USA 1970–1972
Unterstützung eines Befreiungsversuchs
Soledad Brothers
Black Panther
Der Prozess gegen Angela Davis
USA 1970–1972
1. Prozessbedeutung / Prozessgeschichte
Der Prozess des kalifornischen Volkes gegen Angela Yvonne Davis, “The People of the State of California v. Angela Y. Davis, Case Number Nr. 52613“, vor dem Obersten Gericht in San José unter der Leitung des Richters Richard E. Arnason vom 27. Februar 1972 bis zum 4. Juni 1972 zählt zu den weltweit bekanntesten politischen Prozessen der Ära der schwarzen Befreiungsbewegung in den USA. Im öffentlichen kulturellen Gedächtnis der Vereinigten Staaten verblieb er, wie Carole Alston anmerkt, als der “trial of the century”, als Prozess, “which has had non parallel in American judicial history“ (Alston 1972, S. 45 u. S. 47), während John A. Floyd den internationalen Bekanntheitsgrad der Beschuldigten wie den skandalösen Prozesscharakter hervorhebt: The “case of the young UCLA professor has become the most widely-publicized political trial in decades – and perhaps the most notorious prosecution of a prominent Black ever […]”(Floyd 1972, S. 55).
Für die Verteidiger von Angela Davis waren der Rassismus und die nach wie vor wirksamen Merkmale aus den Zeiten der Sklaverei eine wesentliche politische Dimension des Prozesses. “The case is basically a political prosecution“, so Howard Moore in einem Interview aus dem Jahr 1972. “I believe that most of all Blacks are political prisoners, because it’s the political decision of this system that Blacks should get the short end of the stick“ (Moore in: Floyd 1972, S. 64).
Der Prozess fand in einem Moment der Transformation der Ära des Black Liberation Movement statt. Die Epoche eines politisch liberaleren Klimas auch zugunsten der African Americans in den USA ging spätestens mit dem Antritt der Präsidentschaft von Ronald Reagan im Jahre 1981 zu Ende (Finzsch 1999, S. 518–544). Der „Triumph der Rechten begünstigte das Wiederaufleben eines Rassismus, den viele längst erledigt glaubten, und führte zu mehr rassistischer Gewalt als zuvor“ (Finzsch 1999, S. 544–545).
Zum anderen erhält der Prozess seinen Platz in der breiteren politischen Auseinandersetzung in den USA in den Zeiten des Kalten Krieges zwischen dem bürgerlich konservativen Lager und der Linken, als deren Sammelbecken die CPUSA galt. Der Prozess war aufgeladen durch die seit Ende der 1960er Jahre wachsende Bedeutung einer linken, die rassischen Grenzen überschreitenden Sammlungsbewegung in den USA, die von der Civil Rights-Bewegung, der Black-Panther-Bewegung, der Studentenbewegung und der Anti-Vietnam-Kriegs-Bewegung ein breites Spektrum umfasste, die für das Ende von Rassismus, Kolonialismus in der sogenannten Dritten Welt eintrat und eine Abwendung von dem weltweiten Dominanzbestreben der USA und ihrer Verbündeten und ihrer Kolonialpolitik forderte. Verliefen die Fronten vielfach an den bekannten Scheidelinien des Ost-West-Konfliktes des Kalten Krieges, so enthielt der Fall Angela Davis auch ein Potential zur Auflösung starrer politischer Feindbilder jenseits der ideologisch-politischen Grabenlinien des Ost-West-Konfliktes.
Zur weltweiten Verbreitung des Falles und zu dem hohen internationalen Bekanntheitsgrad trug das National United Commitee to Free Angela David (NUCFAD) als groß angelegte nationale und internationale Bewegungskampagne bei.
International konnte das NUCFAD weltweit die Netze der Organisationen der jeweiligen Kommunistischen/Sozialistischen Parteien nutzen, was der Kampagne in den sozialistischen Staaten, insbesondere in Kuba, der SU, der DDR, sowie fast allen europäischen Staaten zu einer großen Popularität verhalf (Stern 1971).
2. Personen
a) Die Angeklagte
Angela Yvonne Davis wird am 26. Februar 1944 als ältestes der vier Kinder des Ehepaares Sallye Bell Davis und B. Frank Davis in Birmingham/Alabama (USA) geboren. Die Familie gehörte zum aufstrebenden akademisch gebildeten Mittelstand der afroamerikanischen Community Birminghams. Die Jugend von Angela Davis ist geprägt von den alltäglichen Erfahrungen der strikten Rassentrennung der Jim-Crow-Ära (1876–1964), die u.a. die Segregation der öffentlichen Sphären (Wohnviertel, Schulen, Kinos, Sitzbänke, Plätze in öffentlichen Verkehrsmitteln etc.) für Weiße und Schwarze festlegte. Nach dem Besuch der integrativen Oberstufe der privaten Elisabeth Irwin High School in Greenwich Village (New York) führte ihre akademische Ausbildung sie an die Brandeis-University (Waltham, Massachusetts) für den Studiengang B.A. in Französischer Literatur, Philosophie und Literaturtheorie (vgl. Hampton 2013, S. 43–45). Die Begegnung dort mit Herbert Marcuse im Jahr 1962 prägte ihren weiteren Weg: “Herbert Marcuse taught me that it was possible to be an academic, an activist, a scholar, and a revolutionary” (Fokos 2007). Es folgten Studienaufenthalte in Frankfurt (1965–1967) und an der University of California in San Diego (UCSD) (Hampton, S. 43–50). 1968 nahm sie einen PhD-Studiengang mit Vorstudien zu einer Dissertation zum Thema „Kants Analyse der Gewalt in der Französischen Revolution“ auf (Hampton, S. 51). Im Frühjahr 1969 bot die Universität von Kalifornien in Los Angeles (UCLA) Angela Davis, inzwischen Lehrassistentin bei Marcuse, einen Vertrag als Dozentin (Acting Assistant Professor) für das Universitätsjahr 1969/70 an (American Association of University Professors Bulletin 1971, S. 84).
Als Mitglied des Che-Lumumba-Club (CLC), einer Organisation der CPUSA, geriet Angela Davis bald ins Visier des FBI (Churchill 2001, S. 80–85; Finzsch 1999, S. 521–524). Sie wurde nun durch die hohe Wellen schlagende Auseinandersetzung um die Kündigung ihres Lehrvertrags aufgrund ihrer Mitgliedschaft in der CPUSA an der UCLA bekannt. (Davis 1975, S. 204–213; Steiniger 2010, S. 21–26; American Association of University Professors Bulletin, S. 387).
Am 19. Juni 1970 verkündete Reagan in einem Memorandum: “Angela Davis, Professor of Philosophy, will no longer be a part of the UCLA staff. As the head of the Board of Regents, I, nor the board, will not tolerate any Communist activities at any state institution. Communists are an endangerment to this wonderful system of government that we all share and are proud of” (Browne 1972).
War Angela Davis 1969 als Lehrende der UCLA in das Visier des FBI geraten, so standen ihre politischen Aktionen als leitendes Mitglied des »Soledad Brothers Defense Committees« (SBDC) in Südkalifornien unter weitaus stärkerer Beobachtung des FBI. George Jackson, »Field Marshall« der Black Panther Partei, galt als der prominenteste und profilierteste der drei »Soledad Brothers«, ”the symbolic and global figurehead of a political and intellectual movement located in American Prisons“ (Berger 2014, S. 95), eine Leitfigur des Widerstandes der Black Panther in US-amerikanischen Gefängnissen. (Berger, S. 91–96; Briefs 2012, S. 1; Finzsch 2003, S. 534) Das SBDC entwickelte im Frühsommer 1970 eine zunehmende Anziehungskraft in der Öffentlichkeit (Aptheker 1999, S. 7–11; Berger, S. 91–138). Angela Davis kam als »Legal Investor« seit Mai 1970 in brieflichen Kontakt mit George Jackson. Der Bruder Jonathan Jackson gehörte ebenfalls dem SBDC an.
Die Anschuldigungen gegen Angela Davis nach der missglückten Geiselnahme von Jonathan Jackson im Gerichtssaal des Marin County am 7. August 1970 folgten dem strategischen Konzept des FBI, das dieses im Rahmen des COINTELPRO-Feldzuges als Dreischritt „To Disrupt, Discredit and Destroy“ entwickelt hatte (Churchill 2001, S. 78–117), um die Black-Panther-Bewegung und andere unliebsame politische Gegner auf dem linken Spektrum empfindlich zu schwächen. (Churchill 2001, S. 78–117).
b) Die Verteidiger
Die Gruppe der hauptamtlich agierenden Strafverteidiger umfasste neben Haywood Burns Leo Branton, Howard Moore, Doris Brin Walker, Margaret Burnham und Angela Davis als Mitglied des Verteidigungsteams in eigener Sache (pro se) (Davis, S. 290). Bis auf Margaret Burnham, die am Anfang ihrer Karriere stand, hatten sie ihre Expertise in der Ära des McCarthyismus, während der Bürgerrechtsbewegung und der Niederschlagung der Black-Panther-Bewegung – vielfach mit Prozessen, die bis zum Obersten Gerichtshof gingen – gewonnen.
Margaret Burnham hatte 1969 ihre anwaltliche Zulassung erhalten. Sie vertrat (Alston 1972, S. 50) Angela Davis durchgehend von Oktober 1970 bis Juni 1972, anfänglich als Co-Counsel. Außerdem fungierte sie als Sprecherin und Vermittlerin zwischen Strafverteidigung und den Unterstützungsbewegungen. ”Since a successful courtroom defense literally depends on the perspective and commitment of out-of-court forces, the lawyer is obliged to construct his defense outside as well as inside the court“ (Aptheker, S. 109–110).
Leo Branton (1922–2013) galt als brillanter Strafverteidiger. Nach seinem Juristischen Abschluss an der Northwestern University praktizierte er seit 1949 als Rechtsanwalt (sole practitioner). Seinen Ruf als erfolgreicher Strafverteidiger für die Durchsetzung von Bürgerrechten verdankte er Fällen wie “People v. Lawrence Bucky Walter”, in denen er einen jungen schwarzen Soldaten in Riverside, Kalifornien, vertrat, der wegen Doppelmordes angeklagt war. African Americans wurden seitdem erstmalig als Geschworene zugelassen. (Alston, S. 49).
“As a defense lawyer for Angela Y. Davis, Howard Moore has emerged as the archetype of the »Black man up front«. Because the case of the brilliant young Black UCLA philosophy professor has become the most widely-publicized political trial in decades – and perhaps the most notorious prosecution of a prominent Black ever – Howard Moore has ignited the imagination of countless young Blacks in all walks of life“(Floyd 1972 S. 55).
Howard Moore (*1932) erwarb 1960 seinen Bachelor of Laws (LL.B.) ‑Abschluss an der Boston University School of Law (Moore, Howard, Jr., Biography 2007) und wurde 1961 in Massachusetts als Rechtsanwalt zugelassen. Er war bekannt für seine großen Erfolge in der Durchsetzung der Antidiskriminierungsgesetzgebung im Bundesstaat Georgia. (Floyd, S. 55).
Doris Brin Walker (1919–2009), seit den 1930er Jahren Mitglied der CPUSA und aktives Gewerkschaftsmitglied, schloss ihr Jurastudium 1942 an der Boalt Hall in Berkeley ab (Woo 2009). Sie wurde aufgrund ihrer jahrelangen Erfahrung und sorgfältigen Planung bei politischen Aktionen, ihrer Expertise und ihrer umfangreichen Praxis im kalifornischen Arbeits‑, Gerichts- und Verfassungsrecht für den Davis-Prozess ausgewählt (Woo 2009). ”More immediately, she views her role as an experienced lawyer with special expertise in trial tactics“ (Alston 1972, S. 53). Doris Brin Walker leitete 1970 als erste Frau 1970 die National Lawyers Guild.
Haywood Burns (1940–1996) zählte zu den bekanntesten schwarzen Strafverteidigern seiner Generation. 1987 wurde er zum ersten schwarzen Dean der Faculty of Law der City University of New York (CUNY) gewählt. Nach dem Studium in Harvard (1962) erwarb er 1966 seinen juristischen Abschluss in Yale. Als Aktivist in der Civil Rights- Bewegung vertrat er eine gemäßigte Position. Ein Schlüsselerlebnis war die Unterstützung des Poor Peoples March 1968 in Washington, an dem er als juristischer Berater Martin Luther Kings Jr. teilnahm.
Im Gegensatz zu den von dem Rechtswissenschaftler Herbert Wechsler (1909–2000) entwickelten „neutralen Prinzipien“, gehörte Haywood Burns zu den Vertretern des „institutionellen Rassismus“, der auf der Annahme basiert, dass der Rassismus dem amerikanischen Recht inhärent ist und sich als „institutioneller Rassismus […] im Rechtssystem widerspiegelt. “Even if a great deal of the overt and explicit racism in the legal system has been removed in recent years through judicial and legislative action, racism had not been eradicated from the legal system“ (Ratner/Stein 1996).
Haywood Burns war 1969 einer der Gründungsdirektoren des NCBL und amtierte 1972 als geschäftsführender Direktor (The National Conference of Black Lawyers 1978, S. 9–11). Er war bereits im Oktober 1970 in New York als Anwalt von Angela Davis (Alston, S. 51; Combined Federal & State Cases, No. 70 Civ. 4793 [November 4,1970) tätig gewesen. Im Januar 1971 stellte er als hauptverantwortlicher Initiator eine Gruppe von zwölf Juraprofessoren aus elf Colleges zusammen, die gemeinsam mit ihren Studierenden dem „Legal Defense Team“ aktive Unterstützung – “advice and counsel” – anboten (Campbell 1971).
c) Das Gericht
Der Richter Richard E. Arnason (1922–2015) hatte 1946 das Jurastudium in Berkeley abgeschlossen und praktizierte jahrelang als Rechtsanwalt in Antioch, Kalifornien. Er war Mitglied der Demokratischen Partei und wurde 1963 von dem damaligen Gouverneur und Parteifreund Edmond G. Brown als Richter an das kalifornische Bundesgericht (California Superior Court) berufen und im Juni 1971 für den Fall abgestellt. Der Jurist galt als kühler Kopf und bei Strafprozessen als routinierter und erfahrener Vorsitzender, der sich streng an die Gesetze hielt und eine ruhige und ausgeglichene Verhandlungsführung sicherte. (Hallissy 1999, Meeker 2008, S. 105–106). 2012 schied Richard E. Arnason im Alter von 90 Jahren und nach 49 Jahren Tätigkeit als Richter des Superior Court aus (Hallissy, Meeker, S. 105–106).
d) Die Jury
Als Geschworenenprozess lag die Entscheidung über den Ausgang bei dem einstimmig zu fällenden Votum der zwölfköpfigen Jury. Der Unvoreingenommenheit verpflichtet, erwies sich die Jury auch noch während des Black Liberation Movement der 1970er Jahre als Instrument einer der Rassensegregation verpflichteten Justiz, indem sie häufig noch aus rein weißen Mitgliedern zusammengesetzt wurde und ihr Urteil dem »racial bias« entsprach. Daher wurde die Auswahl der zwölf Mitglieder und der vier Ersatzleute für die Jury im Angela-Davis-Prozess ein hartes Ringen um die geeigneten Mitglieder, ein komplizierter Vorgang, der erst Ende März 1972 abgeschlossen war. Die jeweils durch Los ermittelten Anwärter auf einen Platz in der „Box“ wurden dem „Voir Dire“ – einer eingehenden Befragung durch beide Seiten – unterzogen. Anklage wie Verteidigung hatten das Recht, bis zu 20 Kandidaten ohne nähere Begründung durch ein Veto auszuschließen. Überdies musste der Richter auf Antrag der Verteidigung solche Geschworenenanwärter entlassen, deren Voreingenommenheit offensichtlich war.
Die schließlich ausgewählten zwölf Mitglieder der Jury und vier Ersatzmitglieder waren zwischen 19 und 67 Jahre alt und gehörten ihrem sozialen Status und ihrer Ausbildung nach der Mittelschicht an. Darunter befand sich kein Schwarzer; der einzige nicht weiße Geschworene war der aus Mexico stammende Louis Franco, der als Datenverarbeiter bei IBM tätig war (Steiniger, S. 76–79, 81–83; Aptheker, S. 89, 168–169, 173–178, 182).
e) Der Staatsanwalt: Albert W. Harris
Albert W. Harris (1939–1974) war nach seinem B.A.-Abschluss und einem Jurastudium in Berkeley 1956 in den Stab des Generalstaatsanwalts von Kalifornien eingetreten.
Albert W. Harris Jr. leitete als stellvertretender Generalstaatsanwalt des State of California versus Angela Y. Davis die Vorverhandlungen und übernahm im Hauptprozess die Rolle des Hauptanklägers. Als Vertreter der konservativen politischen Klasse trat Albert W. Harris in den Voruntersuchungen als klassischer Repräsentant einer im Sinne der Strategie des COINTELPRO handelnden Staatsanwaltschaft auf. Im Laufe des Prozesses wurden so viele Fehler und Versäumnisse der Voruntersuchungen offenbar, dass sein starres Konzept der Anklage nicht mehr aufrechterhalten werden konnte. (Albert W. Harris Jr. Dies at 45, 1974; Chief Angela Davis Prosecutor. New York Times, Dec. 6. 1974, Archives; vgl. Kap. 5).
3. Zeitgeschichtliche Einordnung
Der Prozess gegen Angela Yvonne Davis gilt unter Strafrechtlern der USA als einer der bedeutendsten politischen Strafprozesse der USA in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts, “a case called by Harvard University law professor Charles Ogletree Jr. »clearly the trial of the 20th century«” (Cohn 2009).
So hatte bereits FBI-Direktor Edgar Hoover in seinem Fahndungsaufruf vom 18. August 1970 Angela Davis in den Rang einer „Terroristin“ und gefährlichen Kriminellen erhoben, zur bundesweiten „cause célèbre“, als er sie auf die Liste der »Ten Most Wanted criminals« platzierte: “Angela Davis is wanted for kidnapping and murder charges growing out of an abduction and shooting in Marin County, California, on August 7, 1970. She has allegedly purchased several guns in the past. Consider armed and dangerous“ (Aptheker, S. 22). Der Haftbefehl des Staates Kalifornien vom 15. August 1970 wurde damit in seiner Tragweite um einiges verschärft.
Dieser beruhte auf der Anschuldigung wegen Mordes ersten Grades, Geiselnahme und Verschwörung im Zusammenhang mit dem Überfall des 17-jährigen Afroamerikaners Jonathan Jackson vom 7. August 1970 auf das Marin County Superior Court Center im Justizgebäude von San Rafael in Kalifornien (Steiniger, S. 27–28; Aptheker 1999, S. 14). Jonathan Jackson war in einem Gerichtssaal bei laufender Verhandlung in der Strafsache gegen den afroamerikanischen Angeklagten James McClain eingedrungen, hatte fünf Geiseln genommen und den Angeklagten sowie zwei seiner Mithäftlinge, die als Zeugen aussagten, befreit (Steiniger, S. 27–28; Aptheker, S.16). Als die Gruppe mit den Geiseln in einem gelben Van den Gerichtshof verlassen wollte, wurden Jonathan Jackson, James McClain und William Christmas sowie der Richter Harold Haley in dem unmittelbar einsetzenden Schusswechsel getötet. Der Bezirksstaatsanwalt Gary Thomas wurde schwer verletzt, ebenso Ruchell Magee und eine der weiblichen Geschworenen (GL M0308 Box 2; Vol. XIV, Trial, March 27, 1972, S. 2141–2219; Davis, S. 11–13).
Drei der Gewehre, die bei der misslungenen Geiselnahme gefunden worden waren, waren auf den Namen von Angela Davis eingetragen. Somit galt Angela Davis als „Eigentümerin der Waffen“ neben dem einzigen überlebenden afroamerikanischen Häftling des Überfalls, Ruchell Magee, als Hauptbeschuldigte (Aptheker 1999, S. 21). Bei dem Tatbestand der Verschwörung, der hier zugrunde gelegt wurde, drohte bei einem Schuldspruch in Kalifornien die Todesstrafe.
Am 13. Oktober 1970 wurde Angela Davis in New York von Beamten des FBI verhaftet. (Davis, S. 15–31, 68–73; Campbell 1970, Abt/Meyerson 1993, S. 8–9). Verhaftung, Auslieferung nach Kalifornien, Untersuchungshaft und der Prozess von Angela Davis wurden in der US-amerikanischen Öffentlichkeit von allen Seiten als hochrangiges Politikum eingestuft. So gratulierte Präsident Nixon persönlich in einem Fernsehinterview dem FBI Direktor Edgar F. Hoover “for the capture of the dangerous terrorist, Angela Davis“. The New York Times also congratulated the FBI for its ‚brilliant investigative effort‘ in apprehending Angela Davis in an editorial in October 16th, 1970“ (Aptheker, S. 24). Gus Hall, Generalsekretär der Kommunistischen Partei hingegen “labeled the arrest of Angela Davis ‚a fraud and a frame-up‘, and called for a wide movement to free the 26-year-old black militant. She is held here without bail for possible extradition to California on murder and kidnapping charges. Mr. Hall said Miss Davis had been a member of the Communist party for some time. Her arrest, he said, was part of »galloping hysteria inspired and red by the Federal Government, which is moving the country rather speedily toward a police state«.” (The New York Times, 16. Oktober 1970).
Die Diskussion des extremen »frame-ups« der Angeklagten hatte im Lichte der hohen öffentlichen medialen Aufmerksamkeit nicht die staatlicherseits erwartete Wirkung. Stattdessen führten die zahlreichen Berichterstattungen in der Presse eher zu einer starken Anzweiflung der öffentlichen Version und zu einer Solidarisierung mit der Angeklagten, die sogar in der nicht immer freundlich gesonnenen bürgerlichen Presse gelegentlich als „Jeanne d’Arc“ bewundert wurde (Steiniger, S. 47). Während Reagan noch im Januar 1972, kurz vor dem Beginn des Prozesses, Angela Davis im Fernsehen als Staatsfeindin inszenierte, setzte das NUCFAD recht erfolgreich auf die Glaubwürdigkeit der Angeklagten, indem es ständig auf den »racial bias« der Anklage, der Untersuchungshaft und des Prozessgeschehens in den Medien hinwies.
Aufgrund der internationalen Berichterstattung gerieten das US-amerikanische Justizsystem und der Rassismus des US-Gefängnissystems in den Fokus der Weltöffentlichkeit. So waren für die Berichterstattung des Prozesses in den Medien ca. 500 Personen akkreditiert, darunter auch ein Teil aus dem Ausland. Dass das weltweite Echo, das die erneute Kampagne »Bail now!« 1972 begleitete, nachdem der Oberste Gerichtshof des Staates Kalifornien am 18. Februar 1972 die Todesstrafe außer Kraft gesetzt hatte, als öffentliches Gegengewicht anzusehen ist und die Entscheidung des Richters nicht unbeeinflusst ließ, legen die Bemerkungen des Richters Arnason über die umfassende Post, die er „in den letzten zwei Tagen erhalten habe“, ebenso wie die Telefonanrufe aus „einer sehr großen Anzahl von Staaten“ nahe. Angela Davis wurde am 23. Februar 1971 auf Kaution aus der Haft im Untersuchungsgefängnis des Santa Clara County in Palo Alto entlassen (Davis, S. 21; Aptheker, S. 136–153).
Angela Davis wurde medial zur „Stilikone“ einer neuen Generation der African Americans; Auftreten und Erscheinung wurden an westlichen Modeidealen gemessen, die Afro-Frisur andererseits als herausragendes Merkmal afroamerikanischer selbstbewusster Identität angesehen, ohne zu stigmatisieren.
4. Die Anklage
Die Anklage des “Kidnapping in the first degree, Murder in the first degree, Conspiracy“ beruhte auf der Beschuldigung der angeblichen Verschwörung laut Section 31 des California Penal Code: “All persons concerned in the commission of a crime, whether it be a felony or misdemeanor, and whether they directly commit the act constituting the offense, or aid and abet it in its commission, or, not being present, have advised and encouraged its commission […] are principals in any crime so committed […].“ Der Artikel war 1872 in das Strafgesetzbuch aufgenommen worden und kam selten zur Anwendung. Diese sehr weit gefasste Definition der Verschwörung erlaubte die Teilnahme mit der Täterschaft gleichzusetzen. Bettina Aptheker benennt die Fragwürdigkeit der Formulierung, „because it abolished the distinction between an accessory before the commission of a crime, and a principal partaking in the commission of crime“ (Aptheker 1999, S. 21).
Die am 27. März verlesene Anklageschrift blieb bei der ursprünglichen Formulierung, stellte das Fallgeschehen jedoch nicht mehr als politisch motivierte Tat, sondern als klassisches Kapitalverbrechen dar, indem sie die Brutalität des Tatgeschehens hervorhob, ihr ein besonderes Motiv unterstellte und die Planmäßigkeit der Ausführungen als gegeben ansah.
Damit zeichnete sich eine Veränderung der Strategie der Anklage und – entsprechend – der Beweisführung ab, die bis kurz vor Prozessbeginn die politischen Aktivitäten von Angela Davis, ihre Reden bei Kundgebungen, ihre Leitung des SBDC, ihre Mitgliedschaft in der CPUSA und ihre Tätigkeit in der Black Panther Party stark gewichtet hatte. (Vgl. die Eröffnungsrede des Staatsanwalts, in: GL/M0308 Box 2; Vol. XIV, Trial, March 27, 1972, S. 2141–2219; Davis 1975, S. 270).“The case of the prosecution does not rest in any degree upon the nature of political views of the defendant. The claim that the defendant is a political prisoner is false and without foundation […]“ (Aptheker 1999, S. 166).
Als Motiv unterstellte Staatsanwalt Albert Harris stattdessen eine in der Angeklagten liegende persönliche leidenschaftliche Liebe zu George Jackson, wonach Angela Davis sich Jonathan Jackson gefügig gemacht habe, Entführung und Mord in Kauf zu nehmen, um ihren Geliebten, George Jackson, zu befreien. “Her own words will reveal that beneath the cool academic veneer is a woman fully capable of being moved to violence by passion. The evidence will show that her basic motive was not to free political prisoners, but to free the one prisoner that she loved. […] The evidence will show […] that the defendant and George Jackson used the meeting, their only physical meeting that I know of, as an opportunity for a close passionate physical involvement. […] You will find […] a willingness on the part of the defendant to do whatever she felt had to be done to free George Jackson […] to undergo hazards and risks of extreme difficulty if they were necessary in order to free George Jackson.”(Eröffnungsrede des Staatsanwalts GL/M0308 Box 2; Vol. XIV, Trial, March 27, 1972, S. 2141–2219, hier S. 2193 u. S. 2194).
Mit dem Hinweis auf das Motiv der „leidenschaftlichen Liebe“ bediente der Staatsanwalt das US-amerikanische rassistische Klischee hinsichtlich der Sexualität schwarzer Frauen, wie es in den 1960er Jahren der Soziologe Daniel Moynihan mit breiter Wirkung formuliert hatte. Moneyhan hatte schwarzen Frauen eine ungesteuerte triebhafte Sexualität unterstellt, wodurch für die schwarze Familie und die schwarze Männlichkeit eine Bedrohung der stabilen gesellschaftlichen „Ordnung“ eingetreten sei. Entsprechend sah sich die Anklage dem Problem gegenüber, nach dem monatelangen „Framen“ des Falles im Sinne eines politischen Prozesses, die als besonnene Intellektuelle agierende Angela Davis nun einem Frauenbild anzugleichen, das auf dem unterstellten gefährlichen Pol schwarzer Weiblichkeit angesiedelt war (Finzsch, S. 517).
Insgesamt präsentierte die Anklage 104 Zeugen und 200 Beweisstücke, darunter Pläne des inneren und äußeren Bereiches des Tatortes, Fotografien während des Tathergangs und nach den tödlichen Schüssen, der an dem Tag benutzten Waffen, Kleidungsstücke und persönliche Gegenstände der Toten. Als Hauptbeweisstück für das Motiv der „leidenschaftlichen Liebe“ verlas Harris private Briefe und ein Brieftagebuch, sehr persönliche Texte, die die Angeklagte im Juni 1970 und im Juli/August 1971 an George Jackson geschrieben hatte. Das Brieftagebuch, im Prozess sowohl als „diary“ als auch „letters“ benannt, umfasst 18 eng beschriebene Seiten, in denen die Autorin ihrem „stream of consciousness“ gegenüber dem Adressaten an mit dem jeweiligen Datum gekennzeichneten Tagen freien Lauf lässt. Die Seiten waren auf illegalem Wege in die Zelle von George Jackson gelangt, wo sie nach seinem Tod im August 1971 entdeckt worden waren (People’s Exhibits 120, 121, 125, und 16B in: BANC MSS/99/281c, box 56; Aptheker 1999, S.237–240).
5. Die Verteidigung
Die Verteidigung nutzte eine zweifache Strategie. Zum einen ging es darum, das politische Framing des Falles entgegen der Kehrtwendung des Staatsanwaltes, den Fall als gewöhnliches „Kapitalverbrechen“ zu behandeln, herauszustellen. Ein gleiches, wenn nicht größeres Gewicht lag auf der Widerlegung der einzelnen Anklagepunkte durch den Nachweis von groben Fehlern bei der Sicherung und Interpretation der Indizien, durch die Aufdeckung von Widersprüchen in dem von Harris dargelegten Tathergang, durch die Überprüfung des Wahrheitsgehaltes und/oder der Voreingenommenheit der Zeugenaussagen. Als besonderes wirkungsvolles Instrument erwies sich das Kreuzverhör, das nach seinerzeit neuesten sozialpsychologischen Erkenntnissen geführt wurde. Mit der Widerlegung der Indizienkette – ein Kunstwerk der Strafverteidigung, das später in den Lehrbüchern Eingang fand – fiel letztlich auch die Glaubwürdigkeit der Anklage in sich zusammen.
Ein geschickter Schachzug der Verteidigung war, Angela Davis als Co-Counsel der Verteidigung bei der Eröffnung des Prozesses die Gegenrede der Verteidigung persönlich vortragen zu lassen. Dieses in der Prozessordnung vorgesehene Vorgehen erwies sich als besonders erfolgreich, weil der Vortrag im Prinzip nicht unterbrochen werden durfte und die Ausführungen Widerlegungen der Anklage enthalten konnten, welche nicht einem Verhör unterzogen wurden. Dieses Instrument nutzte Angela Davis erfolgreich, zum einen, um die Öffentlichkeit per Medienecho, zum anderen, um die Geschworenen im Gerichtssaal einzustimmen.
In ihrem Vortrag konzentrierte sich Angela Davis auf zwei Punkte. Der erste befasste sich mit der Strategie des Staatsanwaltes, die politischen Implikationen des Prozesses beiseite zu lassen. Der zweite widmete sich der ausführlichen Kritik der Ausführungen des Staatsanwaltes zum „Verbrechen aus Leidenschaft“, um den versteckten Rassismus und Antifeminismus der Anklage hervorzuheben (Opening Statement by the Defense in: GL/ M0308 Box 2; Trial March 29, 1972, Vol XV, 2320–2363; Davis 1975, S. 339–340).
Ein Beispiel zur Illustration des geschickten Vorgehens der Verteidigung zeigte sich bei dem Nachweis, dass von einer Planung der Täter, durch einen Austausch der Geiseln die Freilassung der drei »Soledad Brothers« zu erreichen, nicht die Rede sein konnte. Im Kreuzverhör konnte die Verteidigung nachweisen, dass die angeblichen Ausrufe der Täter „Freiheit für die Soledad-Brüder“ eines faktischen Nachweises entbehrten. So sagte der Bezirksstaatsanwalt Gary Thomas am 5. 4. 1970 aus, dass er sich an die Ausrufe „Freiheit für die Soledad Brüder“, die angeblich andere Zeugen gehört haben wollten, nicht erinnern konnte (Aptheker, 193; GL/M0308 Box 2 Vol. XIX, S. 2778–2969). Ein Beamter des Marin County hatte angeblich gehört, dass die drei Täter „Folsom“ statt „Soledad“ (in St. Quentin) gerufen hatten, (Ted Hughes, Aussage vom 6.4.1972, GL/M0308 Box 2, Vol XX, S. 2970–3165A, Aptheker 1999, S. 198), ein weiterer Zeuge, der Fotograf James Kean, konnte den Nachweis des Ausrufes nicht überzeugend erbringen, da der Zettel, auf dem er ihn angeblich notiert hatte, nicht mehr auffindbar war (Aussage James Kean am 3.4.1972, in: GL/ M0308 Box 2, Vol XVIII, S. 2578–2777).
Ein weiteres entscheidendes Indiz der Anklage wegen Mordes verlor seine Aussagekraft, als die Verteidigung nachweisen konnte, dass die drei Akteure des Überfalls aus keiner der mitgebrachten Waffen geschossen hatten (Aussagen von John Murphy und John A. Hicks am 11.4.1972 GL/ M0308 Box 2 Vol XXII, S. 3318–3520. Steininger, 137–138). Eine Erschießung der Geiseln durch die Geiselnehmer passte zudem nicht in die Logik einer geplanten Befreiung, wenn die Täter die Geiseln für die Herausgabe der Soledad Brothers brauchten. Eine genaue ballistische Untersuchung der Waffen und der Munition, u.a. die Überprüfung von Fingerabdrücken auf den Waffen, war im Übrigen nicht erfolgt. Die Autopsie der Leichen war, wie das Verhör des zuständigen Pathologen John H. Manwaring ergab, sehr nachlässig durchgeführt worden. Die ursprünglichen Aus- und Einschusswunden waren „verwechselt“ worden. Jonathan Jackson und McClain waren mit einem Schuss gezielt getötet worden. (Bericht des Pathologen Manwaring am 13.4.1972, GI/M0308, Box 2, Vol XXIII, S.3521–3685; Aptheker, 194–195). Der Tod des Richters Haley war wahrscheinlich eine unabsichtliche Folge der heftigen Schießerei des Wachpersonals gewesen. (Steiniger, S. 138; Aussage von Cedell Bradford am 12.4.1972 in: GI/M0308, Box 2 Vol XXIII, S. 3521–3685).
Ein Beispiel für die Voreingenommenheit einer Zeugin erbrachte das Verhör von Mrs. Lois M. Leidig. Als Besucherin der Verhandlung, die Jonathan Jackson zur Geiselnahme ausgesucht hatte, sagte sie über McClain nach der Ankunft Jonathan Jacksons in dem Gerichtssaal aus: He “turned around several times to look at the young man.“ Diesen identifizierte sie als Jonathan Jackson. Daraufhin las Leo Branton aus einem Brief von Mrs Leidig vom 11. Januar 1971 an einen Freund vor: “I am hoping for this verdict for all those anarchists involved. Our national courts need a verdict like this.“ Unter “verdict“ verstand sie die Todesstrafe.
Branton sagte zu der Zeugin im Kreuzverhör: “The truth of the matter is, Ms. Leidig, […] you don’t remember seeing anything in the courtroom, but you are testifying in this way because of the fact that you want to see this defendant convicted; isn’t that a fact?“ Ms. Leidig antwortete: “That is not a fact. And I am under oath. And dont’t call me a liar!” (Aussage Lois M. Leidig am 9.5.1972 in: GI/M0308, Box 3, Volume XXXVIII, S. 5860–5987; Aptheker, S.230–231).
Für die Beweisführung wählte die Verteidigung, nachdem die Anklage über Wochen hinweg den Prozess bestimmt hatte, ein besonderes Verfahren. Das Pin-Point Verfahren vom 22.–24. Mai 1972 beruhte auf der Befragung von nur zwölf Zeugen in zweieinhalb Tagen, wobei die wesentlichen Argumente zur Widerlegung der Anklage in kurzer und zugespitzter Form auf den Punkt gebracht werden konnten. (GL/M0308, Box 3, May 22,1972, Vol. VLIV, S. 6295–6498‑A; May 23,1972 Vol XLV, S. 6499–6580; May 24, 1972 Vol XLVII, S. 6583–6720; Aptheker, 244–257; Davis, 359)
Die Beweisführung diente der glaubhaften Widerlegung der Anschuldigungen der Anklage, dass Angela Davis die letzten fünf Tage vor der Tat mit Jonathan Jackson zur gemeinsamen Planung und Durchführung der Geiselnahme verbracht, u.a. mit ihm gemeinsam am 5. und 6. August George Jackson im Gefängnis von San Quentin besucht habe und – laut Anklage ein weiterer schlüssiger Beweis – am 7. August angeblich mehrere Stunden im Flughafen von San Francisco gewartet habe, um einen Anruf von Jonathan Jackson entgegenzunehmen, bis sie schließlich mittags ein Fluchtflugzeug von San Francisco nach Los Angeles genommen habe. (GI/M0308, Box 3 Vol. XLIV, Aussagen von Susan Castro, Juanita Wheeler, Carl Bloice, Valerie Mitchell Carola (Jamala) Broadnax am 22.5.; von Ellen Broms, Robert Buckhout am 23.5., ebd., Vol. XLV; von Charlotte Elsie Gluck und Fleeta Drumgo am 24.5., ebd., Vol. XLVII; Aptheker, 219–233) Die Verteidigung belegte mithilfe der Zeugenaussagen ein Bewegungsprofil mit Ort- und Zeitangaben von Angela Davis, das den Angaben der Zeugen der Staatsanwaltschaft diametral widersprach.
6. Das Urteil
In seinem Plädoyer wich der Staatsanwalt in keinem Punkt von seinen zu Beginn des Prozesses vorgetragenen Ausführungen ab, während Branton in seinem abschließenden Beitrag die Unschuld der Angeklagten und die haltlose Konstruktion der Anklage unterstrich. Den Abschluss seiner Rede gestaltete er emotional, indem er einen Auszug aus dem Tagebuch von Angela Davis als Liebesgedicht in rhythmischer Prosa vorlas. Dies war zugleich ein Appell an die Jury, zwischen einer grenzenlosen Leidenschaft, wie sie Albert Harris seiner Schuldbehauptung unterlegt hatte, und einer individuellen und sehr privaten Liebesempfindung, wie sie zwischen Angela Davis und George Jackson zutage getreten war, zu unterscheiden. Angela Davis wurde am 4. Juni 1972 in allen drei Punkten der Anklage einstimmig von der Jury für unschuldig befunden. Der Prozess endete mit einem Freispruch. (Aptheker, 273)
7. Wirkung und zeitgenössische Bewertung
Das Ergebnis wurde weltweit von einem starken Echo begleitet. Gerhard Mauz unterstreicht in seiner Würdigung des Prozesses die schwache Seite der Anklagevertretung, womit der Ausgang des Prozesses sich als zwingend abgezeichnet habe. Doch übersieht das Leitmotiv seines Artikels, angelehnt an ein Zitat von Angela Davis „There was no case“, die Gefahr des institutionellen Rassismus, die diesen Prozess ohne die große Öffentlichkeit und ohne die Strategie der Anwälte auch mit einem “legal lynching“ hätte enden lassen können. Hier überwog eine am Prozessgeschehen in Westeuropa geschulte Betrachtungsweise, der die rassistische Komponente des US-amerikanischen Strafjustiz- und Gefängnissystems eher fremd war (Mauz 1972). Auch die einstimmige Entscheidung der Jury im Davis-Prozess war, wie die Geschworene Mary Timothy nach dem Prozess darlegte, kein Automatismus. (GL/M0308, Box 4, Folder 4 und 5; Steiniger, S. 166). Das Urteil wurde sofort über die Medien verbreitet. Die Mitglieder der Angela Davis Komitees in Los Angeles und in San Francisco ebenso wie an anderen Orten der USA gaben in spontanen Kundgebungen ihrer Freude Ausdruck. Angela Davis erhielt als „cause célèbre“ zahlreiche Einladungen ins In-und Ausland, darunter auch in die DDR und in die UdSSR, wo sie nicht der Gefahr entging, von den Machthabern zu ihren Zwecken vereinnahmt zu werden (Lorenz 2013).
Der Prozess war für Angela Davis eine wesentliche Wegmarke der weiteren politischen wie wissenschaftlich-akademischen Karriere. Nach dem enormen Rechtsruck der CPUSA nach dem Ende des Kalten Krieges (1989/1992) verließ die progressive und liberalere Gruppe um Alexander und Kendra Franklin, Charlene Mitchell und Angela Davis und mit ihnen fast die gesamte Mitgliedschaft von Nordkalifornien die CPUSA und gründete 1992 mit dem Committees of Conference for Democracy und Socialism (CCDS) eine eigene politische Plattform. (Hampton, S. 252–253) Den Schwerpunkt der Tätigkeit bildete die Auseinandersetzung mit dem »Prison-Industrial-Complex« (PIC), der sich zwischen 1970 und 2005 zu einem umfassenden industriellen Gefängnissystem auswuchs und eine Vielfalt von Haftanstalten hervorbrachte, in denen überwiegend schwarze, zunehmend auch hispano-amerikanische junge Männer untergebracht wurden. (Berger, S. 215, 269–270)
Angela Davis war außerdem Mitbegründerin der »Critical Resistance«(CR), einem Zusammenschluss der ersten Generation der Gefängnisproteste mit der neuen Generation der Kritiker des Prison-Industrial Complex (PIC), die sich der systematischen Analyse und Bekämpfung des PIC als „part of the political economy“ widmeten (Berger, S. 274). Sie nahm am »Occupy Wallstreet« Protest in New York 2011 (Hampton, S. 259–261) wie an der »Black Lives Matter-Bewegung« teil und war eine der Initiatorinnen des Women’s March in Washington 2017 kurz nach dem Amtsantritt von Donald Trump.
1975 nahm Angela Davis ihre akademische Tätigkeit wieder auf. Seit 1977 lehrte sie in der Bay Area an der San Francisco State University, am Mills College, an der UC Berkeley und an der Stanford University zu Themen der African American Studies, Women’s Studies und der Philosophie. Bis 2018 hat sie als Autorin zehn Bücher und zahlreiche Aufsätze veröffentlicht, in denen sie die Gender-Studies im Vorgriff auf die intersektionellen Ansätze durch die Darstellung der dreifachen Überlagerung von Geschlecht, Rasse und Klasse wesentlich erweiterte. „Ihre Perspektive auf sich überlagernde Formen der Ungleichheit auf Grund von Geschlecht, Ethnizität und Klasse ist als Triple Oppression oder aktuell – als Intersektionalitätsansatz – in die sozialwissenschaftliche Theoriebildung eingegangen.“ (Cornelia Goethe Centrum 2013; U.C. Berkeley, Angela Davis, 2018)
1990 erhielt Angela Davis an der U.C. Santa Cruz eine Professur auf Lebenszeit im „History of Consciousness Program“ (Aptheker, 203). Auch als “Distinguished Professor Emerita“ führt sie weiterhin Lehrveranstaltungen durch und gibt zahlreiche Vorträge weltweit. International ist sie inzwischen mit »Sisters Inside« verbunden, „einer Abolitionistenorganisation in Queensland, Australien, die solidarisch mit Frauen im Gefängnis arbeitet.“ (Mitteilungen U.C. Berkeley 2018) Im Studienjahr 2013/2014 wurde die Angela-Davis-Gastprofessur für Internationale Gender- und Diversity Studies an der Johann-Wolfgang-von-Goethe-Universität in Frankfurt eingerichtet und mit Angela Davis im Dezember 2013 eröffnet.
8. Würdigung
Der Prozess ist als einer der aufwändigsten und meist beachteten politischen Prozesse des ausgehenden 20. Jahrhunderts zu einem Referenzpunkt der Debatte über die Geschichte der Veränderungen in gesellschaftlicher, politischer und institutioneller Hinsicht geworden; er hat Maßstäbe gesetzt, Entwicklungen angestoßen. Angela Davis galt aufgrund der hohen Wellen des Protestes weltweit als eine der prominentesten schwarzen Aktivistinnen gegen das US-amerikanische Justiz- und Gefängnissystem. Schwarze junge Häftlinge – überwiegend männlich – saßen in überprozentualer Zahl gemessen am Anteil der African Americans an der gesamtamerikanischen Bevölkerung jahrelang ohne Urteil und ohne wirksamen Rechtsbeistand ein. Der rassistische Strafvollzug bot kaum Chancen, ihm zu entkommen. Hier wuchs die »Captive Nation« mit einer inhärenten Gewaltbereitschaft heran– so beschreibt der US-amerikanische Historiker Dan Berger das System und seine Wirkung in seiner gleichnamigen Studie aus dem Jahre 2014. (Berger, S. 4, 11, 16)
Die Erfahrung der rassistischen Diskriminierung in den USA wird in diesem besonderen Bezug zum antikolonialen Narrativ des Widerstandes des Black Movements der 1960er und 1970er deutlich, wobei prominente Elemente des Systems der Sklaverei, so z. B. die Vorführung schwarzer Gefangener in schweren Ketten (Sklaverei), körperliche Aggressionen und Hetzjagden in den antikolonialen Diskurs der 1960er Jahre aufgenommen wurden (Berger, S. 183, 272). Die Erfahrung von Rechtlosigkeit und Unterdrückung der Schwarzen setzte die Infragestellung des gesellschaftlichen Konsens entlang der »Color Line« auch nach dem Ende der Civil Rights Bewegung fort und unterlag gleichzeitig einschneidenden Veränderungsprozessen. Die Stimmen, die die Revolten der schwarzen Bürger- und Protestbewegungen (u.a. der NAACP, SNCC, SCLC, BPP, CPUSA) einschließlich der schwarzen Häftlingsbewegung, in ihrer neuen selbstbewussten Unangepasstheit und Radikalisierung in den 1970er Jahren hervorgebracht hatten, wurden in den modernen und großen Gefängniskomplexen, die seit den 1970er Jahren entstanden, unhörbar. Die Veränderungen in den Gefängnissen entsprangen einer neuen Konzeption des Gefängnissystems hin zu einem flexibleren Instrument staatspolitischer Herrschaft, die der Vereinzelung der Gefangenen den Vorrang gab und das Berger als “freedom with violence“ charakterisierte. (Berger, S. 212, 268) In der Folge nahm die Anzahl der Häftlinge enorm zu. Im Zeitalter des Neoliberalismus stellten sie als die „most oppressed sectors of society by race, class, geography, and sexuality” den Gegenentwurf zum »Amerikanischen Traum« dar (Berger, S. 270).
Neben der Wirkung von Angela Davis als Symbolfigur einer neuen Generation von African Americans führte ihr interpretativer Neuansatz der schwarzen weiblichen Geschlechteridentität zu einer Transformation des konservativen Geschlechtermodells. Hier vertritt Angela Davis eine Konzeption von Geschichte, die eine Anschlussfähigkeit über die Rasse hinaus in sich trägt. Die Gendergeschichte der Black Woman überschreitet den nationalen Rahmen, indem Davis auf eine transnationale Kategorie zurückgreift und die amerikanische Black History an die Black History der Länder Afrikas, die sich aus dem Kolonialismus lösten, anschloss. Die „schwarze“ Hautfarbe wurde damit die „Farbe“ der Völker in Bewegung, und konnte als Teil der transnationalen Bewegung im Postkolonialismus konzipiert werden. (Davis, 1975, 1983, 1987; Finzsch 2003)
Nicht zuletzt war der Prozess ein Lehrprozess für die nachfolgende Generation der afroamerikanischen Strafverteidiger in den USA. Der spätere Strafverteidiger und Professor der Rechtswissenschaften der Harvard University, Charles Ogletree, Jr., 1952 geboren, nahm als junger Student der UC Stanford fast täglich an dem Prozess teil. “Ogletree’s first intensive experience in the courtroom sparked his intent to pursue trial law as a career. He attended nearly every day of the trial of Black Power activist and Communist Angela Davis. Some of the parts of the Davis trial were tedious, Ogletree recalled in I’ve Known Rivers, but »the process and strategies were fascinating. I sat there wondering how they were going to tie all this together.«” (Charles Ogletree, Jr. 2018)
9. Bibliografie
Quellen:
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Literatur:
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Johanna Meyer-Lenz
Dezember 2018
Johanna Meyer-Lenz ist Historikerin. Sie ist an der Universität Hamburg am Institut für Germanistik, Koordination Forschungsverbund zur Kulturgeschichte Hamburgs (FKGHH), tätig. Forschungsschwerpunkte sind Geschichte des 19. und 20. Jahrhunderts, Sozialgeschichte, Geschlechtergeschichte, Unternehmens- und Medizingeschichte.
Zitierempfehlung:
Meyer-Lenz, Johanna: „Der Prozess gegen Angela Davis, USA 1970–1972“, in: Groenewold/ Ignor / Koch (Hrsg.), Lexikon der Politischen Strafprozesse, www.lexikon-der-politischen-strafprozesse.de/glossar/davis-angela/, letzter Zugriff am TT.MM.JJJJ.
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