Breivik, Anders Behring

bearbei­tet von
Prof. Dr. Bernd Henningsen

Norwe­gen 2011
Speng­stoff­at­ten­tat, Mord
Anschlä­ge von Oslo und Utøya 2011
Rechtsextremismus

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Der Prozess gegen Anders Behring Breivik
Norwegen 2012

Ich meine, Anders hat ein gründ­li­ches und faires Urteil bekom­men. Er hat die Strafe bekom­men, die er verdient. Selbst die schlimms­ten Verbre­cher haben das Recht auf einen korrek­ten Prozess. Quisling bekam ihn. Rinnan bekam ihn. Selbst ein Mann wie mein Sohn hat ihn bekom­men – einen Prozess in einer Gesell­schaft, der er sich eigent­lich verwei­ger­te. Obwohl er das Beste in unserer Gesell­schaft angriff und das Schlimms­te in die Tat umsetz­te. Es sagt viel über die Gesell­schaft aus, die er angriff, wie die Rechts­sa­che angelegt war. Hatte er wirklich geglaubt, dass er gefol­tert werden würde, wie er behaup­te­te? Woher hatte er diese Gedanken?
Anders kann nicht verstan­den haben, in welcher Gesell­schaft er lebte.
Jetzt weiß er es.
Jens Breivik: Min skyld? En fars histo­rie. Oslo 2014.

1. Prozessgeschichte/Prozessbedeutung

Mit dem Prozess gegen Anders Behring Breivik wurde Rechts- und Politik­ge­schich­te geschrie­ben, er dürfte neben dem gegen Vidkun Quisling (1887–1945), gegen den Gesta­po-Agenten Henry Rinnan (1915–1947) – beide wurden zum Tode verur­teilt und hinge­rich­tet – und dem gegen Knut Hamsun (1859–1952) der wichtigs­te in Norwe­gen überhaupt sein. Dies nicht nur wegen der zur Last geleg­ten Straf­ta­ten, sondern auch wegen des Prozess­ver­fah­rens und der Herstel­lung einer nations­wei­ten Öffent­lich­keit. Gerade dieser Punkt macht ihn so inter­es­sant im inter­na­tio­na­len Vergleich – ein Jahr später fand in München der NSU-Prozess unter ganz anderen Bedin­gun­gen statt; der Prozess gegen den Halle-Atten­tä­ter 2020 lädt ebenfalls zum Vergleich ein. Der Breivik-Prozess wurde am 16. April 2012 vor dem Osloer Bezirks­ge­richt (Oslo Tingrett) eröff­net, neun Monate nach dem Atten­tat in Oslo und dem Massa­ker auf Utøya vom 22. Juli 2011. Die Ankla­ge laute­te auf Terro­ris­mus und Mord in beson­ders schwe­ren Fällen. Nach zehn Wochen und 43 Verhand­lungs­ta­gen wurde das Urteil am 24. August gespro­chen, einstim­mig von den beiden Berufs- und drei Laien­rich­tern: 21 Jahre Haft und anschlie­ßen­de Siche­rungs­ver­wah­rung – in Norwe­gen die Höchst­stra­fe, es ist davon auszu­ge­hen, dass er nie wieder in Freiheit gelan­gen wird. Der Name Anders Behring Breivik ist durch seine Taten und den Prozess im natio­na­len Gedächt­nis Norwe­gens einge­ätzt – das war auch seine Intention.

Die Terror­an­schlä­ge
Breivik hatte am Freitag, 22. Juli 2011 um 15:25 Uhr im Osloer Regie­rungs­be­zirk eine 950 Kilogramm schwe­re Autobom­be gezün­det, die er aus Ammoni­um­ni­trat und Diesel­öl selbst herge­stellt hatte. Einige Stunden zuvor hatte er ein Video ins Netz gestellt, in dem er seine Tat ankün­dig­te und sich selbst als „Komman­deur“ der „Tempel­rit­ter“ vorstell­te – eine Organi­sa­ti­on, die er erfun­den hatte. Minuten vor der Zündung schick­te er ein 1.500 Seiten langes „Manifest“ an 1.003 E‑Mail-Adres­sen, mit dem er seine bevor­ste­hen­den Taten begrün­de­te: „2083. A European Decla­ra­ti­on of Indepen­dence“. Der Klein­las­ter mit der Bombe wurde „atomi­siert“, an seiner Stelle klaff­te ein zwei Etagen tiefer Krater (Borch­g­re­vink, 2015). Acht Menschen kamen zu Tode, neun wurden schwer verletzt; etwa 500 Perso­nen befan­den sich im näheren Umfeld der Explo­si­on und erlit­ten physi­schen und psychi­schen Schaden (so im Urteil). Alle Gebäu­de der näheren Umgebung wurden beschä­digt, das Osloer Regie­rungs­vier­tel praktisch zerstört, das 16-stöcki­ge Haupt­ge­bäu­de mit dem Justiz­mi­nis­te­ri­um und der Staats­kanz­lei wurde unbrauch­bar, im Energie­mi­nis­te­ri­um brach Feuer aus. Der auf der Todes­lis­te ganz oben vermerk­te Minis­ter­prä­si­dent Jens Stolten­berg befand sich nicht in seinem Büro, sondern in seiner Dienst­woh­nung und berei­te­te mit Mitar­bei­tern die Rede vor, die er am nächs­ten Tag auf der Insel Utøya halten wollte; um 15:51 Uhr wurde die Nachricht verbrei­tet, dass er am Leben sei und sich „an einer gehei­men Stelle aufhal­te“; so gut wie alle Regie­rungs­mit­glie­der befan­den sich im Urlaub, waren nicht in Oslo (Stormark, 2011; Solvoll, Malmø, 2011). Bereits beim ersten Verhör, nur wenige Stunden nach dem Atten­tat, zeigte Breivik sich enttäuscht, dass die Zerstö­run­gen nicht umfäng­li­cher ausge­fal­len waren, die Zahl der Opfer nicht höher. (Nach Jahren ist die Neupla­nung des Regie­rungs­vier­tels abgeschlos­sen, die ersten Minis­te­ri­en sind abgeris­sen, 2023 soll mit den Um- und Neubau­ten begon­nen werden.)
Anschlie­ßend fuhr er zum 38 Kilome­ter entfern­ten Tyrifjord und setzte, jetzt in Polizei-Uniform, gegen 17 Uhr auf die Insel Utøya über, dort fand das tradi­tio­nel­le Sommer­camp der sozia­lis­ti­schen Arbei­ter­ju­gend statt. Mit der Begrün­dung, er wolle die Jugend­li­chen über das Bomben­at­ten­tat in Oslo infor­mie­ren, rief er diese zusam­men und begann um 17:21 Uhr ohne Vorwar­nung auf sie zu schie­ßen: 67 Perso­nen verlo­ren das Leben zumeist durch Kopfschüs­se, eine ertrank, eine stürz­te von den Klippen in den Tod, 33 wurden zum Teil schwer verletzt. Auf der Insel befan­den sich 530 Perso­nen zwischen 14 und 51 Jahren: Zwei der Todes­op­fer waren 14 Jahre alt, sieben 15 Jahre, acht 16 Jahre, 16 Opfer waren 17 Jahre, 17 Opfer 18 Jahre alt, mithin waren 50 der 67 Opfer unter 18 Jahre alt (Solvoll, Malmø, 2011). Anwesen­de Politi­ker, mit denen er rechne­te, wollte er verhaf­ten und sie zwingen, ihr Urteil zu verle­sen, um sie anschlie­ßend mit dem Bajonett hinzu­rich­ten. Genau wie der Minis­ter­prä­si­dent entging Gro Harlem Brundt­land dem Atten­tat. Die dreifa­che Minis­ter­prä­si­den­tin und Mitver­fas­se­rin des Brundt­land-Berich­tes „Unsere gemein­sa­me Zukunft“ von 1987 stand auf Breiviks Mordlis­te. Aber er kam zu spät, sie war nach ihrem Vortrag um 14:50 Uhr vorzei­tig abgereist (Stormark, 2011, listet die Ereig­nis­se von Minute zu Minute auf). Seine „Aktio­nen“ waren auf die Führungs­rie­ge der Sozial­de­mo­kra­ten und andere aktive Politi­ker gerich­tet (Platz 1), dann auf die „Helfer“ in Presse und Organi­sa­tio­nen (Platz 2), an dritter Stelle rangier­ten die Kinder der ersten und zweiten Katego­rie (Lippestad, S. 53f.).
Breivik hat rund 75 Minuten wahllos gemor­det. Als die Anti-Terror­ein­heit gegen 18:35 Uhr eintraf, ließ er sich wider­stands­los mit den Worten festneh­men: „Das ist nur der Anfang. Der Bürger­krieg hat gerade erst begon­nen. Ich will den Islam nicht in Europa haben, und meine Parti­sa­nen teilen meine Ansich­ten. Wir wollen nicht, dass Oslo wie Marseil­le endet, wo Musli­me seit 2010 in der Mehrzahl sind. Wir wollen für Oslo kämpfen. Meine Opera­ti­on ist zu hundert Prozent gelun­gen, weshalb ich mich jetzt ergebe. Aber die Opera­ti­on an sich ist nicht wichtig. Das war nur das Feuer­werk“ (zit. nach Seier­stad, 2013; Solvoll, Malmø, 2011; die Abläu­fe werden im Urteil ausführ­lich nachge­zeich­net, Oslo Tingrett, 2012).
Die ersten Anrufe von der Insel gingen wenige Minuten nach den ersten Schüs­sen bei der Polizei ein; es dauer­te eine Stunde, bis das Einsatz­kom­man­do am Tatort eintraf – was zum einen der Insel­la­ge geschul­det war, zum anderen polizei­li­chen Kommu­ni­ka­ti­ons­pro­ble­men, schließ­lich verfüg­te die Polizei über keine einsatz­fä­hi­gen Hubschrau­ber (alle Polizei-Hubschrau­ber­pi­lo­ten waren im Urlaub), sie musste mit Booten überset­zen, bei denen es zudem Motoren­pro­ble­me gab. – Ein deutscher Tourist vom gegen­über­lie­gen­den Camping­platz zog 25 bis 30 Überle­ben­de aus dem Wasser und brach­te sie mit seinem gemie­te­ten Boot in Sicher­heit, er wurde als Held gefei­ert. – Eine Unter­su­chungs­kom­mis­si­on, bereits im August einge­setzt, hat genau ein Jahr später die Mängel und Versäum­nis­se in einem fast 500 Seiten starken Bericht dokumen­tiert (NOU 2012:14). Der kriti­sier­te norwe­gi­sche Polizei­chef trat im August 2012 auch wegen mangeln­der politi­scher Unter­stüt­zung zurück, sein Amt hatte er kurz vor den Atten­ta­ten angetre­ten (2013 wurde er Chef der Gesundheitsbehörde).
Norwe­gen stand unter Schock, die landes­wei­te Trauer schloss alle politi­schen Lager und Schich­ten ein, die Schwei­ge­mi­nu­ten und die Gedenk­ver­an­stal­tun­gen danach wurden zu überwäl­ti­gen­den natio­na­len Gemein­schafts­be­kun­dun­gen: Am Sonntag fand im Osloer Dom ein Gedenk­got­tes­dienst statt, die Königs­fa­mi­lie war anwesend, der Regie­rungs­chef und mehre­re Kabinetts­mit­glie­der; die Bilder des weinen­den Königs und des Blumen­mee­res vor der Kirche gingen um die Welt; am folgen­de Montag sollte ein „Rosen­zug“ durch die Innen­stadt von Oslo statt­fin­den – allein die Masse der Versam­mel­ten machte einen „Zug“ unmög­lich: 200.000 Menschen waren vor dem Rathaus zusam­men­ge­kom­men, die größte Menschen­men­ge seit Ende des Zweiten Weltkrie­ges, in so gut wie allen Städten Norwe­gens ereig­ne­te sich Vergleich­ba­res. Jens Stolten­berg war unter den Sargträ­gern bei der Beerdi­gung der 45-jähri­gen Monica Elisa­beth Bøsei am 5. August, sie war viele Jahre die Leite­rin der Camps auf der Insel gewesen und wurde „die Mutter von Utøya“ genannt (Solvoll, Malmø, 2011). Eine beson­de­re Demons­tra­ti­on von Gemein­schaft ereig­ne­te sich zehn Tage nach Prozess­be­ginn: Im April 2012 versam­mel­ten sich die Menschen landes­weit, in Oslo waren es ca. 40.000 auf dem Young-Platz. Sie protes­tier­ten gegen das Auftre­ten des Atten­tä­ters und sangen das von Pete Seeger entlie­he­ne „My Rainbow Race“: Die norwe­gi­sche Fassung („Kinder des Regen­bo­gens“) gehört zum allge­mei­nen Erzie­hungs­gut und war von Breivik als marxis­ti­sche Gehirn­wä­sche etiket­tiert worden; der Refrain lautet: „Gemein­sam werde wir leben, jede Schwes­ter, jeder Bruder, kleine Kinder des Regen­bo­gens…“ (Der Standard); danach beweg­te sich die Menschen­men­ge in Richtung Gerichtsgebäude.
„22/7“ wurde zum norwe­gi­schen „9/11“. Die Welt nahm Anteil und trauer­te mit. In ganz Nordeu­ro­pa wurden die Fahnen auf Halbmast gesetzt, in Dänemark nahm Königin Margre­the an einem Trauer­got­tes­dienst teil, in Stock­holm die Kronprin­zes­sin, Präsi­dent Obama kondo­lier­te und trug sich in das Kondo­lenz­buch der norwe­gi­schen Botschaft in Washing­ton ein (Solvoll, Malmø, 2011). Der türki­sche Außen­mi­nis­ter war zur Beiset­zung der 17-jähri­gen Gizem Dogan am 1. August in Trond­heim angereist.

Oslo nach den Anschlä­gen, © s.u.

Warum Utøya?
Die etwa elf Hektar große, 520 Meter lange und 350 Meter breite Insel, 500 Meter vom gegen­über­lie­gen­den Ufer entfernt und nur mit einem Boot zu errei­chen, wurde durch das Massa­ker vom 22. Juli 2011 zu einem beson­de­ren norwe­gi­schen Erinne­rungs­ort. Sie war dies aber schon lange davor, was auch der Grund war, weshalb Breivik sie ausge­wählt hatte: Sie ist der norwe­gi­sche Inbegriff sozial­de­mo­kra­tisch-sozia­lis­ti­scher Politik­so­zia­li­sa­ti­on, sie steht für linke, für multi­kul­tu­rel­le Politik, sie ist der Sehnsuchts­ort der norwe­gi­schen Sozial­de­mo­kra­tie. Jahr für Jahr fanden (und finden) hier die Sommer­la­ger der Partei­ju­gend statt, politi­sche Semina­re werden veran­stal­tet, führen­de linke Politi­ke­rin­nen und Politi­ker besuchen die Versamm­lun­gen, auf der Insel wurden Ehen und lebens­lan­ge politi­sche Freund­schaf­ten gestif­tet, politi­sche Karrie­ren begrün­det, wohl kein führen­der Politi­ker der Arbei­ter­par­tei ist im Laufe seiner Sozia­li­sa­ti­on nicht in einem der Sommer­la­ger gewesen. Die Insel gehört zur DNA der Partei. Die Landschul­heim-Atmosphä­re mit Tanz, Gesang und Grill­aben­den hinter­lie­ßen nachhal­ti­ge Heimat-Gefühle.
Die Insel kam Anfang der dreißi­ger Jahre aus Privat­be­sitz ins Eigen­tum der Gemein­de Oslo, dann 1950 in das der Arbei­der­nes Ungdomsfyl­king (AUF), der Jugend­or­ga­ni­sa­ti­on der sozial­de­mo­kra­ti­schen Arbei­ter­par­tei Norwegens.
Anfangs und während des Krieges fanden hier sechs­wö­chi­ge Erholungs-Sommer­la­ger für bedürf­ti­ge Kinder statt; die Wider­stands­be­we­gung nutzte sie während der deutschen Beset­zung Norwe­gens, aber auch die norwe­gi­sche Nazipar­tei versuch­te sich auf dem Eiland.
In den Annalen ist ein mehrwö­chi­ger Aufent­halt Leo Trotz­kis vermerkt, der hier 1936 während seines norwe­gi­schen Exils letzte Hand an seine „Die verra­te­ne Revolu­ti­on“ legte, im Dezem­ber wurde er gegen seinen Willen auf ein Schiff mit Ziel Mexiko verfrach­tet, wo er 1940 von einem Sowje­t­agen­ten auf Geheiß Stalins ermor­det wurde. Aber auch für die inter­na­tio­na­le Verstän­di­gung spiel­te die Insel eine Rolle: Spani­sche Flücht­lin­ge kamen in den fünfzi­ger Jahren, chile­ni­sche nach dem Pinochet-Putsch ebenso. In den frühen siebzi­ger Jahren etablier­te sich eine zwei Jahrzehn­te dauern­de Besuchs­tra­di­ti­on mit der „Sozia­lis­ti­schen Jugend Deutsch­lands – die Falken“.

2. Perso­nen

a. Der Angeklagte
Anders Behring Breivik wurde am 13. Febru­ar 1979 in Oslo geboren; der Vater, Jens David Breivik, stand zu dem Zeitpunkt im auswär­ti­gen diplo­ma­ti­schen Dienst; die Mutter Wenche Behring, eine Kranken­schwes­ter, brach­te eine sechs Jahre ältere Tochter in die Ehe. Kurz nach der Heirat zog die Familie nach London. Die 1977 geschlos­se­ne Ehe schei­ter­te 1980, die Mutter zog mit dem Sohn nach Oslo; Anfang 1983 erfolg­te die Schei­dung. Der Vater hielt über die Jahre nur losen Kontakt mit seinem Sohn, 1983 ging er nach Paris, war auf Posten im Auswär­ti­gen Dienst und lebt seit seiner Pensio­nie­rung in Südfrank­reich (Breivik, 2014; Süddeut­sche Zeitung, 2015). Die Mutter wandte sich bereits 1981 an die Sozial­be­hör­den, sie war offen­bar mit der Rolle als Allein­er­zie­hen­de eines schwie­ri­gen Kindes überfor­dert; in den Begut­ach­tun­gen wird sie als eine gestör­te und desori­en­tier­te Person geschil­dert (vgl. Borch­g­re­vink, 2012). 1983 wurden Mutter und Sohn für drei Wochen in einem Tages­heim aufge­nom­men, von einem Acht-Perso­nen-Team betreut und begut­ach­tet. Ein Psych­ia­ter schrieb an das Jugend­amt: „Anders ist ein Kontakt abweh­ren­des, etwas ängst­li­ches, passi­ves Kind gewor­den, aber mit einer manisch gepräg­ten Abwehr, mit rastlo­ser Aktivi­tät und einem gespiel­ten, abweh­ren­den Lächeln (…). Es wird sehr wichtig sein, frühzei­tig Maßnah­men zu ergrei­fen, die einer ernst­li­chen Fehlent­wick­lung bei dem Jungen vorbeu­gen können.“ (zit. nach Borch­g­re­vink, 2015; vgl. auch Olsen, 2016).
Ernst­haf­te Konse­quen­zen hatten die Empfeh­lun­gen von Jugend­pfle­gern und ‑ämtern nicht. Als 15-jähri­ger gab es den ersten Kontakt mit der Polizei, als bei ihm zahlrei­che Sprüh­do­sen sicher­ge­stellt wurden und sich heraus­stell­te, dass er zur Graffi­ti-Szene gehör­te – auch dieses führte nicht zu Konse­quen­zen (Seier­stad, 2013). Er besuch­te ohne Abschluss das Osloer Handels­gym­na­si­um und versuch­te sich paral­lel und danach am Rande der Legali­tät im Marke­ting­ge­schäft, seine Firmen­ein­trä­ge wurden gelöscht. Später stell­te sich heraus, dass er ab 2002 etwa eine halbe Milli­on Euro mit gefälsch­ten ameri­ka­ni­schen akade­mi­schen Diplo­men verdient hatte, andere Geschäf­te und Speku­la­tio­nen vernich­te­ten dieses Kapital. 2006 zog er wieder bei seiner Mutter ein; der Konkurs­ver­wal­ter konsta­tier­te 2008 Zuwider­hand­lun­gen gegen Steuer‑, Aktien- und Bilanz­recht, weite­re Ermitt­lun­gen gegen Breivik wurden einge­stellt. 2009 ließ er die „Breivik Geofarm“ im Handels­re­gis­ter eintra­gen, er wolle Gemüse, Melonen, Wurzel- und Knollen­ge­wäch­se anbau­en, unter diesem Vorwand kaufte er insge­samt sechs Tonnen Ammoni­um­ni­trat, einen Teil davon verwen­de­te er für den Bau der Bombe; der Kauf war legal (Seier­stad, 2013). Die Polizei fand bei der Unter­su­chung nach den Atten­ta­ten auf dem Anwesen weite­re Spreng­stoff­vor­rä­te, die er für eine noch größe­re Bombe vorge­se­hen hatte (Der Spiegel, 2011).
Anders Breivik gehör­te von 1999 bis 2006 der rechts­po­pu­lis­ti­schen Fortschritts­par­tei (FrP) an (Jakobsen, 2015) und engagier­te sich auf mehre­ren Ebenen, im Zuge seiner Radika­li­sie­rung wandte er sich jedoch von der Partei ab. Als sie 2013 zum ersten Mal Minis­ter in eine (konser­va­ti­ve) Regie­rung entsand­te, geriet sie wegen Breiviks Mitglied­schaft in die inter­na­tio­na­len Schlag­zei­len; in Erklä­rungs­not beton­te sie, eine liberal­kon­ser­va­ti­ve, liberal­po­pu­lis­ti­sche Partei zu sein (nrk, 17.09.2013). Zu den vielen Organi­sa­tio­nen, denen er sich, zumin­dest zeitwei­se, anschloss, gehör­ten die Freimau­rer, die Johan­nis-Loge und ein Sport­schüt­zen­ver­ein; nach seinen Bekennt­nis­sen will er u.a. für die islam­feind­li­che „English Defen­se League“ gearbei­tet haben sowie für norwe­gi­sche rechts­ex­tre­me Netzwer­ke – bei Nachprü­fun­gen haben sich diese Angaben selten bestätigt.
Breivik bezieht sich auf die Konser­va­ti­ve Revolu­ti­on und argumen­tiert im Geiste einer selbst­be­zo­ge­nen, identi­tä­ren Ideolo­gie gegen den „Multi­kul­tu­ra­lis­mus“ und den „Kulturm­ar­xis­mus“, in einem „Massen­im­port von Moslems“ sieht er eine Gefahr für Norwe­gen, Frauen sind ihm beson­de­re Hassob­jek­te, Brundt­land ist ihm eine „Landes­mör­de­rin“ (worin sich im Norwe­gi­schen ein Wortspiel versteckt: Landes­mut­ter und Landes­mör­de­rin unter­schei­den sich nur durch einen Buchsta­ben). Vor Gericht erklär­te er: „Ich handel­te im Auftrag meines Volkes, meiner Kultur, meiner Religi­on, meiner Stadt und meines Landes in Notwehr.“ Die Sozial­de­mo­kra­ten reprä­sen­tie­ren für ihn diese imagi­nier­ten Dekul­tu­ra­tio­nen, der Massen­mord an den jungen Aktivis­ten sollte mithin die nächs­te Genera­ti­on mindes­tens schwä­chen, wenn nicht auslö­schen. „Dem kultu­rel­len Plura­lis­mus Europas setzt er ein monokul­tu­rel­les, (pseudo)christliches Kontrast­bild entge­gen.“ (Legge­wie, 2016). Bezugs­punkt ist immer die eigene Person: „mein“ Volk, „meine“ Kultur, „meine“ Religi­on, „meine“ Stadt, „mein“ Land.
Das auf Englisch verfass­te „Manifest“ und das ins Netz gestell­te Video nehmen, mit der Jahres­zahl 2083 im Titel, Bezug auf die Schlacht am Kahlen­berg 1683, als die zweite Belage­rung Wiens und damit die Türken-Herrschaft auf dem Balkan beendet wurde, sowie auf das Ende des ameri­ka­ni­schen Unabhän­gig­keits­krie­ges von 1783. Ziel der Anschlä­ge und des „Templer­or­dens“ sei der Kampf gegen „Multi­kul­tu­ra­lis­ten, Kulturm­ar­xis­ten (…) und kapita­lis­ti­sche Globa­lis­ten“, wesent­lich sind auch die Attacken gegen den „Feminis­mus“. Es geht ihm um die Begrün­dung einer inter­na­tio­na­len „al-Qaida für Chris­ten“. Das Wenigs­te dieses Pamphle­tes ist von Breivik selbst, vielmehr handelt es sich um ein Konglo­me­rat aus unter­schied­li­chen Quellen; seine wesent­li­che ist der norwe­gi­sche Blogger „Fjord­man“ (d.i. Peder N. Jensen), aber auch Islam­kri­ti­ker aus einer Vielzahl von Ländern hat er kopiert (seine sogenann­te „Unabhän­gig­keits­er­klä­rung“ ist als dreibän­di­ges Taschen­buch erschie­nen, Breivik, 2011). Das Gericht ist auf wesent­li­che Punkte von „2083“ einge­gan­gen, es führt auch biogra­fi­sche Details an (Oslo Tingrett, 2012). Es wäre eine – aller­dings inten­dier­te – Fehlin­ter­pre­ta­ti­on, Breivik mit diesem „Manifest“ eine wie auch immer gearte­te Intel­lek­tua­li­tät zuzuspre­chen, vielmehr handelt es sich um einen auf Selbst­in­sze­nie­rung basie­ren­den geisti­gen Diebstahl: „Die Lektü­re von 2083 ist eine wahre Qual.“ (Legge­wie, 2016; zu „2083“ vgl. Borch­g­re­vink, 2015).

Porträt­fo­to von Breivik auf einem von ihm gefälsch­ten Polizei­aus­weis, © s.u.

b) Die Verteidiger
Bereits einen Tag nach dem Atten­tat beauf­trag­te Breivik den Anwalt Geir Lippestad mit der Vertei­di­gung. Dieser war auf Eigen­tums­recht, Arbeits­recht und Wirtschafts­kri­mi­na­li­tät spezia­li­siert und relativ unbekannt, seine Kanzlei sehr klein. Als Grund für seine Wahl gab Breivik an, dass er sich an ihn erinnert habe, da er vor Jahren im selben Gebäu­de ein Büro hatte, eine Zufalls­wahl. Als Sozial­de­mo­krat war Lippestad jener offenen Gesell­schaft zuzurech­nen, die Breivik angriff – was der Anwalt als Grund für die Übernah­me des Mandats nennt und dies auch beim ersten Treffen mit Breivik kommu­ni­zier­te: „Wir haben in Norwe­gen eine Demokra­tie, für die das Rechts­sys­tem sehr wichtig ist (…). Ich kann Ihre recht­li­chen Inter­es­sen profes­sio­nell wahrneh­men, auch wenn ich Ihre Tat verab­scheue und Ihr Menschen­bild gefähr­lich und wirklich­keits­fremd finde“ (Lippestad, S. 46). Im ersten norwe­gi­schen Rassen­mord­pro­zess 2002 hatte er aus diesen Gründen bereits den Täter vertei­digt und sich eine Reputa­ti­on als Anwalt eines Rechts­staa­tes erwor­ben, dessen Grund­wer­te auch für Mörder gelten (Verdens Gang). Die beiden Anwäl­te aus seiner Kanzlei, Tord Eskild Kvinge Jordet und Odd Ivar Aursnes Grøn, ergänz­ten; als offen­sicht­lich wurde, dass drei Perso­nen die Aufga­ben nicht würden bewäl­ti­gen können, kam mit Vibeke Hein Bæra eine weite­re Anwäl­tin hinzu. Lippestad berich­tet in seinem 2013 erschie­nen Buch (2015 auf Deutsch) sehr ausführ­lich über die Abstim­mungs­pro­zes­se inner­halb des Teams und in der Konfron­ta­ti­on mit Breivik. Da dieser einen politi­schen Prozess führen wollte – was, wie die Anwäl­te ihm klarmach­ten, nach Lage der juris­ti­schen Dinge nicht funktio­nie­ren würde –, kam es zwischen ihnen zur Einigung auf diesen kleins­ten gemein­sa­men Nenner: Breivik verfolgt seine „politi­sche“ Strate­gie, die Anwäl­te konzen­trie­ren sich auf die recht­li­chen Aspek­te. Breivik: „Das ist völlig in Ordnung. Ich akzep­tie­re den sogenann­ten Rechts­staat sowie­so nicht, also kümmern Sie sich um das Recht. Vertei­di­gen Sie mich so gut wie möglich. Ich will mich auf mein politi­sches Projekt konzen­trie­ren“ (zit. nach Lippestad, S. 47).
Zur Haupt­ver­hand­lung waren weite­re 165 Anwäl­te der Neben­klä­ger benannt, die aller­dings nur für jeweils kurze Zeiten anwesend waren. Koordi­niert wurden die das Regie­rungs­vier­tel betref­fen­den Angele­gen­hei­ten der Neben­klä­ger von Siv Hallgren, von Frode Elgesem für Utøya und die AUF, ihnen war Mette Yvonne Larsen beigeord­net, diese drei nahmen an der gesam­ten Haupt­ver­hand­lung teil (nrk, 22.07.).

c) Das Gericht
Die Richte­rin am Osloer Bezirks­ge­richt, Wenche Eliza­beth Arntzen, führte den Vorsitz im Prozess. Ihre Reputa­ti­on und insbe­son­de­re ihre Prozess­füh­rung sind und waren über jeden Zweifel erhaben. Amtsrich­ter Arne Lyng war der zweite Berufs­rich­ter, auch er ein anerkann­ter und erfah­re­ner Jurist. Daneben waren vier Laien­rich­ter berufen: Ernst Henning Eielsen, Diana Patri­cia Fynbo, Ole Westerås und Anne Elisa­beth Wisløff (nrk, 22.07.).

d) Gutach­ter
Die Psych­ia­ter Torge­ir Husby und Synne Sørheim wurden mit der Anfer­ti­gung eines rechts­psych­ia­tri­schen Gutach­tens beauf­tragt, das sie im Novem­ber 2011 vorleg­ten – nach monate­lan­gen Gesprä­chen mit Breivik, der Auswer­tung von Polizei-Videos von den Verhö­ren und einem Inter­view mit der Mutter (Retts­psy­kia­trisk erklæ­ring 1, 2011). Auf 243 Seiten attes­tie­ren die Verfas­ser ihm, dass er an parano­ider Schizo­phre­nie leide und nicht zurech­nungs­fä­hig sei. Eine unabhän­gi­ge Rechts­me­di­zi­ni­sche Kommis­si­on – diese Insti­tu­ti­on wird in Fällen wie diesen obliga­to­risch einge­schal­tet – prüfte das Gutach­ten und bestä­tig­te es. Die – auch inter­na­tio­na­le – Kritik an der Unzurech­nungs­fä­hig­keits-Diagno­se war massiv, nicht zuletzt verwahr­te auch Breivik selbst sich gegen die Diagno­se, er war schlicht­weg gekränkt darüber, nicht ernst genom­men zu werden. Nachfol­gend erklär­te eine psycho­lo­gisch-psych­ia­tri­sche Arbeits­grup­pe, die Breivik im Gefäng­nis betreu­te, dass er nicht psycho­tisch und nicht schizo­phren sei, dass keine Selbst­mord­ab­sich­ten bestün­den und dass er medizi­nisch nicht betreut werden müsse.
Das Gericht bestell­te vor diesem Hinter­grund erwar­tungs­ge­mäß ein zweites Gutach­ten, das die Psych­ia­ter Agnar Aspaas und Terje Tørris­sen wenige Tage vor Prozess­be­ginn vorleg­ten (Retts­psy­kia­trisk erklæ­ring 2, 2012). Sie erklär­ten Breivik für zurech­nungs­fä­hig, er sei geistig gesund, habe eine narziss­ti­sche und antiso­zia­le Persön­lich­keits­stö­rung, psycho­tisch sei er nicht, also recht­lich für sein Tun zur Verant­wor­tung zu ziehen. „Es besteht ein hohes Risiko für wieder­hol­te Gewalt­ta­ten“ – Breivik werte­te diese Aussa­ge als Bestä­ti­gung seiner „politi­schen“ Inten­tio­nen. Die Rechts­me­di­zi­ni­sche Kommis­si­on, die das erste Gutach­ten für korrekt erklärt hatte, stufte das zweite als ungenü­gend ein, es weise wesent­li­che Mängel auf. Diese Bewer­tung traf während des Prozes­ses ein, als Folge der Unstim­mig­kei­ten wurden im Juni 2012 alle betei­lig­ten Gutach­ter als Zeugen befragt, insge­samt 15 Fachleute.
Die Neben­klä­ger hatten einen weite­ren Psych­ia­ter, Ulrik Malt, beauf­tragt, Breivik während des Prozes­ses zu beobach­ten. Bei seiner Verneh­mung führte er aus, dass Breivik wohl am Asper­ger-Syndrom leide, auch das Touret­te-Syndrom schloss er nicht aus. Von den vom Gericht befrag­ten Medizi­nern und Psycho­lo­gen hielten vier Breivik für unzurech­nungs­fä­hig, elf plädier­ten auf zurech­nungs­fä­hig. Bei einer Befra­gung norwe­gi­scher Psych­ia­ter und Psycho­lo­gen hielten nur 14 Prozent Breivik für unzurech­nungs­fä­hig. Das Agieren der Rechts­me­di­zi­ni­schen Kommis­si­on wurde im Laufe des Prozes­ses öffent­lich heftig kriti­siert, ihr Befan­gen­heit und Unpro­fes­sio­na­li­tät vorge­wor­fen. Es hat in der norwe­gi­schen Rechts­ge­schich­te keinen Fall von so wider­strei­ten­den Bewer­tun­gen gegeben, was auch auf die Unerfah­ren­heit norwe­gi­scher Gerich­te und Sachver­stän­di­gen im Umgang mit politi­schem Terro­ris­mus zurück­ge­führt wurde. Im Nachgang zum Prozess sind ausgrei­fen­de Debat­ten über den Sinn, die Zusam­men­set­zung und die Arbeits­wei­se der Kommis­si­on geführt worden, eine Reihe von Geset­zes­än­de­run­gen passier­ten das Parla­ment (s.u.).

3. Zeitge­schicht­li­che Einordnung

Jens Stolten­berg, der Minis­ter­prä­si­dent und Reprä­sen­tant jener Bewegung, die, auch wenn sie nicht regiert, in Norwe­gen eine staats­tra­gen­de Rolle hat – die Sozial­de­mo­kra­tie (der Begriff „Arbei­ter­par­tei“ ist in Norwe­gen der gebräuch­li­che) –, dessen Jugend Anders Behring Breivik mit seinem Massa­ker ausrot­ten wollte, Jens Stolten­berg hat gleich nach dem Atten­tat festge­hal­ten und dieses bestän­dig wieder­holt, dass die norwe­gi­sche Gesell­schaft nicht von ihren demokra­ti­schen und ethischen Werten lassen solle. Natio­nal wie inter­na­tio­nal ist anerkannt worden, dass er den Zusam­men­halt der Nation nicht nur beschwo­ren, sondern in der Krisen­si­tua­ti­on mit seinem Reden und Handeln auch gestärkt hat. Kaum eine Gemein­de in Norwe­gen, die nicht von den Atten­ta­ten im buchstäb­li­chen Sinne getrof­fen war; die in ihre Heimat­or­te zurück­keh­ren­den Überle­ben­den und Verletz­ten brach­ten eine Zeugen­schaft mit, die es zu be- und verar­bei­ten galt. Der Minis­ter­prä­si­dent füllte die Rolle einer „einigen­den natio­na­len Symbol­ge­stalt“ aus: „Er hat die Nation zusam­men­ge­hal­ten.“ Seine Werte­hal­tung wurde die allge­mei­ne: „Die Prinzi­pi­en von Solida­ri­tät und Anstän­dig­keit müssen unseren Weg weiter leiten“ (Bugge, 2015; Johan­sen, 2015). Bei der Trauer­fei­er im Osloer Dom hatte er hinzu­ge­fügt, dass die Antwort auf den Terror doch „niemals Naivi­tät sein könne“ (Seier­stad, 2013). Die Frage nach den Werten einer Demokra­tie spiel­te auch für die Vertei­di­ger und in der öffent­li­chen Diskus­si­on eine große Rolle, es ging um die Übernah­me von Verant­wor­tung. Geir Lippesta­ds Buch ist durch­zo­gen von den Refle­xio­nen über die eine Gesell­schaft zusam­men­hal­ten­den Werte und Normen – die Anwäl­te schließ­lich waren über die gesam­te Prozess­dau­er (und auch danach) von nicht nur rechts­ex­tre­mis­ti­schen Verfol­gun­gen ausge­setzt und mit Morddro­hun­gen konfron­tiert; sie berich­ten auch von media­len Nachstel­lun­gen (Lippestad).

4. Ankla­ge

Die Staats­an­wäl­te Inga Bejer Engh und Svein Holden klagten Breivik wegen Terro­ris­mus und mehrfa­chem vorsätz­li­chen Mord an. Zur Frage der Schuld­fä­hig­keit schlos­sen sie sich der Unzurech­nungs­fä­hig­keits-Diagno­se des ersten rechts­psych­ia­tri­schen Gutach­tens an; sie hielten es für „schlim­mer, einen psycho­ti­schen Menschen irrtüm­lich in Haft zu nehmen, als einen nicht-psycho­ti­schen in eine Zwangs­psych­ia­trie“. Zwar kriti­sier­ten sie das erste Gutach­ten in einigen Punkten und zeigten sich „nicht überzeugt“, dass bei ihm eine Psycho­se vorlie­ge, sondern erklär­ten ihre Zweifel – die aber dem Angeklag­ten anzurech­nen seien.

5. Vertei­di­gung

Bei der Vorfüh­rung vor dem Haftrich­ter am Montag nach dem Atten­tat bekann­te Breivik sich zu den Taten, die „grausam, aber notwen­dig“ gewesen seien, straf­schul­dig sei er aber nicht: Er wollte der Arbei­ter­par­tei „größt­mög­li­chen Schaden“ zufügen, denn sie sei für die „Koloni­sie­rung durch Moslems“ verant­wort­lich; Unter­stüt­zer habe er für seine Ideolo­gie, es habe aber keine Mittä­ter gegeben, die Taten habe er allei­ne ausge­führt. Wie erwähnt, wurden vom Angeklag­ten und seiner Vertei­di­gung zwei unter­schied­li­che Strate­gien verfolgt (zum Folgen­den Lippestad): Breivik bestand darauf, den Prozess zu einem politi­schen zu machen, zu einer Ankla­ge der Perso­nen und Insti­tu­tio­nen, die er für verant­wort­lich für die Islami­sie­rung Norwe­gens und den Multi­kul­tu­ra­lis­mus hält; demge­gen­über blieben die Anwäl­te bei der werte­ba­sier­ten juris­ti­schen Strate­gie, wie sie nach Geset­zes­la­ge und Prozess­ord­nung vorge­se­hen ist, Breivik ist für seine eigenen Verbre­chen angeklagt, nicht die der anderen. Auch das Gericht und die Ankla­ge verfuh­ren nach dieser Regel, Breivik sollte keine Sonder­be­hand­lung erfah­ren – dass der Fall wie jede andere Straf­sa­che verhan­delt wurde, hat in der Öffent­lich­keit viel Kritik provo­ziert. Lippestad verwahr­te sich dagegen, dass er des „Teufels Advokat“ sei, diese Begriff­lich­keit gehöre weder zu seiner Termi­no­lo­gie noch zu seinem Menschen­bild. Dass Breivik am ersten Verhand­lungs­tag von allen Betei­lig­ten mit Handschlag begrüßt wurde – Vertei­di­gung und Ankla­ge –, ist weltweit kriti­siert worden, gehöre aber, so Lippestad, zur norwe­gi­schen Gerichts­pra­xis; Lippesta­ds Reakti­on: Das ist bei uns so üblich. Die Kritik an der Vertei­di­gung und ihren Grund­sät­zen ließ nach, als sie Zustim­mung aus der Presse bekam: „Der schlimms­te Verbre­cher hat Anspruch auf den besten Vertei­di­ger“ (zit. nach Lippestad, S. 80).
Die Frage der Zurech­nungs­fä­hig­keit war anfangs für Breivik eine irrele­van­te, er zielte auf eine Ankla­ge der aus seiner Sicht verant­wort­li­chen Perso­nen, damit die Anerken­nung seiner „politi­schen“ Ansich­ten. Die Vertei­di­gung beschloss im Frühherbst, die Vertei­di­gungs­stra­te­gie auf der „Annah­me der straf­recht­li­chen Unzurech­nungs­fä­hig­keit aufzu­bau­en“ (Lippestad, S. 123). Erst nachdem die erste Gutach­ter­run­de Breivik Unzurech­nungs­fä­hig­keit attes­tier­te, wurde das Thema für ihn ein zentra­les, wie bereits angedeu­tet – er wolle als politi­scher Aktivist ernst genom­men und nicht für geistes­ge­stört gehal­ten werden, das wäre schlim­mer als der Tod; die Diagno­se würde seiner politi­schen Absicht zuwider­lau­fen, und auch Lippestad kamen Zweifel, wie man „eine Kombi­na­ti­on aus Schwer­kri­mi­na­li­tät und schie­rem Wahnsinn“ straf­recht­lich in Überein­stim­mung bringen könne. Breivik blieb über die Prozess­dau­er (und auch danach) bei seinem Geständ­nis, plädier­te, unter Berufung auf ein „Notrecht“, auf „nicht schul­dig“; sein Motiv sei die Verhin­de­rung eines Bürger­krie­ges gewesen, er habe „aus Güte, nicht aus Boshaf­tig­keit“ agiert. Er verlang­te nach einer unabhän­gi­gen Kommis­si­on von Politik­wis­sen­schaft­lern und ‑exper­ten, von Fachleu­ten für Terror und Gewalt, eine weite­re Unter­su­chung durch Psych­ia­ter und Psycho­lo­gen lehnte er aber ab. Jedem in Norwe­gen war klar, welche weitrei­chen­den Konse­quen­zen die Diagno­se der Unzurech­nungs­fä­hig­keit nach sich ziehen würde, lag doch die Paral­le­le zu Knut Hamsun aus den Nachkriegs­pro­zes­sen gegen Landes­ver­rä­ter und Kriegs­ver­bre­cher nahe – und der Einwei­sung des Nobel­preis­trä­gers in die Psychiatrie.
Die Vertei­di­gung vollzog die Wende und verfolg­te nun die Strate­gie der Zurech­nungs­fä­hig­keit. Breiviks Strate­gie der Politi­sie­rung des Prozes­ses gipfel­te in seinem Verlan­gen, mehr als 100 Perso­nen als Zeugen zu laden, zumeist Politi­ke­rin­nen und Politi­ker, „Multi­kul­tu­ra­lis­ten“; er berief sich auf den „Kultur­kampf“ des „Natio­nal­so­zia­lis­ti­schen Unter­grund“ (NSU); norwe­gi­sche Neona­zis sagten im Prozess als Zeugen aus, dass Norwe­gen sich „im Krieg befän­de“, die „Balka­ni­sie­rung“ bevor­stün­de. „Nicht schul­dig“ wurde von der Vertei­di­gung aufge­nom­men und aus forma­len Gründen auf Freispruch plädiert, da eben dieses Breiviks Überzeu­gung sei, zugleich aber stimm­te Lippestad mit der Staats­an­walt­schaft überein, dass Breiviks „Terror­hand­lung von kaum vorstell­ba­rer Bösar­tig­keit“ sei und nannte ihn einen „Terro­ris­ten“.
Auf die Aussa­gen der Mutter verzich­te­te das Gericht aus gesund­heit­li­chen Gründen; aus dem ersten Gutach­ten der beiden psych­ia­tri­schen Exper­ten wurde verle­sen, die Schwei­ge­pflicht des Kinder­psych­ia­ters Per Olav Næss, der 1983 die Familie beobach­tet hatte, wurde nicht aufgehoben.

6. Urteil und Urteilsbegründung

Am 24. August 2012, dem Tag der Urteils­ver­kün­dung, betrat Breivik den Gerichts­saal mit großer Geste: Anzug, Hemd mit Krawat­te, die Hände in Handschel­len, aber erhoben zum Hitler-Gruß – wie auch am ersten Tag des Prozes­ses; seine Gesichts­zü­ge während des Prozess­ge­sche­hens sind von der Bericht­erstat­tung immer wieder als „Grinsen“ beschrie­ben worden. Die Vorsit­zen­de Richte­rin verlas die 106 Seiten von 10 Uhr an bis in den späten Nachmit­tag, das natio­na­le Fernse­hen übertrug in voller Länge. Dem Antrag der Staats­an­walt­schaft, die Breivik in Überein­stim­mung mit dem ersten psych­ia­tri­schen Gutach­ten für unzurech­nungs­fä­hig erklärt hatte, folgte das Gericht nicht, es verhäng­te dementspre­chend aufgrund der Schwe­re der Tat eine Haft von 21 Jahren mit anschlie­ßen­der Siche­rungs­ver­wah­rung wegen Mordes an 77 Menschen. Dies bedeu­tet, dass Breivik nie wieder in Freiheit kommt – die Schuld­fä­hig­keit ist Voraus­set­zung für eine Straf­bar­keit, in Norwe­gen, wie auch in Deutsch­land. Ausführ­lich wird auf die Taten einge­gan­gen, wird jedes einzel­ne Opfer gelis­tet, werden die Todes­ur­sa­chen und die Verlet­zun­gen genannt. Ebenfalls ausführ­lich geht das Urteil auf die psycho­so­zia­le und intel­lek­tu­el­le Entwick­lung Breiviks ein, schließ­lich auch auf die Genese seines Welt‑, besser Feind­bil­des. Der Verle­sung aus den Verneh­mungs­pro­to­kol­len, denen zufol­ge Breivik sich nach einem Staats­streich und der Macht­über­nah­me als neuer Regent Sigurd Kreuz­fah­rer II. nennen wolle (Tingrett, 2012), das Urteil nahm er mit offen­sicht­li­cher Genug­tu­ung zur Kenntnis.
Die kontro­ver­sen psych­ia­tri­schen Gutach­ten und die auch vor Gericht disku­tier­ten Kontro­ver­sen über die Frage seiner Zurech­nungs­fä­hig­keit werden im Urteil detail­liert gewür­digt. Die Richte­rin­nen und Richter analy­sier­ten auf der Grund­la­ge einschlä­gi­ger juris­ti­scher und psych­ia­tri­scher Fachli­te­ra­tur die Wider­sprü­che und die auch im Fach unter­schied­li­che Ausle­gung inter­na­tio­nal festge­leg­ter Normen zur psychi­schen Krankheit/Gesundheit. Sie zitie­ren ausführ­lich aus der Fachli­te­ra­tur, aus frühe­ren Jugend­amts-Berich­ten und aus den beiden psych­ia­tri­schen Gutach­ten: „Zurech­nungs­fä­hig­keit“ ist ein Kapitel des Urteils überschrie­ben, worin sie sich mit den juris­ti­schen Impli­ka­tio­nen ausein­an­der­set­zen, aber vor allem mit den Erschei­nungs­bil­dern von Psycho­se, parano­ider Schizo­phre­nie und parano­ider Psycho­se. Dass Breiviks Denken und Handeln (auch) politisch-ideolo­gisch einzu­sor­tie­ren sei, wurde im ersten Gutach­ten nicht bedacht – das Urteil spricht dies an –, im zweiten aber sehr wohl: „Das Gericht ist bestürzt über die wortrei­che Darstel­lung seiner fanati­schen rechts­ex­tre­mis­ti­schen Einstel­lung, durch­setzt von präten­tiö­sen histo­ri­schen Paral­le­len und einer infan­ti­len Symbo­lik. Seine Gedan­ken sind durch­setzt von einer ungehemm­ten und zynischen Recht­fer­ti­gung von Gewalt­hand­lun­gen, die ‚grausam, aber notwen­dig‘ seien (…). Wie in vielen Zeugen­aus­sa­gen der Sachver­stän­di­gen hinge­wie­sen wurde, gehören Gewalt­ver­herr­li­chun­gen oder extre­me Gewalt­ta­ten nicht unter die diagnos­ti­schen ICD-10-Krite­ri­en für Psycho­se.“ Nach Meinung des Gerichts liegt es außer­halb der Beweis­füh­rungs­pflicht, inwie­weit die „grauen­vol­len Taten“ des Angeklag­ten „tiefe­re psycho­lo­gi­sche Ursachen“ haben. „Das Gericht geht jeden­falls davon aus, dass die Befähi­gung des Angeklag­ten, die ausge­führ­ten Straf­ta­ten teilwei­se aus einer Mischung von fanati­scher rechts­ex­tre­mis­ti­scher Ideolo­gie, der Einnah­me von leistungs­stei­gern­den Medika­men­ten und mögli­cher Selbst­sug­ges­ti­on in Kombi­na­ti­on mit patho­lo­gi­schen oder abwei­chen­den Zügen seiner Persön­lich­keit erklärt werden können“ (Tingrett, 2012).
Die norwe­gi­sche „Verwah­rungs­stra­fe“ kennt kein Entlas­sungs­da­tum, sie kann während der Haft immer wieder verlän­gert werden und ist deswe­gen nicht mit der deutschen „Sicher­heits­ver­wah­rung“ zu verglei­chen. Breivik wurde zur Verwah­rung verur­teilt, weil er als eine Gefahr für die Gesell­schaft betrach­tet wurde und die höchs­te Freiheits­stra­fe von 21 Jahren nicht ausrei­chend wäre, um die Bevöl­ke­rung vor ihm zu schüt­zen. Die Mindest­zeit der „Verwah­rung“ sind zehn Jahre, danach kann eine Probe­ent­las­sung beantragt werden (im Septem­ber 2020 hat Breivik einen solchen Antrag gestellt (nrk, 16.09.2020)). Nach Ablauf der zehn Jahre und vor Ablauf der 21 Jahre, zu denen er ja verur­teilt worden ist, könnte er theore­tisch entlas­sen werden, falls das Bezirks­ge­richt feststel­len sollte, dass Breivik sich geändert habe, sodass er nicht mehr die Bedin­gun­gen für die Bewäh­rungs­stra­fe erfüllt (z.B. Gefahr für die Gesell­schaft, Wieder­ho­lungs­ge­fahr). Sollte er nicht entlas­sen werden, kann der Staats­an­walt kurz vor Ablauf der 21 Jahren eine Verlän­ge­rung um fünf Jahre beantra­gen, die dann wieder vor dem Ablauf wieder und wieder verlän­gert werden kann. Seine Strafe wird im letzten Ende lebenslänglich.
Die Staats­an­walt­schaft verzich­te­te auf Berufung mit dem Hinweis: „Es war uns wichtig, dass die Angehö­ri­gen der Toten einen schnel­len Abschluss dieses Verfah­rens bekom­men.“ Auf Nachfra­ge des Gerichts antwor­te­te Breivik: „Ich erken­ne das Gericht als Vertre­ter des Multi­kul­tu­ra­lis­mus nicht an und kann mich auch deshalb nicht zu dem Urteil äußern.“ Im Namen des Angeklag­ten verzich­te­te Breiviks Vertei­di­ger auf Rechts­mit­tel, das Urteil wurde damit am 7. Septem­ber 2012 rechts­kräf­tig (Oslo Tingrett, 2012).
Hätte das Gericht ihn für nicht­zu­rech­nungs­fä­hig erklärt, und wäre er einer psycho­lo­gi­schen Behand­lung unter­wor­fen worden, wie dies von Gutach­tern befür­wor­tet worden war, dann wäre dies in Breiviks Augen die größte Kränkung seines an Kränkun­gen reichen Lebens gewor­den. Nach der norwe­gi­schen Rechts­ord­nung hätte er dann im Falle einer erfolg­rei­chen Behand­lung, das heißt also der psychi­schen Wieder­her­stel­lung, aus der Verwah­rung entlas­sen werden müssen – seine Taten würden als die eines Kranken gewer­tet, den man nicht für sein Tun verant­wort­lich machen und bestra­fen kann. Das Gericht ist dieser Inter­pre­ta­ti­on nicht gefolgt, er hat dieses Urteil gewollt und daher auf eine Revisi­on verzichtet.
Jedem, der seine Reakti­on bei der Urteils­ver­kün­dung erlebt hat oder ihr auf dem Bildschirm folgte, werden die trium­pha­len Gesten im Gedächt­nis bleiben, mit denen er die richter­li­che Zurech­nungs­fä­hig­keits­er­klä­rung und das Urteil quittier­te – es war für ihn eine Genug­tu­ung. Breivik hat während der Verhö­re und während des ganzen Prozes­ses kein Mitleid für die Opfer und die Hinter­blie­be­nen gezeigt. Emotio­nal wurde er nur – lässt man sein bestän­di­ges Grinsen außer Betracht – als eine von ihm selbst verfer­tig­te Präsen­ta­ti­on über sein Programm im Gerichts­saal gezeigt wurde, darüber, dass nicht mehr Menschen bei der Bomben­ex­plo­si­on getötet worden waren (er wollte das ganze Regie­rungs­vier­tel in Schutt und Asche legen, fanta­sier­te von tausen­den von Opfern) und dass er nicht mehr Menschen auf der Insel erschos­sen hat, sein Ziel war gewesen, alle Teilneh­mer des Camps hinzu­rich­ten. Berührt war er über das in seinen Augen korrek­te Urteil.

7. Wirkung und Wirkungsgeschichte

Als Konse­quenz der Terror­ta­ten hat das norwe­gi­sche Parla­ment noch im Verlauf des Prozes­ses und als Folge der Unstim­mig­kei­ten über die erste psych­ia­tri­sche Exper­ti­se die Regeln im Rahmen der Begut­ach­tung im Gesund­heits­we­sen präzi­siert, insbe­sond­re für den Umgang mit psychisch Erkrank­ten, als „Lex Breivik“ disku­tiert. In den Folge­jah­ren wurden eine Reihe von Anhörun­gen zum Gesund­heits­we­sen durch­ge­führt und Änderun­gen beschlossen.
Unter den politi­schen Partei­en Norwe­gens gab es eine Debat­te darüber, wie man mit dem Massa­ker politisch umgehen solle – vor dem Hinter­grund, dass sechs Wochen danach Kommu­nal­wah­len statt­fin­den würden, dass Breivik es ausschließ­lich auf die sozia­lis­ti­sche Jugend abgese­hen und dass er eine Vergan­gen­heit mit der rechts­po­pu­lis­ti­schen Fortschritts­par­tei gehabt hatte. Es hätte nahege­le­gen, das Atten­tat politisch zu instru­men­ta­li­sie­ren, insbe­son­de­re für die Arbei­ter­par­tei – alle Partei­en entschie­den aber, dieses nicht zu tun; Jens Stolten­berg trat in den Wahlkämp­fen als Landes­va­ter auf und nicht als Reprä­sen­tant einer politi­schen Bewegung, die fast eine ganze Nachwuchs­ge­nera­ti­on verlo­ren hatte: Die Partei der Opfer gewann Stimmen bei der Kommu­nal­wahl 2011, sie musste aber erheb­li­che Verlus­te bei den Storting­s­wah­len im Septem­ber 2013 hinneh­men und verlor die Regie­rungs­macht, eine konser­va­tiv geführ­te Regie­rung kam ins Amt, mit der Fortschritts­par­tei als Koali­ti­ons­part­ner. Kein Zweifel, es gab auch Stimmen, die sich für einen stärke­ren ideolo­gi­schen Reini­gungs­pro­zess einge­setzt haben, die das partei­po­li­ti­sche Beschwei­gen der sozia­lis­ti­schen Leider­fah­run­gen bedauerten.
Breivik führte sich bei den Verhö­ren und auch vor Gericht wie ein „Narziss auf der Bühne“ auf (Seier­stad, 2013). Seine Üb erheb­lich­keit blieb all die Jahre seither offen­sicht­lich: Nach seiner Verhaf­tung und dann weiter nach seiner Verur­tei­lung saß Breivik in einem Hochsi­cher­heits­ge­fäng­nis ein, Kontakt zu anderen Häftlin­gen stand ihm nicht zu. Im Novem­ber 2012 legte er Beschwer­de gegen­über der Anstalts­lei­tung wegen „unmensch­li­cher“ Bedin­gun­gen ein; sein Anwalt stell­te fest, dass sie gegen die Menschen­rech­te versto­ßen. Aus der Haft schrieb er einen Brief an Beate Zschäpe, in dem er sie auffor­der­te, den NSU-Prozess zu einem politi­schen Tribu­nal umzufunk­tio­nie­ren. Der Brief wurde von den deutschen Stellen beschlag­nahmt und nicht weiter­ge­lei­tet (Auszü­ge sind im Netz einseh­bar). Im Jahr darauf starb seine Mutter, auf deren Erbe er verzich­te­te, im August wurde er in ein anderes Gefäng­nis in der Provinz Telemark verlegt. Nach anfäng­li­cher Ableh­nung beleg­te er ab Septem­ber 2013 ein politik­wis­sen­schaft­li­ches Fernstu­di­um an der Univer­si­tät Oslo. 2016 legte er Klage ein gegen den norwe­gi­schen Staat wegen Verlet­zung der Menschen­rech­te, seine Isolie­rung und die Kontakt­ver­bo­te seien Verstö­ße gegen die Regeln der Europäi­schen Menschen­rechts­kom­mis­si­on. In erster Instanz wurde ihm teilwei­se Recht gegeben. In zweiter Instanz im März 2017 wurden jedoch alle Klagen abgewie­sen, der obers­te Gerichts­hof wies das Verlan­gen einer Berufung zurück; ebenso wenig war die Klage beim Europäi­schen Gerichts­hof 2018 erfolg­reich, gegen diesen Beschluss kann kein Einspruch einge­legt werden. Zu den Gerichts­ter­mi­nen erschien Breivik kahlge­scho­ren und zeigte den Hitler-Gruß. Seit Juni 2017 nennt er sich Fjotolf Hansen.
Die Terror­ta­ten Anders Behring Breiviks haben weltweit hefti­ge Reaktio­nen hervor­ge­ru­fen. Unzähl­bar sind die Bilder und Texte in diesbe­züg­li­chen sozia­len Medien, nicht zuletzt auch während seines Auftre­tens vor Gericht; zu Prozess­be­ginn waren 800 Journa­lis­ten angereist, natio­na­le und auswär­ti­ge. Länger als ein Jahr war er in den Schlag­zei­len der Weltpres­se, ihm war natio­na­le und inter­na­tio­na­le Aufmerk­sam­keit sicher – dieser Teil seiner Strate­gie einer narziss­ti­schen Aufmerk­sam­keits­we­ckung ging auf. Der Tag der Urteils­ver­kün­dung aber war sein letzter Tag des media­len Triumphs: Am Samstag, den 25. August 2012 dominier­te er die Schlag­zei­len der Weltpres­se – am nächs­ten Tag war der Fall Breivik der Presse so gut wie keine Nachricht mehr wert; seine Erwar­tung, dass er mit Inter­view­an­fra­gen überschüt­tet werden würde, erfüll­te sich nicht; schließ­lich wies er Anfra­gen zurück oder ignorier­te sie; auch seinem Vater verwei­ger­te er einen Besuch (Seier­stad, 2013, Breivik, 2014).
Die wissen­schaft­li­che (und auch die künst­le­ri­sche) Auf- und Bearbei­tung war damit nicht zu Ende; nicht nur in Norwe­gen erschien seither eine Vielzahl von Publi­ka­tio­nen zur Person, zur Tat und zum Rechts­ex­tre­mis­mus. Für die norwe­gi­sche Aufar­bei­tung spiel­te die Frage eine große Rolle, wie es sein konnte, dass „einer von uns“ zu einem Massen­mör­der wurde, nicht nur der inter­na­tio­na­le Bestsel­ler von Åsne Seier­stad nimmt diese Formu­lie­rung im Titel auf (in der deutschen Überset­zung): „Einer von uns: Die Geschich­te des Massen­mör­ders Anders Breivik“ (auch Enerst­ve­dt, 2012). Bereits kurz nach dem Massa­ker machte das Wort mit ironi­schem Unter­ton die Runde: „ein norwe­gi­scher, hellhaa­ri­ger Norwe­ger aus Norwe­gen“ (Solvoll, Malmø, 2011).
Zu einer Kontro­ver­se der beson­de­ren Art kam es ab Ende 2011 – eine Kontro­ver­se, in deren Zentrum eine Person mit inter­na­tio­na­ler Reputa­ti­on stand, weshalb sie nicht nur natio­nal hefti­ge Reaktio­nen provo­zier­te, sondern auch in der inter­na­tio­na­len Öffent­lich­keit und Wissen­schaft aufmerk­sam verfolgt wurde: Johan Galtung (geb. 1930), der „Gründungs­va­ter der Friedens- und Konflikt­for­schung“ hatte im Septem­ber an der Osloer Univer­si­tät einen Vortrag mit anschlie­ßen­der Diskus­si­on gehal­ten (gekürzt als „Zehn Thesen über den 22. Juli“, Galtung, 2011; Færseth, 2011; Søder­lind, 2012; Nyfløt, 2012; Zondag, 2012), bei dem er insinu­ier­te – und dieses mit weite­ren Publi­ka­tio­nen und Inter­views vertief­te –, dass hinter Breiviks Taten die USA, die Freimau­rer, der israe­li­sche Mossad und/oder das inter­na­tio­na­le Juden­tum stecken könnten; auch der Hinweis auf Goldman Sachs fehlte nicht. „Der Westen“, angeführt von den USA und Norwe­gen an der Seite, führe einen Krieg gegen den Islam, der 22. Juli habe Norwe­gen zum ersten Kriegs­schau­platz gemacht: Breivik habe „mit kaltem Blut“ die Jungso­zia­lis­ten erschos­sen, so wie norwe­gi­sche Scharf­schüt­zen in Afgha­ni­stan Taliban, die einem „norwe­gi­sche­ren Afgha­ni­stan“ im Wege stünden, „wie Wild“ abschie­ßen (Tandstad, 2012).
Er nennt eine Reihe von Quellen, um seiner Verschwö­rungs­theo­rie Gewicht zu verlei­hen, u.a. verweist er auf Erik Rudstrøm (1920–2009), einen gelern­ten Radio­tech­ni­ker, der mit einem zweibän­di­gen Werk über die Freimau­rer in Norwe­gen belegt haben will, dass die Arbei­ter­par­tei ihre Richt­li­ni­en von den „Proto­kol­len der Weisen von Zion“ bekom­men habe; auf den Vorhalt, dass die „Proto­kol­le“ bereits seit Jahrzehn­ten als Fälschun­gen identi­fi­ziert seien, mögli­cher­wei­se vom zaris­ti­schen Geheim­dienst verfasst, antwor­te­te Galtung, er könne sich nicht vorstel­len, dass der russi­sche Geheim­dienst in der Lage gewesen sei, eine solche Schrift zu verfas­sen, er empfahl seinem Publi­kum die Lektü­re (Fritan­ke, 2012). Er verweist zudem auf einen schwe­di­schen Forscher, der heraus­ge­fun­den hat, dass der Einzug der Tempel­rit­ter in Jerusa­lem 1099, der Terror­an­schlag auf das Hotel King David 1946 und Breiviks Massa­ker am gleichen Datum statt­ge­fun­den haben, dem 22. Juli: „Zufall? Kaum.“ (Galtung, 2012). In den im Zusam­men­hang mit Galtungs Äußerun­gen publi­zier­ten Beiträ­gen von Journa­lis­ten, Holocaust­for­schern und Histo­ri­kern ist die Rede von „einem intel­lek­tu­el­len und morali­schen Selbst­mord“, „Galtung spielt mit dem Feuer“, man müsse Galtung vor sich selbst schüt­zen, schließ­lich auch, er habe endgül­tig den Verstand verlo­ren; in der Haaretz erschien ein „offener Brief“ einer Friedens­for­sche­rin – „Peace-making and anti-semitism can’t go together“: „Your words have hurt people, they are unjust, and go against every princip­le of peace-making“ (Chaitin, 2012).
Zur Wirkungs­ge­schich­te gehört aber auch die Vereh­rung des Massen­mör­ders Breivik in den sogenann­ten sozia­len Medien, er wurde zum Märty­rer verklärt und zu einer Kultfi­gur erhoben, die aktio­nis­ti­sche Nachah­mer fand – Breivik bedien­te diesen Kult aus dem Gefäng­nis. Die politi­sche Verharm­lo­sung, die Zahl der Nachah­mungs­tä­ter, unter der Überschrift „der einsa­me Wolf“ ist beträcht­lich, geschei­ter­te Versu­che, missglück­te und tragi­sche: Beispiels­wei­se erschoss am fünften Jahres­tag des Utøya-Massa­kers 2016 ein 18 Jahre alter Atten­tä­ter im Münch­ner Olympia-Einkaufs­zen­trum neun Perso­nen und sich selbst, Breivik war sein Vorbild, die Umstän­de der Tat und die Netzein­trä­ge weisen darauf hin, schließ­lich auch ging es beiden um die Tötung von jungen Menschen (sieben der Opfer in München waren Musli­me). Auch der 29-jähri­ge Atten­tä­ter im neusee­län­di­schen Christ­church, der im März 2019 zwei Moscheen angriff und 51 Menschen tötete, war ein Nachah­mungs­tä­ter (auch er wurde zu lebens­lan­ger Haft ohne Chance auf eine vorzei­ti­ge Entlas­sung verur­teilt). In Deutsch­land tat sich 2017 Jens Maier, Richter am Dresd­ner Landge­richt hervor, der skurri­ler Weise insinu­ier­te, Breivik sei aus „Verzweif­lung heraus zum Massen­mör­der gewor­den“, die Einwan­de­rung von „Kultur­frem­den“ wäre der Grund gewesen; Maier ist seit 2017 Bundes­tags­ab­ge­ord­ne­ter der AfD.
In Dänemark arran­gier­te Chris­ti­an Lolli­ke 2012 Teile von Breiviks Schrift „2083“ als einen Monolog, der in einem kleinen Theater in Kopen­ha­gen präsen­tiert wurde, das Stück wurde auch in Oslo gezeigt, norwe­gi­sche Hinter­blie­be­ne protes­tier­ten, Morddro­hun­gen gingen ein. Am Deutschen Natio­nal­thea­ter in Weimar sollten im Oktober 2012 ebenfalls Teile des State­ments verle­sen werden, die Veran­stal­tung wurde abgesagt, fand dann in einem Filmthea­ter statt, die Veran­stal­tung wurde am Ende des Monats auch in Berlin durchgeführt.
Im Herbst 2018 erschie­nen zwei Filme über das Atten­tat: Das ist die Netflix-Produk­ti­on des briti­schen Regis­seurs Paul Green­grass mit einer Länge von 133 Minuten, Åsne Seier­stad war als Drehbuch­au­torin betei­ligt: „22. Juli“. Der zweite ist eine norwe­gi­sche Produk­ti­on: „Utøya 22. Juli“ mit 92 Minuten Gesamt­län­ge; er schil­dert das Mordge­sche­hen auf der Insel aus der Perspek­ti­ve einer fikti­ven Person in einer einzi­gen, 72 Minuten langen Sequenz ohne Schnitt, mit der Handka­me­ra gedreht – das war die Zeit, die Breivik auf der Insel mit seiner Aktion verbrach­te. (Regie: Erik Poppe). Die Kritik bewer­te­te beide Filme als heraus­ra­gen­de und geglück­te Beispie­le, mit denen die Zuschau­er nicht geschont werden, aber den Opfern und den trauma­ti­sier­ten Überle­ben­den ein „würdi­ges Denkmal“ gesetzt werde (Der Spiegel, 2018; General-Anzei­ger, 2018).
In Oslo wurde 2019 ein Mahnmal („Jernro­se­ne“) der Künst­ler Tobbe Malm und Tone Mørk Karls­rud einge­weiht, das mit 1.000 Eisen­ro­sen an die Anschlä­ge von Oslo und Utøya erinnern soll (Göttin­ger Tageblatt, 2019).
Über die Jahre kontro­vers gestal­te­te sich die Debat­te und die Entschei­dungs­fin­dung für ein geplan­tes Mahnmal auf oder gegen­über der Insel Utøya. Der Schwe­de Jonas Dahlberg legte zunächst die Idee zu einem Schnitt durch eine felsi­ge Landzun­ge vis-à-vis der Insel vor, die Namen der Opfer sollten in eine der Wände eingra­viert werden: „Memory Wound“; die Fertig­stel­lung war für 2015, dann für 2017 anvisiert. Da das Projekt auf hefti­gen Protest der Anwoh­ner stieß, die durch das Kunst­werk ständig an den schreck­li­chen Tag erinnert würden, schei­ter­te die Idee (Süddeut­sche Zeitung, 2016). In einem zweiten Anlauf ist jetzt eine Gedenk­stät­te am Fähran­le­ger gegen­über der Insel im Bau, die aus 77, je drei Meter hohen Bronze­säu­len bestehen soll, mit einer Granit­trep­pe ins Wasser; es wird eine neue Zufahrts­stra­ße geben und einen neuen Anleger für die Fähre. Der Protest der Anwoh­ner ist nicht versiegt, sie prozes­sie­ren weiter­hin gegen das Projekt; auf der anderen Seite verlangt die Organi­sa­ti­on der Opfer und Hinter­blie­be­nen nach einem Gedenk­ort (euronews 2021).
Und schließ­lich ist auf eine ausge­dehn­te und kriti­sche Diskus­si­on zur Frage des Medien­wan­dels und des Umgangs mit den Hassbot­schaf­ten verbrei­ten­den „sozia­len Medien“ hinzu­wei­sen, dabei wurden die Struk­tu­ren, Prozes­se und Funktio­nen des öffent­li­chen Raumes reflek­tiert und auf die Verant­wor­tung der Nutzer verwie­sen (u.a. Jakobsen, 2013; Lippestad, S. 212ff.).

8. Würdi­gung des Prozesses

Im Verlau­fe des Prozes­ses musste der Angeklag­te nicht überführt werden, da er zu allen Punkten gestän­dig war, beim ersten Verhör hatte er der Verneh­me­rin gesagt: „Sie haben also die bedau­erns­wer­te Aufga­be und die Ehre, das größte Monster der norwe­gi­schen Geschich­te seit Vidkun Quisling zu verhö­ren“ (zit. nach Seier­stad, 2013). Insofern ist auch mit einer gewis­sen Berech­ti­gung gefragt worden, warum das Gericht einen doch erheb­li­chen Aufwand betrie­ben hatte. Wenn man die Frage um eine gesell­schaft­li­che Dimen­si­on, ja um eine existen­ti­el­le erwei­tert, wird das Beson­de­re an diesem Prozess deutlich: Allen Verant­wort­li­chen in der Justiz, in der Politik, in der Öffent­lich­keit, auch überwie­gend der media­len, war bewusst, dass die Einma­lig­keit der Terror­tat und die trauma­ti­schen Folgen für die Opfer, für die Hinter­blie­be­nen, für die Gesell­schaft als Ganze einer beson­ders sorgfäl­ti­gen Aufar­bei­tung bedurf­te (vgl. Bugge, 2015). Das Atten­tat war ein öffent­li­ches, es betraf die ganze Nation und recht­fer­tig­te schon deshalb größt­mög­li­che Trans­pa­renz. Insofern auch war der Prozess ein Versuch, den gesell­schaft­li­chen Frieden wieder­her­zu­stel­len, den Opfern Gerech­tig­keit wider­fah­ren zu lassen, den Betei­lig­ten und Hinter­blie­be­nen die Anerken­nung ihres Leids zu demons­trie­ren und ihnen bei der Trauma-Bearbei­tung – soweit ein Gericht das kann – zu helfen. Indem das Gericht den Atten­tä­ter für zurech­nungs­fä­hig erklär­te, hat es in dieser Hinsicht außer­or­dent­lich klug und voraus­schau­end geurteilt, dabei im Rahmen der Rechts­nor­men argumen­tiert – die Wider­sprüch­lich­kei­ten der gutach­ter­li­chen Aussa­gen haben das nicht erleich­tert. Die Staats­an­wäl­te, die auf das Gegen­teil plädiert hatten, aber auf eine Revisi­on verzich­te­ten, sind der richter­li­chen Klugheit gefolgt – sie haben bedacht unter­schie­den zwischen Recht haben und Recht bekom­men: Man mag sich nicht ausma­len, was den Opfern im Beson­de­ren und der Gesell­schaft im Allge­mei­nen zugemu­tet worden wäre, wenn es eine Fortset­zung des Prozes­ses und/oder eine Neuauf­la­ge gegeben hätte.
Im Gegen­satz zum Münch­ner NSU-Prozess, der ein Jahr später begann und vier Jahre dauer­te, wurde in Oslo eine breite Öffent­lich­keit herge­stellt. Nach Presse­be­rich­ten hat der Präsi­dent des verhan­deln­den Oberlan­des­ge­richts auf die Frage, ob man sich denn mit den Kolle­gen in Oslo, die für den Breivik-Prozess zustän­dig waren, beraten habe, erklärt, man führe schließ­lich einen Prozess nach deutschen Regeln. Das rechts­po­si­ti­vis­ti­sche Behar­ren sollte den Prozess revisi­ons­si­cher machen, sah aber im Ergeb­nis ab von den Verlet­zun­gen der Opfer und der Hinter­blie­be­nen. Stellt man den Münch­ner Prozess neben den Osloer, so ist seit der Urteils­ver­kün­dung in Oslo die Diskus­si­on über den Prozess zu Ende; soweit dies möglich ist, ist in Norwe­gen Rechts­frie­den einge­kehrt (damit ist nichts geurteilt über indivi­du­el­le und gesell­schaft­li­che Trauma-Verar­bei­tung). Der Münch­ner Prozess hinge­gen hat weder den Sachver­halt gänzlich aufge­klärt, noch einen Beitrag zum Rechts­frie­den geleis­tet, wie das Fazit im Jahre 2021 lautet: „Der NSU-Prozess ist mittler­wei­le zur Chiffre gewor­den für den Zustand Deutsch­lands, für all die Versäum­nis­se im Kampf gegen rechts und den mühsa­men Versuch, mit den Mitteln des Rechts­staats die jüngs­te Geschich­te des Landes aufzu­ar­bei­ten“ (Ramels­ber­ger, 2021). Bei aller Kritik, die es auch gab, wird man konsta­tie­ren können, dass das Osloer Prozess­ge­sche­hen dazu beigetra­gen hat, dass der Rechts­frie­den in Norwe­gen wieder­her­ge­stellt wurde; die Osloer Richter, die Staats­an­wäl­te und Vertei­di­ger haben der Rechts­pfle­ge und der norwe­gi­schen Gesell­schaft einen Dienst erwiesen.
Man kann den – was makaber klingen mag – gesell­schaft­lich glück­li­chen Ausgang des Prozes­ses ganz wesent­lich damit erklä­ren, dass Öffent­lich­keit nicht nur formal herge­stellt, die Opfer und Hinter­blie­be­nen einbe­zo­gen wurden – Öffent­lich­keit war ein ganz wesent­li­ches Prinzip der Prozess­füh­rung, sie war gewünscht, die norwe­gi­sche Prozess­ord­nung hat dies begüns­tigt: 110 Plätze standen den Journa­lis­ten zu, weite­re in Neben­räu­men, es wurde simul­tan gedol­metscht; der Prozess wurde vom ersten bis zum letzten Tag von der Weltpres­se, von den Opfern und den Hinter­blie­be­nen beobach­tet. Auch in Oslo war der Gerichts­saal viel zu klein, es wurde daher in andere Räume übertra­gen. Vor allem aber: Das öffent­lich-recht­li­che Fernse­hen hat den Prozess gezeigt. Jeder­mann konnte sich ein Bild machen; nations­weit, ja in der ganzen Welt konnte man den Prozess auf dem Bildschirm verfol­gen, bis heute sind viele Passa­gen des Prozes­ses im Netz abruf­bar. (Vom Münch­ner NSU-Prozess gibt es keine offizi­el­len Dokumen­ta­tio­nen oder Proto­kol­le, das Gericht verzich­te­te ganz bewusst darauf, trotz wieder­hol­ter Einlas­sun­gen der Vertei­di­ger; nur die Aufzeich­nun­gen und Veröf­fent­li­chun­gen von Journa­lis­tin­nen und Journa­lis­ten liegen vor (Ramels­ber­ger, 2021)). Die Entschei­dung für Trans­pa­renz hat auch mit der Größe des Landes und der Unvor­stell­bar­keit der Tat zu tun: Auf Utøya war die Nachfol­ge­ge­nera­ti­on der Arbei­ter­par­tei versam­melt, aus dem ganzen Land waren Mitglie­der auf der Insel, kaum eine Partei­glie­de­rung, die nicht betrof­fen war – vom Süden des Landes bis über 2.000 Kilome­ter entfernt im Norden, auf Svalbard, woher das jüngs­te Opfer gekom­men war, der 14 jähri­ge Johan­nes Buø, er war seit einem halben Jahr Mitglied der Partei­ju­gend gewesen (Solvoll, Malmø, 2011). Den überle­ben­den Opfern und den Hinter­blie­be­nen sollte eine Chance des Dabei­seins gegeben werden und also auch eine Chance für die Trauma-Bewäl­ti­gung. Nur mit Rücksicht auf die Verlet­zung von Persön­lich­keits­rech­ten, bei der Beweis­auf­nah­me zu Tod oder körper­li­chen Schäden oder bei Breiviks monolo­gi­sie­ren­den Indok­tri­na­ti­ons­ver­su­chen wurden die Kameras abgeschal­tet; auch im schrift­li­chen Urteil sind solche Passa­gen, an denen die physi­schen Beschä­di­gun­gen genannt werden, geschwärzt. Viele Opfer bestan­den aber gerade darauf, bei der Verle­sung der sie betref­fen­den Ermitt­lungs­pro­to­kol­le im Gerichts­saal anwesend zu sein, die Möglich­keit wurde ihnen eingeräumt.
Die Verfah­rens­pra­xis war durch die norwe­gi­sche Kultur des Öffent­lich­keits­prin­zips und durch die norwe­gi­sche Prozess­ord­nung vorge­ge­ben und nicht ungewöhn­lich. Es ist in der öffent­li­chen Bewer­tung aber auch darauf hinge­wie­sen worden, dass die juris­tisch korrek­te (gegen­über Breivik) und zugleich sensi­ble (gegen­über den Zeugen und Opfern) Prozess­füh­rung in Oslo, die den Rechts­frie­den wieder­her­stell­te, nicht zum mindes­ten der Tatsa­che geschul­det war, dass dem Gericht Frauen vorsa­ßen und die Ankla­ge­be­hör­de von einer Frau gelei­tet wurde. Ein Vergleich liegt nahe mit dem im Dezem­ber 2020 abgeschlos­se­nen Prozess gegen den Atten­tä­ter auf die Synago­ge von Halle; vieles ähnelt dem Prozess in Oslo: Es war die Vorsit­zen­de Richte­rin am Oberlan­des­ge­richt Naumburg, die den Angeklag­ten in die Schran­ken verwies, es waren die Neben­klä­ger und die trauma­ti­sier­ten Opfer mit ihren Aussa­gen, die zivilen Wider­stand gegen Antise­mi­tis­mus, Frauen­feind­lich­keit und Fremden­hass zum Ausdruck brach­ten und insofern den Angeklag­ten mit seinen Hassti­ra­den auflau­fen ließen (Jaeger, 2020).
Gewiss, es hat auch in Norwe­gen eine hefti­ge Debat­te, insbe­son­de­re eine presseethi­sche, darüber gegeben, ob das Gericht und die Medien sich mit der Entschei­dung für Trans­pa­renz zu Erfül­lungs­ge­hil­fen des Atten­tä­ters machen würden. Der Publi­ka­ti­on seines Pamphlets, die Vorfüh­rung seines Propa­gan­da­vi­de­os in voller Länge, aber auch die Befra­gung des Angeklag­ten, die öffent­li­che Einver­nah­me der Gutach­ter und der Zeugen wurde mit Kritik an einer nicht­zu­läs­si­gen Täter­zen­trie­rung begeg­net. Das Gericht hat im Verlauf des Prozes­ses die Selbst­in­sze­nie­rung Breiviks begrenzt, die öffent­li­chen Übertra­gun­gen wurden gekürzt. Es war auffal­lend, dass bei der media­len Bewachung die Bericht­erstat­tung sich verschob, von den Aussa­gen Breiviks hin zu den inves­ti­ga­ti­ven Fragen der Staats­an­wäl­tin Inga Bejer Engh, mit denen es ihr gelang, den Angeklag­ten als Blender zu entlar­ven. Insofern zeigten sich die Medien, nicht zuletzt auch die Boule­vard­zei­tun­gen, ihrer Verant­wor­tung bewusst: Eine dieser Boule­vard­zei­tun­gen versah die jewei­li­ge Online-Bericht­erstat­tung mit einem „Anti-Breivik-Button“ – die Leser­schaft konnte so Berich­te zum Prozess ausblen­den. Der natio­na­le Gemein­schafts­sinn, der sich im unmit­tel­ba­ren Zusam­men­hang der Tat und während des ganzen Prozes­ses offen­bar­te, beglei­tet von reflek­tier­tem Journa­lis­mus, hat konstruk­tiv gewirkt; die Gesell­schaft hat sich als immun erwie­sen gegen­über der Breivik’schen Ideolo­gie (Kahr, 2012); Jens Breivik, der Vater, hat dies treff­lich formu­liert (siehe das Eingangszitat).
Das Gericht hat in einer gesell­schaft­li­chen, ja natio­na­len Krisen­si­tua­ti­on in vorbild­li­cher Weise die Funkti­on angenom­men, die es in einer demokra­ti­schen Gesell­schaft haben soll: Reprä­sen­tant eben dieser Gesell­schaft zu sein, Recht zu sprechen, aber auch konkret auszu­drü­cken, was diese Gesell­schaft zusam­men­hält. Nach allem was man erfährt, haben die Hinter­blie­be­nen, hat die Mehrheit der Gesell­schaft sowohl das Prozess­ge­sche­hen als auch das Urteil akzep­tiert und als Akt der Krisen­be­wäl­ti­gung verstan­den. Das weit verbrei­te­te Gefühl, endlich eine bedrän­gen­de Situa­ti­on überstan­den zu haben, steht nicht im Wider­spruch dazu. Die Gesell­schaft und das Gericht als Teil dersel­ben haben die Fähig­keit zu trauern gezeigt.

9. Quellen und Litera­tur (Auswahl)

Oslo Tingrett, 24.08.2012, Saksnr. 11–188627MED-OTIR/05 [15.10.2012] (Urteil).

Aderet, Ofer: Pioneer of global peace studies hints at link between Norway massa­c­re and Mossad. In: Haaretz, 30.04.2012 https://www.haaretz.com/1.5218261 [22.02.2021].

Bernt­sen, Ida u.a. (Hgg.): 22 / 07 / 11. Fra hat til kjærli­ghet. Hendels­e­ne som foran­d­ret Norge, Oslo 2011.

Borch­g­re­vink, Aage Storm: En norsk trage­die. Anders Behring Breivik og veiene til Utøya (engl.: A Norwe­gi­an trage­dy. Anders Behring Breivik and the massa­c­re on Utøya), Oslo 2012.

Borch­g­re­vink, Aage Storm: Woher kam der Hass? Die Bildung eines norwe­gi­schen Terro­ris­ten. In: Decker, Frank, Bernd Henningsen, Kjetil Jakobsen (Hgg.): Rechts­po­pu­lis­mus und Rechts­ex­tre­mis­mus in Europa. Die Heraus­for­de­run­gen der Zivil­ge­sell­schaft durch alte Ideolo­gie und neue Medien, Baden-Baden 2015, S. 165–185.

Breivik, Anders Behrens: 2083. A European decla­ra­ti­on of indepen­dence, 3 Bde. London 2011.

Breivik-Archiv:
https://sites.google.com/site/dasbreivikarchiv/2083 [18.09.2020]. Auf dieser Seite sind in deutscher Überset­zung das „Manifest“ 2083 und zentra­le Dokumen­te des Prozes­ses gespei­chert – einige gesperrt.

Breivik, Jens: Min skyld? En fars histo­rie, Oslo 2014.

Bugge, Renate: Eine Nation und eine Organi­sa­ti­on in der Krise. Norwe­gen und die Arbei­ter­par­tei nach dem Terror­an­schlag vom 22. Juli 2011, in: Decker, Frank, Bernd Henningsen, Kjetil Jakobsen (Hgg.): Rechts­po­pu­lis­mus und Rechts­ex­tre­mis­mus in Europa. Die Heraus­for­de­run­gen der Zivil­ge­sell­schaft durch alte Ideolo­gie und neue Medien, Baden-Baden 2015, S. 333–339.

Chaitin, Julia: An open letter to Johan Galtung, in: Haaretz, 08.05.2012, einzu­se­hen unter: https://www.haaretz.com/opinion/an-open-letter-to-johan-galtung‑1.5220504?v=1613985466605&mid3850=open [22.02.2021].

Der Standard (o.V.): Zehntau­sen­de singen Lied gegen Breivik, 26.04.2012, einzu­se­hen unter: http://derstandard.at/1334796319279/Zehntausende-singen-Lied-gegen-Breivik [11.02.2017]; https://www.youtube.com/watch?v=eRyLasigBBs&index=1&list=RDeRyLasigBBs [11.02.2017].

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Euronews (o.V.): Mahnmal für Terror­op­fer bei Utøya: Anwoh­ner fürch­ten, zu sehr an den Anschlag erinnert zu werden, 15.01.2021, einzu­se­hen unter: https://de.euronews.com/2021/01/14/mahnmal-fur-terroropfer-bei-ut-ya-anwohner-furchten-zu-sehr-an-den-anschlag-erinnert-zu-we [05.04.2021].

Færseth, Johan: Galtung leker med ilden. Om Johan Galtungs ferd inn i konspi­ras­jon­s­te­o­rie­nes land, in Humanist (4/2011), einzu­se­hen unter: http://arkiv.humanist.no/galtung2.html [21.02.2021].

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Galtung, Johan: Ti teser om 22. juli, in: Morgen­bla­det, 07.10.2011, einzu­se­hen unter: https://morgenbladet.no/samfunn/2011/ti_teser_om_22_juli [21.02.2021].

Galtung, Johan: Om klare linjer og tvisyn. In: Humanist (1/2012), einzu­se­hen unter: http://arkiv.humanist.no/galtung.html [21.02.2021].

General-Anzei­ger: Film setzt Opfern von Breivik-Massa­ker ein Denkmal, 19.02.2018, einzu­se­hen unter: https://ga.de/freizeit/kino/film-setzt-opfern-von-breivik-massaker-ein-denkmal_aid-43901961 [05.04.2021].

Göttin­ger Tageblatt: Terro­ris­mus Mahnmal zu Anschlä­gen in Norwe­gen enthüllt, 29.09.2019, einzu­se­hen unter: https://www.goettinger-tageblatt.de/Nachrichten/Panorama/Mahnmal-zu-Anschlaegen-von-Oslo-und-Utoeya-in-Norwegen-enthuellt [05.04.2021].

Henningsen, Bernd: Wenn der König weint. Die norwe­gi­sche Tragö­die trifft ganz Skandi­na­vi­en, in: Süddeut­sche Zeitung, 27.07.2011, S. 2, einzu­se­hen unter: https://www.sueddeutsche.de/politik/norwegen-und-der-umgang-mit-rechtspopulismus-freiheit-verpflichtet‑1.1125099 [23.08.2020].

Henningsen, Bernd: Geheim­nis der Demokra­tie, in: Der Tages­spie­gel, 13.05.2013, einzu­se­hen unter: https://www.tagesspiegel.de/kultur/geheimnis-der-demokratie/8199034-all.html [24.08.2020].

Jaeger, Mona: Die Richte­rin und der Hasser, in: Frank­fur­ter Allge­mei­ne Sonntags­zei­tung, 08.11.2020, S. 8, einzu­se­hen unter: https://www.faz.net/aktuell/politik/inland/die-richterin-im-prozess-gegen-den-attentaeter-von-halle-17039459.html [20.02.2021].

Jakobsen, Kjetil: Die dunkle Seite der Zivil­ge­sell­schaft. Norwe­gi­sche Erfah­run­gen mit Medien­wan­del und Rechts­ex­tre­mis­mus, in: Eichert, Chris­tof, Roland Löffler (Hgg.): Die Bürger und ihr Staat. Ein Verhält­nis am Wende­punkt? Freiburg 2012, S. 74–81.

Jakobsen, Kjetil: Aufstand der Bildungs­ver­lie­rer? Die Fortschritts­par­tei auf dem norwe­gi­schen Sonder­weg. In: Decker, Frank, Bernd Henningsen, Kjetil Jakobsen (Hgg.): Rechts­po­pu­lis­mus und Rechts­ex­tre­mis­mus in Europa. Die Heraus­for­de­run­gen der Zivil­ge­sell­schaft durch alte Ideolo­gie und neue Medien, Baden-Baden 2015, S. 147–164.

Johan­sen, Raymond: Mehr Offen­heit, mehr Demokra­tie, in: Decker, Frank, Bernd Henningsen, Kjetil Jakobsen (Hgg.): Rechts­po­pu­lis­mus und Rechts­ex­tre­mis­mus in Europa. Die Heraus­for­de­run­gen der Zivil­ge­sell­schaft durch alte Ideolo­gie und neue Medien, Baden-Baden 2015, S. 37–43.

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Tandstad, Brent: Sammen­li­gner Støre med Breivik, in: NRK, 19.01.2012, einzu­se­hen unter: https://www.nrk.no/norge/sammenligner-store-med-breivik‑1.7959418 [21.02.2021].

Verdens Gang (o.V.), 20.08.2011, Slik ble han masse­mor­de­rens forsva­rer, einzu­se­hen unter: https://www.vg.no/nyheter/innenriks/i/k2QVa/slik-ble-han-massemorderens-forsvarer [09.10.2020].

Zondag, Martin H.: Dette er ganske vill lesing fra Galtung, in: NRK, 24.04.2012, einzu­se­hen unter: https://www.nrk.no/norge/_‑en-trist-sorti-for-galtung‑1.8098250 [21.02.2021].

Bernd Henningsen
April 2021

Bernd Henningsen, Studi­um der Politi­schen Wissen­schaft, Nordi­schen Philo­lo­gie, Philo­so­phie und Psycho­lo­gie in München; 1992–2002 Profes­sor für Skandinavistik/Kulturwissenschaft und (Gründungs-) Direk­tor des Nordeu­ro­pa-Insti­tuts an der Humboldt-Univer­si­tät zu Berlin; 2002 Profes­sor für Politik­wis­sen­schaft, Kultur und Politik Nordeu­ro­pas und der Ostsee­re­gi­on an der Univer­si­tät Greifs­wald; Gast- bzw. Honorar­pro­fes­sor in Stock­holm, in Örebro, in Kopen­ha­gen. Seit 2005 wieder an der Humboldt-Univer­si­tät; seit 2010 pensio­niert und Honorar­pro­fes­sor am Nordeu­ro­pa-Insti­tut. Zahlrei­che Veröf­fent­li­chun­gen zur Politik und Kultur Nordeuropas.

Zitier­emp­feh­lung:

Henningsen, Bernd: „Der Prozess gegen Anders Behring Breivik, Norwe­gen 2012“, in: Groenewold/ Ignor / Koch (Hrsg.), Lexikon der Politi­schen Straf­pro­zes­se, https://www.lexikon-der-politischen-strafprozesse.de/glossar/breivik-anders-behring/, letzter Zugriff am TT.MM.JJJJ. ‎

Abbil­dun­gen

Verfas­ser und Heraus­ge­ber danken den Rechte­inha­bern für die freund­li­che Überlas­sung der Abbil­dun­gen. Rechte­inha­ber, die wir nicht haben ausfin­dig machen können, mögen sich bitte bei den Heraus­ge­bern melden.

© nrkbe­ta, Oslo after the terror (5977180081), verän­der­te Größe von https://www.lexikon-der-politischen-strafprozesse.de, CC BY-SA 2.0

© Bjørn Heiden­strøm from Sætre, Norway, Oslo on 27.7.2011 ‑osloexpl ‑utoya ‑norway ‑photo (5981997926), verän­der­te Größe von https://www.lexikon-der-politischen-strafprozesse.de, CC BY 2.0

© Wolfmann, Terro­rist Anders Behring Breivik’s fake police ID as evidence item on display at 22. juli-sente­ret (22 July Infor­ma­ti­on Center) in Regje­ringskvar­ta­let, Oslo, Norway. Photo 2018-09-14, verän­der­te Größe von https://www.lexikon-der-politischen-strafprozesse.de, CC BY-SA 4.0

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