Indien 1922
Ziviler Ungehorsam
Aufruf zum Aufstand
Unabhängigkeitskampf
Der Prozess gegen Mahatma Gandhi
Indien 1922
1. Prozessbedeutung
Der Prozess gegen Mohandas Karamchand Gandhi, genannt Mahatma, fand im März 1922 in Ahmedabad statt, nachdem Gandhi seine Kampagne der Nichtzusammenarbeit, die in einem Distrikt, Bardoli in Gujarat, in eine Kampagne des bürgerlichen Ungehorsams (durch Steuerverweigerung etc.) übergehen sollte, plötzlich beendet hatte, weil in dem nordindischen Dorf Chauri Chaura eine wütende Menge eine Polizeistation in Brand gesetzt hatte, wobei alle Polizisten, die dort waren, ums Leben kamen. Gandhi betrachtete das als ein Zeichen, dass die indische Bevölkerung noch nicht reif war, seine Botschaft der Gewaltlosigkeit zu befolgen und befürchtete, dass seine Kampagne zu einer Orgie der Gewalt ausarten könnte. In der Niederschlagung solcher Gewalttätigkeiten waren die britischen Kolonialherren Meister, während sie der gewaltlosen Kampagne zunächst ratlos gegenüberstanden. Die britische Regierung hatte die indische Kolonialregierung gedrängt, Gandhi zu verhaften, doch diese hatte gezögert, weil sie befürchtete, Öl ins Feuer zu gießen und Gandhis Kampagne damit anzuheizen. Erst als Gandhi selbst die Kampagne absagte, griff sie zu und machte ihm den Prozess. Sie ahnte nicht, dass Gandhi diesen Prozess dazu nutzen würde, ein Signal zu setzen, das weltweit Aufmerksamkeit erregte.
Die Verteidigung des Sokrates war für Gandhi schon lange ein Vorbild gewesen. Er hatte dessen berühmte Verteidigungsrede ins Gujarati übersetzt und in seiner südafrikanischen Zeitung „Indian Opinion“ veröffentlicht. Als er dann 1909 sein politisches Manifest “Hind Swaraj“ (Die Freiheit Indiens) schrieb, verfasste er es im Stil eines sokratischen Dialogs. Bereits in diesem Manifest hatte er betont, dass die Briten Indien nicht erobert, sondern die Inder es ihnen gegeben hätten und ihre Herrschaft auch weiterhin nur durch ihre Zusammenarbeit aufrechterhielten. Wenn die Inder diese Zusammenarbeit aufkündigten, wären die Briten dazu gezwungen, ihre Herrschaft aufzugeben.
Gandhis Übersetzung der Rede des Sokrates sowie „Hind Swaraj“ waren 1920 zu Beginn der Kampagne der Nichtzusammenarbeit in Indien vom Nationalkongress verbreitet und von den Kolonialbehörden beschlagnahmt worden. Nun aber gaben die Kolonialherren Gandhi dadurch, dass sie ihm den Prozess machten, die Gelegenheit seine Botschaft auf dramatische Weise zu verkünden, indem er sich seinen Anklägern gegenüber wie Sokrates verhielt.
2. Personen
a) Die Angeklagten
Neben Gandhi war auch der Verleger seiner Zeitschrift „Young India“, Shankerlal Banker, angeklagt, denn die Anklage bezog sich auf drei Aufsätze, die Gandhi in dieser Zeitschrift veröffentlicht hatte. Nach dem britisch-indischen Presserecht war auch der Verleger für den Inhalt der Veröffentlichungen verantwortlich. Banker war ein Gefolgsmann Gandhis, der bereits bei dem von Gandhi unterstützten Textilarbeiterstreik in Ahmedabad (1918) mitgewirkt hatte. Die pro-nationalistische Zeitung „Bombay Chronicle“ war ebenfalls von Banker verlegt worden, bis sie 1919 von der Kolonialregierung verboten wurde. Die in diesem Jahr gegründete Wochenzeitschrift „Young India“ trat dann an die Stelle des „Bombay Chronicle“, erschien aber in Ahmedabad mit Gandhi als Chefredakteur.
b) Der Richter
Der Prozess gegen Gandhi wurde vor dem Bezirksgericht in Ahmedabad geführt. Der vorsitzende Richter war C.N. Broomfield, I.C.S., der Gandhi sehr höflich und respektvoll behandelte, als großen Patrioten anerkannte und volles Verständnis dafür hatte, dass Gandhi keinen Verteidiger wünschte, sondern selbst seine Verteidigung übernahm.
c) Der Staatsanwalt
Die Anklage wurde vom leitenden Staatsanwalt der Bombay Presidency, Sir Thomas Strangman vertreten. Er stützte die Anklage nicht nur auf den Text der Artikel Gandhis, die der eigentliche Gegenstand des Prozesses waren, sondern wies auch auf die gewalttätigen Ausschreitungen wie die in Chauri Chaura hin. Doch war auch Strangman Gandhi gegenüber sehr höflich und respektvoll. Er berichtete später über den Prozess in seinem Buch „Indian Courts and Characters“ (London, 1931).
3. Zeitgeschichtliche Einordnung
Für den indischen Freiheitskampf war dieser Prozess ein Meilenstein. Gandhi hatte sich bereits in Südafrika darum bemüht, durch die Übertretung ungerechter Gesetze zu demonstrieren, dass der Staat gegen den er Widerstand leistete, kein Rechtsstaat, sondern ein Unrechtsstaat war. In Indien wurde er dann durch das Rowlatt-Gesetz von 1919 dazu herausgefordert, diese Methode auch dort anzuwenden. Das Rowlatt-Gesetz sollte die Notstandsbefugnisse des Defence of India Act, die nur während des Kriegs gegolten hatte, fortschreiben, um auch in Friedenszeiten Aufrührer summarisch verurteilen zu können. Der Volksmund hatte dieses Gesetz auf eine kurze Formel gebracht: „Na dalil, na vakil, na appeal“ (Kein Prozess, kein Verteidiger, keine Berufung). Nun war dieses Gesetz aber nur ein Ermächtigungsgesetz, das schließlich nie angewandt wurde und daher auch nicht übertreten werden konnte. Gandhis Protest gegen dieses Gesetz hatte so keinen Gegenstand und stieß ins Leere. Im Panjab führte dieser Protest freilich zu Unruhen, die im „Massaker von Jallianwala Bagh“ endeten. Der Jallianwala Bagh war ein von Mauern umgebener Platz in Amritsar, auf dem sich am 13. April 1919 eine große Menge unbewaffneter Demonstranten versammelte, darunter Frauen und Kinder. Der britische General Reginald Dyer wollte ein Exempel statuieren und ließ seine Soldaten auf die Menge schießen. Nach offiziellen Angaben soll es dabei 400 Todesopfer gegeben haben. Dyer hatte die Ausgänge des Platzes versperren lassen, so dass niemand entkommen konnte. Gandhi wirkte an dem Bericht des Nationalkongresses mit, der Anfang 1920 erschien und über die Umstände des Massakers informierte. Nach seinen Schätzungen betrug die Zahl der Todesopfer etwa 1000. Kurz darauf wurde ein britischer Regierungsbericht veröffentlicht, der Dyers Aktion rechtfertigte. Der Kontrast beider Berichte erregte die indische Öffentlichkeit. Es kam hinzu, dass zur gleichen Zeit die Protestbewegung der indischen Muslims gegen die dem türkischen Kalifen nach Kriegsende auferlegten Bedingungen ihren Höhepunkt erreichte. Gandhi, der schon in Südafrika gut mit indischen Muslims zusammengearbeitet hatte, identifizierte sich mit der sogenannten Khilafat-Bewegung, weil er hoffte, sie auf diese Weise für die Nichtzusammenarbeitskampagne zu gewinnen, die der Nationalkongress unter seinem Einfluss begann. Diese Kampagne litt daran, dass ihre Ziele zu diffus waren und sie folglich bald an Anziehungskraft verloren. Rechtsanwälte wurden aufgerufen, ihre Praxis aufzugeben, und Studenten sollten die britischen Bildungsinstitutionen verlassen. Ferner sollten britische Textilien boykottiert werden. Diese wurden öffentlich verbrannt was sich für einige Zeit als sehr erfolgreich erwies, während der Boykott der Gerichtshöfe und Bildungsinstitutionen weniger populär war. Die Khilafat-Bewegung, die zunächst Gandhis Kampagne zusätzlichen Schwung verlieh, litt darunter, dass die türkischen Nationalisten das Kalifat nicht unterstützen und letztlich den panislamistisch gesonnenen indischen Muslims in den Rücken fielen. Zu Beginn des Jahres 1922 war die Nichtzusammenarbeitskampagne bereits von der Gefahr bedroht, im Sande zu verlaufen. Daher war es eigentlich ein Glück für Gandhi, dass er mit dem Prozess, der ihm gemacht wurde, die Gelegenheit erhielt, seine Botschaft noch einmal auf eindrucksvolle Weise zu verkünden.
4. Die Anklage
Die Anklage bezog sich nicht auf Gandhis Kampagne, sondern lediglich auf drei „aufrührerische“ Artikel, die er in „Young India“ veröffentlicht hatte. Der Richter und der Staatsanwalt erwähnten die Kampagne beiläufig, wussten aber, dass Gandhi keine Handlungen nachzuweisen waren, die es erlaubten, ihn „dingfest“ zu machen. Seine Äußerungen in den drei Artikeln waren jedoch so eindeutige Aufrufe zum Widerstand gegen die Staatsgewalt, dass sie nach Art. 124 A des Indian Penal Code strafrechtlich verfolgt werden konnten. Gandhi hatte diese Artikel am 29. September und 15. Dezember 1921 und am 23. Februar 1922 veröffentlicht. Er hatte unter anderem die Soldaten der britisch-indischen Armee dazu aufgefordert, ihren Dienst zu quittieren.
5. Die Verteidigung
Auf die Frage des Richters plädierten Gandhi und Banker für „schuldig“. Eigentlich wäre danach gar keine Verteidigung mehr notwendig gewesen, zumal kein Verteidiger bestellt worden war. Doch es wurde Gandhi gestattet, eine ausführliche Erklärung abzugeben, in der er begründete, wie es zu seinem „schuldhaften“ Verhalten gekommen sei. Der Staatsanwalt warf Gandhi vor, dass in seinen Artikeln zwar immer wieder von Gewaltlosigkeit die Rede sei, dass er aber als erfahrener Mann hätte wissen müssen, welche Konsequenzen seine aufrührerischen Botschaften haben konnten. Gandhi stimmte ihm zu und sagte, dass er wusste, dass er mit dem Feuer spielte, aber bewusst dieses Risiko auf sich genommen habe. Er würde es wieder tun, sobald er frei sei. Er fügte hinzu, dass er nicht um Gnade bitte und forderte ihn zur strengsten Strafe zu verurteilen. Dadurch ließ er dem Richter keine andere Wahl als entweder seinen Posten aufzugeben oder ihn zu dieser strengsten Strafe zu verurteilen. Nach diesen Worten las er einen zuvor verfassten Text vor. Er schilderte, wie er vom Loyalisten zum Gegner der britischen Regierung geworden sei. Er habe bereits in Südafrika erfahren, dass er keine Rechte als Mensch und Inder habe, ja dass er kein Recht als Mensch habe, weil er ein Inder sei. Doch habe er sich davon nicht entmutigen lassen, sondern es für den Auswuchs eines politischen Systems gehalten, das eigentlich gut war. Er wies dann auf seine Verdienste bei der Organisation indischer Freiwilliger im indischen Sanitäterkorps während des Burenkriegs und beim Zulu-Aufstand hin, für die er mit Orden ausgezeichnet worden war. Selbst in Indien habe er noch 1918 versucht, in den Dörfern Gujarats Rekruten für die britisch-indische Armee anzuwerben. Bei allen diesen Leistungen habe er sich erhofft, dass Inder als gleichberechtige Bürger des Empire anerkannt würden. Das Rowlatt-Gesetz und das Jallianwala Bagh-Massaker habe ihn schockiert, dennoch habe er auf der Sitzung des Nationalkongresses im Dezember 1919 noch für die Annahme der Montagu-Chelmsford Reform plädiert. Auch der britische Bericht über das Massaker und die Behandlung der Rechte des Kalifen hätten ihn enttäuscht, aber auch da habe er die Hoffnung noch nicht verloren. Schließlich habe er aber einsehen müssen, dass er sich geirrt hatte und dass der Schaden, den die Briten in Indien angerichtet hatten, unermesslich war. Sein Aufruf zur Nichtzusammenarbeit sollte Briten und Indern zeigen, wie sie einen Ausweg aus dem Dilemma ihres unnatürlichen Zusammenwirkens finden könnten. Während in der Vergangenheit Nichtzusammenarbeit immer mit Gewalt verbunden gewesen sei, betone er die Gewaltfreiheit. Am Schluss seiner Rede forderte er den Richter noch einmal auf, die höchste Strafe über ihn zu verhängen, wenn er der Meinung sei, dass das System, das er vertrete, der Wohlfahrt Indiens diene und das Gandhis Taten Indien schadeten.
Das Urteil folgte dem Präzedenzfall des Prozesses gegen den indischen Nationalisten Bal Gangadhar Tilak, der 1908 ebenfalls für „aufrührerische“ Artikel zu sechs Jahren Haft verurteilt worden war. Gandhi hatte dieses Urteil erwartet und billigte es, denn er fühlte sich durch den Vergleich mit Tilak geehrt. Der Richter aber bedauerte es geradezu, dass er dieses Urteil verkünden musste und sagte, dass er hoffe, dass die britisch-indische Regierung Gandhi früher aus der Haft entlassen könne, wenn es die Umstände erlaubten. Des Richters Wunsch bewahrheitete sich schon zwei Jahre später, als Gandhi nach einer Operation vorzeitig entlassen wurde. Der Grund dafür war freilich, dass in London eine Regierung der Labour Party an die Macht gekommen war und die Kolonialregierung handeln wollte, ehe ihr von London befohlen wurde, Gandhi zu entlassen. Eine Entlassung aus Gesundheitsgründen kam ihr daher gelegen. Der Mitangeklagte Shankerlal Banker wurde ebenfalls verurteilt, aber nur zu einer Haftstrafe von einem Jahr.

Gandhi und Sadar Patel (rechts neben ihm) während der Bardoli-Satyagraha,
Fotograf unbekannt, © s.u.
7. Wirkung
Die Verurteilung Gandhis erregte nicht nur in Indien, sondern weltweit Aufsehen. Seine Verteidigungsrede wurde überall verbreitet. Der „Manchester Guardian“ brachte eine großen Bericht über den Prozess, illustriert mit Skizzen, die ein junger indischer Künstler heimlich im Gerichtssaal gemacht hatte. Gandhi hatte sich seines Vorbilds Sokrates würdig erwiesen. Der Nationalkongress berief sich noch lange auf diesen Prozess. Allerdings lobten aufmerksame Kommentatoren auch die besonnene Haltung von Richter und Staatsanwalt, die Gandhi respektvoll behandelt hatten und nicht mit Anschuldigungen über ihn hergefallen waren. Freilich hatte Gandhi ihnen dies durch sein Schuldbekenntnis auch leicht gemacht.
8. Würdigung
Der Prozess gegen Mahatma Gandhi gehört ohne Zweifel zu den bedeutendsten politischen Strafprozessen. Bemerkenswert ist dabei, dass Gandhi bei seiner „Verteidigung“ sozusagen der Regierung, die ihn vor Gericht stellte, selbst den Prozess machte. Die Kolonialherren boten ihm geradezu ein Forum, das er dazu nutzen konnte, seine Lehre besonders wirksam vorzutragen.
9. Literatur
Gita Dharampal-Frick (Hg.), Mahatma Gandhi. Mittel und Wege. Ausgewählte Reden und Schriften, Stuttgart 2015 (enthält dt. Übers. der Verteidigungsrede Gandhis, S.98–106); Dietmar Rothermund, Mahatma Gandhi. Der Revolutionär der Gewaltlosigkeit, München 1979; Thomas Strangman, Indian Courts and Characters, London 1931.
Dietmar Rothermund
Juni 2015
Zitierempfehlung:
Rothermund, Dietmar: „Der Prozess gegen Mahatma Gandhi, Indien 1922“, in: Groenewold/ Ignor / Koch (Hrsg.), Lexikon der Politischen Strafprozesse, https://www.lexikon-der-politischen-strafprozesse.de/glossar/gandhi-mohandas-karamchand/, letzter Zugriff am TT.MM.JJJJ.
Abbildungen
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© Portrait Gandhi, veränderte Größe von lexikon-der-politischen-strafprozesse.de, CC BY-SA 2.0
© Boykottaufruf ausländischer Kleidung, in: The Bombay Chronicle vom 30. Juli 1921, veränderte Größe von lexikon-der-politischen-strafprozesse.de, CC0 1.0
© Mahatma Gandhi als Anwalt in Süd-Afrika, 1906, veränderte Größe von lexikon-der-politischen-strafprozesse.de, CC0 1.0
© Mahatma Gandhis Unterschrift, veränderte Größe von lexikon-der-politischen-strafprozesse.de, CC0 1.0
© Transvaal Protest March, veränderte Größe von lexikon-der-politischen-strafprozesse.de, CC0 1.0
© Gandhi and Sadar Patel Bardoli Satyagraha, veränderte Größe von lexikon-der-politischen-strafprozesse.de, CC0 1.0