimmiger Juryentscheidung schließlich das Urteil gefällt wurde: „Es ist eine Tatsache, daß in diesem Falle Schriften existieren mit der Tendenz zur Wiedererrichtung einer Macht, die die Volkssouveränität angreift.; daß Marie Olympe de Gouges, die sich Witwe Aubry nennt, schuldig befunden ist, der Autor dieser Schriften zu sein. Der Schlußfolgerung des öffentlichen Anklägers folgend, verurteilt das Tribunal die obengenannte Marie Olympe de Gouges, Witwe Aubry, zur Strafe des Todes, konform Artikel Eins des Gesetzes vom 29. März (1793).“ (zit. in: Schröder 1995, S. 99; vgl. Blanc 1989, S. 181) Das Todesurteil sollte gedruckt, im ganzen Land angeschlagen und auf dem Platz der Revolution öffentlich durch die Guillotine vollstreckt werden.
5. Zeitgeschichtliche Einordnung
Juristisch mochte das Urteil nicht zu beanstanden gewesen sein. Das Eintreten für eine Föderation eigenständiger Departements oder für eine Monarchie galt seit dem Gesetz vom März 1793, Artikel 1, als Staatsverbrechen und wurde mit dem Tode bestraft. Zudem war seit dem September der organisierte revolutionäre „Terror“ auf der Tagesordnung, der sich gegen alle Verdächtigen richtete, die sich durch ihre Ansichten oder ihre Haltung als „Feinde der Freiheit“ erwiesen hatten. Entlastende Momente für die Plakataktion wurden kaum zur Kenntnis genommen. Das Gericht glaubte ihr nicht, dass sie nach der Abschaffung des Königtums am 21. September 1792 eine überzeugte Republikanerin geworden war.
Auch wurde gegen sie ins Feld geführt, dass sie sich während der revolutionären Krisenzeit als entschiedene Kritikerin der radikalen Jakobiner geäußert hatte. Sie hasste besonders Maximilien Robespierre, der als Leiter des gewalttätig herrschenden Wohlfahrtausschusses (Comité du salut public) am liebsten alle bürgerlichen Liberalen der Gironde, die seiner Vorstellung einer Volksdemokratie nicht folgen wollten, köpfen ließ. Tollkühn hatte sie Robespierre angegriffen, dessen fanatischer Freiheitsglaube die Ideale der Revolution verraten habe „Oh Maximilien, du rufst den Frieden für jedermann aus und erklärst dem Menschengeschlecht den Krieg. Mittelmäßig und anmaßend im Umgang mit jenen, die dir an Verdiensten und Talenten überlegen sind; kriecherisch und betrügerisch dem Volk gegenüber – dies dein Porträt.“ (zit. in: Noack 1992, S. 137)
Am 21. Januar 1793 war Ludwig XVI., nach seiner Entthronung nur noch Bürger Ludwig Capet, auf dem Place de la Révolution hingerichtet worden. Es war zu kriegerischen Auseinandersetzungen mit fast allen europäischen Monarchien gekommen. Mit Ausnahme der Schweiz und der skandinavischen Staaten führte die Erste französische Republik Krieg gegen ganz Europa. Als die französische Armee gegen die gegenrevolutionären Truppen der äußeren Feinde zu verlieren drohte und royalistische Aufstände im Inneren, vor allem in der Vendée, zu einem Bürgerkrieg führten, machte Olympe de Gouges ihren eigenwilligen Vorschlag zum „Wohl des Vaterlandes“. Als eine Reisende der Lüfte wollte sie das entzweite Volk und seine Repräsentanten versöhnen. Weil die Revolution ihre eigenen Kinder zu fressen begann, wollte sie „dem verbrecherischen Treiben aller Fraktionen Einhalt gebieten, die in Raserei ihre Väter umbringen und die Republik in Stücke reißen, um sich schließlich in die Fetzen zu teilen.“ (zit. in: Wachter 2006, S. 138) Ihr gut gemeinter Appell stieß auf taube Ohren zu einer Zeit, in der sich die revolutionäre Gewalt zur Schreckensherrschaft gesteigert hatte und jede vermeintlich konterrevolutionäre Aktivität durch den Wohlfahrtsausschuss und das Revolutionstribunal unbarmherzig verfolgt und bestraft wurde.
6. Würdigung
Für ihre Aktivitäten im Geist einer philosophischen Aufklärung, die den mutigen eigenen Verstandesgebrauch favorisierte, wurde Olympe mit dem Tode bestraft. Mit ihrer Hinrichtung am 3. November 1793 auf dem Place de la Révolution war auch dem Engagement revolutionärer Frauengesellschaften und Einzelkämpferinnen ein Ende bereitet worden. Doch weder ihre „Erklärung der Rechte der Frau und der Bürgerin“ (1791), die sie als politische Autorin mutig für sich selbst in Anspruch nahm, noch ihr Politisches Testament, das sie am 4. Juni 1793 als eine Schenkung verfasste und mit einem Quäntchen Humor versah, haben bis heute ihre Kraft und Bedeutung verloren: „Mein Herz vermache ich dem Vaterland, meine Ehrbarkeit den Männern (sie können sie gebrauchen), meine Seele den Frauen, wahrlich keine lieblose Gabe, … meinen Uneigennutz den Ehrgeizigen, meine philosophische Gelassenheit den Verfolgten, meinen Geist den Fanatikern, meinen Glauben den Atheisten.“ (zit. in: Wachter 2006, S. 134)
7. Literatur
Quellen:
Gérard Walter (Hg.): Actes du Tribunal révolutionnaire. Paris 1986, 2. Aufl.
Margarete Wolters und Clara Sutor (Hg.): Marie Olympe de Gouges. Politische Schriften in Auswahl, Hamburg 1979.
Gabriele Wachter (Hg.): Olympe de Gouges. Die Rechte der Frau und andere Schriften. Berlin 2006.
Allgemeine Literatur zu Olympe de Gouges:
Olivier Blanc: Olympe de Gouges. Wien 1989.
José-Louis Bocquet: Die Frau ist frei geboren: Olympe de Gouges. Bielefeld 2013.
Karl Heinz Burmeister (Hg.): Olympe de Gouges. Die Rechte der Frau 1791. Göttingen 2003.
Manfred Geier: Mann, bist du fähig, gerecht zu sein? In: Manfred Geier: Aufklärung. Das europäische Projekt. Reinbek 2012, S. 307–332.
Walter Grab (Hg.): Die Französische Revolution. Eine Dokumentation. München 1973.
Paul Noack: Olympe de Gouges 1748–1793. Kurtisane und Kämpferin für die Rechte der Frau. München 1992.
Hannelore Schröder (Hg.): Olympe de Gouges. Mensch und Bürgerin. Aachen 1995.
Manfred Geier
Juli 2017
Manfred Geier ist freiberuflicher wissenschaftlicher Publizist mit den Schwerpunkten Philosophie und Kulturtheorie. Zu seinen zahlreichen Publikationen gehört auch die Trilogie zur Epoche der Aufklärung: „Kants Welt“ (2003), „Die Brüder Humboldt“ (2009), „Aufklärung. Das europäische Projekt“ (2013).
Zitierempfehlung:
Geier, Manfred: „Der Prozess gegen Olympe de Gouges, Frankreich 1793“, in: Groenewold/ Ignor / Koch (Hrsg.), Lexikon der Politischen Strafprozesse, https://www.lexikon-der-politischen-strafprozesse.de/glossar/gouges-olympe-de/, letzter Zugriff am TT.MM.JJJJ.
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