Waldheim, Verhandlung gegen Ernst Heinicker

Aufn. Illus/Rudolph, 24.6.50
Im Rahmen der von der DDR einge­lei­te­ten Prozes­se gegen die aus den Inter­nie­rungs­la­gern übernom­me­nen Kriegs­ver­bre­chen und Nazi-Aktivis­ten began­nen am 20.6.50 im Rathaus­saal von Waldheim/Sachsen die ersten Verhandlungen.
Zahlrei­che Delega­tio­nen der Betrie­be, sowie Vertre­ter der in- und auslän­di­schen Presse nahmen an diesen Prozes­sen teil.
Haupt­ver­hand­lung am 21.6.50 gegen den 44-jähri­gen Ernst Heini­cker aus Dresden.
Er wurde überführt, als Sturm­füh­rer der SA und stell­ver­tre­ten­der Lager­kom­man­dant des Konzen­tra­ti­ons­la­gers Hohen­stein in der Zeit von Septem­ber 1933 bis Juli 1934 an Ermor­dun­gen, Folte­run­gen und sonsti­gen Grausam­kei­ten an politi­schen Häftlin­gen teilge­nom­men zu haben.
Das Urteil lautet nach Kontroll­rats­ge­setz Nr. 10 und Direk­ti­ve 38 auf Todes­stra­fe wegen Verbre­chens gegen die Menschlichkeit.
UBz: Der Angeklag­te Heinicker

6955–50