Prozess um die Ermordung
Rosa Luxemburgs und
Karl Liebknechts

bearbei­tet von
Klaus Gietinger

Deutsch­land 1919
Weima­rer Republik
Ermor­dung von Rosa Luxem­burg u. Karl Liebknecht

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In der Nacht vom 15. auf den 16. Januar 1919 wurden Dr. Rosa Luxem­burg und Dr. Karl Liebknecht in Berlin ermor­det. Vom 8. bis zum 14. Mai 1919 wurde der Fall vor dem Kriegs­ge­richt der Garde-Kaval­le­rie-Schüt­zen­di­vi­si­on verhan­delt. Angeklagt waren der Kapitän­leut­nant Horst von Pflugk-Harttung, der Oberleut­nant zur See Ulrich von Ritgen, der Leutnant zur See Heinrich Stiege, der Leutnant zur See Bruno Schul­ze und der Leutnant der Reser­ve Rudolf Liepmann des gemein­schaft­li­chen Mordes an Karl Liebknecht, der Haupt­mann Heinz von Pflugk-Harttung wegen Beihil­fe zum Mord, sowie der Oberleut­nant a. D. Kurt Vogel wegen Mordes an Rosa Luxem­burg und der Jäger Otto-Wilhelm Runge wegen Mordver­su­ches an Karl Liebknecht und Rosa Luxem­burg. Vertei­di­ger aller Angeklag­ten war Fritz Grünspach (Nach dem Wortpro­to­koll der Haupt­ver­hand­lung, BA-MA PH 8‑V/Bd.12, Bl. 19–21). Vorsit­zen­der Richter war der Kriegs­ge­richts­rat Ehrhardt, einer seiner Beisit­zer der Kapitän­leut­nant Wilhelm Canaris, später der Abwehr­chef Adolf Hitlers. Anklä­ger war der Kriegs­ge­richts­rat Paul Jorns, später Richter am Volks­ge­richts­hof Roland Freis­lers. Der Prozess gilt als einer der größten Skandal- ja Vertu­schungs­pro­zes­se der deutschen Rechts­ge­schich­te. Dies ergibt sich schon daraus, dass die Täter allesamt, wie der Anklä­ger und die Richter aus der Garde-Kaval­le­rie-Schüt­zen-Divisi­on, einem Freikorps, das vor keiner Gewalt­an­wen­dung zurück­schreck­te, entstamm­ten, während die Opfer von den Militärs gehass­te Zivilis­ten aus der äußers­ten Linken waren. Später wurde dies durch die Aussa­ge eines zentra­len Zeitzeu­gen, zu dem wir noch kommen, bestä­tigt. Auch der späte­re Rechts­bei­stand des Mörders von Rosa Luxem­burg, Rechts­an­walt Otto Kranz­büh­ler, war noch 1990 im Inter­view mit dem Autor der Überzeu­gung, dass bei dem Prozess „damals gemau­ert wurde.“
Die Angeklag­ten im Mordfall Liebknecht wurden am 14. Mai 1919 sämtlich freige­spro­chen, obwohl Anklä­ger Jorns, taktisch geschickt, die Todes­stra­fe für die Schüt­zen gefor­dert hatte. Im Mordfall Luxem­burg wurde Vogel ebenfalls freige­spro­chen, und zwar vom Mordver­such, aber wegen „Beisei­te­schaf­fung einer Leiche“, er hatte Rosa Luxem­burgs leblo­sen Körper in den Landwehr­ka­nal werfen lassen, zu zwei Jahren und vier Monaten Gefäng­nis verur­teilt. Der Jäger Otto Runge, der Liebknecht mit einem und Rosa Luxem­burg mit zwei Kolben­schlä­gen schwer verletzt hatte, erhielt wegen versuch­tem Totschlag zwei Jahre Gefäng­nis. Runge musste als Einzi­ger seine Strafe absit­zen und 1945 70-jährig mit dem Tod für seine Tat bezah­len. Vogel wieder­um, der als Todes­schüt­ze galt, wurde zwar in der Verhand­lung noch als Mordver­däch­ti­ger gesehen, aber im Urteil nicht für den Mord belangt, da man jetzt erklär­te, ein unbekann­ter Marine­of­fi­zier habe Rosa Luxem­burg erschos­sen. Ironie der Geschich­te: Es war tatsäch­lich ein Marine­of­fi­zier gewesen.
Runge aber erhielt seine Strafe nicht wegen Totschlags, da die Leiche Luxem­burgs noch nicht gefun­den worden war und somit nicht festge­stellt werden konnte, ob der Schuss des unbekann­ten Marine­of­fi­ziers bzw. Vogels oder die Schlä­ge Runges sie getötet hatten. Anklä­ger Jorns, der in seinem Plädoy­er noch vom Schüt­zen Vogel ausging, führte dazu einen inter­es­san­ten Eiertanz auf: „Wir stehen also hier vor der eigen­tüm­li­chen Sachla­ge, daß durch die Handlung eines der beiden Angeklag­ten [Vogel oder Runge, KG] zweifel­los der Tod der Frau Rosa Luxem­burg herbei­ge­führt worden ist, daß wir aber nicht sagen können, wer von den beiden dies ausge­führt hat. Bei Runge würde hier also nur Versuch vorlie­gen und man wird auch den Oberleut­nant Vogel nur wegen Versuchs einer straf­ba­ren Handlung verur­tei­len können, und zwar wegen Versuchs am untaug­li­chen Objekt, wie der termi­nus techni­cum [sic!] hierfür lautet.“ (Wortpro­to­koll, S. 955)
Die Obduk­ti­on der Ende Mai – nach dem Prozess – gefun­de­nen Leiche Luxem­burgs ergab dann aber mit hoher Wahrschein­lich­keit, dass der Schuss sie zum Tod beför­dert hatte und nicht die Schlä­ge Runges. Da Vogel aber schon geflo­hen und in den Nieder­lan­den war und der Marine­of­fi­zier noch nicht identi­fi­ziert werden konnte, gab es erstmal keine weite­re Sühne. Gleich­wohl forder­te Runge eine Wieder­auf­nah­me des Verfah­rens. Die wurde ihm nicht gewährt. Die Begrün­dung ist ebenfalls bemer­kens­wert: „Der Antrag­stel­ler [Runge, KG] stützt seinen Antrag auf die neue Behaup­tung, daß er die Straf­ta­ten auf Befehl von Vorge­setz­ten ausge­führt habe. Diese Behaup­tung ist indes­sen unerheb­lich, da, wenn er wirklich solche Befeh­le erhal­ten haben sollte, es sich nicht um recht­mä­ßi­ge Befeh­le in Dienst­sa­chen, zu deren Befol­gung er verpflich­tet gewesen wäre, gehan­delt hatte, sondern um Befeh­le, die Verbre­chen oder Verge­hen bezweck­ten (Paragraph 47 des Militär­straf­ge­setz­buchs). Dafür, daß der Antrag­stel­ler das nicht erkannt haben sollte, fehlt es an jedem Anhalt.“ Eine bestechen­de Argumen­ta­ti­on, die deutschen Gerich­te nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs bezüg­lich der NS-Täter (Paragraph 47 galt auch in der NS-Zeit) leider nicht übernom­men haben.
Die Freisprü­che gegen die Liebknecht-Mörder Pflugk-Harttung et al. waren schon im Oktober 1919 von der Reichs­re­gie­rung (auch Reichs­prä­si­dent Fried­rich Ebert hatte dem, entge­gen der Behaup­tun­gen seines Biogra­fen Walter Mühlhau­sen, zugestimmt) für recht­mä­ßig erklärt worden. Inter­es­san­ter­wei­se forder­ten jedoch zwei Gutach­ten, eines des Reichs­jus­tiz­mi­nis­ters Eugen Schif­fer und eines des Reichs­mi­li­tär­ge­richts (!), die Wieder­auf­nah­me des Verfah­rens gegen Vogel, da man Näheres über den unbekann­ten Marine­of­fi­zier erfah­ren wollte. Vogel stand kurz vor der Auslie­fe­rung aus den Nieder­lan­den und es war anzuneh­men, dass er bei einer neuer­li­chen Verhand­lung, seinem Wesen und Namen entspre­chend, singen würde. Als Reichs­wehr­mi­nis­ter Gustav Noske (SPD) plötz­lich und unerwar­tet das Urteil gegen Vogel am 8. März 1920 betätig­te (BA-SAPMO, AA, Vogel, Nr. 27402/1, Bl. 143). Später log er in seinen Memoi­ren, „die ersten Autori­tä­ten der zivilen und Militär-Gerichts­bar­keit“ (Noske, Von Kiel bis Kapp, Berlin 1920, S. 76) hätten ihm dazu geraten.

Die Vorge­schich­te
Karl Liebknecht und Rosa Luxem­burg waren unerschro­cke­ne und konse­quen­te Kriegs­geg­ner. Sie schlos­sen sich weder dem Kriegs­tau­mel des 4. August 1914 an, noch wollten sie auf Klassen­kampf im Krieg verzich­ten. Dafür wurden sie von der wilhel­mi­ni­schen Justiz zu mehrjäh­ri­gen Haftstra­fen verur­teilt und von der SPD-Führung 1916 aus der Partei gewor­fen. Sie schlos­sen sich 1917 mit ihrer kleinen, aber tatkräf­ti­gen, teils sektie­re­ri­schen Gruppe „Sparta­kus“ der Unabhän­gi­gen Sozial­de­mo­kra­tie (USPD) an und bilde­ten ihren linken Flügel. Die Oktober­re­vo­lu­ti­on 1917 inspi­rier­te beide, die erst seit den Tagen des Weltkriegs­be­ginns eng zusam­men­ar­bei­te­ten, sie vertra­ten jetzt das Prinzip der Rätede­mo­kra­tie und forder­ten nicht nur ein Ende des Krieges, sondern die sozia­lis­ti­sche Revolu­ti­on. Damit wurden sie zum Hassob­jekt der Bürger, Klein­bür­ger und Militärs. Dass Rosa Luxem­burg auch die Bolsche­wi­ki scharf kriti­sier­te, war der Öffent­lich­keit unbekannt, hätte vermut­lich aber nichts daran geändert, dass beide ins Visier der Konter­re­vo­lu­ti­on, der Militärs, spezi­ell der Freikorps gerie­ten, die sich nach der Novem­ber­re­vo­lu­ti­on von 1918 als extrem gewalt­tä­ti­ge Truppen gebil­det hatten, aber mit der SPD-Regie­rung ganz offizi­ell zusam­men­ar­bei­te­ten und auch ihr unter­stan­den. Schon Ende 1918 forder­ten Plaka­te der antibol­sche­wis­ti­schen Liga (finan­ziert u. a. von dem Bankier Salomon Marx und dem Großin­dus­tri­el­len Hugo Stinnes) zum Mord an Liebknecht auf: „Tötet Liebknecht, schlagt ihre Führer tot.“
An Silves­ter 1918/19 gründe­ten Luxem­burg und Liebknecht die Kommu­nis­ti­sche Partei Deutsch­lands (KPD), die Luxem­burg gerne anders, nämlich Sozia­lis­ti­sche Partei genannt hätte. Die Partei blieb kurz nach ihrer Gründung ohne großen Einfluss. Als jedoch der Berli­ner Polizei­prä­si­dent Eichhorn (USPD), eine der letzten Bastio­nen der Linken aus der Revolu­ti­on, Anfang Januar 1919 abgesetzt wurde, kam es zu Massen­de­mons­tra­tio­nen, die die Radika­len in der USPD, aber auch Liebknecht zum Sturz der Regie­rung ausnüt­zen wollten: der Januar­auf­stand (falsch als Sparta­kus­auf­stand bezeich­net) brach aus. Er misslang. Die Beset­zer von Gebäu­den und Zeitungs­ver­la­gen wurden mitten in Berlin mit Artil­le­rie heraus­ge­schos­sen, nicht wenige von ihnen auch nach den Kampf­hand­lun­gen ermor­det. Luxem­burg und Liebknecht missach­te­ten alle Regeln der Konspi­ra­ti­on, trenn­ten sich weder noch flohen sie.

Die Tatnacht
Beide wurden am Abend des 15. Januar 1919 von der Wilmers­dor­fer Bürger­wehr, in der Mannhei­mer Straße 43 in Wilmers­dorf, festge­setzt – die fünf Männer erhiel­ten dafür zusam­men 13.600 Mark (Bericht des Staats­an­walts Ortmann, 5.2. und 24.2.1919, in: BA-SAPMO, Nachlass Heine, Nr. 144, Bl. 4) – und schließ­lich zur Vorge­setz­ten Behör­de, der Garde-Kaval­le­rie-Schüt­zen-Divisi­on (GKSD), die im Eden-Hotel residier­te, verschleppt. Die wurde faktisch von einem kleinen Haupt­mann in hochglanz­ge­wichs­ten Stiefeln komman­diert: Walde­mar Pabst. Es war das größte Freikorps, das über 30.000 Mann schwe­re Waffen und 70 Offizie­re verfüg­te. Fast all diese Offizie­re hatten nicht nur einen Hass auf die Novem­ber­re­vo­lu­ti­on, sondern auch auf Liebknecht und Luxem­burg, die als Anfüh­rer der Revolu­ti­on, als Bolsche­wis­ten angese­hen wurden. Ein Synonym in Deutsch­land dafür war Sparta­kis­ten. Pabst beschloss, wie er später zugab, die zwei Partei­füh­rer „richten“ zu lassen (Inter­view Pabst, in: Der Spiegel, Nr. 16/1962). Angeb­lich hatte er wenige Wochen zuvor beide selbst sprechen hören und war sogar von einem seiner Offizie­re gebeten worden, sie im Eden-Hotel auftre­ten zu lassen. Der Auftritt erfolg­te nun unter anderen Vorzei­chen. Pabst befahl eine Marine-Spezi­al­ein­heit ins Eden-Hotel, zu denen sein Freund Horst von Pflugk-Harttung, die erwähn­ten Marine­of­fi­zie­re von Ritgen, Schul­ze, Stiege und der junge Marine­leut­nant Hermann Souchon gehör­ten. Sein Adjutant Haupt­mann Heinz von Pflugk-Harttung, und ein Offizier namens Rühle von Lilien­s­t­ern gehör­ten ebenfalls zur Verschwörer­trup­pe. Sie alle stimm­ten Pabsts Mordab­sicht (die sie nicht als solche sahen) zu und beschlos­sen Still­schwei­gen (Brief von Pflugk-Harttung an Pabst, vom 2.5.1962, in: Klaus Gietin­ger, Eine Leiche im Landwehr­ka­nal, S. 134–136). Pflug-Harttung hatte die Aufga­be, Liebknecht beim vorge­täusch­ten Trans­port nach Moabit im Tiergar­ten auf der Flucht (zusam­men mit den mitfah­ren­den anderen Offizie­ren) zu erschie­ßen. Hermann Souchon wieder­um sollte Rosa Luxem­burg als Unbekann­ter aus der Menge beim Abtrans­port im Dunkel unweit des Eden-Hotels erschie­ßen. (Gedächt­nis­pro­to­koll eines Gesprä­ches mit Major a.D. Walde­mar Pabst vom 7.12.1967 mit Dieter Ertel und Hans Beuth­ner SDR, in: Gietin­ger, Leiche, S. 144.)
Beide Morde wurden befehls­ge­mäß ausge­führt. Jedoch gab es mehre­re Pannen: Der am Eingang des Eden-Hotels stehen­de Posten Runge war von einem Haupt­mann namens Petri mit 100 Mark besto­chen worden, er solle Liebknecht wie Luxem­burg mit dem Gewehr­kol­ben erschla­gen. Petri wusste von den Beschlüs­sen im ersten Stock nichts, wie auch Pabst von der Eigen­mäch­tig­keit Petris nichts wusste. Später will er Petri deswe­gen scharf zurecht­ge­wie­sen haben. Dass beide Sozia­lis­ten­füh­rer unmit­tel­bar vor dem Hotel­ein­gang „coram publi­co“, wie Pabst sich ausdrück­te – schließ­lich war das Hotel auch mit Zivilis­ten belegt – angegrif­fen wurden, war in seinem Plan nicht vorge­se­hen. Er will seinen Mordplan auch Noske in jener Nacht per Telefon bekannt­ge­ge­ben haben. Der soll ihm mitge­teilt haben, dass er den Tötungs­be­fehl nicht geben könne. Pabst solle den komman­die­ren­den General anrufen. Der würde ihm den Befehl nie gegeben haben, erwider­te Pabst. Dann soll Noske gesagt haben: „Dann müsse er selbst verant­wor­ten, was zu tun sei.“ (Faksi­mi­le eines Briefes des Rechts­an­wal­tes Otto Kranz­büh­ler vom 12.1.1993 an den Autor, in: Gietin­ger, Der Konter­re­vo­lu­tio­när Walde­mar Pabst – eine deutsche Karrie­re, Hamburg 2009, S. 397; Pabst hatte dies Kranz­büh­ler im Dezem­ber 1968 persön­lich mitgeteilt)

Der Tag danach
Am 16. Januar 1919 stell­te Fritz Grabow­sky, Pabsts Propa­g­an­da­chef, die Tat so dar, als sei Liebknecht im Tiergar­ten auf der Flucht erschos­sen worden und Rosa Luxem­burg dem schwer­be­waff­ne­ten Trans­port­fahr­zeug durch eine aufge­brach­te Menschen­men­ge (eine klassi­sche Männer­fan­ta­sie) entris­sen worden.
Gleich­wohl wurde Pabst am Morgen in die Reichs­kanz­lei zitiert. Er brach­te eine schwer­be­waff­ne­te Truppe mit, die ihn, sollte er verhaf­tet werden, heraus­zu­schie­ßen hätte. Doch nichts davon geschah. Die Regie­rung, (ausschließ­lich SPD-Mitglie­der) darun­ter Noske und Ebert, drück­te ihm die Hand. Schließ­lich wurde bestimmt, so bezeug­te es auch Kriegs­ge­richts­rat Kurtzig später (Aussa­ge Kurtzig im ersten Jorns-Prozess, nach Berli­ner Tageblatt vom 20.4.1929; siehe auch Paul Levi, Der Jorns-Prozess, Berlin 1929, S. 24; noch detail­lier­ter ist Kurtzigs Aussa­ge im zweiten Jorns-Prozess, siehe „Vorwärts“ vom 31.1.1930), dass das Kriegs­ge­richt der GKSD den Fall zu überneh­men habe. Verges­sen war die Abschaf­fung der Militär­jus­tiz, die die SPD immer wieder gefor­dert hatte, verges­sen war der Unter­su­chungs­aus­schuss vom Dezem­ber 1918, der die ersten Massa­ker an Zivils­ten in der Novem­ber­re­vo­lu­ti­on unter­sucht hatte, ja man war nicht einmal auf die Idee gekom­men, ein Zivil­ge­richt, bzw. die zivile Staats­an­walt­schaft mit dem Fall zu betrau­en. Und dies trotz zahlrei­chen Massen­pro­tes­ten im ganzen Land, auch aus der SPD, aus dem Vollzugs­rat von Groß-Berlin und dem rein aus SPD-Mitglie­dern bestehen­den Zentral­rat. Kriegs­ge­richts­rat Kurtzig, machte sich – offen­sicht­lich unvor­ein­ge­nom­men – an die Arbeit und ließ den Trans­port­füh­rer des Liebknecht-Trans­por­tes Kaleu Pflugk-Harttung und den Trans­port­füh­rer des Luxem­burg-Trans­por­te Kurt Vogel sofort verhaf­ten. Das gefiel Pabst gar nicht und er setzte bei seinem Komman­deur, dem herzkran­ken General Hofmann, der einge­weiht war, durch, dass Kurtzig von eben jenem Jorns abgelöst wurde.

Vorun­ter­su­chung
Jorns vertusch­te, wo es ging. Er ließ Vogel und Pflugk-Harttung sofort frei, quartier­te sich im Eden-Hotel neben Pabst ein, konnte den flüch­ti­gen Runge nicht finden, versäum­te es, die Tat-Kfz unter­su­chen zu lassen und fand nichts dabei, alle Akten über den Tisch des der Beihil­fe zum Mord verdäch­ti­gen Haupt­mann Heinz von Pflugk-Harttung gehen zu lassen, der sie wieder­um Pabst vorleg­te. Wo es nicht zu vermei­den war, fälsch­te Jorns sogar das Verhör-Steno­gramm in der Schreib­ma­schi­nen­fas­sung. Als Runge schließ­lich von einer anderen Einheit aufge­stö­bert wurde und er Jorns gestand, Geld bekom­men zu haben, beruhig­te ihn der Ermitt­ler: „Sehen Sie, Sie brauchen keine Angst zu haben“. Im Proto­koll stand, Runge habe kein Geld bekom­men. Die Unter­su­chung trat somit auf der Stelle.
10 Jahre später, 1928/29, streng­te Jorns einen Prozess gegen die Zeitschrift „Das Tagebuch“ an, in dem ein Anony­mus ihm deswe­gen Vertu­schung vorge­hal­ten hatte. (Vgl. Das Tagebuch, 9. Jg. 1. Halbjahr 1928, S. 471–473) Paul Levi vertrat den Heraus­ge­ber Josef Bornstein, bekam Akten­ein­sicht und konnte Jorns Vertu­schung bzw., wie es juris­tisch exakt hieß, „Vorschub­leis­tung“ nachwei­sen. Dem Staats­an­walt unter­lie­fen mehrfach freud­sche Verspre­cher, indem er den Neben­klä­ger Jorns als Angeklag­ten bezeich­ne­te. Das Gericht schloss sich den Ausfüh­run­gen Levis an, sah den Beweis für die Behaup­tung, Jorns habe als Unter­su­chungs­rich­ter den Mördern Rosa Luxem­burgs Vorschub geleis­tet, als erbracht. Jorns glaub­te noch im Saal verhaf­tet zu werden. Prozess und Urteil erreg­ten großes Aufse­hen in der Öffent­lich­keit. Jorns aber ließ dagegen Berufung einle­gen. Der Belei­di­gungs­pro­zess ging am 27. Januar 1930 vor der dritten großen Straf­kam­mer des Landge­richts I in die zweite Runde. Wieder übernahm Levi die Vertei­di­gung, erkrank­te aber sehr bald und stürz­te sich im Fieber­rausch aus dem Fenster. Bornstein vertei­dig­te sich fortan selbst. Die Staats­an­walt­schaft, die sich der Berufung Jorns‘ nicht angeschlos­sen hatte, beantrag­te Freispruch für Bornstein. Jorns belei­dig­te darauf­hin seinen Kolle­gen. So ergab sich, dass es zwischen dem Neben­klä­ger Jorns und dem Haupt­klä­ger, dem Oberstaats­an­walt, zu hefti­gen Ausein­an­der­set­zun­gen kam. Dies gipfel­te im Ausspruch des letzte­ren, Jorns habe es aus politi­schen Motiven heraus gewagt, die Ehre der Justiz zu vernich­ten. Das Gericht entschied auch hier, daß der Beweis für die Vorschub­leis­tung von Jorns erbracht sei. Jorns wurde ein zweites Mal blamiert. Doch dieser wandte sich nun an den höchst­in­stanz­li­chen Vertre­ter der Gerech­tig­keit: das Reichs­ge­richt in Leipzig. Dieses erlauch­te Gremi­um gab sich viel Mühe und fand zu dem Rechts­grund­satz, dass der Nachweis bewuss­ten Vorschub­leis­tens noch nicht ausreicht, um einem Unter­su­chungs­be­am­ten zu bewei­sen, dass er Vorschub geleis­tet habe! Mit diesem Rechts­grund­satz verse­hen, musste erneut vor einem Landge­richt in Berlin verhan­delt werden. Dieses verbog nun die Wahrheit und kam zu einem – erneut bemer­kens­wer­ten – Schluss: Die objek­ti­ve Mangel­haf­tig­keit der Amtsfüh­rung von Jorns zu verber­gen, wollte auch der 4. Großen Straf­kam­mer nicht gelin­gen. Aber es stell­te fest, daß sich Jorns „subjek­tiv tadel­frei“ verhal­ten habe! Somit war Jorns recht­lich von jeder Schuld befreit.

Der weite­re Untersuchungsweg
In der Öffent­lich­keit ließ auch im Febru­ar 1919 der Protest gegen das Verfah­ren nicht nach. Da schlug General Hofmann vor, aus dem Vollzugs- und dem Zentral­rat Beisit­zer zum Verfah­ren hinzu­zu­zie­hen. Oskar Rusch (SPD), Paul Wegmann (USPD), Hugo Struve (SPD) und Hermann Wäger (SPD) sollten nun mitun­ter­su­chen. Doch Jorns ließ sie ins Leere laufen. Sie durfte den Zeugen zunächst keine Fragen stellen, dann nach einem umständ­li­chen Proze­de­re. Vorge­schla­ge­ne Verhö­re wichti­ger Zeugen erfolg­ten nicht, Pabst durften sie nicht befra­gen, da der erst „krank“ und kurz danach die Absper­run­gen bei Liebknechts Begräb­nis befeh­lig­te. Jorns Verhö­re erreg­ten ihr Misstrau­en. Schließ­lich warfen Rusch (SPD), Struve (SPD) und Wegmann (USPD) wütend das Handtuch und veröf­fent­lich­ten eine Protest­re­so­lu­ti­on. (Text in: „Die Freiheit“, vom 16.2.1919) Nur Wäger (SPD) blieb, sodass 1970/71 sowohl das Landge­richt als auch das Oberlan­des­ge­richt in Stutt­gart dies als Beweis ansahen, dass das Verfah­ren 1919 ordent­lich geführt worden sei (Urteil des LG Stutt­gart vom 12.2.1970, S. 33; Urteil des OLG Stutt­gart vom 20.1.1971, S. 77, in: Archiv des SWR, Dokumen­ta­ti­on der Vor- und Nachge­schich­te des Verfah­rens Souchon gegen SDR/Bausch/Ertel, S. 977, 1408). Eben jenes Verfah­ren wäre aber im Sande verlau­fen, hätte nicht Leo Jogiches – langjäh­ri­ger Lebens­ge­fähr­te Rosa Luxem­burgs und zu der Zeit Vorsit­zen­der der KPD, als Nachfol­ger der beiden Ermor­de­ten – durch eigene Recher­chen und Zeugen­be­fra­gun­gen in der Roten Fahne einen Artikel veröf­fent­li­chen lassen, der Ross und Reiter nannte: Horst von Pflugk-Harttung als Liebknecht­mör­der, Vogel als Luxem­burg-Mörder und Pabst als Draht­zie­her im Hinter­grund. („Rote Fahne“ vom 13.1.1919) Zwar hatte Jogiches dadurch sein Todes­ur­teil unter­schrie­ben. Er wurde wenige Tage später verhaf­tet und in Moabit mit Genick­schuss umgebracht, doch jetzt musste etwas gesche­hen. Als Jorns dem Justiz­mi­nis­ter Otto Lands­berg (SPD), hinter der Bühne des Natio­nal­thea­ters in Weimar, seine dürfti­gen Ermitt­lungs­er­geb­nis­se vortrug, wurde der – öffent­lich unter Druck geraten – rot und wütend (Aussa­ge Lands­bergs, in erstem Jorns-Prozess, nach Berli­ner Tageblatt, 18.4.1929). Jorns, der Lands­berg wichti­ge Details verheim­licht hatte, (Siehe den Wortwech­sel Levi/Landsberg/Jorns im ersten Jorns-Prozess, nach Berli­ner Tageblatt vom 18.4.1929) musste verspre­chen, Kaleu Pflugk-Harttung und die am Liebknecht Trans­port betei­lig­ten Offizie­re zu verhaf­ten. Er tat dies aber erst am 28. Febru­ar 1919, einen Tag nach Pabsts Hochzeit, bei der die Mord-Offizie­re mitta­fel­ten und Noske Pabst ein Glück­wunsch­te­le­gramm zukom­men ließ. Gleich­zeit melde­te sich, aufge­schreckt durch den Artikel in der Roten Fahne, ein Stadt­rat namens Grütz­ner, der am 16. Januar die Wache im Eden-Hotel übernom­men hatte. Ein Leutnant hatte ihm, mit Berufung auf Pabst, gebeten, er solle auf seine Mannschaft einwir­ken, dass sie „über den Vorfall mit Rosa Luxem­burg günstig aussa­ge.“ (BA-MA, PH 8‑V/Bd. 1, Bl. 40–44) Eine erste Spur zu Pabst.
Aufgrund von alldem und obwohl die Reichs­re­gie­rung und der preußi­sche Justiz­mi­nis­ter Wolfgang Heine (SPD) in der Öffent­lich­keit weiter mauer­ten, und von einem unabhän­gi­gen Verfah­ren sprachen, war nun ein Prozess nicht zu vermeiden.
Im Unter­su­chungs­ge­fäng­nis Moabit standen für die gefan­ge­nen Offizie­re die Zellen­tü­ren immer offen, außer­dem verfüg­ten sie über Waffen, und wie Runge später bekun­de­te, drohten sie, ihm eine Handgra­na­te unter die Pritsche zu legen, sollte er nicht günstig für sie aussa­gen. Sie probten in der Unter­su­chungs­haft sogar Runges Auftritt vor Gericht, und er bekam 1920 für seine im Prozess die Offizie­re begüns­ti­gen­den Aussa­gen von Rechts­an­walt Grünspach 3000 Mark Bestechungs­geld. Richter Canaris besuch­te zudem als Richter die Offizie­re in Moabit, um, wie er sich entschul­dig­te, mit ihnen über die Einwoh­ner­weh­ren zu sprechen. (BA-MA, PH 8‑V/Bd. 4, Bl. 117; Telefon­no­tiz Korvet­ten­ka­pi­tän Fliess vom 31.1.1931, in: BA-MA, RM 6/267, Handak­te Canaris, Bl. 38) Canaris selbst war später auch dabei, als der Schwes­ter der Brüder Pflugk-Harttung 30 000 Mark für deren Flucht überge­ben wurde (Aussa­ge des Vorsit­zen­den des Natio­nal­ver­bands der Offizie­re Brede­rick im dritten Jorns-Prozess, nach „Vorwärts“ vom 23.1.1931; siehe dazu auch die Auskünf­te von Canaris, in: BA-MA, RM 6/267, Handak­te Canaris, Bl. 50f. A.a.O. Bl. 22). Und nach dem Prozess sorgte er, getarnt als Leutnant Linde­mann, mit einem gefälsch­ten Befehl von Kriegs­ge­richts­rat Jorns dafür, dass Vogel aus dem Gefäng­nis Moabit freikam. Er ließ ihn per Flugzeug in die Nieder­lan­de trans­por­tie­ren, von wo aus der Pabst erpress­te, er würde singen, sollte er nicht mit Geld versorgt werden, was auch geschah.

Der Prozess
Am 8. Mai 1919 begann der Prozess. Starke Einhei­ten der GKSD hatten das Krimi­nal­ge­richt in Moabit abgerie­gelt, für Einlass­kar­ten waren hohe Schwarz­markt­prei­se geboten worden. (Origi­nal Einlass­kar­te, in: BA-SAPMO, NL 1/18, Bl. 2) Das ansons­ten nicht übliche Wortpro­to­koll ist erhal­ten, wie die gesam­ten Akten der Vorun­ter­su­chung aus denen Levi die Vertu­schung durch Jorns gerichts­glaub­haft heraus­ar­bei­ten konnte. (Wortpro­to­koll, BA – MA, PH 8‑V/Bd. 5, 12 – 17; Vorun­ter­su­chung und Nachtrags­bän­de, BA – MA, PH 8‑V/Bd. 6 – 11, 14, 19 – 22, 23.)

Die Angeklag­ten betra­ten an jedem der sieben Prozess­ta­ge durch diesel­be Tür wie die Richter den Saal, dessen Kopfen­de noch immer ein riesi­ges Bildnis Kaiser Wilhelms II. zierte. Während der gesam­ten Prozess­dau­er waren sie guter Dinge. Sie unter­hiel­ten sich sogar in den Verhand­lungs­pau­sen mit ihren Verwand­ten im Zuschau­er­raum (Was der Vorsit­zen­de Ehrhardt bestä­tig­te, BA-MA, PH 8‑V/Bd. 13, S. 180.).
Vertei­di­ger Grünspach vertrat später auch den wegen des Kapp-Putsches 1920 nach Öster­reich geflüch­te­ten Pabst, ja sogar Ende 1919 den 30-fachen Matro­sen­mör­der Otto Marloh (einen späte­ren Nazi) erfolg­reich. Grünspach hatte aber auch keine Proble­me linke Künst­ler wie George Grosz zu vertei­di­gen. In den Sechzi­ger Jahren gab Pabst einem ehema­li­gen SS-Offizier namens Cerff ein Tonband­in­ter­view und meinte zu ihm: „Das wird Ihnen nicht gefal­len, der Vertei­di­ger war ein Jud!“
Der Prozess zeich­ne­te sich dadurch aus, dass so gut wie alle Unifor­mier­ten Lügen auftisch­ten, „dass sich die Balken bogen“ (Ausdruck von Paul Levi, den Günther Nollau in seiner Zeugen­aus­sa­ge vor dem LG Stutt­gart 1970 wieder aufgriff. Levi, Jorns-Prozeß, S. 45, Proto­koll der Aussa­ge Nollaus vor dem LG Stutt­gart am 12.12.1969, in: Dokumen­ta­ti­on SDR, S. 844). Demge­gen­über stand das stark einge­schüch­ter­te Perso­nal des Eden-Hotels, wovon Einzel­ne trotz­dem, so das Stuben­mäd­chen Anna Belger und die beiden 17 Jahre alten Kellner Mistel­ski und Krupp, den Mut aufbrach­ten, das zu berich­ten, was sie gesehen hatten und auch darauf zu beharren.
Das Stuben­mäd­chen Anna Belger hatte gehört, wie Offizie­re von einer „Begrü­ßung“ Liebknechts im Tiergar­ten gespro­chen hatten. Die Kellner identi­fi­zier­ten den Anstif­ter der Kolben­schlä­ge Runges als Haupt­mann Petri, der nicht einmal als Zeuge, geschwei­ge denn als Angeklag­ter, geladen war. Nach der Aussa­ge des ehema­li­gen Beisit­zers Wegmann (USPD), der sich ebenfalls traute auszu­sa­gen und vor Gericht als „Dissi­dent“ bezeich­net wurde, herrsch­te unter dem Hotel­per­so­nal erheb­li­che Angst. Sie hätten gesagt, dass sie sich vor der „Korona da unten fürch­te­ten“. Wegmann erinner­te in diesem Zusam­men­hang auch an die Fememorde.
Wie gesagt, der Freund Pabsts und des Angeklag­ten Kaleu von Pflugk-Harttung, Canaris, war zum Richter bestimmt worden.
Pabst gab später zu: Die Fäden im Prozess, der eine ziemlich armse­li­ge Sache gewesen sei, irgend­wie unter seinem „Niveau“, habe Canaris im Einver­neh­men mit ihm und Jorns gezogen. Der Vorsit­zen­de Ehrhardt, „ein etwas zu weicher Mensch“ (Dokument II in: Gietin­ger, Leiche, S. 139, zu Canaris/Jorns, S. 138), war wohl nicht bis ins Letzte einge­weiht worden, mauer­te aber kräftig mit, um jeden Verdacht von seiner Divisi­on abzuwei­sen. Deshalb wurde die völlig unglaub­wür­di­ge Story der Gebrü­der von Pflugk-Harttung und der Marine-Eskadron von der Panne im Tiergar­ten, dem Flucht­ver­such des schwer­ver­letz­ten Liebknecht, der so dumm gewesen sein sollte, mit bluten­dem Schädel vor ihnen davon­zu­lau­fen, für bare Münze genom­men. Aller­dings die leich­te Verlet­zung, die sich Pflugk-Harttung an seiner Hand mit dem Hirsch­horn-Taschen­mes­ser Liebknechts einge­ritzt hatte, wurde selbst von diesem Gericht nicht ernstgenommen.
Hätte ein anderer junger Marine­of­fi­zier, Ernst von Weizsä­cker mit Namen, später Unter­stüt­zer des Holocaust im Außen­mi­nis­te­ri­um des deutschen Faschis­mus, der Wahrheit die Ehre gegeben, er hätte dem Gericht mittei­len müssen, was er seinem Tagebuch am 16. Januar 1919 anver­trau­te: „Kapitän­leut­nant von Pflugk-Harttung war heute im Mar.[ine KG] Kabinett [jetzt Perso­nal­amt] und erzähl­te gegen die Verpflich­tung absolu­ter Geheim­hal­tung, daß er bei der Überfüh­rung Liebknechts in das Gefäng­nis eine Autopan­ne im Tiergar­ten fingier­te, Liebknecht dann am Arm nahm, um ihn zu führen, ihn absicht­lich losließ, um ihm die Gelegen­heit zu einem Flucht­ver­such zu geben und dann nach kurzem Abwen­den hinter L. herschoß; Liebknecht wurde getrof­fen und von mehre­ren Schüs­sen getötet. Ich rate Pflugk zur Flucht.“ (Tagebuch­ein­tra­gung Ernst von Weizsä­cker, in: Leoni­das Hill (Hrsg.), Die Weizsä­cker-Papie­re 1900–1932, Berlin 1982, S. 325.)
Der Mord an Liebknecht wäre, zumin­dest was seine Ausfüh­rung betrifft, aufge­klärt gewesen. Im Fall Luxem­burg sorgten dagegen die Aussa­gen der unifor­mier­ten Zeugen für große Verwir­rung. (Wortpro­to­koll, BA-MA, PH 8‑V/Bd. 14, S. 571–598, Bd. 15, S. 609–703, 730–759)
Die Begleit­mann­schaf­ten Weber und Grant­ke sagten aus, Vogel habe auf dem Tritt­brett gestan­den und habe Rosa Luxem­burg erschos­sen. Der Jäger Poppe, der auf dem Tritt­brett mitge­fah­ren war, wollte sich nicht genau festle­gen, glaub­te aber, Vogel im Innern des Wagens gesehen zu haben. Der Fahrer Jansch­kow und sein Beifah­rer Hall, die Vogel von der Bürger­wehr her kannten, behaup­te­ten jedoch, Vogel habe auf der Rücken­leh­ne des Vorder­sit­zes gestan­den, sich auf sie beide gestützt und mit ihnen gespro­chen, während der Schuss gefal­len sei. Hinzu kommt etwas sehr Seltsa­mes. Sowohl die Begleit­mann­schaf­ten als auch Vogel sprachen von einer unbekann­ten Person, dem ominö­sen Marine­of­fi­zier in Mannschafts­uni­form, der mit dabei gewesen sein sollte und den aufzu­fin­den sich Jorns außer­stan­de gesehen hatte, obwohl Jansch­kow ihn am Tag nach dem Mord im Eden-Hotel wieder­ge­trof­fen hatte und ihm noch ein zweites Mal auf der Elektri­schen begeg­net sein wollte. Vogel hatte zur Identi­tät dessel­ben die Aussa­ge verwei­gert. (Ebd., S. 743f., Aussa­ge Jansch­kow, S. 657, Aussa­ge Vogel) Trotz der inten­si­ven Kontak­te von Jorns zu Pabst ließ sich der Marine­of­fi­zier nicht finden. Nichts­des­to­we­ni­ger ging Jorns davon aus, dass Vogel geschos­sen hatte, wollte ihn aber nicht des Mordes an Luxem­burg überführt haben, weil ja nicht klar sei, ob nicht Runges Schlä­ge den Tod herbei­ge­führt hätten.
Somit gab es zwar eine tote Rosa Luxem­burg, die noch irgend­wo im Landwehr­ka­nal trieb, aber es gab keinen Mörder, sondern nur zwei, die einen Mordver­such began­gen hatten. Und das Kamera­den­ge­richt war hier noch weitaus „radika­ler“. Es sprach Vogel auch vom Mordver­such frei, da es annahm, der unbekann­te Marine­of­fi­zier, der „siebte Mann“ im oder am Wagen, habe die Schüs­se abgege­ben. (Urteil BA-MA, PH 8‑V/Bd. 17, S. 1036ff.) Dadurch konnte man im Fall Luxem­burg harmlo­se Urtei­le austei­len. Und die Liebknecht­mör­der wurden einfach von ihren Kamera­den-Richtern freige­spro­chen. Tatsäch­lich wussten alle verant­wort­li­chen Betei­lig­ten, wer der unbekann­te Marine­of­fi­zier war: Hermann Souchon. Der wurde sogar bei der Justiz-Komödie als Zeuge vernom­men und so zum Gericht zitiert, dass er den beglei­ten­den Mannschaf­ten des Luxem­burg­trans­por­tes nicht über den Weg lief, denn die (obwohl auch von den Offizie­ren unter Druck gesetzt) hätten ihn als Mitfah­rer und Schüt­ze identi­fi­zie­ren können. 14 Tage nach Prozess-Ende stand in der Zeitung der USPD, „Die Freiheit“, wer da kurz auf dem Tritt­brett mitge­fah­ren war: Souchon (Die Freiheit vom 28.5.1919). Doch das inter­es­sier­te weder die Regie­rung noch die zivile Justi­tia. Und die Militär­jus­tiz demen­tier­te. Erst 1959 offerier­te Pabst dem damals stell­ver­tre­ten­den Verfas­sungs­schüt­zer der BRD, Günter Nollau (SPD), dass Souchon sich für die Tat freiwil­lig gemel­det und auch geschos­sen habe. Nollau behielt dies für sich, machte eine Akten­no­tiz, veröf­fent­lich­te aber eine andere für ihn wichti­ge­re Aussa­ge Pabsts: Wilhelm Pieck (KPD) – von 1949–1960 Präsi­dent der DDR -, der mit Liebknecht und Luxem­burg im Eden-Hotel festge­setzt worden war, habe Einzel­hei­ten über Sparta­kus verra­ten (Persön­li­che Auskunft von Günther Nollau am 13.12.1989). Welche, gab Pabst nicht an. Vermut­lich hatte Pieck in Todes­angst aber nur irgend­wel­che Geschich­ten beim Verhör durch Pabst erzählt und war dann für unwich­tig befun­den und freige­las­sen worden (übrigens hatte Runge ihn bewacht). Später gab Pieck, gegen den ein Verfah­ren der KPD gelau­fen sein soll, an, er habe beim Trans­port ins Gefäng­nis durch einen Sympa­thi­san­ten bei den Bewachern entflie­hen können. Eine wenig glaub­wür­di­ge Geschichte.
Erwäh­nens­wert ist auch die Vertei­di­ger-Strate­gie Grünspachs. Er benutz­te den als unschul­dig gelten­den jungen Marine­of­fi­zier Souchon als „Kronzeu­gen“ der Vertei­di­gung. Souchon hatte ausge­sagt – das wieder­hol­te er sogar 50 Jahre später in einer eides­statt­li­chen Versi­che­rung – dass er mit seinen Kamera­den ins Eden-Hotel komman­diert worden sei und auf der Treppe vor Pabst Raum ahnungs­los mit ihnen gewar­tet habe. Nur Kapitän­leut­nant Pflugk-Harttung sei zu Pabst hinein­ge­gan­gen. Grünspachs Folge­rung: Also hätten sich die Offizie­re gar nicht unter­ein­an­der und mit Pabst abspre­chen können. Das Gericht fiel schließ­lich gern auf diesem geschick­ten Trick herein. Dass Souchon der Mörder Luxem­burgs war und die Offizie­re sich alle unter­ein­an­der bei Pabst drin abgespro­chen hatten, ging erst Jahrzehn­te später aus Aussa­gen Pabsts, Pflugk-Harttungs, und Stieges hervor. (Das Plädoy­er Grünspachs in: BA-MA PH 8‑V/17, S. 988 – 1028)

Übrigens wurde in einem fast paral­le­len Prozess vom 19. Mai bis zum 23. Juni 1919 gegen den USPD-Abgeord­ne­ten Georg Ledebour wegen Hochver­ra­tes verhan­delt. Ledebour hatte sich wie Liebknecht führend am Januar­auf­stand betei­ligt. Auch von diesem Prozess gibt es ein Wortpro­to­koll. Und kaum zu glauben, Ledebour wurde freige­spro­chen, obwohl der Staats­an­walt namens Zumbroich ein Rechts­au­ßen war, der im März 1920 beim geschei­ter­ten präfa­schis­ti­schen Kapp-Putsch – an dem sich Pabst ebenfalls führend betei­lig­te – kurzzei­tig als Putsch-Justiz­mi­nis­ter fungierte.
Der Ausgang des Ledebour-Prozes­ses belegt, dass sowohl Liebknecht und insbe­son­de­re Rosa Luxem­burg, wären sie wegen Hochver­ra­tes angeklagt worden, ebenfalls freige­spro­chen worden wären. Das Gericht sah erstaun­li­cher­wei­se den Januar­auf­stand als einen Aufstand in einem revolu­tio­nä­ren Prozess und nicht als Hochver­rat an.
So sind etwa Behaup­tun­gen von SPD-Genos­sen wie Tilman Fichter (1995) und Hans Ulrich Wehler (1999), Luxem­burg hätten wegen Hochver­ra­tes und Bürger­kriegs­aus­lö­sung stand­recht­lich erschos­sen werden können, völlig unzutref­fend. Weder war der Belage­rungs­zu­stand (Ausnah­me­zu­stand) im Januar 1919 ausge­ru­fen worden noch ließ das preußi­sche Belage­rungs­recht Stand­ge­rich­te am selben Tag und ohne obers­te Abseg­nung zu.
Das hinder­te den ehema­li­gen NS-Propa­gan­da­film-Drehbuch­schrei­ber Albrecht Freiherr von Wechmar (CDU) nicht, im Jahr 1967, als Regie­rungs­spre­cher und Freund Pabsts, die Ermor­dung von Luxem­burg und Liebknecht als stand­recht­li­che Erschie­ßung umzudeu­ten. (Verlaut­ba­rung des Presse- und Infor­ma­ti­ons­am­tes der Bundes­re­gie­rung vom 8.2.1962)
Doch was geschah nach dem Prozess? Am besten kann das anhand des Schick­sals der Mordbe­tei­lig­ten und ihrer Unter­stüt­zer erzählt werden.
Pabst sagte auch vor Gericht aus, wurde trotz aller Verdäch­ti­gun­gen und Indizi­en weder in Weimar verfolgt noch nachdem er die Mordbe­feh­le im Nachkriegs-Westdeutsch­land zugege­ben hatte. 1920 hatte er sich führend am Kapp-Putsch betei­ligt, war nach Öster­reich geflo­hen, war da ebenfalls führend beim Aufbau der profa­schis­ti­schen Heimat­wehr betei­ligt und wurde vom deutschen Außen­mi­nis­ter Gustav Strese­mann als Agent mit hohem Salär beschäf­tigt. 1931 lehnte es Pabst ab, für Hitler den Posten des „politi­schen Organisationschef(s)“ zu überneh­men, wirkte als Wehrwirt­schafts­füh­rer im NS-Staat und wurde Direk­tor im Rüstungs­kon­zern Rhein­me­tall-Borsig. Dann verdien­te er sich eine golde­ne Nase im Rüstungs­ge­schäft mit der Schweiz. Die gewähr­te ihm Asyl, liefer­te ihn auch nach dem Zeiten Weltkrieg nicht an Frank­reich aus und ab 1955 kehrte Pabst in die BRD zurück, wirkte weiter als Rüstungs­pro­fi­teur und gab 1962 dem Spiegel ein Inter­view, in dem er sich dazu bekann­te, Rosa Luxem­burg „gerich­tet“ zu haben. Er starb 1970 in hohem Alter, ohne je wegen seiner Taten belangt worden zu sein.

Horst von Pflugk-Harttung betätig­te sich in Skandi­na­vi­en als Waffen­be­schaf­fer und Geheim­agent von Canaris. Er wurde mehrfach ausge­wie­sen und schloss sich schließ­lich der NSDAP an. Nach dem Krieg lebte er als Kaufmann in Hamburg und nahm wieder Kontakt zu Pabst auf.
Sein Bruder Heinz, der Haupt­mann, betei­lig­te sich am Kapp-Putsch, spreng­te sich aber aus Verse­hen mittels zu vieler Handgra­na­ten in seinem Auto selbst in die Luft. Stiege versuch­te seine Karrie­re in der Marine fortzu­set­zen, wurde aber kurz nach dem Krieg, da galt der Mord an Liebknecht und Luxem­burg noch als Verbre­chen gegen die Mensch­lich­keit, vor den Entna­zi­fi­zie­rungs­aus­schuss zur Tat vernom­men. Er leugne­te seine Mord-Betei­li­gung. Der Ausschuss ließ die Vertu­schungs­ak­ten und das Prozess­pro­to­koll von 1919 kommen und entschied, dass keine Schuld auf dem Mann laste. (Hessi­sches Haupt­staats­ar­chiv Wiesba­den, Spruch­kam­mer­ak­ten Heinrich Stiege, Abt. 520 F/A 409–499) Kurz vor seinem Tod im Jahr 1967 bekam Stiege noch Besuch von dem Dokumen­tar­fil­mer Dieter Ertel, der den Auftrag hatte, zum 50. Todes­tag ein Fernseh­spiel für den SDR zu schrei­ben. Ertel las ihm seine Aussa­ge vor Gericht zum Liebknecht-Mord vor: „Wohin haben sie gezielt? Auf das Kreuz, Wenn man davon reden kann.“ Nach Auskunft von Ertel soll er 1967 danach „leicht grün“ angelau­fen sein. Mehr passier­te ihm nicht. Rudolf Liepmann schrieb noch eine Doktor­ar­beit über den Waffen­ge­brauch gegen Fliehen­de, war aber ab 1933 als Jude der NS-Verfol­gung ausge­setzt. Ihm gelang 1938 noch die Auswan­de­rung nach Shang­hai, wo sich seine Spur verliert.
Ebenfalls Jude, wurde Pabsts Propa­g­an­da­chef Grabow­sky, der im Eden-Hotel aus „Rücksicht“ auf die antise­mi­ti­schen Offizie­re keine Uniform getra­gen hatte, obwohl er sich am Kapp-Putsch betei­ligt hatte, von den Nazis 1938 ins KZ gesteckt. Canaris holte ihn heraus und setzte ihn im besetz­ten Frank­reich als Spion ein. In Paris residier­te er dazu in der Wehrmachts­zen­tra­le im Hotel Majes­tic. Den Krieg überleb­te er trotz Canaris’ Sturz und nahm in der BRD, in Aachen lebend, wieder Kontakt zu Pabst auf.
Vogel kehrte, von Pabst weiter versorgt, zur NS-Zeit nach Deutsch­land zurück und brüste­te sich nun, Luxem­burg und Liebknecht besei­tigt zu haben. Seine Spur verliert sich im Westber­lin der 50er Jahre.
Hermann Souchon floh nach Finnland, trat der faschis­ti­schen Lappo-Bewegung bei und bot sich Pabst als Kontakt­mann einer von diesem geplan­ten Weißen Inter­na­tio­na­le an. 1925 kurzzei­tig in Deutsch­land, wurde er nochmals von der Staats­an­walt­schaft verhört, die ihn nun doch, nach einer Aussa­ge des Fahrers Jansch­kow, verhö­ren musste. Er gab die Betei­li­gung am Luxem­burg-Trans­port zu, leugne­te aber, geschos­sen zu haben. Die Staats­an­walt­schaft verzich­te­te, ihn wegen Meineids zu verfol­gen, denn 1919, bei seiner Aussa­ge vor dem Kamera­den­ge­richt, hatte er die Betei­li­gung verschwie­gen. Souchon durfte wieder nach Finnland abdamp­fen (Landes­ar­chiv Berlin, Rep. 58, Nr. 464, Bl. 2ff. und Bd. I, Bl. 4550). In der NS-Zeit machte er dann Karrie­re als Oberst der Luftwaf­fe und lebte nach dem Krieg in Bonn. Runge aber wurde nach der Kapitu­la­ti­on 1945 von deutschen Kommu­nis­ten in Berlin festge­setzt und dort dem NKWD (Prenz­lau­er Allee 173) überge­ben. Wo er nach einem Verhör, vermut­lich an den Folgen von Folte­run­gen, starb.
Es gab viele Versu­che, die Verschwö­rung gegen Liebknecht und Luxem­burg und die von der Reichs­re­gie­rung gedul­de­te, ja geför­der­te Vertu­schung durch die Justiz aufzu­klä­ren. Paul Levi und die USPD brach­ten nach Jogiches erstes Licht ins Dunkel, so auch die Nachfor­schun­gen der KPD 1928. Aber erst 1967 gelang es Heinrich Hanno­ver und seiner Frau Elisa­beth Hanno­ver-Drück, Akten in Potsdam zu sichten und daraus einen kleinen Bestsel­ler zu machen, der die Mordsa­che weiter erhell­te (Heinrich Hanno­ver, Elisa­beth Hanno­ver-Drück: Der Mord an Rosa Luxem­burg und Karl Liebknecht. Dokumen­ta­ti­on eines politi­schen Verbre­chens, Frank­furt 1967.). Dieter Ertel, der zur gleichen Zeit recher­chier­te, gelang es unter Zeugen, Pabst zu befra­gen und er gab erneut seine Mordbe­feh­le und die Täter­schaft Souchons zu. Ertel ließ dies in einer Presse­kon­fe­renz verkün­den. Pabst gratu­lier­te. Pflugk-Harttung melde­te sich jetzt aber bei Pabst und warf ihm vor, das Schwei­ge­gel­üb­te gebro­chen zu haben. Noch viel schär­fer reagier­te Souchon. Als Ertel ihn nach den Pabst-Aussa­gen anrief und ihm Pabsts Aussa­ge, wer den tödli­chen Schuss auf Luxem­burg abgege­ben habe, übermit­tel­te, sagte Souchon: „Das können Sie gar nicht wissen“ (Persön­li­che Auskunft von Dieter Ertel 1989). Er erhob Klage gegen den SDR, Ertel und den Inten­dan­ten des SDR, Hans Bausch (CDU). Doch das zweitei­li­ge Fernseh­spiel, geschrie­ben von Ertel und insze­niert von Theo Mezger, konnte mit einem relati­vie­ren­den Vorspruch gesen­det werden. Danach gab es zwei Gerichtsverhandlungen.
Eine vor dem Landge­richt Stutt­gart, wo Souchon unter Eid aussag­te, nicht geschos­sen zu haben. Pabst jedoch ließ sich verhand­lungs­un­fä­hig schrei­ben und drück­te sich vor einer Aussa­ge. Gegen­über dem Anwalt von Souchon, Otto Kranz­büh­ler, ruder­te er zurück und ließ sich – da er erkann­te, dass Souchon sich nicht wie er zur Tat beken­nen wollte – zu einer eides­statt­li­chen Aussa­ge drängen, er habe Ertel nie gesagt, dass Souchon geschos­sen habe. Was nachweis­lich falsch war, denn es gab mehre­re Briefe Pabsts sowie die Aussa­ge von Nollau. Später hat der Autor im Nachlass Pabsts noch weite­re Briefe unter anderem an seinen Anwalt gefun­den, in denen er klar aussag­te, er habe Souchon damals den Befehl gegeben und der habe auch geschossen.
Souchon aber war durch den Teilrück­zie­her fein heraus und das Gericht erklär­te nun, Pabst sei von Zerebral­skle­ro­se (Gedächt­nis­schwund, schon seit 1959?) befal­len, nahm sich die Akten des Kamera­den­ge­richts vor und sah sie als bare Münze an. Pabst aber gab in einem inter­nen Schrei­ben die Deckung seiner Tat durch Noske zu (Abschrift eines Pabst-Briefes vom 26.6.1969, BA-MA, Nachlass Pabst, N 620/21). Ertel und der SDR wurden verur­teilt und mussten in der Tagess­schau (!) die Aussa­ge zurück­neh­men, Souchon habe geschos­sen. Das Fernseh­spiel kam in den Giftschrank. Es ist offizi­ell immer noch verbo­ten, wurde aber schon mehrfach gesen­det und ist inzwi­schen auch als DVD erhältlich.
Bei jener Begeg­nung mit dem Marine­rich­ter Kranz­büh­ler 1968, sagte Pabst diesem auch „unter uns“, dass Noske seine Tat in der Mordnacht abgeseg­net habe. 1990 bei einem Inter­view wollte Kranz­büh­ler das Martin Choro­ba und dem Autor gegen­über noch nicht zugeben, denn, so er selbst damals: Pabst Aussa­ge sei so ungeheu­er­lich, dass er das nicht weiter­ge­ben wollte. Da der Autor aber in einem histo­ri­schen Aufsatz zu sehr das Offiziers­kom­plott beton­te, schrieb Kranz­büh­ler einen Brief und gab die Noske-Aussa­ge Pabsts zum Besten. Nur so erklärt sich auch Noskes Abseg­nen des Vogel-Urteils gegen jeden juris­ti­schen Rat. Noske, der nach dem Kapp-Putsch als Reichs­wehr­mi­nis­ter zurück­tre­ten musste, wurde 1933 von Adolf Hitler im Sport­pa­last sogar als „Eiche unter diesen sozial­de­mo­kra­ti­schen Pflan­zen“ (Hitler in seiner Sport­pa­last­re­de am 2. März 1933, laut Völki­scher Beobach­ter vom 3.3.1933, zitiert nach Wolfram Wette, Gustav Noske – Eine politi­sche Biogra­phie, Düssel­dorf 1987, S. 756) bezeich­net. Er bekam seine Pensi­on weiter und musste nicht emigrie­ren. Selbst als er sich auf einer Liste der Offizie­re des 20. Juli als Mann fand, der zum Durch­grei­fen bereit war, sperr­ten ihn die Nazis nur ein und verzich­te­ten, ihn, wie die anderen Wider­ständ­ler, an einen der Fleischer­ha­ken in Plötzen­see zu hängen. Noske überleb­te und starb verbit­tert kurz nach dem Krieg.

Zusam­men­ge­fasst: Der Prozess 1919 konnte nur durch den Schutz Noskes und der SPD-dominier­ten Regie­rung als eine solche Schmie­ren­ko­mö­die statt­fin­den. Die Aufklä­rung des Verbre­chens ließ nur deswe­gen Jahrzehn­te auf sich warten. General­ma­jor von Thaer von der Obers­ten Heeres­lei­tung (OHL) vertrau­te schon Ende 1918, als Luxem­burg und Liebknecht noch lebten, seinem Tagebuch an: „Ebert und Schei­de­mann zittern vor Liebknecht und Rosa und wünschen ihr Verschwin­den auf krimi­nel­le Art, nur: Sie wollen nichts davon wissen, nichts damit zu tun haben.“ (Albrecht von Thaer, General­stabs­dienst an der Front in der OHL. Aus Briefen und Tagebuch­auf­zeich­nun­gen. 1915–1919, S. 280f.)

Litera­tur­ver­zeich­nis

Bundes­ar­chiv Militär­ar­chiv (BA-MA): Urteil, PH 8‑V/Bd. 17, S. 1036ff; PH 8‑V/Bd. 1, Bl. 40–44; PH 8‑V/Bd. 4, Bl. 117.
Wortpro­to­koll der Haupt­ver­hand­lung, BA-MA PH 8‑V/Bd. 12, Bl. 19–21, Online einseh­bar; PH 8‑V/Bd. 17, S. 955; BA-MA, PH 8‑V/Bd. 14, S. 571–598, Bd. 15, S. 609–703, 730–759; BA – MA, PH 8 V/Bd. 5, 12–17.
Vorun­ter­su­chung und Nachtrags­bän­de, BA – MA, PH 8 V/Bd. 6–11, 14, 19–22, 23.
Abschrift eines Pabst-Briefes vom 26.6.1969, BA-MA, Nachlass Pabst, N 620/21.
(Alle oben genann­ten Akten, auch das Wortpro­to­koll der Haupt­ver­hand­lung vom Mai 1919 und wichti­ge Teile des Nachlas­ses Pabst sind inzwi­schen online beim Bundes­ar­chiv abruf- und kopier­bar. Anmel­dung genügt: https://invenio.bundesarchiv.de/invenio/login.xhtml )

Telefon­no­tiz Korvet­ten­ka­pi­tän Fliess vom 31.1.1931, in: BA-MA, RM 6/267, Handak­te Canaris, Bl. 38, Bl. 50f. A.a.O. Bl. 22.

Urteil des Landge­richts (LG) Stutt­gart vom 12.2.1970, S. 33, Urteil des Oberlan­des­ge­richts (OLG) Stutt­gart vom 20.1.1971, S. 77, in: Archiv des SWR, Dokumen­ta­ti­on der Vor- und Nachge­schich­te des Verfah­rens Souchon gegen SDR/Bausch/Ertel (1966–1975, Dokumen­ta­ti­on SDR), S. 977, S. 844 u. S. 1408.

Albrecht von Thaer, General­stabs­dienst an der Front in der OHL. Aus Briefen und Tagebuch­auf­zeich­nun­gen. 1915–1919, hrsg. von Siegfried A. Kaehler, Göttin­gen 1958, S. 280f.

Bericht des Staats­an­walts Ortmann an den Preußi­schen Justiz­mi­nis­ter Wolfgang Heine (SPD) vom 5.2. und 24.2.1919. BA-SAPMO, Nachlass Heine, Nr. 144, Bl. 4.

Bundes­ar­chiv Berlin, SAPMO (BA-SAPMO), Auswär­ti­ges Amt (AA), Vogel, Nr. 27402/1, Bl. 143; Origi­nal Einlass­kar­te, in: BA-SAPMO, NL 1/18, Bl. 2.

Das Tagebuch, 9. Jg., 1. Halbjahr 1928, S. 471–473, Autor: Berthold Jacob Salomon (1898–1944).

Hessi­sches Haupt­staats­ar­chiv Wiesba­den, Spruch­kam­mer­ak­ten Heinrich Stiege, Abt. 520 F/A 409–499.

Landes­ar­chiv Berlin (LAB), Rep. 58, Nr. 464, Halbak­te, Bl. 2ff. und Bd. I, Bl. 4550.

Levi, Paul: Der Jorns-Prozess, Berlin 1929.

Gietin­ger, Klaus: Eine Leiche im Landwehr­ka­nal – Die Ermor­dung der Rosa L., Berlin 1995.

Gietin­ger, Klaus: Der Konter­re­vo­lu­tio­när Walde­mar Pabst – eine deutsche Karrie­re, Hamburg 2009.

Noske, Gustav: Von Kiel bis Kapp, Berlin 1920, S. 76.

Hanno­ver, Heinrich/ Hanno­ver-Drück, Elisa­beth: Der Mord an Rosa Luxem­burg und Karl Liebknecht. Dokumen­ta­ti­on eines politi­schen Verbre­chens, Frank­furt 1967.

Hill, Leoni­das (Hrsg.): Die Weizsä­cker-Papie­re 1900–1932, Berlin 1982.

Wette, Wolfram: Gustav Noske – Eine politi­sche Biogra­phie, Düssel­dorf 1987.

Klaus Gietin­ger
Dezem­ber 2021

Zitier­emp­feh­lung:

Gietin­ger, Klaus: „Der Prozess um die Ermor­dung von Rosa Luxem­burg und Karl Liebknecht, Deutsch­land 1919“, in: Groenewold/ Ignor / Koch (Hrsg.), Lexikon der Politi­schen Straf­pro­zes­se, https://www.lexikon-der-politischen-strafprozesse.de/glossar/der-prozess-um-die-ermordung-rosa-luxemburgs/, letzter Zugriff am TT.MM.JJJJ. ‎